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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnenientspreis vierteljährlich l Mark 40 Psg. exd. Postansschlag.

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Die Jnsertionsgebnhren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

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Sir. 25.

Iomrstaz Dr« 1. März

1900.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Somitagsblatt"6 Jllnstrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat März 1900 werden von allen kaiser­lichen poftanftalten, Landbriefträgern und von der Ex­pedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Erfurt, den 15. Februar 1900.

Im Interesse derjenigen weiblichen Personen, welche sich hierher in Kesindedienst begeben wollen, erlauben wir uns daraus nnfmeikjam zu machen, daß hierselbst ein Arbeitsamt besteht, welches unter Aussicht und Leitung des Magistrats steht und unentgeltlich den Nach­suchenden Stellung verschafft.

Damit weibliche Personen, welche hier Stellung suchen, nicht in die Hände von Vermittlern gerathen, die ihre Unerfahrenheit ausbeuten, ersuchen wir ergebenst, die Euer Hochwohlgeboren unterstellten Gemeindevorsteher auf unsere segensreiche Einrichtung gefälligst Hinweisen zu wollen.

Das städtische Arbeitsamt für weibliche Personen be- findet sich am Hirschgarten (ehemaliges Hauptwachtge- bäube) gegenüber dem Königlichen Negierungsgebäude.

Der Magistrat.

An den Herrn Landrath Hochwohlgeboren zu HerSfeld.

* * - *

HerSfeld, den 23. Februar 1900.

Wird veröffentlicht.

I 1301. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.

Gefunden: eine Peitsche. Meldung des Eigen- thümer« bei dem Ortsvorstand zu Niederjoffa.

Gefunden: ein Halstuch. Meldung des Eigen - thümerS bei dem Ortsvorstand zu Schenkfolz.

Eine Spielschuld.

Erzählung von M. C o l l i n S.

(Fortsetzung.)

Die Unterhaltung wurde nicht sehr lebhaft und hätte wohl ganz gestockt, wenn Jack sich nicht seiner Gäste er- barmt und unermüdlich geplaudert hätte. Bertha war nie sehr gesprächig und zog es vor, sich unterhalten zu lassen. Zu JackS Freude gesellten sich noch neue Gäste hinzu, darunter Lady Drusilla, eine ältere Schwester Hazletons, ein nicht gerade häßliches, aber etwas ver­bittertes Fräulein von 30 Jahren. Es hieß, daß sie als junges Mädchen sogar schön gewesen sei. Ihre schwarzen, ausdrucksvollen Augen, die hübsche Nase, der dunkle, aber reine Teint schienen dies denn auch zu be> flätigen. Die Aermste hatte schon in früher Jugend bittere Erfahrungen gemacht. Sie hatte ihr Herz einem Unwürdigen geschenkt, der sich nur ihre« Gelde« bemäch­tigen wollte; sie gehörte nämlich zn den reichsten Erbinnen des Landes Ihre Eltern und Freunde warnten sie vor dem Manne, aber sie achtete nicht auf sie, bis sie eine« Tages durch Zufall mit eigenen Ohren hörte, in welch' verächtlichen Worten er über sie sprach. Der Schlag traf sie furchtbar und vergällte ihr das Dasein. Sie haßte seither alle Männer und hielt sie für Glücksjäger, die nur nach Geld und wieder Geld strebten. Sie wolltem ihrer persönlichen Vorzüge willen geheirathet sein und nicht wegen ihre« Geldes. Da sie aber miß-

Das Ausschreiben vom 3. Januar dS.' Js. I. Nr. P. 72100 betr. den angeblichen Assistenten Egon Harder aus Tborn, richtig Friedrich Karl Nicolaus Hildebrand, geb. 24/5. 1870 zu Thorn, ehemaliger Feuerwerker im Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 14 ist erledigt. Der Ge­nannte befindet sich in Freiburg i. Baden in Haft.

Hanau, den 20. Febr. 1900. Königl. Polizei-Direktion.

Nichtamtlicher Theil.

