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ÄratifBeilö^en: „Illt,striktes Sonntagsbiatt" «. „)ll«strirtr landwirthschaftliche VeLlagr'.
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1909.
Vestellungen
auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Somitagsblatt"--» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das 1. Quartal 1900 werden von allen Kaiser- lichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Lx- pedilion angenommen.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, am 2. Januar 1900.
In Gemäßhxit des § 25 und 45 der Wehrordnung Dom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
1. in dem Zeitraum Dom 1. Januar 1880 bis einschließlich 31. Dezember 1880 geboren sind,
2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatzbehörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,
3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhält- nisz noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. zur Rekrutiruugs-Stammrolle zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen:
„Jeder Militairpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur Rekrutiruugs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile. Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen d a u - ern d e n Aufenthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der int Gesetze angedrohten Nachtheile."
Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876 Seite 109 und 110) aufzustelleuden Rekrutirungs-Stamm- Dro 1880 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle ans den betreffenden Jahrgängen vorge- legten Attesten rc. und den beiden Rekrutirnngsstammrvllen der Jahre 1878 und 1879 bis spätestens zum 5. Februar v. Js. unter der Bezeichnung „Militarist“ cinzurcicheu. Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch Folgendes zu beachten:
Die Einträge sind wie in § 46 2 der W. O. vörge- schrieben genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militairpflichtige inzwischen verstorben sein, sobedarf es der Ausnahme in die Rekrutirungs-Stam'wrolle nicht, wenn hierüber eine Sterbeurknnde des zuständige» Standesbeamten beigefügt wird.
Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt ü werden, insbesondere ist anzugeben, ob die Eltern des Mi-
litairpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden, sondern die betreffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht auszufüllen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflichtige Alter eintreten bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, ^daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vor- legung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
J. II 1. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 4. Januar 1900.
Im Monat Dezember 1899 sind diesseits folgende
Jagdscheine ausgefertigt worden:
A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche (ä 15 Mark).
1.
am
1/12 für
2.
1/12 „
3.
2/12 „
4.
4/1-2 „
5.
8/12 „
6.
9/12 „
7.
H/12 „
8.
18/12 „
9.
19/12 „
10.
19/12 „
11.
19/12 „
12.
22/12 „
13.
27/12 „
den Tuchfabrikanten Her: N Georg Braun jun. dahier;
„ Königl. Hauptmann Herrn KremSki dahier;
„ Musikus Herrn Philipp Priester in Kirchheim;
„ Kaufmann Herrn Ludwig Schuchard in Niederaula;
„ Oberleutnant zur See Herrn G. von Rhöneck in Philippsthal;
„ Gnlsbesitzer Herrn Ed. Zimmermann zu Hof Kühnbach;
„ Herrn Carl Merkel zu Heiligem oda bei Vacha;
„ lltittergulSbefitzer Herrn Richard Braun zu Dberiobe;
„ Stud. phil. Herr» Otto Gamp zu Obergeis;
„ Maschinenführer Herrn Julluö Göbel in Wüllfeld;
„ Cand. rer. ing. Herrn H. von Rhöneck in PhilippSthal;
„ Landesbauinspektor Herrn Xplander dahier;
„ Baron Herrn Emil von Lepel jun. in Haltenbach;
b. unentgeltliche:
14 am 9/12 für den Königlichen Förster Herrn Sippel
in Friedlos:
15. ., 11/12 „ „ Königlichen Forstaufseher Herrn Jordan in Her «selb;
16. „ 19/12 „ „ von Baumbach'schen UntersörsterHrn. Johannes Kegelmann in Frielingen.
B. Tagesjagdscheine:
17. am 21/12 für den Kausm. Hrn. Franz Anmann dahier;
18. „ 29/12 „ „ Herrn Wilhelm Brehm in KalhnS. Wird bestehender Borschrist gemäß hierdurch veröffentlicht.
Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersseld, den 30. Dezember 1899.
