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mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Svimtagsblatt" "» -Jlluftrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Ouartal 1901 werden von allen | kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von I der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 24. Dezember 1900.

Seine Majestät der Kaiser und König haben zu be- I stimmen geruht, daß im Hinblick auf da« zweihundert- L jährige Jubiläum des Königreichs Preußen am 18. Jauuar H k. I. an diesem Tage, abgesehen von einem durch die ^zuständigen kirchlichen Behörden anzuordnenden Festgotte«- 8 dienste, in sämmtlichen Unterrichts-Anstalten der Preußi- 3 schen Monarchie eine entsprechende Feier veranstaltet H werde und daß der Unterricht an diesem Tage ausfalle.

Bezüglich Allerhöchstihre» nächstjährigen Geburtstages, D welcher auf einen Sonntag fällt, setzen Seine Majestät | voraus, daß in den Schulen bereits am Tage vorher auf I die Bedeutung des Tage» hingewiesen, von besonderen I feierlichen Veranstaltungen aber im Hinblick auf dir vor- M ausgegangene nationale Feier abgesehen werde. Die Königliche Regierung setze ich hiervon mit dem I Auftrage in Kenntniß, das demgemäß Erforderlich« für I die Ihrer Aufsicht unterstellten Unterrichtr-Anstallen zu I veranlassen.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

gez.: S t u d t.

An die Königlichen Regierungen.

Caffel, den 4. Ianüar 1901.

I Abschrift des vorstehenden Erlasses vom 24. Dezem- | ber v. I. übersenden wir mit dem Ersuchen, in Ihren j Bezirken schleunigst dar Erforderliche anzuordnen, damit I die Schulfeier des 2l)0jährigen Jubiläums de« Röntg« | reichs Preußen am 18. Januar b. J. entsprechend der M Absicht Sr. Majestät des Kaisers und König» in würdiger W Weise auSgeführt werde. Hiebei sind folgende Gesicht»- Punkte als maßgebend zu betrachten. An der genannten | Feier haben sich alle Lehrer und Schüler zu betheiligen. I Wo kein größerer Schulsaal zur Aufnahme sämmtlicher | Schüler zur Verfügung steht, haben die einzelnen Lehrer $ in ihren Klaffen, wenn ausreichende Räumlichkeiten vor- M Handen sind, die Hauptlehrer bezw. Rektoren in dem | Schulsaale die Kinder über die Bedeutung de« Tage« zu belehren. Ferner ist als selbstverständlich anzusehen. | daß geistliche und patriotische Gesänge und Deklamationen | der Kinder die Feier jedenfalls einleiten und abschließen. j Der Schulunterricht fällt am Jubiläumstage aus.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen. Fliedner.

An die Herren Landrälhe als Vorsitzende der Schulvor- stände und Schulkommissionen, sowie an die Stadt« schuldeputationen des Bezirk».

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*

Hersfeld, den 10. Januar 1901.

Wird den Königlichen Herren Orlsschulinspektoren des hiesigen Kreises zur gefälligen Veranlassung de« hier­nach Erforderlichen ergrbenst mitgetheilt.

I. 158. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regiernnzr-Nath.

Semlitild it« 12. ^mr 1901.

Berlin, den 6. Dezember 1900.

Zur Beseitigung entstandener Zweifel mache ich darauf aufmerksam, daß der nachträgliche Vermerk einer am Rande de« Stande«amt«registers bewirkten Eintragung auf einen bereit« früher ertheilten Au«zuge als ein selbst- ständiger Auszug au» dem Standesregister anzusehen ist und in jedem Falle besonders beglaubigt werden muß. Für die Ausfertigung des Vermerkes sind daher die nach dem Gebühren-Tarife zu dem Reichsgesetze vom 6. Februar 1875 IR. G. Bl. 6. 23) für jeden beglaubigten Aus­zug aus den Registern festgesetzten Gebühren von 50 Pf. zu entrichten.

Eure Exzellenz ersuche ich ergebenst, gefälligst die Nachgeordneten betheiligten Amttstellen mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Der Minister des Innern. J. A.: gez. Peters. An den Herrn Ober-Präsidenten zu Caffel.

* * *

Caffel, den 17. Dezember 1900.

Abschrift übersende ich zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlaffung.

Der Ober-Präsident. I. V.: gez. Fromm. An den Herrn Regierungs-Präsidenten hier.

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Caffel, den 27. Dezember 1900.

Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Bekannt­gabe.

Die Standerämter in den Stadtgemeinden sind die«- seit« benachrichtigt worden.

Der Regirrungt-Präfident. I. V.: M a u o e. An sämmtlich« Herren Landräthe des Bezirk».

* * *

Heriseld, den 10. Januar 1901.

Obiger Ministerial-Erlaß wird den Herren Standes­beamten de« Kreise« zur Nachachtung mitgetheilt.

A. 70. Der königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung«-Rath.

Caffel, den 21. Dezember 1900.

Um eine strengere Beaufsichtigung der Hebammen herbeizuführen und da« Auftreten von Kindbrttfieber möglichst aufzuklären und dadurch zu beschränken, ersuche ich bei jeder Anzeige vom Tode einer Frau, die an Kind- bettsieber oder plötzlich in oder gleich nach der Geburt verstorben ist, den Physik«» zur Feststellung und Ermitte­lung der näheren den Tod und die Entbindung begleiten­den Umstände an Ort und Stelle zu entsenden. Bieten sich dabei genügende Anhaltspunkte, die den ursächlichen Zusammenhang de« Todes mit einer vorauSgegangenen fahrlässigen oder kunstwidrigen Behandlung der Ver­storbenen wahrscheinlich erscheinen lassen, so ist die Sache sofort der Staat»anwaltschast zur weiteren Veranlassung zu übergeben, die Beerdigung vorläufig zu untersagen und, daß die« geschehen, der Staatsanwaltschaft gleich­zeitig mitzutheilen.

