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Erstes Blatt.
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mit den Gratisbeilagen „Mustrirtes Sountagsblatt" -«d „Mustrirte landlvirthschaftl. Beilage'' für die Monate Februar und Mtrz 1900 werden von allen ^kaiserlichen poftauftalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Fulda, den 1. Februar 1900.
Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 15. b. Mts. erfolgt unter den früher mitgetheilten Bedingungen. Der Austrieb des Viehes findet um 71/, Uhr statt.
Ich ersuche im dortigen Kreisblatt entsprechende Bekanntmachung erlassen zu wollen.
Der Königl. Landrath. J. V.: Z o b e r b i e r.
An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.
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* ♦
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 7. Februar 1900.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei nitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Das neue)nvali-enversicherungr- Gesetz
1. Die Versicherungspflicht nach dem neuen Jnvaliden-VersicherungS-Gesetz.
Am 1. Januar 1900 ist das Jnvaliden-VersicherungS- Gesetz vom 13. Juli 1899 in Kraft getreten, welches sich an das bisher gültige Gesetz, betr. die JnvaliditätS- und Altersversicherung, eng anlehnt, jedoch Aenderungen von großer Bedeutung mit sich bringt.
Nach dem letztgenannten Gesetze unterlagen der Versicherungspflicht :
a) Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten über 16 Jahre, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden,
h) Betriebsbeainle, HandlungSgehülsen, deren JihreS- arbeitSverdienst 2000 Mk nicht Eber steigt,
c) die gegen Lohn oder G Halt beschäftigten Personen der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt.
Durch das neue Gesetz ist die VersicherungSpflicht, ausgedehnt auf Werkmeister, Techniker, Lehrer und Erzieher, sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, sowie Schiffsführer, und zwar, wenn sie gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, und ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2000 Mk. nicht übersteigt.
Schon nach dem früheren Gesetz war die Versihe- rnngspflicht der Werkmeister und Techniker zum größten Theil zu bejahen. Eine Erweiterung der Versicherung«- Pflicht liegt in der neuen gesetzlichen Bestimmung nur bezüglich deijenigen Werkmeister und Techniker, die bisher weder als BeNiebsbeamle, noch als Gehülfen angesehen werden konnten.
Die VersicherungSpflicht der Techniker wird künftig nur noch von der Höhe ihres Jahresarbeitsverdienste«, nicht aber von der Unterscheidung abhängen, ob die Art
ihrer Thätigkeit und ihre soziale Stellung eine geringere oder höhere ist. Insbesondere wird nicht mehr ein Unterschied zu machen sein zwischen Technikern mit und ohne Hochschulbildung oder zwischen solchen, die eine bestimmte Prüfung abgelegt haben, und den übrigen. Hiernach gehören zu den Technikern z. B. Zeichner, namentlich Bauzeichner, Architekten in Baubetrieben, Ingenieure, Construkteure, Elektriker, Chemiker. Selbstredend trifft das Gesetz nur die in abhängiger Stellung gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Techniker, nicht aber solche, die als selbst staubige Gewerbetreibende für beliebige Auftraggeber je nach Angebot und freiem Ermessen thätig sind.
Zu den „sonstigen Angestellten" sind zu rechnen solche Hülfrpersonen eines Arbeitgebers im Haushalt rc. ober bei sonstigen Verrichtungen und solche im Dienste von Communalverbänden stehende Beamte ohne Pensionsan- wartschaft, deren Thätigkeit in wirthschaftlicher und socialer Beziehung diejenige des Arbeiters und Gehülfen überragt und derjenigen der Betriebsbeamten gleich oder nahe steht, z B. Hausdamen, Gesellschafterinnen, Secre- täre von Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und RechtSanwälten, Stadtschreiber, Gemeindeschreiber, Stabb und Gemeinderechner, Landraths zehülfen ohne Beamten- eigenschaft. Die Bestimmung,, daß diese Angestellten nur dann der VersicherungSpflicht unterliegen, wenn ihre dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, bezieht sich hauptsächlich auf die in privaten ober öffentlichen Stellungen beschäftigten Personen, welche die Grundlage ihrer wirthschaftlichen Existenz in irgend einer anderen gewinnbringenden Thätigkeit finden. Hierbei treten vor allen Anderen in den Vordergrund: die Gemeinde- und Kirchenrechner, Kaffenbeamten, Erheber, Lagerhalter von Consumvereinen u. a. m, welche seither allgemein für versicherungSpflichtig erklärt wurden. Abweichend hiervon wird die VersicherungSpflicht dieser Personen in Zukunft nur dann zu bejahen sein, wenn ihre dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, wenn sie also ihr Amt nicht etwa als Nebenbeschäftigung versehen und wenn sie nicht ihren hauptsächlichsten Lebensunterhalt aus einem selbstständigen Gewerbebetrieb ober Betriebsunternehmen (Handwerk oder Landwirthschaft) gewinnen.
Die VersicherungSpflicht tritt für Lebrer und Erzieher ein, ohne Unterschied hinsichtlich des Umfanges ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen Vorbildung und Befähigung. Der Versicherungszwang ergreift nicht nur Lehrer an öffentlichen ober privaten Schulen u. s. m. oder Hauslehrer, sondern auch solche Personen, welche auS Stundengeben bei wechselnden Auftraggebern ein Gewerbe machen (selbstständige Musiklehrer, Sprachlehrer u. s. w ), und zwar auch dann, wenn sie den Unterricht in der eigenen Wohnung ertheilen. Ausgenommen von der VersicherungSpflicht sind Personen, die während der wissenschaftlichen Ausbildung für ihren künftigen Lebenö- beruf Unterricht ertheilen (z. B. Studenten).
(Fortsetzung folgt)
$tr ton in Sünfrifn.
