Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Gratisberrasen r „SUuftrirUs Ssnntagrblatt" «. „31MirUU landwirtthschaftttche Vrilage."
Sr. 145.
SitnSoi Den II. Iezmter
1900.
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Zur Vergebung der Gewinnung und Anfuhr der Unterhaltungsmaterialien an den Landwegen des Kreises Hersfeld für das Rechnungsjahr 1901 im Wege öffentlichen Ausgebots sind nachfolgende Termine festgesetzt.
1. Hersfeld, den 17. Dezember 1900,
Vormittags 9 Uhr,
im Gasthaus S ch l i tz e r Hof für die Orte: 1. Hers- seld, 2. AllmerShausen mit Hof Hählgans, 3. Asbach, 4. Aua, 5. Biedebach, 6. BingarteS, 7. Dom. Eichhof, ß. Eitra, 9. Friedlos, 10. Gittersdorf, 11. Heenes, 12. Kathus, 13. Kohlhaufen, 14. Meckbach, 15. Mecklar, 16. Hof Meifebach, 17. Obergeis, 18. Oberhaun, 19. Hof Oberrode, 20. Reilos, 21. Rohrbach, 22. Roßbach, 23. Rotensee, 24. Sorga, 25. Tann, 26. Untergeis, 27. Unterbaun, 28. Dom. Wilhelmshof.
^ 11. Niederaula, den 17. Dezember 1900,
Nachmittags 2l|4 Uhr
in der S t e i n s ch e n G a st w i r t h s ch a s t für die Orte: 1. Niederaula, 2. Allendorf, 3. Beiershausen, 4. Hof Engelbach, 5. Gersdorf, 6. Gershausen, 7. Goß- mannSrode, 8. Hattenbach, 9. Hilperhausen, 10. Holzheim, 11. Kemmerode, 12. Kerspenhausen, 13. Kirchheim,
14. Kleda, 15. KruSpiS, 16. MengShausen, 17. Neckerode,
18. Reimboldshausen, 19. Rotterterode, 20. Solms, 21. Stärklos, 22. WillingShain.
111. Schenklengsfeld, den 15. Dezember 1900,
Vormittags ^lO Uhr
in der Steinhauerschen Gastwirthschast für die Orte : 1. Schenklengsfeld, 2. Conrode, 3. Dünkel- rode, 4. Hilmes. 5. Landershausen, 6. LampertSseld, 7. Malkomes, 8. Motzfeld, 9. Oberlengsfeld, 10. Ransbach, 11. Schenksolz, 12. Unterweisenborn, 13. Wehrshausen, 14. Wippershain, 15. Wüstfeld.
| IV. Friedewald, den 15. Dezember 1900,
Vormittags ^12 Uhr
in der Zinnschen Gastwirthschaft für die Orte: I. Friedewald, 2. Ausbach, 3. Bengendorf, 4. Gethsemane, 5. Harnrode, 6. Heimboldshausen, 7.Herfa, 8. Heringen, 9. HillartShausen, 10, Kleinensee, 11. Lautenhausen, 12. Leimbach, 13. LengerS, 14. Nippe-RöhrigShöfe, 15. Philippsihal, 16. Hof Thalhausen, 17. Uulerneurode, 18. Widdershausen, 19. Wölsershausen.
Die Bedingungen werden in dem Termin bekannt gemacht.
Hersfeld, den 8. Dezember 1900.
Der Landesbauinspektor T y l a n d e r. *
Hersfeld, den 10. Dezember 1900.
■ Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Mrsigen Kreises haben den Inhalt der vorstehenden Be- M°Mmachung in ihren Gemeinden alsbald auf orts- Wmche Weise veröffentlichen zu [offen.
3436. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schle.initz,
■ Geheimer Regierungs-Rath.
Hünseld, den 6. Dezember 1900.
In den Gemeinden Eiterfeld, Hünseld und Kirchhasel die Maul- und Klauenseuche erloschen. Der Königliche Landrath von Steinmann. nichtamtlicher Theil.
Berlin, 8. Dezember.
