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1906
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M Amtlicher Theil.
Berlin, den 21. September 1900.
Durch Artikel 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 30. Juni 1900 (R. G. Bl. S. 321) ist außer dem Gewerbebetriebe der Ge- sindevermiether und Stellenvermittler auch der Gewerbebe- F 1 trieb der Pfandvermittler, der bisher ein freies Gewerbe war, von einer Erlaubniß abhängig gemacht worden. (§ 34 | der Gewerbeordnung.) Zugleich ist die Zurücknahme des .* / Gewerbebetriebes aus den in § 53 Abs. 1 und 2 a. a. O. vorgesehenen Gründen zugelassen. Hinsichtlich der Pfandvermittler, welche vor dem 1. Oktober 1900 den Gewerbebetrieb begonnen haben, ist nach § 53 Absatz 3 a. a. O.
^ die Untersagung zugelassen, wenn Thatsachen vorliegen, 8er i welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug
auf den Gewerbebetrieb darthun.
' M Nach § 40 Abs. 2 der Gewerbeordnung ist gegen die ■ Versagung der Genehmigung zum Betriebe des Pfand- vermittlergewerbes der Rekurs zulässig; wegen des Ver- f A fahrens und der Behörden gelten wie bei der Untersagung und der Zurücknahme des Gewerbebetriebs (§ 54 a. a. O.) / die Vorschriften der §§ 20, 21 ebendaselbst. Die nähere Regelung des Verfahrens unb der Behörden gemäß § 121 M des Zustäudigkeitsgesetzes ist durch die Allerhöchste Verord-
1 i niing vom 30. Juli d. Js. (Gesetz-Sammlung S. 308) । erfolgt.
ele- >76), : der
M Eure Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die bethei- lyigteii Behörden auf diese neuen bereits am 1. Oktober d. Js. in Kraft tretenden Bestimmungen gefälligst hinzu- l weisen.
»' Der Minister des Innern, gez. Frhr. von Rheinbaben. An den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel. Ilb 471.
*
Cassel, den 3. Oktober 1900. Abschrift §ur Kenntnißnahme und Bescheidung der Ortspolizeibehörden.
fe' Der Regierungs-Präsident. In Vertretung. M a u w e. An die Herren Polizei-Direktoren hier, zu Hanau u. Fulda | und die Herren Landräthe des Bezirks. A II 11400.
*
Hersseld, den 12. Oktober 1900.
Mg tl^lt^ dm Ortspolizeibehörden zur Kenntnißnahme mit- 5727. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
. Hersfeld, den 15. Oktober 1900.
Mr die Pflege der nach China entsandten Truppen (Kreisblatt Nr. 84) sind weiter eingegangen: von der Gemeinde Hillartshausen .
„ „ Hilmes .
„ Ungenannt in Hersseld
. 14,00 M.
. 25,45 „
. 3,00 „
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 28. September 1900.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungsanweisung zur Gewerbeordnung vom 24. August d. Js. wird hierdurch bestimmt:
Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, das Feilbieten von Zeitungen und anderem Lesestoff auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten (Bahnhöfen u. s. w.) während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschloffen sein müssen, an Werktagen insoweit zuzulassen, als es bisher schon während dieser
Zeit üblich war.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. A.: gez. N e u h a u s.
Der Minister des Innern.
I- A.: gez. Peters.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel.
Cassel, den 4. Oktober 1900.
Abschrift zur Kenntniß und Jnstruierung der Ortspolizeibehörden. Die Ausführungs-Anweisung vom 24. August d. J. ist in Nr. 40 des Amtsblatts veröffentlicht.
Hinsichtlich des Verkaufs von Zeitungen und anderem Lesestoff auf den Bahnhöfen an Sonn- und Festtagen behält es bei der Bekanntmachung vom 7. September 1896 (Amtsblatt S. 211) sein Bewenden.
Der Regierungs-Präsident. Trott zu Solz.
An die Herren Landräthe des Bezirks und die Herren Polizei-Direktoren hier, in Hanau und Fulda.
Hersfeld, den 12. Oktober 1900.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden zur Kennt- nißuahme und Nachachtung mitgetheilt.
