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erWer Kreisblatt.
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St. 6».
$jnntr|flo den 21 Mai
1900.
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Amtlicher Theil.
Berlin, den 2. Mai 1900.
Von Interessenten des Weinhandels wird darüber Klage erhoben, daß mit dem deutschen Aichstempel versehene Weinfässer beim Uebergange nach Baiern und mit dem baierischen Stempel versehene Fässer beim Eintritt in andere Bundesstaaten beschlagnahmt und ihre Besitzer wegen Benutzung nicht ordnungS-räßig geaichter Weinfässer bestraft werden. -
Diese Vorkommnisse sind darauf zurückzuführen, ba6 der die Anerkennung des Aichzeichens im Bundesgebiete gewährleistende Artikel 20 der Maaß- und Gewichtsordnung gemäß § 3 des Gesetzes vom 26. November 1871 (Reichs-Gesetzdl. S. 397) für Baiern keine Geltung hat. Die hieraus dem Weinhandel erwachsenden Schwierigkeiten können jedoch zum Theil vermieden werden, wenn die Bestimmung im Artikel 12 Abs. 2 der Maaß- und Gewichtsordnung, wonach Originalgebinde, in denen ausländische Weine weiter verkauft werden, vom Aichzwange ausgenommen sind, aus den Faßweinverkehr zwischen Baiern und dem übrigen Reichsgebiete zur Anwendung gebracht wird.
Ich trage kein Bedenken, mich für dieses, dem Sinne der Maaß- und Gewichtsordnung entsprechende Verfahren auSzusprechen.
Die Königlich Baierische Regierung hat mit mehreren Bundesregierungen schon entsprechende Vereinbarungen getroffen und ist damit einverstanden, daß dieser Auslegung des Gesetzes auch im Faßweinverkehr zwischen Preußen und Baiern und umgekehrt Anerkennung verschafft wird.
Virginia.
Erzählung von Emil Element.
(Fortsetzung.)
„Du bekennst also offen deine Missethaten? Das kann als mildernder Umstand gelten. Fahre nur so sort, die ganze Wahrheit einzugestehen! Man wird dann Gnade für Recht ergehen lassen, das Urtheil wird weniger hart sein!"
Frohe Hoffnung spiegelte sich bei diesen Worten des Richters auf Virginias Antlitz.
„Theile uns ganz offen mit, alle«, was du über die verbrecherischen Zusammenkünfte und Absichten der Christen weißt."
„Herr, sie beten stets zu dem einzigen Gatte und zu Jesus Christus, unserem Herren I"
„Halte ein, Frevlerin, mit diesen götterlästerlichen Reden!" ruft in höchster Entrüstung der Pontisex Maximus von seinem Platze in den Saal hinunter.
Virginia sieht verwirrt nach ihm und schweigt.
Der Richter fährt fort: „Die Wahrheit, die ganze Wahrheit sollst du sagen! Die Christen haben sich nicht vor gegen unsere mächtigen Götter, ihre Tempel und Priester, sondern auch gegen den Kaiser, den Staat, und seine Gesetze verschworen!"
Aufmerksam hatte Virginia zugehört; denn sie meinte, daß sie durch kluge Antworten sich retten könnte. Doch trotz der größten Mühe erfaßte sie nicht, was der Richter meinte.
Demgemäß können Weine in Fäffern mit dem baierischen Aichstempel aus Baiern nach dem übrigen Reichsgebiete, sowie umgekehrt Weine in Fässern mit dem deutschen Aichstempel aus den anderen Bundesstaaten nach Baiern unbeanstandet eingeführt, hier wie dort eingelagert und in den Originalgebinden weiter verkauft werden. Dagegen ist es verboten, die entleerten Fässer zu Weinsendungen, sei eS innerhalb des betreffenden Staates, sei es nach dem Ursprungslands des Stempels weiter zu verwenden, oder etwa mit dem fremden Stempel versehene leere Fässer über die Grenze einzuführen und nach der Besüllung zurückzuliefern.
Ich ersuche, die Polizeibehörden mit entsprechender Weisung zu versehen.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: (Unterschrift.)
An den Herrn RegierungS-Präsidentcn in Caffel.
* * *
Caffel, den 12. Mai 1900.
Abschrift zur Kenntniß und Anweisung der Ortspolizeibehörden.
Der Regierungs-Präsident. I. V. : von Bremer. An die Herren Landräthe des Bezirks, den Herrn Polizei- Präsidenten hierselbst ünd'an die Polizei-Direktion zu Hanau.
*
HerSfeld, den 21. Mai 1900.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Ortspolizei- behörden des Kreises. Die Interessenten sind hiernach zu bescheiden.
t 3149. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 9. April 1900.
Nach einer Mittheilung im Amsterdamer HandelS- blatte vom 3. v. Mts. (Nr. 22555) werden zuverlässigen Nachrichten zufolge in Belgien künstliche Muskatnüsse in so täuschender Weise hergestellt, daß sie, zumal bei Ver- mengung mit echten Muskatnüssen, von letzteren kaum zu unterscheiden sind. Die chemische Untersuchung soll ergeben haben, daß dieses neue Produkt aus einem Ge- mengsel von seinpulverisirter Muskatnuß (herrührend von ausgezogenen oder beschädigten Parthien) und etwa 20 °/0 mineralischer Stoffe besteht.
