y- ........'" "T~~V
Erscheint wöchentlich drei Mal DienStag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis
vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.
excl. Postaufschlag.
k------------- —.—
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 1V Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
i- ■■■■■ - ■
t$W Kreisbllltt.
Gratirbeilagen r „IU«ftvivtrr Sonntagsblatt" «. „5Uuftrirte lan-wirthschastttche Beilage
dir. 71.
Iomerftnz den 21. Zmi
1900
♦
Amtlicher Theil.
Cassel, den 12. Juni 1900.
Nach § 16 der Geschästsanweisung für die Vollziehungsbeamten pp. Dom 2. Januar 1900 ist nach näherer Anordnung der Regierung von den VollziehungSbeamten ein Rechnungsbuch zu führen, in welches unter fortlaufenden Nummern, mit Bezeichnung der Schuldners und mit Angabe der Nr. des Restverzeichnisses alle von
Name und Wohnort des Schuldners.
Bezeichnung der einzelnen Amtshandlungen.
Einnahme des Vollziehungsbeamten.
Bescheinigung der Vollstreckungs- bezw. Erhebungsbehörde über die Richtigkeit der eingegangenen Gebühren und Quittung über den Empfang der abgelieferten Gelder.
Datum.
aus die schuldigen Geld- Beträge. M. | Pf.
an ' Kosten
M. | Pf.
an Gebühren
M. | Pf.
Hersfeld, den 19. Juni 1900.
Vorstehendes theile ich den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung mit.
I. 3665. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 15. Mai 1900.
Nach § 2 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Butter pp. vom 15. Juni 1897 — R. G. Bl. S. 475 — müssen Gefäße, in welchen Margarine pp. gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, mit einem stets sichtbaren bandförmigen Streifen von rother Farbe in bestimmten Abmessungen versehen sein; die Art der Anbringung des Streifens ist durch Nr. 4 der Bekanntmachung vom 4. Juli 1897, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Butter pp. (N. G. Bl. S. 591) näher geregelt.
Von den Polizeibehörden sind in mehreren Fällen Flachgesäße (Teller), die als Unterlagen für Margarine in Verkaufsräumen dienten, beanstandet worden, weil die Art und Weise, in der der rothe Streifen auf der oberen Nandfläche angebracht war, als vorschriftswidrig betrachtet wurde.
Bei den in Frage stehenden Unterlagen ist aber die Anbringung des rothen Streifens in einer der Bekanntmachung vom 4. Juli 1897 genau entsprechenden Weise in Folge ihrer Form nicht möglich; deshalb soll jedoch der Gebrauch derartiger Unterlagen keineswegs ausgeschlossen werden.
Die Erkennbarkeit der Waare als Margarine wird ausreichend gewahrt, wenn der rothe Streifen band
(Nachdruck verboten.)
Str to Don Schloß Fulkechf.
Kriminal-Novelle von Friedrich Freiherr v. Usedom.
(Fortsetzung.)
Sofort erhob sich im Rittersaale ein Klappern, Klirren, ein Pochen, daß Bodo aufsprang, ein Licht nahm, den Revolver in die Rechte und eintrat.
Ruhe des Todes. Der Todte lag friedlich auf den seidenen Kissen. Er kehrte in sein Zimmer zurück, und der Lärm begann von neuem. Da» wiederholte sich dreimal. Plötzlich hörte man draußen einen huschenden Schritt. Bodo riß die Thür auf und vor ihm stand Karl unbeweglich.
Er kicherte leise.
Bodo schloß die Thür, Karl trat ein, warf das Betttuch ab und lachte hell aus.
„Was haben Sie?*
«Gespenster erschreckt."
«Wie das?"
»Ich stand im Korridor. Da strich eine weiße Gestalt an mir vorbei. Ich trat vor und erhob den
ihnen bei den einzelnen Amtshandlungen in Empfang genommenen Geldbeträge unmittelbar nach der Zahlung einzutragen sind.
Dieses Rechnungsbuch ist nach dem beiliegenden Muster, welches von den VollziehungSbeamten bei den Königlichen Kreiskassen benutzt wird, zu führen.
Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
J. V.: Schmidt-Schwarzenberg.
An die Herren Landräthe des Regierungsbezirks.
förmig um die ganze obere Randfläche de» Gefäßes derart gezogen ist, daß er deutlich ist und beim Gebrauch nicht verdeckt werden kann; die darauf liegende Waare ist außerdem durch die vorgeschriebene Würfelform hinreichend charakterisirt.
Demzufolge ersuchen wir, die mit dem Vollzüge des bezeichneten Gesetzes betrauten Behörden und Deren Organe anzuweisen, Flachgefäße der in Frage stehenden Art, gleichviel ob sie aus Porzellan oder aus anderem Material bestehen, nicht zu beanstanden, auch wenn sie in einer den Bestimmungen der Eingangs erwähnten Bekanntmachung entsprechenden Weise nicht gekennzeichnet sind.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. J. A.: gez. Förster.
Der Minister des Innern.
