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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonncmentspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag. •
ersselher Kreist» latt.
Sratirbrttagrn r „3Utiftrirtts Konntagrblatt" *♦ „Ill^ftvivte lanSwirthschaftliche Vrilage."
$r. 109. AtOz I« 18. SchtmKr 1900.
DüMlements-ZntlltillN.
Mit dem f. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen
„Jllnstrirtes Sonntagsblatt" -» „Jllnftrirte landivirthschaftl. Beilage".
Das „Kreisblatt" bringt außer den amtlicben Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Ereignisse in der politif, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten Inhalts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereignisse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.
3M$* Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" beträgt f Mark 40 Psg.
3l*tt*t4*A** finden durch das„Kreisblatt" zweckentsprechende Verbreitung und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder deren Raum jo pfg.
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die Expedition.
Amtlicher Theil.
Hersseld, den 13. September 1900.
Im Kaiserlichen Gesundheitsamts ist unter dem Titel „Tuberkulose-Merkblatt" eine gemeinfaßliche Belehrung über das Wesen und die Bekämpfung der Lungenschwindsucht ausgearbeitet worden. Die Tuberkulose ist, wie bekannt, die verbreitetste und verheerendste aller Krankheiten, es gibt kein anderes menschliches Leiden, welches bis in die Neuzeit hinein Familienglück und Volkswohl in gleichem Maße geschädigt hätte. Die neuere ärztliche Wissenschaft hat indessen erkannt, daß die Krankheit, welche sie bisher für unheilbar gehalten hatte, einer Besserung und selbst einer vollständigen Heilung sehr wohl zugängig ist. Nicht minder wichtig war die Erfahrung, daß die Verhütung der Tuberkulose, d. h. der Schutz vor einer Uebertragung des Krankheitskeimes und die Vernichtung des letzteren, durch verhältnißmäßig einfache, mehr oder weniger Jedermann zu Gebote stehende Mittel gesördert werden kann. Diese Kenntniß in weiteren Kreisen der Bevölkerung zu verbreiten, ist der Zweck des Merkblattes.
Die Herrn Ortsvorstände veranlasse ich im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck, sich die thunlichste Verbreitung des Merkblattes angelegen sein zu lassen.
Von dem Verlage von Julius Springer in Berlin N. können 100 Exemplare zum Preise von 3 Mark, 1000 Exemplare zum Preise von 25 Mark bezogen werden.
I. 5174. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Hersseld, den 10. September 1900.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom Kreistage, in dessen Sitzung am 8. d. Mts. die nachstehend genannten Personen gemäß § 2 der Polizei- Verordnung Königlicher Regierung zu Cassel vom
17. Januar 1879 zu Mitgliedern der Körungs- Kommission bezw. zu deren Stellvertretern für den hiesigen Kreis für die Jahre 1901, 1902 und 1903 gewählt worden sind:
A. Für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld.
I. zu Mitgliedern:
1. Gutsbesitzer Franz Roll zu Meisebach,
2. Oeconom Peter Heil zu Hersfeld,
3. Gutsbesitzer Heinrich Schwarz zu Unterhaun.
II. zu Stellvertretern:
1. Rentier Balthasar Knauff zu Hersfeld,
2. Bürgermeister Größcurth in Unterhaun,
3. Bürgermeister Bätz in Kalkobes.
B. für den Amtsgerichtsbezirk Niederaula.
I. zu Mitgliedern:
1. Gutsbesitzer Adam Schüler in Beiershausen,
2. Gutsbesitzer Friedrich Boß in Kirchheim,
3. Landwirth Jakob Vaupel in Niederaula.
II. zu Stellvertretern:
1. Gutsbesitzer August Pilgrim in Niederaula,
2. Gutsbesitzer J. I. Schenk zu Kerspenhausen,
3. Bürgermeister Klotzbach zu Reckerode.
C. für den Amtsgerichtsbezirk Friedewald.
I. zu Mitgliedern:
1. Gutsbesitzer Gliemeroth zu Wölfershausen,
2. „ Hoßbach zu Hof Weisenborn,
3. , Braun zu HermannShof.
