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Schöller stehende Chinesenkompagnie in Kiautschau deser­tiert sein solle, bedarf ebenfalls der Bestätigung, da bisher über diese Truppe nur Günstiges mitgetheilt wurde.

London, 15. Juli. Amtliche Depeschen Lord Seymours aus Tientsin sind hier eingegangen. Die erste derselben ist datirt vom 9. d. Mts. und besagt: Die Stellung des Feindes südwestlich der Fremdennieder- laffung wurde heute früh 4 Uhr angegriffen. Die Japaner vertrieben den Feind durch einen Flankenangriff und nahmen vier Geschütze. Cavallerie verfolgte den Feind, vervollständigte die Niederlage und tödtete viele Sol­daten und Boxer. Die verbündeten Truppen bombar- dirten und nahmen das westliche Arsenal. Der Feind verlor 350 Todte. Die Verbündeten hatten nur geringe Verluste. Eine zweite Depesche, datiert vom 12. d. Mts., lautet: Die Chinesen griffen gestern früh drei Uhr energisch die Bahnstation in großer Stärke an, schließlich gegen 6 Uhr wurden sie zurückgeworfen. Die Verbün­deten verloren aber 150 Todte und Verwundete. Die Verluste der Chinesen sind unbekannt, aber man glaubt schwere. Nachmittags wurden die Forts von den Eng­ländern und Franzosen bombardirt, ein Fort und eine als Signalthurm gebrauchte Pagode zerstört. 1500 Ameri­kaner find eingetroffen.

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Inzwischen kommt aus amtlicher chinefischer Quelle über London durch Reuters Büreau eine Bestätigung des schrecklichen Schicksals der fremden Gesandtschaften in Peking. Dieselbe erhalten wir in folgendem Tele­gramm:

Schanghai, 1». Juli. Eine amtliche Depesche des Gouverneurs von Schautung besagt, die Geschütze der Chinesen legten Bresche in die Mauern der Ge­sandtschaften. Nach heroischer Vertheidigung und nachdem die Munition erschöpft war, wurden alle Ausländer getödtet.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 15. Juli.

Von der Nordlandreise Sr. Majestät des Kaisers liegt heute aus Drontheim folgendes Telegramm vor:Se. Majestät der Kaiser ist auf derHohenzollern" heute Mittag bei schönem Wetter hier eingetroffen. An Bord Alles wohl.