Se. Majestät der Kaiser traf gestern Abend um Wr aus Königs Wusterhausen im Neuen Palais ein
und hörte heute Vormittag die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee, Generaladjutanten, Generals der Kavallerie Grafen v. Schliessen, und des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generals der Infanterie von Hahnke. Später nahm Se. Majestät militärische Meldungen entgegen und sodann diejenigen der militärischen und juristischen Mitglieder des Reichs- Militärgerichts. — Zur Frühstückstafel bei Ihren Majestäten waren geladen Reichskanzler Graf von Bülow, Kriegsminister General der Infanterie v. Goßler, Staatssekretär des ReichS-Marineamts, Vizeadmiral von Tirpitz, die 6 liefe des Militär- und des Marinekabinets, sowie die Offiziere und höheren Beamten des Reichs-Militär- gerichts, ferner die Potsdamer Generalität und die Regimentskommandeure und Kommandeure der selbst- ständigen Bataillone der Garnison.
Unmittelbar nach dem Eisenbahnunglück auf der Strecke zwischen Mühlheim a. M. und Offenbach haben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Berathungen begonnen, welche stch nicht allein auf die Ursachen und Folgen des obigen Vorkommnisses beziehen, sondern auch eine Reviston aller die S i ch e r h e i t des Eisenbahnbetriebes betreffenden Vorschriften sowie die Konstruktion der Wagen, Bremsen, Beleuchtung u. s. w. mit ins Auge fassen. Ein baldiger Abschluß dieser Berathungen steht zu erwarten, und das Resultat derselben wird jedenfalls auch Gegenstand der Verhandlungen der Konferenz sein, welche auf Veranlassung des Herrn Reichskanzlers durch das Reichs-Eisenbahnamt berufen ist, und an welcher Vertreter aller Bundesstaaten, welche eigene Eisenbahnen haben, theilnehmen werden. Daß mittels Dienstvorschriften schon um deswillen nicht allen Unfällen vorgebeugt werden kann, weil das menschliche Ermessen nicht alle die Zufälligkeiten voraussehen kann, welche in einem so großen Betriebe zusammenwirken können, um, wie im vorliegenden Falle, ein schweres Unglück herbei- zuführen, ist selbstverständlich. Gerade für solche Momente beruht das Wohl und Wehe der Reisenden ausschließlich auf der ruhigen Ueberlegung und dem kühlen Ermessen der Bedeutung jener Zufälligkeiten seitens der Bediensteten der Eisenbahn. Ein in den letzten Tagen ergangener Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten weist im Allgemeinen auf diese Umstände hin.
In der Budget-Kommission des Reichstages gab der Reichskanzler Graf v. Bülow folgende Erklärung ab: „Wie ich im Reichstage erklärt habe, suche ich Indemnität nach, und zwar sowohl für die Ausstellung der nach Ostasten entsandten, in der Verfassung und den ReichS-Militärgesetzen nicht vorgesehenen Truppenkörper, wie auch für alle durch die Expedition entstandenen, im Reichshaushalt nicht vorgesehenen Ausgaben. Es kann auch keinem Zweifel unterliegen, daß die nach China entsandten Truppenkörper, für welche eine gesetzliche Basis nicht besteht oder nicht geschaffen wird, aufzulösen sind, sobald sie ihre Mission in China erfüllt haben."
COtna.
