das Rheinland und 4 (3) auf Sachsen. Personen mit mehr als 100 000 Mark Einkommen werden in Berlin 603 gezählt gegen 563 im Jahre 1897.
Aus Pralliliz nnii UD Webtet.
* Nachweisung der von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin verliehenen goldenen D i e n st b o t e n - Kreuze nebst Allerhöchstselbst vollzogenen Diplomen an weibliche Dienstboten für vierzigjährige Dienstzeit in derselben Familie im Jahre 1899. Anzahl der verliehenen Kreuze: Ostpreußen 31, Westpreußen 2, Brandenburg 23, darunter 6 Berlin, Pommern 4, Posen 8, Schlesien 23, Sachsen 19, Schleswig-Holstein 4, Hannover 8, Westfalen 11, Hessen-Nassau 1 4, Rhein- provinz 32, Elsaß-Lothringen 7, Summa 186.
* Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten hat unter dem 19 Januar d. Js. folgenden Erlaß an die Königlichen Regierungen bezw. ProvinzialschulkoUegien gerichtet: Die Ausführung der in den diesseitigen Erlassen über das Züchtigungsrecht der Lehrer vom 1. Mai und 27. Juli 1899 (Centralblatt S. 507 und 670) enthaltenen Vorschriften begegnet Schwierigkeiten und Bedenken, welche mich bestimmen, diese Erlasse, wie hierdurch geschieht, außer Kraft zu setzen. Hinsichtlich der Ausübung des den Lehrern und Lehrerinnen zustehenden Züchtigungsrechtes bewendet es demzufolge nach wie vor bei den gesetzlichen Bestimmungen und bei den hierzu erhangenen Erlassen vom 3. April 1888 (Centralblatt S. 422) und vom 22. Oktober 1888 (Centralblatt 1889 S. 265), in denen namentlich auch eine geeignete Unterweisung der Lehrpersonen bezüglich der Art und Weise der Handhabung jenes Rechtes bereits vorgesehen 01. Ueberjchcei- lungen oder unangemessene Anwendung der den Lehrern hiernach zustehenden Befugnisse haben auf eine milde Beurtheilung bei mir nicht zu rechnen. Ich erwarte gleich meinem Herrn Amtsvorgänger von der Pflichttreue der Königlichen Regierungen und allen mit der Schulauf- sicht oder Schulleitung betrauten Personen (Schulräthe, Kreisschulinspektoren, Ortsschulinspektoren, Rektoren und Hauptlehrer), daß sie aus eine maßvolle, die gesetzlichen Grenzen streng achtende Handhabung des nur für Ausnahmefälle bestimmten Züchtigungsrechtes seitens der Lehrer ihr stetes Augenmerk richten, jedem Mißbrauche des fraglichen Rechtes unnachsichtlich entgegentreten und zugleich durch zweckentsprechende Belehrung und Anleitung der jungen Lehrkräfte der ungerechtfertigten oder übertriebenen Anwendung körperlicher Strafen vorbeugen werden. Lehrer und Lehrerinnen haben jeae vollzogene Züchtigung nebst einer kurzen Begründung ihrer Nothwendigkeit in ein anzulegendes Strasverzeichniß sofort nach der Unterrichtsstunde einzutragen. Die Schulauf- sichtsbeamten und Schulleiter haben bei jedem Besuche der Schulklasse von dem Inhalte des StrasverzeichnisseS durch Unterschrift zu bescheinigende Kenntniß zu nehmen und, sofern sich dabei Bedenken ergeben, letztere zum Gegenstände der Besprechung mit dem betreffenden Lehrer zu machen. Solchen Lehrern und Lehrerinnen, welche die vorgeschriebene Eintragung der vollzogenen Züchtigungen in das Strasverzeichniß unterlassen, oder welche sich einer Ueberschreitung ober trotz erfolgtet Ermahnung fortgesetzt einer unangemessenen Anwendung des Züchtigungsrechtes " schuldig machen, wird neben der disziplinaren Ahndung der Regel nach die selbstständige Ausübung dieses Rechtes dauernd ober zeitweise zu entziehen sein.