Als Erkennungszeichen werden angegeben:
1. den künstlichen Nüssen fehlt beim Durchschneiden
„Herr, sagte sie, wieder furchtsam geworden, „Herr, ich verstehe nicht, was das heißt 1"
„So, du Falsche! Auf das Lügen verlegst du dich ?" herrscht sie der Richter heftig an.
„Nein, nein!" stotterte sie verlegen. Ich weiß nicht, was du meinst I"
Auf ihren zaiten Zügen malte sich eine große Angst.
„Deine Verwirrung ist das beste Bekenntniß. Sag' an, wie heißen die, die in den Katakomben zufammenkamen? Nenne mir ihre Namen!"
„Ich kenne sie nicht! erwidert die Kleine, wieder mit mehr Sicherheit.
„In der Gemeinde der Christen führt ein jeder nur den Namen, den er in der heiligen Taufe empfängt. Ich heiße Virginia."
„Also du beharrst beim Leugnen? willst nicht gestehen, wer die Frevler sind?"
„Ich kann es nicht sagen, weil ich es nicht weiß!" beteuerte Virginia aufrichtig.
„Nichts anderes willst du bekennen! Bedenke, daß dein Leben davon abhängt."
„Ich kann nichts anderes bekennen I" — Schwäche und Zaghaftigkeit scheinen von ihr gewichen. Vergeistigt blickt sie wieder in die Höhe — betend bewegen sich ihre Lippen.
„Wachen, laßt die Christin abtreten und bringt den anderen Gefangenen herbei!" befiehlt jetzt der Richter.
diese so charakteristische pflanzenartige Struktur der echten Nüsse;
2. nach 3 Minuten langem Behandeln mit kochendem Wasser werden sie weich und können mit den Fingern zu Pulver zerrieben werden;
3. beim Verbrennen lassen sie ungefähr 18 °/8 Asche zurück, während natürliche Nüsse 2 bis 3 °/0 Asche enthalten;
4. sie sind im Allgemeinen viel schwerer als natür. liche Nüsse.
Wir ersuchen Sie, den in Betracht kommenden Handelskreisen in geeigneter Weise hiervon Kenntniß zu geben, sowie die mit der NahrungSmittel-Ueberwachung betrauten Organ« auf diese Falsifikate aufmerksam zu machen.
Ueber festgestellte Fälle erwarten wir Bericht.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. V. gez. L o h m a n n.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Mediziual- Angelegenheiten.
I. A. gez. Förster.
An den Herrn RegierungS-Präsidenten hier. C. 1890.
M. f. H. M. 5958 M. d. g. A.
*.• * *
Cassel, den 8. Mai 1900.
Abschrift zur Bekanntgabe an die Ortspolizeibehörden.
Sollten Beobachtungen der in Rede stehenden Art gemacht werden, so erwarte ich sofortigen Bericht. Der Regierungs-Präsident. J. V. von Bremer. An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. A II 5202.
Hersfeld, den 21. Mai 1900.
Vorstehende« wird den Ortspolizeibehörden zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.
Falls Fälschungen der frgl. Art ermittelt werden sollten, ist mir hierüber alsbald zu berichten.
I. 3148. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
HerSfeld, den 21. Mai 1900.
Die Herren Ortsvorstände, welche mit Einreichung des Erhebung-formulares über die Staats- und Gemeinde- pp. Abgaben vom Rechnungsjahr 1899 im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 25.
Zwei Wachen fassen alsbald die Ketten an Virginias Händen und führten sie abseits an eine Bank.
Die Augen des Mädchens irren hilfesuchend durch den Saal.
Es war doch des Marius Stimme gewesen. Sie hatte sie genau erkannt. Wo mochte er nur sein?
Unwiderstehliche Sehnsucht erfaßte sie nach seinem Anblick.
Da hörte sie plötzlich ganz nahe ihren Namen flüstern. Sie gewahrte unweit von sich — allein auf einer Bank sitzend — Marius. Die Blicke der beiden begegnen sich und ruhen in einem langen Seelenkusse in« einander.
Trotz Leid und qualvoller Angst fühlte sich Virginia beglückt.
Fortan versank alles andere vor diesem einen großen Gefühle: Marius ist mir nahe, er wird mich schützen! Er wird mich retten!
Als Virginia abgeführt war, hatten die Prätorianer den Juden vor die Richter geführt.
„Dein Name, Mann?"
„Allergnädigster, allerhöchster Herr Richter, Jsaak, Sohn des Moses, aus Jerusalem gebürtig, fünfzig Jahre alt. Bin ein armer, elender Krüppel und muß betteln gehen. Hab' niemandem was zu leid gethan. O habt Erbarmen, habt Erbarmen."
In fliegender Hast drängte sich das aus seinem Munde.