Unter der Ueberschrist „China und die Mächte" lesen wir in der „Köln. Ztg.":
„Soweit sich jetzt übersehen läßt, haben die Verhandlungen der fremden Gesandten in Peking über die gemeinsame an die chinesische Regierung zu richtende Note nunmehr volles Einverständniß ergeben, so daß ihr jetzt wohl auch alle Kabinette zustimmen werden. Graf Bülow hat bereits in der Reichslagssitzung vom 19. November alle wesentlichen Punkte in dankenswerther Ausführlichkeit mitgetheilt, die für diese Diäte in Betracht kommen. Seitdem haben allerdings einige Kabinette beantragt, einzelne Stellen im Entwurf der Note zu ändern. Bei den mangelhaften telegraphischen Verbindungen hat eine Einigung über diese Aenderungöanträge den Abschluß der Verhandlungen bis jetzt verzögert. Es ist aber jetzt auch unter allen Kabinetten volles Einverständniß dahin erzielt, daß nur folgende zwei Aenderungen an dem bisherigen Entwurf vorgenommen werden sollen. Danach soll im Artikel 2 nicht geradezu ausgesprochen werden,
daß über die Prinzen Tuan und Tschwang sowie über die anderen Hauptschuldigen die Todesstrafe verhängt werden muß, sondern es soll der chinesischen Regierung die volle und glatte Zustimmung zu diesen Voraussetzungen des Beginnes der Friedensverhandlungen dadurch erleichtert werden, daß eine Umschreibung dieser Forderung erfolgt, und statt des Ausdrucks „Todesstrafe" der Ausdruck „thunlichst schwerste Strafe" gewählt wird. Dieser Ausdruck schließt die spätere Vollstreckung der, Todesstrafe an den Haupträdelsführern nicht aus. Weiter ist vereinbart worden, daß in der Einleitung die Note nicht als „irrdvocable", sondern daß die darin gestellten Forderungen als „absolument indispensables" bezeichnet werden. Auch das ist keine Aenderung, der eine größere sachliche Bedeutung beizumessen ist, denn es kommt weniger auf die äußere Bezeichnung, als darauf an, wie sich später nach Überreichung der Note die verschiedenen Mächte gegenüber den Abschwächungsversuchen der chinesischen Unterhändler verhalten werden. Erst dann wird sich zu zeigen haben, wie weit die einzelnen Mächte bereit sind, einig zu bleiben und etwaige Sonder- wünsche zurückzustellen, um diese China gegenüber dringend erwünschte Einigkeit zu sichern. Einstweilen ist jedenfalls der Fortschritt erzielt, daß in den nächsten Tagen die fremden Gesandten in Peking diese einheitlich vereinbarte Note zeichnen und sie der chinesischen Regierung unterbreiten können, sobald sich herausgestellt haben wird, ob die Vollmachten der chinesischen Unterhändler sich in Ordnung befinden. Erst wenn die chinesische Regierung ihre ausdrückliche Zustimmung zu allen einzelnen Forderungen dieser gemeinsamen Note erklärt haben wird, können die eigentlichen Friedensverhandlungen beginnen. Dabei werden namentlich die Einzelheiten über die Ermittelung der Hauptschuldigen, über die anderen zu vollziehenden und von den Mächten zu kontrollierenden Strafen, sowie vor Allem über die Höhe her zu zahlenden Entschädigung und die Bürgschaften, die für den richtigen Eingang der Zahlungen zu leisten sind, noch weitgehende Ansprüche an die Fortdauer der bisherigen Einigkeit der Mächte erheben.
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Der Winter in China.
Peking, 9. Dezember. Der Taku-Außenhafen ist zugefroren. 50 Schiffe sitzen im Eise fest.
Her Krieg in Süötifrifa.
Ein «Telegramm Lord Kilcheners aus Bloemfontein vom Sonnabend besagt: General Knox meldet aus Rouxville, daß De Wets Streitmacht, nachdem sie vergebens versucht hatte, die Kommassibrücke zu forciren, welche die englischen Truppen hielten, unter Zurücklaff- ung van 500 Pferden und vielen Kapwagen in nordöstlicher Richtung abgerückt ist. De WetS Durchbruchsversuch nach der Kapkolonie ist also mißlungen, und er ist von allen Seiten bedrängt.
Aus Alival North besagt eine Meldung vom 7. Dezember ! Nach dem Gefecht bei Sterkspruil ging De Wel südwärts, überschritt am 5. Dezember während der Nacht den Kaledon-Fluß, marschirte dann nach der Odenaldrift, fand aber, daß der Fluß unpassirbar war. Er wandle sich dann ostwärts und ging nördlich vom Orange-Fluß weiter, bis er sich in einer Entfernung von 15 Meilen von Aliwal befand. Hierauf wandte er sich nordostwärts in der Richtung von Rouxville. General Knox verfolgte ihn auf dem ganzen Wege auf Schritt und Tritt. Die britische Vorhut stieß auf De Wels Nachhut bei der Karreporidrift am Kaledon-Fluß und erbeutete einen Neunpfünder und 35 000 Geschosse. Der Kaledon-Fluß war so hoch, daß das Gepäck nicht hinübergebracht werden konnte, aber mit Schwierigkeiten gelang es, die Kanonen und Munition ans jenseitige Ufer zu bringen. De WetS Truppen sind erschöpft. Tie Briten fanden auf dem Wege zwischen Smilhfieldroat und dem Orange-Fluß 300 todte oder krepirende Pferde. Da die britischen Truppen ohne Gepäck den Fluß überschritten und daher