Hersfelv, 24. Januar. Eine für Bahnbeamte und Fuhrleute hochwichtige Milderung des Strafgesetzbuches ist am 27. Dezember v. I. im Reichstage beschlossen und als Reichsgesetz am 14. d. Mts. in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz können jetzt auch fahrlässige Gefährdungen von Eisenbahntransporten 20. mit Geldstrafen geahndet werde». Der in Frage kommende § 316 des Strafgesetzbuchs hatte bislang folgende Fassung: „Wer fahrlässiger Weise den Transport auf Eisenbahnen in ' Gefahr setzt, wird mit Gefängniß bis zu 1 Jahr, und ; wenn durch die Handlung der Tod eines Menschen ver- | ursacht worden ist, mit Gefängniß von 1 Monat bis zu | 3 Jahren bestraft." Nach dem Gesetz vom 14. d. MtS. | hat nun dieser Paragraph folgenden Zusatz erhalten: ; „Wer je, wird mit Gefängniß bis zu einem J ihre oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. bestraft."
4 Hersfeld, 24. Januar. Das Vermiethen möblirter Zimmer ist nach einer soeben in einem Spezialfalle er= gangenen Entscheidung des Kammergerichts in Berlin al6 ein „stehendes Gewerbe" und Mädchen, die von i Vermietherinnen beschäftigt werden, sind nicht als Dienst- mädchen, sondern als Gewerbegehilsin anzusehen. Die ' | ^S6 dieser Eiuscheidung ist, daß Zimmer-Vermietherinnen ; jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person, j bie einer Krankenkaste noch nicht angehört, spätestens am 3. Tage nach Beginn der Beschäftigung bei einer Krankenkasse anzumelden haben.
Hersfeld, 24 Januar. Noch einer Bekanntmachung des Raths der Stadt Leipzig findet die Vormesse für Musterlager und Musterkollektionen in Leipzig vom 5 bis 17. März diese« Jahres statt. Dieselbe ist für folgende Waarengattungen bestimmt : Porzellan-, Majolika-, Steingut-, Terracotta-, Thon-, Krystall, Glas-, Bronce-, Elsen- »nd Zinkgußmaaren, Aluminium-' Alfenide-, Nickel- und sonstige Metallwaaren aller Art, BeleuchlungS-Arl'kel, : Lederwaaren, Photographie . Albums, Holzwaaren, Korbwaaren, Papier-Artikel, Bijouterie-Artikel, Japan- und Chinawaaren, künstliche Blumen, Puppen und Spielwaaren aller Gattungen, Eisenwaaren, Haus- und Küchen, geräthe, Drohtwaareu, Musikinstrumente, optis he Wiareu,
Seifen und Parfümerien, Stöcke, Peitschen, Luxusartikel, Kurz- und Galanteriewaaren aller Art.
Cassel, 22. Januar. Das hiesige Diakonissenhaus wurde am heutigen Tage durch die Ueberfenbung des Bildes Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hoch erfreut. Das schöne wohlgetroffene Porträt, ein großer Buntdruck in breitem, braunen Holzrahmen, ist ein Allerhöchstes Geschenk Ihrer Majestät der Kaiserin.
Cassel, 23. Januar. Der Communallandtag für den Regierungsbezirk Caffel ist auf den 19. Februar nach hier einberufen. Die Verhandlungen finden im Saal des Ständehauses statt. Wie wir hören, wird das diesjährige Tagen des Landtages etwa 3 bis 4 Wochen andauern. Der Provinziallandtag für Hessen-Nassau tritt bekanntlich am 20. Februar ebenfalls hier zusammen. Die Verhandlungen des Provinziallandtages werden jedoch voraussichtlich kaum länger als eine Woche in Anspruch nehmen, soweit sich auf Grund der zur Berathung gelangenden Vorlagen übersehen läßt. (T.)