Das Londoner Kriegsami hat sein Schweigen über den neuen Versuch General Buller's, zum Entsatz von Ladysmith vorzurücken, nicht länger als drei Tage bewahren können, da von anderer Seite nicht mehr anzu- zweifelnde Nachrichten über die begonnenen Kämpfe in die OeffenNichkeit drangen und mit ihren wenig tröstlichen Mittheilungen das englische Volk in die höchste Aufregung und Angst versetzen mußten. Und in der That ist der dritte Versuch Buller's bis jetzt mißglückt, was selbst die von der Zensur durchgelassenen und bearbeiteten Depeschen nicht verdunkeln können. DaS vorliegende Nachrichienmaterial über die Kämpfe am Tugela beschränkt sich auf folgende Drahtberichte:
S p e a r in a u 'S Lager, 7. Februar. (Meldung des „Neuter'schen Bureaus".) General Buller begann den Vormarsch zum Entsatz von Ladysmith am Montag. Die Schiffsgeschütze eröffneten das Feuer um 7 Uhr Morgens. Es wurde ein Scheinangriff im Cent um der englischen Stellung von drei Bataillonen ausgeführt,
welche mit sechs Batterieen auf Brakfontein vorgingen. Um 11 Uhr vormittags eröffneten die Buren das Feuer mit Artillerie und warfen einige Granaten auf die britische Infanterie, welche sich eine Stunde später zurück- zog. Inzwischen unternahmen die Engländer auf dem äußersten rechten Flügel einen heftigen Angriff. Die britischen Pioniere errichteten mit großer Schnelligkeit eine Pontonbrücke, während mehrere Geschütze, welche zwischen den Bäumen des Swartskop standen, die Stellung der Buren heftig beschossen. Dann ging die britische Infanterie vor, die Buren wurden völlig überrascht. Gegen 4 Uhr Nachmittags wurde ein hoher Berg, der den Namen Kranzkloof trägt und die Verlängerung des Braksonteiner Bergrückens bildet, genommen. Heute früh wurde die Beschießung der Stellung der Buren wieder ausgenommen. Der Feind schaffte seine Geschütze von dem hohen Bergrücken Doornkloof, zur Rechten des Kranzkloosberges, fort; die englischen Granaten schlugen dort ein und setzten ein Magazingeschütz der Buren außer Thätigkeit. Das Gewehrfeuer dauerte bis spät in den Tag hinein mit Zwischenräumen an, bis am Nachmittag die Buren den energischen Versuch machten, den Kranz- kloosberg zurückzunehmen. Jetzt griffen die britischen Verstärkungen mit lauten Hurrarufen ein; der Feind wurde zurückgeworfen, woraus die Engländer längs des Bergrückens vorrückten.
London, 7. Februar. Dem „Neuter'schen Bureau" wird aus dem Burenlager bei Ladysmith vom 6. Februar gemeldet: Seit gestern haben die Briten die Stellungen der Buren am oberen Tugela mit Marinegeschützen und anderen Kanonen beschossen. Die britischen Truppen überschritten den Fluß bei Pont Drift und Molen Drift, um die Stellungen der Buren im Sturmangriff zu nehmen. Bei Pont Drift schlug General Burgher die britischen Truppen zurück, welche in großer Verwirrung wiener über den Tugela zurückgingen. Bei Molen Drift dauert das Gefecht noch mit Buren aus Stenderton und Johannesburg fort. Die Buren hatten keine Verluste. Die Kanonade wurde mit mehr Kanonen, als bisher, ausgeführt und war die heftigste, die bis jetzt stattge- fuubeti hat. Das Donnern der Kanonen hielt den ganzen Tag an und die Beschießung wurde heute früh mit noch mehr Kanonen wieder ausgenommen.
London, 7. Februar. Das „Reuter'sche Bureau" meldet aus dem Burenlager bei Ladysmith vom 6. Februar Mittags 11 Uhr: In dem gestrigen Kampfe am Tugela hatten die Engländer große Verluste am Pont Drift, ober am Molen Drift haben sie einen kleinen Kopje genommen, der indessen von geringer Bedeutung ist und in dessen Besitz sie noch sind. Ihre Verluste auf dieser Seite sind unbekannt. Vier Freistaatburen sind gefallen. Die Kanonade aus dem groben Geschütze läßt nach.
Die „Times" berichten aus SpearmanS Lager vom Mittwoch: Die Stellung der Buren, welche sich auf einer Bergkette befand, war stark verschanzt und dehnte sich vom Spionkop drei Meilen nach Osten aus. Der Schein- angriff wurde von der Brigade Wynne« ausgeführt und von fünf Batterieen unterstützt, welche das feindliche Feuer auf sich lenkten. Den Hauptangriff auf dem rechten Flügel unternahm die Brigade Lyttletons. Dieselbe überschritt den Tugela auf einer Pontonbrücke und griff den am weitesten nach Süden belegenen Berg an. Die Buren, welche auf dem Doorn Kloof Geschütze ausgestellt hatten, beschossen die britischen Truppen heftig und hinderten sie am weiteren Vormarsch. Die Engländer bivackierten daher auf der Stelle, wo sie standen. Gestein wurde kein weiterer Vorstoß unternommen. Die Buren unterhielten auf weite Entfernung Granatenfeuer und es ist nicht leicht, die Stellung ihrer Geschütze zu entdecken. Am Nachmittag machte der Feind einen heftigen Angriff auf die Nordseite des von Lyttleton besetzten Berges und hatte auch zunächst den Erfolg, als aber die britischen Verstärkungen eintrafen, wurde die Stellung von diese» mit dem Bajonett wieder genommen.
Die Brüsseler Burenkreise erklären, wie dem „B. T." gemeldet wilb, die englische Meldung, wonach 7000 Buren