(Der deutsch-amerikanische Handels- V er trag.) Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist in diesen Tagen nach langen, schwierigen Verhandlungen ein Vertrag über die gegenseitigen Handels - Beziehungen beider Länder ge­schloffen worden. Damit ist ein Zustand beseitigt, der vielfach zu Unzuträglichkeiten Anlaß gegeben hat. Das deutsche Reich hatte ohne weiteres die alten Verträge übernommen, welche im Jahre 1828 Preußen und die Hansastädte mit der Union abgeschlossen hatten und die das Meistbegünstigungsrecht klar aussprachen. Durch Reichsgesetz ist diese Uebung zwar nicht gutgeheißen worden, thatsächlich wurde aber auf gründ derselben deutscherseits immer den Vereinigten Staaten die volle Meistbegünstigung gewährt, und in der Regel ist sie auch von der amerikanischen Regierung als zu Recht bestehend anerkannt worden. Diese unbeschränkte Meistbegünstigung best ritt nun seit einigen Jahren die Regierung in Washington. Im sogenannten Reciprozitäts-(Gegenseitig- keits-)Gesetz wurde eine Reihe von Zollsätzen festgesetzt, deren Ermäßigung bis zu 20 oder 25 vom Hundert den­jenigen Staaten gegenüber durch einfache Regierungs- Entschließung gestattet war, welche der Union ent­sprechende besondere Herabsetzungen des eigenen Zolltarifs gewährten. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat an dieser Bestimmung zähe festgehalten und mit mehreren Staaten, so z. B. mit Frankreich, dieReciprozität" ver­abredet. Die Begünstigung einzelner Staaten ging natürlich auf Kosten derjenigen, welche keine besondere Gegenseitigkeit" bewilligt hatten. Sie führte eine neue Bestimmung in Bezug auf die Handelsverträge ein, welche dem Begriff der Meistbegünstigung die Deutung gab, daß eine solche für die Zollsätze des Reciprozitäts-Gesetzes nur dann eintreten könnte, wenn das betreffende Land sich ebenfalls zu ganz besondern Zoll-Erleichterungen Amerika gegenüber herbeiließe. Zu dieser unbilligen Praxis gesellten sich allerlei Plackereien, um die Einfuhr deutscher Waaren in Amerika zu erschweren. Unsere Industrie hat auf diese Weise großen Schaden gehabt. Durch den nun unterzeichneten Handels-Vertrag ist eine Verständigung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten erzielt worden. Deutschland erhält darnach und zwar ohne daß es neue Konzessionen gemacht hätte, die andern Ländern zugestandenen Zoll Ermäßigungen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Branntwein, nicht moussierenden Wein, Kunstgegenstände und dergleichen. Der Hauptwerth des neuen Vertrages liegt aber in dem Umstände, daß Deutschland von Amerika fortan mit den andern Staaten handelspolitisch auf gleichem Fuße be­handelt werden wird und daß die Vereinigten Staaten die Berechtigung der deutschen Einsprüche gegen die bisher geübte verschiedene Behandlung der deutschen Einfuhr anerkannt haben. Das größte Verdienst an diesem Erfolge gebührt dem Auswärtigen Amt. Unsere Neider waren in den letzten Jahren emsig an der Arbeit, Feind­schaft zwischen Deutschland und Amerika zu säen, um als lachende Dritte den Vortheil einzuheimsen. Nur dem versöhnlichen Auftreten des Grafen Bülow ist es zu verdanken, daß diese Quertreibereien nicht zu einem Bruch mit den Vereinigten Staaten geführt haben. Wo

auch immer sich Verstimmungen zwischen beiden Ländern bemerkbar machten, wußte Graf Bülow sie zu beseitigen, indem er, wenn die Fackel der Zwietracht zwischen Deutsch­land und Amerika einen Brand zu entzünden drohte, die Amerikaner unablässig auf die Vorzüge der Erhaltung der hundertjährigen Freundschaft zwischen Deutschland und Amerika hinwies. So ist der Handels-Vertrag mit Amerika ein Meisterstück unserer Diplomatie und ein neuer Beweis, daß diese das ihr entgegengebrachte Ver­trauen in vollem Maße verdient.

Im Reichsamt des Innern ist auf Grund vielfacher Anregungen aus dem Handelsstande nach Anhörung von Sachverständigen ein vorläufiger Entwurf einer in Aus­führung des Gesetzes über die Bekämpfung des unlautern Wettbewerbes vom Bundesrath zu erlassenden Bestimmung über den Kleinhandel mit Kerzen aufgestellt. Darnach sind als Einheiten für das Bruttogewicht der Packungen */4, */, und/4 Kilogramm zugelassen.

Ier Krieg in Masrika.

In Transvaal haben die Engländer jüngst recht empfindliche Niederlagen erlitten. Bei Nitralsnek wurden von den Buren, die unter dem Befehl des Generals Delarey standen, drei Kompagnien des Lincolnshire- Regiments sowie eine Schwadron Skots greys gefangen genommen und zwei Geschütze erbeutet. Die Be­deutung der Niederlagen wird erhöht durch die That­sache, daß die Kämpfe in nächster Nähe von Pretoria stattfanden. Lord Roberts ist also offenbar nicht in der Lage, über die Landeshauptstadt, in deren Besitz er sich seit zwei Monaten befindet, nordwärts vorzu- dringen, ohne ernste Besorgnisse hegen zu müssen, daß seine Verbindungslinie mit der Küste gefährdet werde. Wie früher schon, tritt auch jetzt wieder die Behauptung auf, daß die Buren die Eingeborenen bewaffnet haben und diese in den Burenreihen mitkämpfen. Ein Beweis hierfür ist von englischer Seite nie geführt worden, wird auch wohl diesmal ausbleiben.

