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o etc | eigniffe in der Politik, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In- n e| Halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig- »gei ^ des täglichen Lebens zur Kenntnis der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen^weiteren Theil des Lesestoffes bilden.
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die Expedition.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 3 des Reichsgesetzes, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besttzer von Theilschuldverschreibungen, beruft die Direktion der Deutschen Grundschuldbank die Inhaber der von dieser Bank ausgegebenen Seal-Obligationen und zwar sämmtlicher Serien zu einer am Sonnabend, den 29. Dezember 1900, Vormittags 10‘/2 Uhr im Oberlichtsaale der Philharmonie, Bern- burgerstraße 22/23 zu Berlin stattfindenden Versammlung. Der Saal ist von 9</.2 Ubr an geöffnet.
Tagesordnung dieser Versammlung: 1) Bericht der Vertretung der Neal-Obligationäre. 2) Ausgabe und Beschränkung von Rechten der Gläubiger, insbesondere die Ermäßigung des Zinsfußes und die Bewilligung einer Stundung. 3) Wahl der Vertretung.
Gezählt werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger, welche ihre Real-Obligationen spätestens am 2. Tage vor der Versammlung bei der Reichsbank oder bei einem Notare hinterlegt haben.
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Weitere Hinterlegungsstellen werden nach Einholung der Genehmigung der Landesregierung noch bekannt gegeben werden.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend (§ 10 Abs. 3 a. a. O.). Es empfiehlt sich für diese Versammlung, statt der in Depotscheinen vielleicht bereits ertheilten Vollmacht besondere Vollmacht zu geben.
Zur Ausübung des Stimmrechtes bedarf es der Vorlegung der die erfolgte Hinterlegung der Real-Obliga- lionen nachweisenden Bescheinigungen, die für die Obligationen jeder Serie besonders auszustellen sind.
Die in der Versammlung der Neal-Obligationäre vom 26 November er. gewählten nachbenannten Vertreter und Mitglieder des ihnen beigegebenen Ausschusses haben sich bereit erklärt, in der Versammlung vom 29. Dezember cr.
die Vertretung weiterer Obligationäre zu übernehmen und für sie das Stimmrecht auszuüben: l. Herr Banquier Theodor Rofenstock zu Berlin, Mohrenstr. 9, 2. Herr Banquier Albert Schwaß zu Berlin, Kaiser Wilhelmstraße 1, 3. Herr Rechtsanwalt Julius Schachian zu Berlin, Hinter der katholischen Kirche 1, 4. Herr Bankdirektor Carl Ludewig zu Osnabrück, 5. Herr Banquier Eduard MagnuS zu Hannover, 6. Herr Banquier Philemon Potratz zu Sonneberz, 7. Herr Banquier Max Abel zu Berlin, Hitzigstraße 10, 8. Herr RechtSanwalt Dr. Freund zu Berlin, Potsdamerstraße 141.
Berlin, den 4. Dezember 1900.
Deutsche Grundschuld-Bank.
Die Direktion. Sande». Dingelstedt.
Bekanntmachung.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 4. Dezember cr. veröffentlichen wir hiermit den Erlaß des Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 8. Dezember er., betreffend Hinterlegung unserer Real-Obligationen.
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 4. Dezember 1899 (R. G. Bl. S. 691) bestimme ich, daß für die von der Direktion der Deutschen Grund- schuld-Bank dahier auf Sonnabend, den 29. d. Mts. einberufene Versammlung der Inhaber der von dieser Bank ausgegebenen Real-Obligationen die vorgeschriebene Hinterlegung der Schuldverschreibungen außer bei der Reichsbank oder bei einem Notar auch bei den im Artikel 85 des Preußischen Ausführungegesetzes zum B. G. B. genannten öffentlichen Bankanstalten, nämlich bei der Seehandlung, bei der Preußischen Central-Genossenschafts- Kaffe oder bei einer sonstigen Preußischen öffentlichen Bankanstalt (Landesbank, landschaftliche, ritterschaftliche Darlehnskaffe), bei deutschen öffentlichen Sparkassen sowie bei folgenden von der Deutschen Grundschuld-Bank vorgeschlagenen Privatbanken: Gebrüder Arnhold, Dresden. Bank für Handel und Industrie, Berlin. S. Bleichröder, Berlin. Berliner Handelsgesellschaft, Berlin. Berliner Bank, Berlin. Deutsche Bank, Berlin. Diskonto-Gesell- schaft, Berlin. Gebrüder Guttentag, Breslau. G. J. Guttmann, Nürnberg. Hegemeister u. Co., Görlitz. Ludewig u. Dürr, Stettin. Lamm u. Löwenstein, Erfurt. Mendelsohn u. Co., Berlin. Müller u. Kienast, Magdeburg. Mitteldeutsche Kreditbank, Frankfurt a. M. Meyer u. Gelhorn, Danzig. Magdeburger Privat-Bank, Magdeburg. Münsterische Bank, Filiale der Osnabrücker-Bank, Münster i. W. B. MagnuS, Hannover. Georg C. Mecke u. Co., Bremen. Gebr. Marx, München. Ostdeutsche Bank, Königsberg i. Pr. Oberrheinische Bank. Straßburg i. Els. G. von Pachaly's Enkel, Breslau. Rheinische Kreditbank, Karlsruhe. B. Stern jun., Köln. Albert Schwarz, Stuttgart. Ww. Schlutow, Stettin, Schirmer u. Schlick, Leipzig. Abraham Schlesinger, Hirschberg. Vereinsbank in Hamburg, Hamburg. Sig> mund Wolff u. Co., Posen. Robert Warschauer u. Co., Berlin, erfolgen darf.
