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Zmmbeiid Jen 15. September
1906
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 25. August 1900.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe ll Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3 °/0 igen Staatsanleihe von 1 890 über die Zinsen für die Zeit vom I. Oktober 1900 bis 30. September 1910 nebst Erneuerungsscheinen (Miweisungen auf die folgende Reihe) werden vom 1. September 1900 ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94, geöffnet Vormittags von 9 bis 1 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine stnd entweder bei der Kontrolle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen ober durch die Regierungs-Hauptkaffen sowie in Frankfurt a/M. durch die Äreistaffe zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Aufhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkaffen beziehen will, hat derselben die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnisse ein« zureichett. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliesern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkaffen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Rassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen. Hauptverwaltung der Staatsschulden. gez. Tielsch.
* * *
Caffel, den 31. August 1900.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs- Houptkasie und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden.
Königliche Regierung. I. V. (Unterschrist).
Hersfeld, den 12. September 1900.
Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie werden hierdurch wiederholt angewiesen, fort« «esetzt aus alle im hiesigen Kreise sich (wenn auch nur vorübergehend) aushaltenden ortsfremden Personen ein sorgfältiges Augenmerk zu richten, insbesondere den Zweck ihres hiesigen Aufenthaltes ,n ermitteln und namentlich festzustellen, welchem Staate sie angehören, woher st« kommen und ob sie etwa als Anarchisten zu betrachten Und vielleicht wegen ihrer Zugehörigkeit zur anarchistischen Bewegung aus anderen Staaten ausge- wiesen sind.
In jedem dieser Fälle ist mir sofort eingehender Bericht zu erstatten. Ausländische Anarchisten sind gleich» zeitig in polizeiliche Haft zu nehmen.
I. 4987. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Hersfeld, den 11. September 1900.
Die unter den Schweinebeständen in der Gemeinde Kalkobes ausgebrochene Rothlaufseuche ist erloschen.
I. 5139. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 20. September 1900 ist unter nachstehenden Bedingungen genehmigt worden:
1. Am Tage vor dem Markte werden alle Gastställe und Einstellungen der Stadt thierärztlich beaufsichtigt werden. 2. Der Austrieb des Viehes darf vor 6 Uhr nicht erfolgen. Der Zugang ist nur durch die Schloß- straße zu nehmen. Die übrigen Straßen sind abgesperrt. 3. Die Musterung des Viehs vor dem Eingänge und das Handeln außerhalb des Marktplatzes innerhalb der Stadt Fulda ist am Markttage verboten. 4. Das Ausbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den am Marktzugange aufgestellten Polizeibeamten eine von der Ortspolizeibehörde der Ursprungsgemeinde ausgestellte Bescheinigung vorgezeigt wird, daß die auf- zutreibenden Thiere, welche nach Geschlecht, Farbe, Abzeichen und Alter genau auszuführen sind, seit mindesten« 14 Tagen an dem Orte des Ausstellers stehen, daß der Ort zur Zeit und seit wenigstens 4 Wochen seuchefrei ist und keinem Sperrgebiete im Sinne des § 59a B.-J. vom 27. Juni 1895 angehört. Diese Bescheinigung hat eine ütägige Giltigkeit und ist schon am Tage vor dem Markte in den Gastställen, auf den Straßen und an der Bahn auf Verlangen dem Kreisthierarzte und den Polizeibeamten vorzuzeigen. Formulare für vorschriftsmäßige Ursprungsatteste werden in der Uth'schen Hosbuchdruckerei hier vorräthig gehalten. 5. Mehr als drei Thiere dürfen zugleich den Markt-Eingang nicht passiren. Wer mehr als 3 Stück Vieh heranführt, wird bestraft. 6. Die Thiere, welche auf einem Ursprungsschein aufgeführt sind, müssen in unmittelbarer Aufeinanderfolge auf den Markt geführt werden. Die Scheine werden am Eingänge ab« genommen. 7. Während der ganzen Dauer des Marktes untersteht das ausgetriebene Vieh der Kontrole des Königl. Kreisthierarztes. Jede Uebertretung der vorstehenden AussichtSbestimmungen wird mit Geldstrafe nicht unter 10 Mark bestraft, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen höhere Strafen verwirkt sind.
Die Stägige Quarantäne der mit der Bahn aus verseuchten Gegenden ankommenden Thiere ist aufgehoben.
Fulda, den 1. September 1900.
Der Königliche Landrath Steffens.
Nichtamtlicher Theil.
China.
Nach Ablehnung der Räumung Pekings.
Die russische Regierung muß jetzt mit der Gewißheit rechnen, daß ihr Gedanke, die Hauptstadt Peking den Chinesen durch Zurückziehung der fremden Truppen wieder ganz freizugeben, nicht blos vereinzelt, sondern bei der Mehrheit der Mächte auf einen fürs erste nicht zu überwindenden Widerstand stößt. Allerdings weiß sie auch, daß Frankreich und die Vereinigten Staaten von Nordamerika Peking räumen wollen, vorausgesetzt, daß die russischen Truppen ernstliche Anstalten $um Ausbruch machen und daß überhaupt „die Umstände" es gestatten. Der chinesischen Kaiser-Familie aber ist nur mit einer gänz. lichen Befreiung Peking« gedient, und diese herbeizuführen, ist die russische Diplomatie vorläufig außerstande, weil die Verhältnisse mächtiger sind als der gute Wille, der
auch von einigen der ablehnenden Mächte dem russischen Vorschläge an sich entgegengebracht worden ist.