Ein vom 12. datirtes Telegramm aus Prätoria meldet Einzelheiten von der Niederlage unweit dieser Stadt. Fünf Kompagnieen des Lincolnshire - Regiments trafen am Dienstag Nachmittag am Nagalesbergpaß ein, um denselben zu halten. Drei Kompagnieen besetzten eine Stellung im Paß, während die übrigen in der Ebene blieben. Als Mittwoch früh bei Tagesanbruch von Vor­posten, die auf einem kleinen Kopje standen, Schüffe ab­gegeben wurden, erschienen au feinem östlich gelegenen Kopje Buren und eröffneten ein heftiges Feuer. Es entstand hierauf Verwirrung, aber auf Befehl des Obersten be­setzten die Mannschaften bald eine Stellung auf einem westlich vom Paffe gelegene» Kopje. Dann wurde den ganzen Tag ein heftiges Feuer unterhalten. Zwei Ger- schütze mit einer Bedeckung von Scot Greys, welche im Vordertreffen der Hauptabtheilung aufgestellt waren, wurden nach heldenmüthigem Widerstände vom Feind ge­nommen. Beinahe alle Leute wurden getödtet oder ver­wundet, während es dem Sergeanten eines Maximge­schützes gelang, mit Hülfe von 7 Freiwilligen sein Ge­schütz zu retten. Die Buren unterhielten aus der ganzen Linie ein ununterbrochenes Feuer, welches vom Lin- colnshire-Regimsnt wacker erwidert wurde. Gegen 3 Uhr erschien der Feind zur Linken der englischen Stellung, ein Offizier und 15 Mann versuchten ihn anzugreifen, 14 von der kleinen Schar wurden getödtet oder ver­wundet. Drei Kompagnien des Lincolnshire-Regiments waren vollständig umzingelt. Nachdem ihnen die Munition ausgegangen war, suchten sie eine gut gedeckte Stellung auf und erwarteten mit aufgepflanztem Bajonnet den Angriff des Feindes.

Aas Provinz und Mdargkdict.

* (Postsendungen d er Angehörigen der m o b i l e n T r u p p e n t h e i l e für O st a s i e n.) Für den Postverkehr der nach Ostasien entsendeten mobilen Truppendes Landheers und der Marine treten mit dem Tage der Einschiffung im inländischen Hafen folgende Aenderungen ein. Es werden in Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Truppentheile als Gegenstände der Feldpost befördert: gewöhnliche Briefe bis zum Ge­wichte von 250 Gramm einschließlich und gewöhnliche Postkarten. Die Beförderung der Briefe bis zum Ge­wichte von 50 Gramm einschließlich und der Postkarten erfolgt portofrei. Für Briefe im Gewichte von mehr als 50 Gramm, sofern sie in Ostasien mit der Feld­post zu befördern sind, wird ein Porto von 20 Pfg. er­hoben. Dieses Porto muß vom Absender bezahlt werden. Unfrankirte oder unzureichend frankirte portopflichtige Sendungen werden nicht befördert. Die Aufschrift der Sendungen an die Truppen muß enthalten: 1) den VermerkFeldpostbrief", 2) Name, Dienstgrad oder Dienststellung des Empfängers, 3) genaue Bezeichnung des Kriegsschiffs oder Truppentheils, zu dem der Empfänger gehört. Formulare zu Feldpostkarten an die Truppen werden in kurzer Zeit bei den Postanstalten und den amtlichen Verkaufsstellen für Postwerthzeichen zum Preise von 5 Pfg. für je 10 Stück zum Verkaufe gestellt werden. Einstweilen können die gewöhnlichen ungestempelten Postkartenformulare Verwendung finden. Die Nachsendung von im Postwege bezogenen Zeitungen erfolgt gegen Entrichtung einer Umschlaggebühr, die 30. Pfg. für nur einmal wöchentlich oder seltener er­scheinende, 60 Pfg. für zwei- ober dreimal wöchentlich erscheinende und 1 Mk. 20 Pfg. für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende Blätter für das Vierteljahr be­