Hofgeismar, 22. Januar. Heute Vormittag kurz vor 11 Uhr brach in der Petristraße hier Feuer aus. Zwei Häuser nebst Stallungen und 1 Scheune stehen in Flammen. Der Besitzer des Haukes, Büttgen.- dorf, ein 80jähriger Greis, bei dem das Feuer entstanden, ist vor Schreck vom Schlage getroffen worden und alsbald verschieden.
Frankfurt a. M., 23. Januar. Im Maschinen- Hause der Weberei Steinen fand heute eine Explosion statt, wobei sechs Arbeiter tödtlich verletzt wurden.
C'isenach, 21. Januar. Daß nicht nur Weine und Spirituosen bei bem Brande am Carlsplatz gestohlen sind, beweist ein Fund den unsere Polizei am Freitag in einem Hause am „Wolfgang" gemacht hat. Dieselbe beschlagnahmte eine ganze Parlhie Kleiderstoffe,die zweifellos aus dem Conrad'schen Geschäft herrühren, wo das Feuer zuerst ausbrach.
Vacha. Seit 8 Tagen ist der Kaufmann Ludwig Pilgrim mit Hinterlassung einer bedeutenden Schuldenlast von hier verschwunden. Seine Verbindlichkeiten an Gefälligkeitswechseln allein sollen eine Höhe von 50 000 Mk, haben.
Vermischtes.
— Der Dampfer „Georgian" von der Atlantic Transport-Linie, der am 8. Januar in New-Aork ein- traf, hat auf seiner Reise die Besatzung des d e u t - schen Dampfers „Ella", bestehend aus dem Kapitän Stange, dessen Frau, zwei Kinder, einem Fräulein Gerlach und den Offizieren und der Mannschaft, zusammen 36 Personen, gerettet. Die „Ella" befand sich, mit Kohlen beladen, auf dem Wege von Porth Am- boy nach Halifax und gerieth in einen schweren Sturm. Die Ladung schob sich auf eine Seite, so daß das Schiff in einen Winkel von 40 Grad zu liegen kam. Die Wellen rissen die Rettungsboote weg und das Wasser löschte das Feuer unter dem Kessel aus. So trieb das Schiff Hülflos drei Tage und drei Nächte im Sturm. In der Nacht vom 5. zum 6. Januar wurden die Nothsignale von der „Georgian" bemerkt. Da es sich als unmöglich herausstellte, in der Dunkelheit das Rettungswerk zu versuchen, signalisirte der Führer des „Georgian", Kapitän Parker, daß er bis Tagesanbruch in der Nähe bleiben würde. Sobald es hell genug war, wurde dann ein mit dem ersten Offizier Shields und sechs Mann besetztes Rettungsboot zur „Ella" geschickt, das aber wegen des hohen Seeganges nicht an dem fast im Sinken begriffenen Dampfer befestigt werden konnte. Trotzdem gelang die Rettung. Die Frau des Kapitäns, die Kinder und Frl. Gerlach wurden je auf dem Rücken eines Matrosen der „Ella" festgebunden. Die Matrosen warfen dem Rettungsboot ein Seil zu und sprangen dann mit ihrer Last ins Wasser und wurden in das Boot gezogen. Auf dieselbe Weise wurde jeder Einzelne gerettet. Kapitän Stange war der letzte, der das Schiff verließ. Zwanzig Minuten, nachdem Alle sicher an Bord des „Georgian" gebracht worden waren, versank die „Ella". Das Schiff war Eigenthum der Reder Jebsen und Co. in Apenrade. In New-Iork nahm sich das deutsche Generalkonsulat der Schiffbrüchigen an, die nur das nackte Leben gerettet hatten.