Die Räumung Pekings und die Rückkehr der chinesischen Kaiser-Familie war nun gerade von den zur sofortigen Eröffnung von Friedens-Verhandlungen geneigten Mächten als Vorbedingung dafür bezeichnet worden. Daß diese Bedingung zur Zeit nicht erfüllbar ist, steht jetzt fest, und logischer Weise müssen gerade Rußland und die ihm in der RäumungS-Frage folgenden Mächte sich weigern, in der Hauptstadt während der Fortdauer der Besetzung durch die fremden Truppen in Unterhandlungen einzutreten. Prinz Tsching, der Onkel des jungen Kaisers, der fremdenfreundlich gesinnte Vorsitzende des Tsungli-Namens, ist aber vor einigen Tagen in Peking eingetroffen mit der Zuversicht, dort für seine Friedens-Vorschläge gerade bei den Vertretern Rußland«, Frankreichs und Amerikas williges Gehör zu finden. Der Prinz wird sehr enttäuscht sein, zu hören, daß eben diese Gesandten zu Verhandlungen mit ihm keine Vollmacht haben und mehr oder minder als unterwegs nach Tientsin angesehen werden wollen.
Freilich würden sie, falls diese Reise wirklich autge« führt wird, in Tientsin auf einen anderen Unterhändler Chinas stoßen, nämlich auf Li-Hung-Tschang, der jetzt aus der Ueberfahrt von Schanghai nach Taku ist Die Frage, ob Li-Hung-Tschang wirklich die erforderlichen, auch von den Mächten allseitig verlangten Bürgschaften für die loyale Durchführung von Friedens-Verhandlungen bieten kann, ist noch ungelöst. Zu dem deutschen Gesandten hat er in Schanghai keine amtlichen Beziehungen angeknüpft. Den Boden von Petschili betritt der alte Vicekönig zu einem Zeitpunkt, wo die militärischen Operationen der Verbündeten an mehreren Stellen wieder ausgenommen worden sind. Auch russische Truppen nehmen nach wie vor daran Theil, und die täglich bestimmter auftretenden Angaben, daß die russische Heeresleitung sowohl örtlich in oder bei Peking, wie auch von der Nordgrenze her ihren strategischen Aufmarsch innerhalb Petschili« ausdehnt und verstärkt, können nicht ohne Weiteres als unbegründet angesehen werden. Kurz: eine Zurückstellung der diplomatischen, ein Hervortreten der militärischen Gesichtspunkte, — das ist der nicht unerwartete Ausgang der Räumungs-Verhandlungen.
* * *
Berlin, 13. September. Der zweite Admiral bei Kreuzergeschwaders meldet ab Taku den 11.: „Kapitän zur See P o h l ist gesund an Bord S. M. S. „Hansa" zurückgekehrt. Die Mannschaften sind noch in Tientsin, werden allmälich von dort zurückgezogen. — Da« Detacheuren! Soden ist in Taku. Wird von dort nach Tsingtau überführl. Die Leute derselben stndjssehr angestrengt, leiden zum Theil auch an Darmkrankheiten. — Für Freifrau v. Ketleler, die unter deutschem Geleit in Tientsin eingetroffen ist, halte ich zur Ueberfahrt nach Japan „Savoia" bereit.
Peking, 5. September. Eine amerikanische Kavallerie-Abtheilung, welche zur Deckung eine« Vieh- transports ausgesandt war, überraschte in einem Tempel bei Schaho 300 chinesische Soldaten. 30 wurden ge« tödtet und 125 Gewehre erbeutet. Der Feind floh nach Nordwesten. — Etwa 500 Boxer griffen zwei Kompagnien Ruffeu an, welche einer beim Bahnbau beschäftigten Truppenabtheilung, sieben Meilen südlich von Machtapu, zur Bedeckung dienten. Sobald Verstärkungen eingetroffen waren, wurden die Boxer zerstreut, wobei zwei Ruffeu verwundet wurden. Die Boxer waren mit Schwertern und Speeren bewaffnet. Die russische Kavallerie drang sodann in die Getreidefelder ein, in denen sich die Boxer versteckt hatten, und tödtete viele Boxer mit Säbelhieben. Auch der Führer der Boxer wurde getödtet. Die Letzteren verloren allein an Todten 200 Mann.
London, 13. September. Nach einer Meldung aus Peking verhafteten die Japaner den Mörder bes Gesandten von Kettel er. Er gestand die That und wurde dem deutsche» Kommandeur übergeben. Seine Ver- Haftung erfolgte, als er eine Taschenuhr mit Initialen verkaufte. Er erklärte zuerst, er habe nur die Leiche