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Dienstag den 1. Mai

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1900.

Amtlicher Theil.

Gaffel, den 25. April 1900.

Seine Majestät der Kaiser und König haben zu be­stimmen geruht, daß in den öffentlichen Schulen die Schüler bei dem Unterrichte am 5. Mai b. I. in geeig­neter Weise aus die Bedeutung der am nächsten Tage eintretenden Großjährigkeit Seiner Kaiserlichen und König­lichen Hoheit des Kronprinzen hingewiesen werden.

(Hiernach ist das Erforderliche bezüglich der im dortigen Kreise (in der dortigen Stadt) befindlichen unlerstellteu Schulen zu veranlassen.

Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen- und

Schulsachen. F l i e d n e r.

An die sämmtlichen Herren Landräthe als Vorfitzende der Königlichen Schulvorstände und Schul-Kommissionen I sowie an die Stadtschuldeputationen des Bezirks.

* *

Hersfeld, den 27. April 1900.

Unter Mittheilung des Vorstehenden ersuche die König­lichen Herrn Ortsschulinspektoren des hiesigen Kreises ich hierdurch um gefällige Veranlassung des hiernach Er­forderlichen.

I. 2762. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 24. April 1900.

Zur Ausführung des Reichsimpsgesetzes Dom 8. April 1874 bleibt die Eintheilung der Gemeinden des Kreises in Jmpfstationen wie in den Vorjahren bestehen und sind die diesjährigen Impf- und Nachschau-Termine wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hersfeld.

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung: Freitag den 11. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Freitag den 18. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld, Wiederimpfung und Land.

Impfung: Sonnabend den 12. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 19. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr.

2. Station Sorga.

Impfung : Freitag den 11. Mai 1900, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau : Freitag den 18. Mai 1900, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos.

Impfung: Montag den 21. Mai 1900, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau : Montag den 28. Mai 1900, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Übergeis.

Impfung: Dienstag den 22. Mai 1900, Nachmittags 4/» Uhr.

Nachschau: Dienstag den 29. Mai 1900, Nachmittags 4-/4 Uhr.

5. Station Schenklengsfeld.

Impfung: Freitag den 25. Mai 1900, Vormitags 8 Uhr.

Nachschau : Freitag den 1. Juni 1900, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Ransbach.

Impfung: Freitag den 25. Mai 1900, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 1. Juni 1900, Mittags 12 Uhr. 7. Station Philippsthal.

Impfung : Freitag den 25 Mai 1900, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau : Freitag den 1. Juni 1900, Nachmittags 2 Uhr. 8. Station Asbach.

Impfung : Montag den 14. Mai 1900, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Montag den 21. Mai 1900, Nachmittags 2 Uhr. 9. Station Unterhau n.

Impfung: Mittwoch den 23. Mai 1900, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 30, Mai 1900, Nachmittags 3 Uhr. 10. Station Nied eraula.

Impfung: Dienstag den 15. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 22. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr. 11. Station Frielingen.

Impfung : Mittwoch den 16. Mai 1900, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 23. Mai 1900, Vormittags 11 Uhr. 12. Station Kirchheim.

Impfung : Mittwoch ven 16. Mai 1900, Nachmittags 1 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 23. Mai 1900, Nachmittags I Uhr.

13. Station FriedewaId.

Impfung: Mittwoch den 30. Mai 1900, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 6. Juni 1900, Vormittags 9 Uhr.

14. Station Widdershausen.

Impfung: Donnerstag den 31. Mai 1900, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 7. Juni 1900, Vormittags 10 Uhr.

15. Station Heringen.

Impfung: Donnerstag den 31. Mai 1900, Mittags 1 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 7. Juni 1900, Mittags 12 Uhr. 16. Station Heimboldshausen.

Impfung: Donnerstag den 31. Mai 1900, Nachmittags 2 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 7. Juni 1900, Nachmittags 2 Uhr.

17. Station Holzheim.

Impfung: Freitag den 11. Mai 1900, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitug den 18. Mai 1900, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersseld findet die Impfung und Nach­

schau in einem Raume des Hospitals statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens der Jmpfärzte unent - geldlich ausgeführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließ­ung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1900:

1. jedes im Jahre 1899 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern über- standen hat,

2. die Kinder, welche im Jahre 1898 oder früher ge­boren und im Jahre 1899 ohne Erfolg, ohne ge­nügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natür­lichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpf­ung nicht erbracht hat.