DasneueInvalideitversieherungs- Gefetz. (Fortsetzung.)

Die LandeS-VersicherungSanstalt Hessen-Nassau hat über die in den einzelnen Kreisen ihres Bezirks maß­gebenden Lohnklaffen und Beiträge Bekanntmachungen veröffentlicht, aus denen genau ersehen werden kann, welcher Betrag für jeden einzelnen Versicherten zn leisten ist. Diese Festsetzungen beziehen sich jedoch nur auf die versicherungspflichtigen Personen.

Znr Selbstversicherung und Weiterversicherung steht die Wahl der Lohnklasse frei.Tie früher für die frei­willige Versicherung allein zulässige Doppelmarke ist forlgesallen.

Für eine der VersicherungSpflicht unterliegende Person werden, ohne daß Beiträge entrichtet zu werden brauchen, diejenigen vollen Wochen als BeitragSwochen in Anrech­nung gebracht, während welchen sie

1. behufs Erfüllung der Wehrpflicht zum Heere ober zur Marine eingezogen worden ist,

2. in Mobilmachnngs- oder KriegSzeiten freiwillig mili­tärische Dienstleistungen verrichtet hat,

3. wegen bescheinigter, mit zeitweiser Erwerbsunfähig­keit verbundenen Krankheit an der Fortsetzung ihrer Berufsthätigkeit verhindert gewesen ist.

Die Anrechnung dieser Zeiten erfolgt jedoch nur dann, wenn der Versicherte vorher eine vcrsicherungspflichtige Beschäftigung berufsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgenommen hat.

Die Dauer einer Krankheit ist nicht als Beitragszeit in Anrechnung zu bringen, wenn der Versicherte sich die Krankheit vorsätzlich oder bei Begehung eines durch straf- gerichtliches Urtheil festgestellten Verbrechens oder durch schuldhasle Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhän- deln oder durch Trunkfülligkeit zugezogen hat. Von

trauisch geworden war, vertraute sie keinen Manne mehr und blieb ledig.

Sie wußte wohl, daß sie nirgends ein gern gesehener Gast war, und doch bereitete es ihr Spaß, Besuche zu machen, denn dadurch bot sich ihr Gelegenheit, ihrer spitzen Zunge freien Lauf zu lassen und die Leute zu ärgern.

Durch ihre Stellung, ihren Reichthum, ihre in allen Salons beliebte Mutter und ihren Bruder, der trotz seines unvortheilhasten Aussehens ein echter Gentleman war, hatte sie überall Zutritt.

Am Arm der Lady Agnes, die ihre Mutter hätte sein können, und doch viel hübscher und jünger anssah als sie, gesellte sie sich der bereits im Garten versam­melten Gesellschaft zu. Sie nahm mit steifem Kopf­nicken den ihr von Jack dargebotenen Stuhl an. Sein kindliches Lachen, sein munteres Geplander erregten ihre Aufmerksamkeit, und sie ließ mehrmals ihre klugen Augen prüfend auf ihm ruhen. Der Zufall fügte es, daß sie während des Diners, das in dem schönen, eichengetäselten Speisezimmer eingenommen wurde, Jack gegenüber saß. Das Fenster war geöffnet, sodaß der Duft von Rosen, Reseda und Geisblatt freien Zutritt hatte. Der ehr­würdige alle Mahagonitisch, war mit gestickten Tisch­tüchern bedeckt, lose Zweige frischer gelber und weißer Rosen lagen zerstreut darauf. Die massiven Silberkande- labet, ja sogar die zahlreichen Wachskerzen, die ein mattes, wohlthuendeö Licht spendeten, waren mit Blumen be» kränzt. Kein Wunder wenn die gute Laune mit jedem

Krankheiten, welche ununterbrochen länger als 1 Jahr währen, kommt nur 1 Jahr (die ersten 52 Wochen) in Anrechnung.

Die an eine Krankheit sich anschließende GenesungS- zeit wird der Krankheit gleich geachtet. Dasselbe gilt von einem regelmäßig verlaufenden Wochenbette für die Dauer der dadurch veranlaßten Erwerbsunfähigkeit bie zu 6 Wochen.

