Erscheint wöchentlich drei Mal DienStag, Donnerstag und Sonnabend.
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Die Jnserüonsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
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Gratisbeilagen r „Illnftrirter Sonntagsblatt^^ «. „Allnstrirte lanbwirthschaftliche Vettage".
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1906.
grftcä Blatt.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt"»»» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat Juni werden von allen Kaiserlichen Poftanftalten, tandbriefträaern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Herrseld, den 29. Mai 1900.
Die Herren Bürgermeister der Schulart« des hiesigen Kreises werden unter Bezugnahin« auf die im Amtsblatt Nr. 21 L Js. unter Nr. 440 zum Abdruck gebrachte Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen in Cassel vom 30. April 1900 I. B Nr. 4277 davon benachrichtigt, daß von den Beiträgen zurLehrer-Alterszulagenkasse für das Jahr 1900/01, wie solche bereits diesseits unterm 26. März d. Js. I. I. Nr. 2001 namhaft gemacht worden sind, bezüglich einer jeden Stelle 43 Mk. weniger zu zahlen sind und datz die Königliche Kreiskasse Anweisung erhalten hat, diese Beträge auf die Gemeindebeiträge für 1900 anzu- rechnen bezw. von den Schulverbänden weniger einzu- ziehen.
Der Gemeinderechner ist mit Anweisung zu versehen. I. 3214. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 6. Juni 1900.
Die Gewerkschaft „Wintershall" zu Heringen a /Werra beabsichtigt in der Gemarkung Wülfershaufen auf dem Grundstücke Kartenblatt 1 Parzellen Nr. 12 (in der tauben Herfa) nach den zur Einsicht der Betheiligten hier ausliegenden Zeichnungen und Beschreibung einen
Ziegel-Ringofen zu erbauen.
Etwaige Einwendungen hiergegen können innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten schriftlich in zwei Exemplaren ober zu Protokoll angebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden.
Ueber die etwa rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird zur mündlichen Erörterung Termin auf Montag den 25. d. M1»., Vormittag- 10 Uhr in das GeschäftSlokal des LandrathSamtS hier anberauml.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
A. 1986. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung-Rath.
Hersfeld, den 18. Mai 1900.
Da» diesjährige Ober-Erfatz-Gefchäft für den hiesigen Kreis findet am
Mittwoch, den 20. Juni d. I. und
Donnerstag, den 21. Juni d. I., jedesmal von Morgens präzis 7*/» Uhr ab, Saale des Gastwirths Herrn B. Bolender Hierfelbst statt.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge- weinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des htesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst
zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im MusterungSraum nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäst werden sämmtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz Kom- mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf derenArbeitS - oder Nichts rbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren und älteren Brüder deS Sieklamirten) im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht st attfinden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leisen, die im 8 65 b der Wehr- ordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Anfälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen Reklamanten' welche sich außerhalb befinden und welch? ihre Angehörigen durch Geldsendung« u unterstützt haben, die desbezüglichen Postscheine vorzuzeigen, wie auch alle angeblichen Krankheiten durch Vorlage von ärztlichen (Kc e i sp h y s i k a t S-) Attesten nachgewiesen werden müssen.
Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wied«rh olt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie den Militärpflichtigen noch besonder« einzuschärsen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die in ihren Händen befindlichen Loosungsscheitte mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikat- scheines gezahlt werden muß.
I II. Nr 1754. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersseld, den 2. Juni 1900.
Dem Königlichen Kreisthierarzt Herrn Schmitt hier ist vom 3. d. Mir. ab von Königlicher Regierung ein fünfwöchiger Urlaub bewilligt worden. Mit feiner Vertretung i» den amtlichen Geschäften ist der Krei-thier- arzt Herr Göhre in Rotenburg a. F. beauftragt.
I. 3365. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Gefunden: ein vergoldeter Fingerring mit schwarzem Stein, und ein buntes wollenes Halstuch. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Schenklengifeld.
Nichtamtlicher Theil.
Berlin, den 7. Juni.