3 I- Nr. 5728. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 3. Oktober 1900.
Es wird hierdurch veröffentlicht, daß der Kreisaus- schuß des hiesigen Kreises in seiner heutigen Sitzung gemäß § 18 des Gesetzes vom 12. März 1881 betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, aus den sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1901 folgende als Schiedsmänner zu den Schätzungs- kommissionen heranzuziehende Personen gewählt hat:
1. Oekonom Peter Heil zu Hersseld,
2, Oekonom Friedrich Friedrich zu Hersseld,
3. Gutsbesitzer Richard Braun zu Oberrode,
4. Domänenpächter Königlicher Oberamtmann Freise zu Bingartes,
l>. Königlicher Oberamtmann Suntheim zu Hersseld,
6. Gutsbesitzer Schwarz zu Unterhaun,
7. Gutsbesitzer Franz Roll zu Meisebach,
8. Landwirth Johannes Clauß zu Mecklar,
9. Bürgermeister Glebe zu Kohlhausen,
10. Oekonom Philipp Schäfer zu Mengshausen,
11. Oekonom Meister zu Beiersgraben,
12. Oekonom Johannes Jakob Schenk zu Kerspenhausen.
13. Bürgermeister Nuhn zu Asbach,
14. Landwirth George Waitz zu Harnrode,
15. Gutsbesitzer Führer jun. zu Lautenhaufen,
16. Gutsbesitzer Hoßbach zu Hof Weisenborn,
17. Gutsbesitzer Gliemeroth zu Wölfershausen,
18. Gastwirth Ruch zu Widdershausen,
19. Landwirth Burghardt Rüger zu Unterweisenborn,
20. Oekonom Adolph Reinhard zu Unterweisenborn,
21. Ackermann Heinrich Burghardt 1 zu Ransbach,'
22. Schmied Scheer zu Schenklengsseld,
23. Ackermann Rudolph zu Ausbach,
24. Bürgermeister Bätz zu Kalkobes,
25. Bürgermeister Lingemann zu Philippsthal,
26. Ludwig Mohr zu Conrode,
27. Friedrich Boß zu Kirchheim,
28. Bürgermeister Brandenstein zu Heimboldshausen,
Aus der Zahl dieser Personen hat die Ortspolizei- behörde die Schiedsmänner für jeden einzelnen Schätz- ungsfall zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzte und zwei Schiedsmännern gebildete Kommission, und sind die Schiedsmänner von
der Ortspolizeibehörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nicht beamteter Thierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen als Sachverständiger beeidigt ist.
Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse be- stritten.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben die vorstehend genannten Personen alsbald von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß zu setzen und denselben zugleich zu eröffnen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falles an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen.
I. A. Nr. 2973.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 4. Oktober 1900.
Der Ackermann Johannes Klotzbach zu Wehrshausen ist heute als Bürgermeister der dortigen Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
A. 3003.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 8. Oktober 1900.
Der Bürgermeister Johannes H e ß zu Kirchheim ist heute als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Kirchheim eidlich verpflichtet worden.
A. 3029. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, den 4. Oktober 1900.
Im Jahre 1901 soll im Vereinshause des hiesigen Frauenbildungsvereins (Gießbergstraße 13), wie in diesem Jahre, wiederum ein achtwöchiger Fortbildungskursus für solche Personen abgehalten werden, welche als Handarbeitslehrerinnen an Schulen in kleinen Städten oder auf dem Lande bereits thätig sind. Die Kursistinnen werden Unterricht, Wohnung und Beköstigung für die Dauer des Kursus frei erhalten und haben nur für die Reise und das Material zu sorgen.
Indem wir voraussetzen, daß Sie diesem für das sittliche und wirthschaftliche Leben unseres Volkes so wichtigen Unterrichtszweige jedwede Förderung werden angedeihen lassen, ersuchen wir Sie, uns spätestens bis zum 20. November d s. Js. aus dem Ihnen unterstellten Bezirke ein bis zwei Persönlichkeiten im Alter von nicht unter 18 und nicht über 40 Jahren namhaft zu machen, welche geeignet und bereit sind, unter den gegebenen Bedingungen an dem Kursus theil- zunehmen, worauf dann bezüglich der Einberufung von hier aus weitere Verfügung erfolgen wird.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. F l i e d n e r.
An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks.
* * *
Hersfeld, den 10. Oktober 1900.
Unter Veröffentlichung vorstehender Regierungsver- fügung ersuche ich die Königlichen Herren OrtSschul- Jnspektoren des hiesigen Kreises um gefällige Namhafl- machung von geeigneten und bereiten Persönlichkeiten bis zum 25. dieses Monats.
I. 5754. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Kiel den 14. April Wilhelmshaven, den 20. April 1900. 1900.
In, Herbst 1901 wird eine größere Anzahl tropen- dienstfähiger Dreijähria-Freiwilliaer für die Besatzung von Kiautschou zur Einstellung gelangen.
Ausreise: Frühjahr 1902. — Heimreise: Frühjahr 1904.