J. V.: gez. Braun behrens.
An die Herren RegierungS-Präsidenten und den Herrn Polizei-Präsidenten in Berlin. M. d. g. A. Nr. M. 6040. M. d. J. Ha 3816.
* * *
Cassel, den 10. Juni 1900.
Abschrift zur weiteren Veranlassung.
Der Negierungs-Präsident. J. V.: F l i e d n e r.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei- Direktoren in Hanau und Fulda und an die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 6651.
* * *
Hersfeld, den 18. Juni 1900.
Vorstehendes theile ich den Ortspolizeiverwaltungen des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. I. 3652. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Arm. Da flüchtete die Gestalt und verschwand in einer Nische."
„Teufel! Warum packten Sie nicht zu?"
„Gut zupacken, wenn sich so eine Nische dreht."
„Wo?"
„Ich habe mit meinem Bleistift ein Kreuz daran gemacht."
„Untersuchen wir am hellen Tagei Gehen Sie nun schlafen."
„Gute Nacht, Herr Assessor."
Bodo schloß die Eingangsthüren und legte sich dann ebenfalls schlafen.
Der nächste Morgen war kalt aber hell. Die Herren begrüßten sich und tranken in Bodos Zimmer Kaffee und frühstückten.
„Haben Sie etwas gehört?" fragte nun der Doktor.
„Ja, und nachgesehen I Es war im Rittersaal, aber als ich nachsah, war dort nichts zu sehen."
„Schlau angelegt!" meinte Gersheim.
Jetzt erzählte Bodo Karls Abenteuer.
„Köstlich !" lachte Gersheim, „aber er muß schweigen." „Habe ich ihm schon eingebleut."
Cassel, den 28. Mai 1900.
Nach einem Bericht des Feuerlöschinspektors für den Regierungsbezirk Cassel, Branddirektors Langer dahier, wird von vielen Oberbrandmeistern des Bezirks Klage darüber geführt, daß sie von Feuerausbrüchen vielfach überhaupt nicht oder zu spät seitens der zuständigen Bürgermeister benachrichtigt werden, so daß ihnen ein rechtzeitiges Eintreffen auf der Brandstelle und wirksames Eingreifen öfters nicht möglich sei.
Weiter zeigt der Feuerlöschinspektor an, daß ihm die wichtigen Berichte über die bei den Bränden gemachten Beobachtungen hinsichtlich dtt Wasserversorgung, Spritzen pp. nur spärlich und verspätet von Seiten der Oberbrandmeister zugehen.
Hiervon mache ich mit der Bitte Mittheilung, die Bürgermeister und Oberbraudmeister durch die Königlichen Herrn Landräthe anweisen lassen zu wollen, daß sie die erforderlichen Anzeigen und Berichte in Brandfällen rechtzeitig erstatten.
Der Direktor der Hessischen Brandbersicherungs-Anstalt. gez.: Dr. Knorz.
An den Königlichen Herrn RegierungS-Präsidenten hier.
* * *
Cassel, den 10. Juni 1900.
Abschrift zur weiteren Veranlassung.
Der Regierungs-Präsident. Trott zu Solz.
An die Herren Landräthe des Bezirks.
* * *
Hersfeld, den 19. Juni 1900.
Vorstehendes bringe ich hiermit zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände und Oberbrandmeister des Kreises mit der Veranlassung, fortab die erforderlichen Anzeigen und Berichte in Bcandfällen rechtzeitig zu erstatten. I. 3700. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 14. Juni 1900.
Für den am 25. Juni 1882 in Hersfeld geborenen Max Stern ist um Entlassung aus dem Preußischen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
I. 3559. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 13. Juni 1900.
Im Hinblick darauf, daß in den Jahren 1896 bis 1899 im Regierungsbezirk Cassel neun größere Brände mit einem Gesammtschaden von rot. 41480 Mark durch Umfallen oder Zerbrechen der in den Scheunen, Stall- ungen und Bodenräumen im Gebrauch befindlichen
Da» Kreuz fanden die Herren hernach, aber an der Wand war nichts zu entdecken.
„Finden wir doch!" sagte Bodo. Da fahren schon Wagen vor."
E» war der Pastor mehrere Herrn der Umgegend, mehrere Kameraden und Clubfreunde des Obersten.
Dann kamen die Träger, der Todtenwagen; der Sarg ward geschlossen und auf den Wagen gehoben.
Der Trauerzug setzte sich nach dem Erbbegräbniß auf dem Dorskirchhof in Bewegung.
Pastor Rasmu« hielt eine hübsche Rede, dann ward der Sarg neben drei andere, ältere Särge geschoben, RaSmuS sprach ein Gebet, die Begleiter gingen, der Kastellan verschloß die Gruft, die Herren gingen wieder zum Schlosse.
Sie nahmen noch eine kleine Erfrischung ein, bestiegen dann ihre Fuhrwerke und kutschierten der Stadt zu.
Der Doktor, Bodo und Karl blieben bis zum Nachmittage, dann ließ Bodo Koch sagen:
„Um 5 Uhr reifen wir ab."
@8 ist gut."
Sie fuhren allein des Notar» Wagen ab, Koch stand