Se. Majestät der Kaiser begab Sich gestern Abend um 6 Uhr 12 Minuten mit dem Kronprinzen von Griechenland von der Wildpark-Station nach Berlin und nahm um 7 Uhr beim Osfizierkorps des 2. Garderegi- mentS zu Fuß an einem Abschiedseffen für den Oberstleutnant und Flügeladjutanten v. Pritzelwitz, militärischen Begleiter Sr. Kaiser!, und Königl. Hoheit des Kronprinzen, Theil. Die Nacht über verblieb Se. Majestät in Berlin und hielt heute um 9 Uhr auf dem Tempel- hofer Feld die Parade über das Gardekorps ab. — Nach beendeter Parade führte Se. Majestät der Kaiser die Fahnen und Standarten nach dem Königlichen Schloß zurück und nahm im Schloßhof militärische Meldungen entgegen. — An der Frühstückstafel bei Ihren Majestäten nahmen die Kronprinzlich griechischen Herrschaften Theil. — Heute Abend um 7 Uhr gedenkt Se. Majestät mit dem Kronprinzen von Griechenland das Diner beim 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment einzunehmen und um 93/4 Uhr nach Wildpark zurückzukehren. Die Kronprinz- lich griechischen H-rrsch hten gedenken heute Abend abzu- reisen.
(Die Annahme her Flotten-Vorlage.) Schneller als man annehmen konnte, ist die Entscheidung über die Flotten-Vorlage im Plenum des Reichstages gefallen. Mit 153 gegen 79 Stimmen ist am Mittwoch der § 1 der Vorlage, der den „Schiffsbestand" festsetzt, in zweiter Lesung angenommen worden. Der Reichstag hat sich durch die schnelle Erledigung der hochwichtigen Flotten-Vorlage ein Verdienst um dar Vaterland erworben, das noch kommende Geschlechter dankbar anerkennen werde». Seine Haltung trägt aber auch der Stimmung der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes Rechnung, das zu der Ueberzeugung gelangt ist, daß eine neue geschichtliche Periode angebrochen sei, in der es nicht nur zu Lande, sondern auch zu Wasser stark und machtvoll zu sein gilt. Es braucht hier nicht noch einmal betont zu werden, daß die Politik des deutschen Reiches nach wie vor eine friedliche bleiben wird. Wenn die verbündeten Regierungen vom deutschen Volk eine starke Flotte forderten und erhalten, so soll diese deutsche Seemacht dazu dienen, den deutschen Ueberseehandel und die deutschen Küsten und Kolonien gegenüber dem immer heftiger werdenden Konkurrenzkampf auf dem Weltmarkt und gegen das immer stärker hervortretende AurdehnungS- Bedürfniß aller Großstaaten erfolgreich zu schütze». Es ist ganz müßig, wenn der Abg. Bebel am Mittwoch wieder fragte, gegen wen denn die deutsche Seemacht einst sich zu wenden bestimmt sei. Sie ist in erster Linie dazu bestimmt, eine größere Friedens-Garantie zu bieten, genau so wie das deutsche starke Kriegsherr auf dem Festlande bisher durch drei Jahrzehnte als eine erfolgreiche Friedensmacht sich bewährt hat. Wird die friedliche Entwicklung einmal gestört, so wird es von der Weltlage abhängen, gegen wen und mit wem verbündet die deutsche Seemacht in Aktion zu treten haben wird. Heute ist es unsere Aufgabe, die brauchbare Waffe zu schmieden, ob ober gegen wen sie sich einmal wird wenden müssen, diese Frage zu entscheiden, bleibt der Zukunft Vorbehalten. Eine andere Frage soll aber heute nicht unberührt bleiben, trotz der Freude und Anerkennung, die jedem Patrioten wegen des Zustandekommens der Flotten Vorlage erfüllen muß: die Frage der Auslandsschiffe. Bekanntlich hat die Kommission und mit ihr da« Plenum des Reichstage« die Vermehrung der für den Auslandsdienst bestimmten Kreuzer einstweilen abgelehnl. Nun ist es richtig, daß die Ergänzungsbauten keine Eile haben; hatten die verbündeten Regierungen selbst sie doch auch erst für das Jahr 1906 vorgesehen. Die Bedenken, ob der Reichstag nicht doch besser gethan hätte, den Wunsch der beiden konservativen Parteien folgend, die Auslandsschiffe auch schon heute zu bewilligen, kann man nach der Erklärung, die der Staatssekretär beS ReichS-MarineamtS am Mittwoch im Reichstag abgab,