Für die schleunige Bekanntmachung dieses Erlaffes ist zu sorgen.
I. A.: S t e r n e b e r g.
Berlin, den 10. Dezember 1900.
Deutsche Grundschuld-Bank. Dingelstedt. p. pa. Dalichau.
An die Besitzer von Real-Obligationen.
Deutsche Grundschuld-Bank. -
Auf unsere Veranlaffung sind die Besitzer M Real- Obligationen der Deutschen Grundschuld-Bank zu einer Versammlung auf den 29. Dezember cr., Vormittags 10*/i Uhr im Oberlichtsaale der Philharmonie Bern- burgerstraße Nr. 22/23 in Berlin eingeladen worden, um über eine Stundung und Herabsetzung der Zinsen der Real-Obligationen Beschluß zu fassen, nachdem die zur Prüfung der Unterlagshypotheken der Bank eingesetzte staatliche Revisions-Kommission fcstgestellt hat, daß von den zur Deckung der Real-Obligationen vorhandenen
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Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender
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Mk. 98 548 331 11 Hypotheken nur Mk. 53 623 133 61 als zur Unterlage geeignet angesehen werden können.
Bei dieser Feststellung ist natürlich die Verwerthung der Hypotheken in sachgemäßer Weise vorausgesetzt worden; im Falle eines Konkurses, welcher kaum vermieden werden kann, wenn die Stundung der Zinszahlung nicht gewährt wird, würde der Ausfall noch ein bedeutend größerer sein, da von den im Besitz der Bank befindlichen 98 Millionen Hypotheken nur 22 Millionen erststellig sind.
Bei einer außergerichtlichen ruhigen Abwickelung ist dagegen anzunehmen, daß nicht nur der von der Revisions-Kommission festgestellte Betrag von Mark 53 623 133 61, sondern auch ein Theil derjenigen Hypotheken, welcher als zur Unterlage für die Real-Obligationen nicht geeignet, bezeichnet worden ist, realisiert werden könnte.
Es liegt im eigensten Interesse der Besitzer von Real- Obligationen zur Vermeidung des Konkurses alle Kräfte aufzubieten; die Möglichkeit hierzu wird ihnen durch das Reichsgesetz vom 4. Dezember 1899 geboten, nach dessen § 11 sie in den Stand gesetzt werden, rechtsverbindliche Beschlüsse über Stundung und Herabsetzung der Zinsen zu fassen.
Diese Beschlüsse haben jedoch nur dann Gültigkeit, wenn mindestens die Hälfte der ausgegebenen Real- Obligationen also ca. 48 Millionen, in der Versammlung vertreten ist.
Wir erlauben uns daher, Sie aufzufordern, entweder selbst in der Versammlung am 29. Dezember cr. zu erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 10. Dezember 1900.
Die Vertreter und der Ausschuß der Real-Obligationen der Deutschen Grundschuld-Bank.
Hersfeld, den 18. Dezember 1900.
Der Landwirth Johann George Hassenpflug zu Rohrbach ist heute als Bürgermeister dieser Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
A. 3630. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Der Vorsitzende des Bezirks-
Ausschusses. Cassel, den 14. Dezember 1900.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes, betreffend die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird angeordnet, daß der Schluß der Jagd auf Hasen mit dem Ablauf des 17. Januar 1901 eintritt.
Cassel, den 14. Dezember 1900.
Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende.
Zur Aufnahme in das Amtsblatt. *
Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Veröffentlichung.
Trott zu S 0 lz.
An die sämmtlichen Herren Landräthe des Bezirks und die Königlichen Polizei-Direktionen hier und in Hanau.
* *
Wird veröffentlicht. Hersseld, den 22. Dezember 1900.
I. 7054. “ Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 22. Dezember 1900.
Auf Grund einer Ermächtigung des Herrn Regierungs- Prüsideuten zu Cassel wird hierdurch der Handel mit Papier und Neujahrskarten in offenen Verkaufsstellen am Sonntage den 30. d. Mts. für die Dauer von höchstens 10 Stunden unter Ausschluß der für den Hauptgottesdienst bestimmten Zeit und bis spätestens 7 Uhr Abends freigegeben. r
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes alsbald auf ortsübliche Weise 31t veröffentlichen.
I. 7048. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.