— Wie aus Harburg dem „Hamb. Corr." gemeldet wirb, wurde das im Kl. Schippsee wohnhafte ältere Ehepaar K r u s e am 22 Januar früh mit durchschnittenem Halse in der Wohnung aufgefunden. Kruse, der in guten Verhältnissen lebte, kinderlos ist und seit längerer Zeit ein Destillationsgeschäft betreibt, soll an einer unheilbaren Kranheit gelitten haben, die ihn vielleicht zu der That veranlaßt hat.
— Mit Rücksicht auf die drohende Pestgefahr hat die königliche Regierung in Aurich den Magistrat zu E m d e n aufgefordert, der Vertilgung von Ratten auf den aus pestverdächligen Ländern kommenden Schiffen, sowie in den Sp sichern und Wohnhäusern der Stadt die nöthige Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der Magistrat ist nun dieser- halb in Verhandlung getreten mit dem Kammerjäger Hesse in Hamburg, welcher im Verein mit vier geschulten Gehülfen die Rattenvertilgung übernehmen soll. Derselbe soll eine Vergütung von 6000 Mk. pro Jahr erhalten.
— (D e r findige A a n k e e.) Amerikanische Blätter erzählen folgende amüsante Geschichte: Ein Iankee kaufte mehrere Tausend Cigarren und versicherte sie bei einer der ersten FeuerversicherungS-Gesellschasten. Nachdem er die Glimmstengel in Gemüthsruhe aufgeraucht , hatte, verlangte er von der Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Entschädigung, da die Cigarren uuzweifethaf. 1
durch Feuer vernichtet worden seien. Wenn die Gesellschaft nicht zahle, werde er klagbar werden. Der Direktor schrieb ihm darauf sehr höflich, daß er mit seiner Behauptung, die Cigarren seien durch Feuer verzehrt worden, ganz unzweifelhaft im Rechte sei, daß ihm aber auf eine Entschädigungsklage ebenso unzweifelhaft von der Gesell, schaft mit einer Anzeige wegen vorsätzlicher Brandstiftung geantwortet werden würde; er sei höflich gebeten, zu schreiben, ob er seinen Anspruch aufrecht erhielte. Die Gesellschaft hat nie wieder etwas von dem Manne gehört.
— Aus Paris berichtet der „Matin," daß die Gesammt- ausgabe für die neue französische Flottenvorlage 750 Mill. betrage. Der Marineminister habe aus eigener Anregung sowohl die Neubauten wie die Ausbesserung und die Ausrüstung der Kriegshäfen vorgeschlagen. Für ersteren Zweck seien 620, für letzteren 100 Millionen auSge- worsen. Ein neuer Kriegshafen und ein neues Werft sollen >nBizerta errichtet und Vertheidigungswerke sollen in Algerien, besonders in Mers-el-Kebir angelegt werden. Für die Küstenvertheidigung (Tunesien und Algerien einbegriffen) werden 100 Millionen gefordert, für die übrigen Kolonien sind 50 Millionen vorgesehen. Der Finanzminister will sämmtliche Ausgaben aus dem Ordi- narium des Etats decken. Der „Figaro" stellt nochmals alle Nachrichten über eine Anleihe in Abrede. Der heutige Ministerrath soll über die Angelegenheit endgültig Beschluß fassen.
— (Sein Verkehr.) Richter (zu einem jugendlichen Dieb, der schon oft mit dem Gericht zu thun gehabt hat): Sie müssen wohl immer sehr schlechten Umgang gehabt haben. Angeklagter: Wie mans nimmt: seit meinem zwölften Lebensjahr hab' ich fast ausschließlich mit Schutzleuten und Herren vom Gericht verkehrt!