II. zu Stellvertretern:
1. Ackermann Heinrich Saam in Friedewald,
2. Gutsbesitzer Johann Georg Waitz in Harnrode,
3. Gutsbesitzer Seybert in Lautenhausen.
D. für den Amtsgerichtsbezirk Schenklengsfeld.
I. zu Mitgliedern:
1. Gutsbesitzer Adolf Reinhard in Unterweisenborn,
2. Landwirth Otto Reinhard in Landershausen,
3. Müller Jakob Schüler in Schenklengsfeld.
II. zu Stellvertretern:
1. Gutsbesitzer und Bürgermeister Reinhard in Landershausen,
2. Gutsbesitzer Ludwig Mohr in Conrode,
3. Bürgermeister Lingemann in Philippsthal.
A. 2800. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 14. September 1900.
Zufolge eines neuerdings ergangenen Ministerial- Erlasses soll es in der Regel vermieden werden, bei der Uebersührung von weiblichen Kranken in eine Anstalt für Geisteskranke oder Epileptische Personen männlichen Geschlechts zur Begleitung zuzulassen. Soweit es nicht die nächsten männlichen Angehörigen sind, erscheint eine solche Begleitung nur statthaft, wenn bei besonders schwierigen Fällen das Bedürfniß besteht, der weiblichen Begleitung der Kranken noch eine männliche Hilfe zuzu- ordnen.
Die Herren Ortsvorstände haben bei der Uebersührung weiblicher Personen in Anstalten fortab nach diesen Grundsätzen zu verfahren.
»- 5211. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 17. September 1900.
Für die Pflege der nach China entsandten Truppen
(Kreisblatt Nr. 84) sind weiter eingegangen: von der Gemeinde Leimbach . , 4,65 M „ * „ Wehrshausen . 11,35 „ Der Königliche Landratb Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unterosfizier- Vorschulen einzutreten wünschen.
1. Die Unterosfiziervorschulen haben die Bestimmung,
Die JnsertionSgebühren
betragen für den Raum einer Spaltkeile
10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg.
Reklamen die Zeile 20 Psg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender
Rabatt.
geeignete junge Leute von ausgesprochener Neigung für den Unterosfizierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht und dem Eintritt in das wehrpflichtige Alter derart sortzubilden, daß sie für ihren künftigen Beruf tüchtig werden. Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse so weit zu ergänzen, wie dies nicht nur im Hinblick auf den militärischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Militär- Verwaltungs- bezw. Civildienst wünschenswerth ist. — Daneben wird der körperlichen Entwickelung und Ausbildung, unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Anforderungen des Militärdienstes, besondere Aufmerksamkeit zugewendet.
2. Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14'/, Jahre alt geworden ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Bezirkskommando oder bei dem Kommando einer Unleroffiziervorschule vorzustellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen:
a) ein Geburtszeugniß,
b) den KonfirmationSschein bezw. einen AuSweiS über den Empfang der ersten Kommunion,
c) ein Unbescholtenheitszeugniß der Polizei-Obrigkeit,
d) etwa vorhandene Schulzeugnisse,
e) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschäftigungsweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
3. Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel eingesehen werden.
4. Die Erziehung in den genannten Schulen findet unentgeltlich statt.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizier« schulen eingestellt zu werden wünsche».
1. Die Unterosfizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.
2. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und solchen Unterricht erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feldwebel rc), des Militär-Verwaltungsdienste» (Zahlmeister rc.), und des Civildienste« zu erlangen.
3. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.
Der Einzustellende soll mindestens 154 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.
4. Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkrkommandeur seines Aufenthaltsorte» oder bei dem Kommandeur einer Unteroffizierschule (z. Z. in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißenfels, Ettlingen und Marienwerder) persönlich zu melden und hierbei folgende Papiere vorzulegen:
a) einen von dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,
b) den KonfirmationSschein bezw. einen AuSweiS über den Empfang der ersten Kommunion,
c) etwa vorhandene Schulzeugnisse,
d) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Beschäftigungsweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.
Eine Einstellung findet indessen bei den Unteroffizier- schulen in PotSdam, Jülich, Weißenfels und Ettlingen nicht mehr statt, da dieselben sich aus Unteroffiziervor- schülern ergänzen.
5. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unter-