Die Herren OrtSvorstände des Kreises haben Vor­stehendes, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfen­den Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine 2c. ist gleich­zeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geld­strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einsordern der vorgeschriebenen Be­scheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung er­folgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß

Virginia.

Erzählung von Emil Element.

(Fortsetzung.)

Jeden Morgen brächte Cicindella von nun an dem armen Juden etwas von ihrer überreichen Mahlzeit.

Die Jsraeliten waren in jener Zeit in Rom miß­achtet und der schlechtesten Behandlung ausgesetzt, da­rum riefen die Gaben, die Cicindella so liebevoll darreichte, in dem Krüppel ein Gefühl der unbegrenzten Dankbar­keit wach.

Mit größter Ungeduld harrte er täglich auf das Er­scheinen der zwei Frauen; und auch als sie nicht mehr ihren gewohnten Morgengang machten, blieb der Bettler an demselben Platze, immer das Erscheinen der holden Geberin erhoffend.

Euphronius belauschte und beobachtete indeffen Ci- cindella unausgesetzt, ohne daß sie eine Ahnung davon hatte.

Immer herrlicher entfaltete sich die Schönheit des jungen Mädchens.

Doch ihr eigentümliches Gebühren, das von ihrer alten Hüterin als Jrrsinnanfälle angesehen wurde, blieb unverändert das gleiche. Sogar öfter als zuvor, weil sie sitzt vertrauter mit ihrer Umgebung war, gab sie sich dem geheimnißvollen Dränge hin, der sie auf

die Kniee sinken ließ und ihr ganzes Wesen in einen Zustand versetzte, der geistigen Verzückungen zu. ver­gleichen war.

Der Freigelassene handelte in kluger Ueberlegung. Er wollte Olympia auf seine Weise verständigen, um aus diesem unerwarteten Umstände für sich ein Vortheil herauszuschlagen.

Eines Abends lag Olympia nach reicher Mahlzeit auf ihrem purpurnen Ruhebett, als Euphronius das Zimmer betrat.

»Salve, Gebieterin I" sagte er, und ohne die unter­würfige Kniebeugung der Sklaven zu machen, trat er ganz nahe an das Ruhebett heran.

Als er so »eben dem Lager der Griechin stand, glich er der verkörperten Lüge.

Alles an ihm sah falsch aus. Das Haar, der kurz geschorene Bart schienen zur Leihe genommen zu sein. Die Augen, wenn sie freundlich blicken wollten, machten einen noch abstoßenderen Eindruck, als wenn sie in wilder Grausamkeit ausblitzten. Seine Stimme, sein Lachen waren nur Mißlöne, wenn er noch so süß sein wollte. Seine Haltung drückte seine Falschheit noch mehr aus als alles andere.

Dennoch mochte er für den oberflächlichen Beobachter als nicht unschön gelten.

Euphronius war mit Olympia und einem griechischen Bildhauer nach Rom gekommen. Olympia, in ihrer

Jugendschönheit, war dem Künstler ein Vorbild zu seinen Marmorstatuen gewesen. Der junge Sklave Euphronius hingegen leistete dem Künstler bei seiner Arbeit Hand­langerdienste.

Beide wußten die Gunst ihres Herrn, der sich mit dem Meisel ein großes Vermögen erworben hatte, zu erringen; er schenkte ihnen die Freiheit. Später gelang es Olympia sogar, den Künstler so zu fesseln, daß er sie zur Frau nahm.

Nicht lange darauf starb der reiche Künstler aus geheimnißvolle Art, und Olympia erbte sein Haus und fein großes Vermögen.

Von dieser Zeit an, Olympia war erst achtund­zwanzig Jahre alt, führte sie ein genußreiches, lasterhaftes Leben.

Trotz ihres Vermögens suchte sie sich noch Erwerb durch den Verkauf junger schöner Sklavinnen zu ver­schaffen.

Euphronius der Freigelassene, war in ihrem Hause geblieben und trachtete, sich als Vertrauter und Helfers­helfer unentbehrlich zu machen.

Ich komme," sagte er zu Olympia die fragend zu ihm ausblickte,um dir über die Sklavin Cicindella Bericht zu erstatten." Er setzte ein wenig aus, als wollte er Olympias Neugier recht reizen; dann fuhr er fort: Körperlick gedeiht diese Kreatur vorzüglich eie ist schön und frisch wie eine eben entsprossene Maienrose