Preßhefe, d. h aus Getreide durch Alkoholvergähruug gewonnene Hefe, wird vielfach durch Mischung von Stäike- mehl pp. oder auch durch Zusatz von Bierhefe verfälscht. Diese Mißstände haben neuerdings einen größeren Umfang angenommen und hierdurch die 'Hufmeifhimteit aus sich gelenkt.
Wenn auch Preßhefe nie ein RahrNngSmittel nicht wird angesehen werden können, so ist es doch ein Genuß
mittel im Sinne des NahrungSmittel-Gesetzes vom 14. Mai 1879 — R.-G.-Bl. Seite 145 — Die Vermischung der reinen Preßhefe mit Stärkemehl pp. oder Bierhefe unterliegt deshalb den Bestiminuiigen der §§ 10 und 11 des vorgedachten Gesetzes, falls als Zweck dieser Fälschung eine Täuschung im Handel und Verkehr als nachgewiesen erachtet wird.
Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, die Herstellung und den Vertrieb von Getreidepreßhefe scharf zu überwachen und Verfälschungen von als Preß-, Korn- oder Getreide-Preßhefe ausdrücklich bezeichneten Waaren zur Bestrafung zu bringen.
I. 7798. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 2. Januar 1900.
Nachdem mit dem 1. Januar 1900 die Vertrauensmänner der Versicherung- Anstalt, welchen bisher die Aushändigung der QuittungS-Formulare an die Rentner übertragen war, in Fortfall kommen, läßt es sich nicht umgehen, in Zukunft die Formulare zu den Renten- quitlungen den Rentenempfängern durch die Ortsbürger- meister aushändigen zu laffen.
Die Herren Ortsvorstände derjenigen Gemeinden rc. in welchen Alters- und Jnvalidenrenkenempfäuger wohnen, haben den ungefähren Jahresbedarf an Rentenquittungs- formularen beider Acten alsbald dahier anzumelden, auch die betreffenden Rentenempfänger von der eingetretenen Neuerung in Kenntniß zu setzen. Formulare zu Alleis- und Jnvalidenrentenanträgen sowie Erstatk- ungSanträgen aus §§. 42 bis 44 des Jnvalidenversiche- rimgSgesetzes vom 13. Juli 1899 sind ebenfalls nach Bedarf von hier zu beziehen.
I 7844. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersseld, den 6. Januar 1900.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 23. April 1896 I l. Nr. 2340, Kreisblatt Nr. 51, die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betreffend rückständig sind, werden mit Frist b i S z u in 12. d. M t s. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS Rath.
Hersfeld, den 5. Januar 1900.
Das ReichSgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875, auf der Grundlage des vom I. Januar 1900 ab geltenden Rechts bearbeitet von M. Schollen, kann durch die Hoehi'sche Buchhandlung dahier zum Preise von 1,60 Mk (gebunden) bezogen werden.
Die Anschaffung dieses preiSwerthen Buches wird sämmtlichen Herren SlandeSbeamten des Kreises em- Pfohlen A. 34. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 3. Januar 1900.
Die Baumwärterkurse im pomologischen Garten zu Kassel sind für das laufende Jahr wie folgt festgesetzt: sechSwöchentlicher Hauptkursu« vom 12. März bis 28. April (mit Osterpause vom 12. bis 18. April) — vier» zehntägiger Sommerkursiis vom 2. bis 14. Juli vier« zehntägiger Herbstnachkursus vom 15. bis 27 Oktober. Indem ich die Statuten über die Ausbildung von Baum- wärtern ini pomologischen Institut hierunter zum Abdruck bringen lasse, empfehle ich besonders den größeren Gemeinden des Kreises eine hierzu geeignete Person aus Kosten der Gemeinde an den Kursen Theil nehmen zu lasten. Von einer gedeihlichen Entwickelung des Obstbaues kni» nur da die Rede fein, wo ein ausg-bild,lec