Zum Nachweis einer Krankheit genügt die Bescheini- nigung des Vorstandes derjenigen Krankenkasse, welcher der Versicherte angehört, im Uebrigen die Bescheinigung der Gemeindebehörde. Die Kasienvorstände sind ver­pflichtet, diese Bescheinigungen den Versicherten sofort nach Beendigung der Krankenunterstützung von Amts- wegen auSzustellen.

Der Nachweis geleisteten Militärdienstes wird durch die Militärpapiere (Paß) geführt.

5. Verwendung der Beitragsmarken nach dem neuen Znvaliden-VersicherungS-Gesetz.

Zur Erhebung der Vers.-Beiträge dienen Marken, wovon für jede Lohnklasse besondere ausgegeben sind. Es giebt in jeder Lohnklasse Marken für 1, 2 und 13 Wochen. Die Entrichtung der Beiträge geschieht durch Einkleben von Marken in QuittungSkarten, und zwar für die Zwangsversicherung und deren freiwillige Werlerver- sicherung in gelben, für Selbstversicherung und deren Fortsetzung in grauen Karte». Die QuittungSkarten sind in Stoff und Format den bisherigen entsprechend, jedoch sind dieselben wieder in 52 Markenfelder eingetheilt.

Eine Person, welche Versicherungspflichtige Arbeiten verrichtet, ist verpflichtet, die Quittungskarte sich ausstellen zu lassen und sie behuss EinklebenS der Marken und zum Entwerthen derselben vorzulegen. Sie kann hierzu durch Geldstrafen bis zu 10 Mark angehalten werden.

(Fortsetzung folgt.)

Str Krieg in Süöafrifa.

London, 27. Februar. (Amtliche Meldung.) Lord Roberts meldet aus Paardeberg vom 27. dS. MtS., 7 Uhr 45 Minuten Morgens: Cronje hat heute Morgen bei Tagesanbruch mit allen feinen Truppen bedingungslos kapituliert. Cronje ist jetzt Gefangener in meinem Lager. Der Effektivbestand feiner Truppen wird später mitgetheilt werden. Ich hoffe, daß die Regierung Ihrer Majestät das Ereigniß, welches sich am Jahrestage der

Gange stieg und so ansteckend wirkte, daß selbst Lady Drusilla sich lebhaft an der Unterhaltung betheiligte. Da­bei wandle sie kein Auge von dem heiter geröteten Antlitz ihres vis-ä-vis.

Mir kommt es vor, als ob Lady Drusilla sich gestern in unseren Jungen »erschaut habe," bemerkte Lady Agnes am nächsten Morgen zu ihrem Gatten, während sie wie gewöhnlich gemeinsam ihr Frühstück einnahmen.

Lady Drusilla I" rief der Squire höchlich erstaunt. Will sie ihn vielleicht adoptieren?"

Aber Gerard, wie unartig du bist, Drusilla ist höchsten» um zwei Jahre älter als Jack."

Du willst doch nicht sagen, daß sich die alte Jungser in unseren Jungen verliebt bat ? Es nützt dir nichts, sie macht einaml den Eindruck einer alten Jungfer, und ich hoffe, daß Jack Verstand genug haben wird, ihre Liebe nicht zu erwidern. Lassen wir also die Geschichte ruhen!"

Der Gutsherr ging sofort auf ein anderes Thema über, hatte aber im Laufe des Tages Gelegenheit, die Wahrnehmung seiner scharfsichtigen Frau bewahrheitet zu finden. Doch da« beunruhigte ihn nicht weiter, amüsierte ihn vielmehr.

Lady Drusilla schien sich unzweifelhaft nur in Gesellschaft seines Sohnes wohlzusühlen, ihr Ge­sicht schien förmlich verklärt und verjüngt, wenn sie mit ihm sprach.

Jack ahnte von all bem nichts. Er fühlte sich ver«