— (Heiteres aus englischen Schulen.) Ein paar Beispiele von den merkwürdigen Antworten, die der Lehrer oft von den Kleinen erhält, wenn er von ihnen die Beschreibung einer Person oder eines Gegenstandes haben will, erzählt G. Stanley Ellis im Dezember- Heft der „Good Words". Es wird gefragt: „Was ist ein Lehrer?" — „Ein Lehrer ist ein Herr, der gewöhnlich Ball spielt." — Oder: „Ein Parlamentarier ist ein Herr, der Gesetze zu machen versucht." — „Ein Neger ist ein Mensch, der Missionäre ißt." . . . Recht lustig ist besonders folgendes Geschichtchen von einem Schul- inspektor, der die Schüler einer Klasse dahinbringen will, daß sie klassifizieren. Als er zu diesem Zweck vom Allgemeinen zum Besonderen übergehen will, entspinnt sich folgendes Gespräch: „Seht mich an, ich bin ein Mann. Aber welche Art von Mann?" Er wollte hören: „Ein Geistlicher." Die Antwort lautet aber prompt: „Ein kleiner Mann." „Ja, ja, etwas klein in der That." Niemand liebt es aber, wenn man ihm sagt, daß er klein ist, besonders wenn es sich so verhält. „Ich bin wirklich nicht besonders groß. Aber das Wort wollte ich nicht hören. Versucht es, eine andere Antwort zu geben." „Ein kurzer Mann." „Das ist ungefähr dasselbe wie klein! Versucht es noch einmal." Kleine Pause. Dann meldet sich ein Junge: „Ein — häßlicher kleiner Mann!" Jetzt war der Schulinspektor nicht weiter begierig, zu wissen, was für ein Mann er sei.
(Saccharin kein Ersatz fürZucker.) Die Fabrikanten künstlicher Süßstoffe, wie des Saccharins, Zuckerins, Dulcins und dergleichen, welche ihre Erzeugnisse als Ersatz für den Zucker anpreisen, stellen sich in offenen Widerspruch mit der Wahrheit, da diese künstlichen Süßstoffe nur den Geschmack des Zuckers besitzen, aber keineswegs dessen Nährwerth. Ja, es kann von einem Nährwerth bei denselben überhaupt nicht die Rede sein. So kann es denn auch nicht befremden, daß die meisten europäischen Staaten es verboten haben, das Saccharin als Lebensmittel in den Handel zu bringen. Das deutsche Neichsgesetz vom 1. Oktober 1898 verbietet die Verwendung von Saccharin vorerst nur zur gewerbsmäßigen Herstellung von Bier, Wein rc. Aber die Reichsregierung wird auf die Dauer gleichfalls nicht umhin können, den Verkauf von Saccharin und ähnlichen Süßstoffen lediglich auf die Apotheken zu beschränken.
StaMsarntöbezirk Schenkleilgsseld.
Monat Dezember 1899. Eheschließungen.
Am 30. JohnmeS Gebau-r, Dieustknecht von MalkomeS mit Ger- trube Elisabeth Borger basier
Geburtsanzeigen.
Am 4. Johann Georg Wilbelm, S. des Lehrers Wilhelm Schmidt zu Wüstseld. — 25. August H imich. S. des Ackermanns Heinrich Ruger dabier. — 23. Barbara Elisabeth, T. des Ackermanns Peter vianue! dahi-r. — 25. Anna, T. des Schrei -erö Machias Fischer zu Dünkelrode. — 26. A ma Dorothea, T. des Schäfers Georg Heiderich zu WehrShauien. — 30. Anna Margarelha, T. des Tagelöhners Heinrich Hebel zu Landershaufen.
Sterbefälle.
Am 5. Anna, T. des DienstknechtS Christi in Friedrich Dietzel dahier, 3 Monate alt. — 26. Anna Katharina, T. des Leinwebers Adam Licht zu Laudershausen, 1 Jahr 6 Monate alt. 30. Friedrich Konrad Hansel, Lehrer a. D. dahier, 66 Jahre alt-
Hierzu Nr. 12 „Neues Bauernland", monatliche Bei- lvge zur kleinen Torfzeitung.
Uerkanfskurs der totofrtWtifitn/eN
Landesrenterei Hersfeld.