trägt. Sobald die Verhältnisse es gestatten, wird die Zulaffung weiterer Arten von Sendungen B^ genommen werden. In der Beförderung von Pog düngen der an Bord deutscher Kriegsschiffe beftnblij D£ Militärpersonen durch das Marine - Postbureau Berlin sowie in den dafür bestehenden Versendung!' dingungen tritt im Uebrigen keine Aenderung ein.

* Die Durchschnittspreise der mj. tigsten Lebensmittel betrugen in der preuM i Monarchie (ausschl. Trier) im Monat Juni 1900 A 1000kg Weizen 153 (im Mai 1900: 151) $ Roggen 150 (147) Mk., Gerste 142 (142) Mk.. & 144 (140) Mk., Erbsen zum Kochen 226 (226) $ 0' Speisebohnen 252 (253) Mk., Linsen 400 (399) { Eßkartoffeln 55,4 (52,6) Mk., Richtstroh 42 (39,2) { -

Heu 65 (61) Mk., Rindfleisch im Großhandel 1 in (1066) Mk.; für 1 kg Rindfleisch von der Keule ß s Kleinhandel 135 (135) Pf., vom Bauch (115) f ; Schweinefleisch 131 (130) Pf., Kalbfleisch 132 (132) « Hammelfleisch 131 (131) Pf., inländischer geraum m Speck 150 (151) Pf., Eßbutter 218 (224) Pf., j, " disches Schweineschmalz 155 (155) Pf., für ein ? np Eier 299 (289) Pf.

* Der Minister der öffentlichen Arbeiten hal ^ Eisenbahndirektionen beauftragt, die Stationöbe^ rj( anzuweisen, die auf den Stationen vorhandenen W a f $£ leitungen und Brunnen, welche mit T ö0 bechern zur Benutzung für das reisende Publikum »er pt sind, unter Aufsicht zu halten und jede Verunreinig Bl und mißbräuchliche Benutzung zu verhindern, auchi D tretendenfalls zu verfolgen. Soweit nöthig, ist diel M unreinigung und mißbräuchliche Benutzung dieser Mt sch und der Trinkgefäße an den Brunnen ausdrücklich in W Strafe zu stellen. ist

* Zum Kommando des Ostasiatis^ all Expeditions- Korps sind u. A. versetzt: zur1 wc jutantur: Hauptm. Treusch von Buttlar-Brandch de bisher Komp.-Chef im Füs.-Regiment von GerÄ: M (Heff.) Nr. 80; Train: Adjutant: Lt. SchweM nr bisher im Heff. Train-Bat. Nr. 11. Zum 1. Dltali: S schen Jnf.-Regt.: Lt. Rabe v. Pappenheim (Wen Ai 2. Komp., bisher im 2. Garde-Regt. z. F. Zum 8 an Ostasiatischen Jnf.-Regt.: Lt. Lenz, 7. Komp., bisherWstk Jnf.-Regt. von Wittich (3. Heff.) Nr. 83. Zum de Ostasiatischen Jnf.-Regt.: Kompagnieführer: HaupN ve Bülow, 2. Komp., bisher Komp.-Chef im 1. Heff. » dir Regiment Nr 81 ; Oberlt. Koch, 2. Komp, bisher 3. Großherzogl. Heff. Jnf.-Regt. (Leib-Regt.) Nr. 15 9£l und tommanbirt als Jnsp.-Offizier an der KriegM in Caffel. Zum Telegraphen-Detachement: Oberlt. Ä Rc Patent) Fulda bisher Lt. im Telegraphen-Bataillon 23. Zur Sanitäts-Kompagnie; Kommandeur; RittmeW 2I? Gabain, bisher Komp. Chef im Heff, ,T.rain-But-L Nr Zur Jnf.-Munitionskolonne: v. Apell, bisher im Thun Ulanen-Regiment Nr. 6. Zur Proviant-Colonne Nr. Re Kommandeur: Hauptmann Meincke, bisher Battr.-k N im Heff. Feldart.-Regt. Nr. 11. Zum Feldlaz: - Nr. 2: Assistenzärzte: Dr. Spornberger, bisher « eku 1. Hess. Jnf -Regt. Nr. 81, Dr. Busch, bisher is vo Fußart.-Regt. Nr. 11.