Die Nachgeordneten Standesämter ersuche ich anzu« weisen, daß sie bei allen Anzeigen über Todesfälle von weiblichen Personen, die am Kindbrttfieber oder plötzlich in oder gleich nach der Geburt gestorben sind, die ange­gebene Todesursache dem Kreisphysikus direkt mit­theilen. Mit den Physikern aber ersuche ich für der­artige Fälle die sofortige Requirirung zu vereinbaren, etwa in der Ait, daß die Physiker nur gehalten sein sollen, die Anzeige vom Standesamt auf dem Landraths­amte zu präsentieren, um zugleich zu erfahren, ob nicht etwa anderweite Aufträge und Requisitionen dort vor­liegen, die bei der nämlichen dienstlichen Gelegenheit mit erledigt werden können.

Die Standesämter in den Städten werden von hier au» direkt mit gleicher Weisung versehen.

Die darüber ausgenommenen Verhandlungen der Physiker sind mir mit Beibericht möglichst bald nebst ihren Reiseliquidationen vorzulege«.

In gleicher Weise sind die Physiker mit den Ermitte­lungen zu beauftrage«, sobald Seirent der Aerzte An­zeige über Eikro«kungt« an Kindbetlsieber ei «laufen.

Bei den von Hebammen etwa ergehenden schriftlichen Anzeigen und persönlichen Meldungen über Kindbettfieber ist der Kreisphysikus, sofern es für nothwendig erachtet wird, gleichfalls an Ort und Stelle zu entsenden.

Der Rsgierungs-Präsident. I. V.: M a u v e.

An die Herren Landräthe der Bezirks und die Herren Polizeidirektoren in Caffel, Hanau und Fulda.

*

Hersfeld, den 10. Januar 1901.

Wird den Herren Standesbeamten des hiesigen Kreises zur genauesten Beachtung mitgetheilt.

I. 165. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Caffel, den 28. Dezember 1900.

Durch die Rundverfügung vom 22. März 1898 A. III. 26 ist in den dort milgetheilten Grundsätzen auf die Unterscheidung von schwach- und starkfinnigen Thieren hingewiesen worden. Da diese Grundsätze nicht immer die richtige Auslegung gefunden haben, weise ich darauf hin, daß für den Grad der Finnigkeit nicht die Anzahl der allein bei der Ausschlachtung an der Muskulatur, insbesondere an den inneren und äußeren Kaumuskeln, der Zunge und dem Herzen auftretenden Finnen ent­scheidend ist. Es sollen vielmehr ua$ den mitgetheilten Grundsätzen bei der Berechnung der Zahl der in den geschlachteten Thieren Vorgefundenen Finnen alle lebens­fähigen Finnen in Betracht gezogen werden, welche vor der Abkochung, vor der Pökelung oder vor dem Auf­hängen der Fleisches in den Kühlräumen überhaupt in einem Schlachtthiere ermittelt worden find, gleichviel, an welchen Stellen und zu welcher Zeit, ob während des Schlachten» oder bei der weiteren Zerlegung des Fleisches. Erreicht die Gesammtzahl aller aufgefundenen Finnen die Zahl von mehr als 10, so ist das Schlachtthier all ein stackfinnige» zu bezeichnen und zu behandeln.

Ich ersuche die Schlachthofthierärzte, sowie die die Fleisch- und Trichinenschau ausübenden Personen anzu- halten, hiernach zu verfahren.

Der RegieruagS-Präsident. Trott zu Solz. An den Herrn Polizei-Direktor hier und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 14561.

Herrfeld, den 10. Januar 1901.

Vorstehendes bringe ich mit Bezug auf das Aus« schreiben vom 15. April 1898, J. L Rr. 1967, Kreis- blatt Rr. 46, zur Kenntniß der Herren Ortsvorstäude ' des Kreises.

Der hiesige Schlachthofverwalter sowie die Vieh- und Fleischbeschauer in den Landgemeinden sind entsprechend ' zu bescheiden.

I I. Nr. 164. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungr-Rath.

Der Landrath.

III. 1059. Hersfeld, den 11. Januar 1901.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises mache ich wieder­holt auf die Bestimmungen des § 44 und 44a der Reichsgewerbeordnung aufmerksam. Den Gewerbetreiben­den bezw. den in ihren Diensten stehenden Reisenden dürfen Legi timation Ska r ten zum Aufsuchen von Waarenbestellungen und zum Auf - kaufen von Waaren (§ 44 a. R. G. O.) nur dann ertheilt werden, wenn sie mit Waaren der in der Karte vermerkten Gattung thatsächlich an ihrem Wohnorte ein stehende» Gewerbe betreiben.

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 11. Januar 1901.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit Einsendung der Verzeichnisse« der land-und sorst- wirthschastlichenBetriebsunternehmer noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist dir I n m 15 d. M t s. erinnert.

Der Borützende der Seklivus-Korpandrs.

J. A. Nr. 96. Freiherr von Schleinitz.