* Zur Abhaltung der nächsten Rektorats-Priis Dc wird Termin auf den 6. Dezember d. J. angesetzt. E An jenigen Geistlichen, Lehrer und Kandidaten der TheÄ 21- oder Philologie, welche sich dieser Prüfung zu unterzirMV beabsichtigen, haben sich bis zum 15. August b« ' in schriftlich bei dem Kgl. Provinzial-Schulkollegium. 43. melden. Die im Amte stehenden Lehrer haben t Meldungen im geordneten Instanzenwege durch M Rektor bezw. den Ortsschulinspektor und durch denK»., schulinspektor an die zuständige Kgl. Regierung ei« wi reichen. : Hc

-e- Hersfeld, 16. Juli. (V e r h a l t u n g s - M g, regeln bei Gewittern.) Befindet man " Ex während des Gewitters auf freiem Felde, so hüte Wha sich vor allem, hastig zu laufen, denn Luftzug und stärkte Hautausdünstung ziehen den Blitz an. AMRc ziehen den Blitz besonders an ; doch ist der Strahl bweir genöthigt aus dem untern Theile eines BaumstaoH'sch auszutreten. Höchst unvorsichtig wäre es also, jemand unter einem Baume Schutz suchen wollte. U Di zählige Unglückssälle sind auf diese Weise entstanden. entferne sich also von einem einzeln stehenden B^A' wenigstens bis auf 15 oder 20 Meter, denn dann der Baum den Blitz wahrscheinlich von uns abji^ fei Fliehen wir ihn aber noch mehr, so verliert er nit: . de wachsenden Entfernung für uns seine schützende So wenig es also zu empfehlen ist, bei einem Senk unter einen allein stehenden Baume zu flüchten, ^MU, wenig ist es zu rathen, sich allzuweit aus seinem zu entfernen. Wenn überhaupt das Feld baumlos wird man am sichersten thun, wenn man sich niebi; g, oder niederlegt. Jedenfalls ist es besser sich durchs g zu lassen, als dem Blitz gerade in den Weg zu la^ ü( Heuhaufen, Korngarben, Fruchtmieten im Felde w meiden. Ebenso ist ein aufgespannter und vom Ü Ql durchnäßter Regenschirm gefährlich. Ueberrascht unt 1 gE Gewitter während eines Aufenthaltes in Räume», H eine große Menschenmenge versammelt ist, dann be 8 flc man sich möglichst bald aus dem Hause in hinrei^U Entfernung. Die naturgemäße Behandlung eines ^.MD Blitze Getroffenen besteht bis zur Ankunft des | di darin, daß man den Verunglückten zunächst einen kühlen Ort bringt. Hier befreie man ^'Ls® oi beengenden Kleidern, bespritze sein Gesicht mit LE91 Wasser und nehme eine kühle Abwaschung deS ' g, vor, wobei man aber kein Tuch ober Schwamm ge»^ ,