Gratisbeilagen 2 „ZUnftrirtes Sonnragsblatt" «. „^Unftrirte lanSwirthschaftliche Vrilage'.
Ar. 1. Ioimerhg den 4. Januar
1900.
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Amtlicher Theil.
Mit Bezug aus die Allerhöchste BeOMmng vom 13. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie auf den 9. Januar k. Js. in die Haupt- und ~ Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Büreau des Herrenhauses hier — Leipzigerstraße Nr. 75 — und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten hier — Prinz Albrechtstraße Nr. 5/6 — am 8. Januar k. Js. in den Stunden von 9 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 9. Januar k. Js. in den Morgenstunden von 8 Uhr früh ab offen liegen wird.
In diesen Bureaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 15. Dezember 1899.
Der Minister des Innern.
Frh. von R h e i n b a b e n.
Hersseld, den 28. Dezember 1899.
Die Herren Standesbeamte n des Kreises erhalten in
den nächsten Tagen je zwei Druckexemplare des Erlasses der Herren Minister der Justiz und des Innern vom 20. c^ d? । 7255
”• Mts. ^ b ^ A 88?4, betreffend die von den Standesbeamten nach § 48 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 (N. G. Bl. S. 189) an die Vormundschaftsgerichte zu erstattenden Anzeigen, nebst je drei dazu gehörigen Musterformularen, zur Kenntnißnahme und Nach- achtung. Das zweite Exemplar ist für den Stellvertreter bestimmt.
Die betreffenden Formulare werden auch von der Waisenhausverlagsverwaltung zu Caffel vorräthig gehalten.
A. 3657. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, ___Geheimer Negierungs-Rath.
Hersfeld, den 18. Dezember 1899.
Nach § 813 der Civilprozeßordnung (in der Fassung vom 20. Mai 1898 — R. G. Bl. S. 410 —) soll zur Pfändung von Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, und zur Pfändung von Gegenständen der im § 811 Nr. 4 bezeichneten Art bei Personen, welche Landwirthschaft betreiben, ein landwirthschaftlicher Sachverständiger zugezogen werden, sofern anzunehmen ist, daß der Werth der zu pfändenden Gegenstände den Betrag von 1000 Mk. übersteigt. Inwieweit bei einem geringeren Betrage ein Sachverständiger zugezogen werde» soll, hat die Landesjustizverwaltung zu bestimmen. Zu den für diese Vorschriften in Betracht kommenden §§ 810 und 811 Nr. 4 C. P. 0. treten die Bestimmungen des § 865 Abs. 2 C. P. 0. hinzu, nach denen die Gegenstände, aus welche sich bei Grundstücken die Hypothek erstreckt, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden können, während sie im klebrigen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen solange unterliegen, als nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist. Der Gerichtsvollzieher soll sich wegen Bezeichnung eines S a ch v e r st ä n d i g e n r e g e l in ä ß i g an den Gemeindevorsteher, in d e n s e l b st st ä n d i g e n G u t s- bezirken an den Gutsvorsteher, wenden. Insoweit jedoch für gewisse Grundstücke (größere Güter, bepfandb rief te Grundstücke) von der Aufsichtsbehörde Sachverständige im voraus bestimmt sind, hat er diese zu- zuziehe».
Als solche Sachverständige für größere Güter sind vom Kreisausschuß bestimmt:
1. Für den AmtSgerichtsbezirk Schenklengsfeld Herr Bürgermeister Reinhard-LanderShausen, Herr Gutsbesitzer Reinhard-Unterweisenborn.
2. Für den AmtSgerichtsbezirk Friedewald Herr Mühlen- besitzer Gliemroth-WölferShausen, Herr Gutsbesitzer Hoßbach-Hof Weißenborn.
3. Für den AmtSgerichtsbezirk Hersseld Herr Oberamtmann Suntheim-Hersfeld, Herr Gutsbesitzer Schwarz- Unterhaun.
4. Für den AmtSgerichtsbezirk Niederaula Herr Bürgermeister Nuhn-Asbach, Herr Gutsbesitzer Scheffer- Engelbach.
In den Fällen, in denen die vorgenannten Sachverständigen nicht zuzuziehen sind, haben die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher in der Regel dem Gerichtsvollzieher, welcher die Bezeichnung eines landwirth- schaftlichen Sachverständigen begehrt, eine am Ort befindliche, geeignete und zur Uebernahme der Begutachtung bereite Persönlichkeit zu benennen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß Personen, welche mit dem Gläubiger oder mit dem Schuldner nahe verwandt oder verschwägert oder welche an der Sache betheiligt sind, als Sachverständige nicht bezeichnet werden sollen. Sodann ist darauf zu sehen, oaß der Sachverständige möglichst in der Nähe des von der Pfändung betroffenen Grundstücks wohnt und für den Gerichtsvollzieher leicht erreichbar ist. Ist die Benennung eines solchen Sachverständigen nicht angängig, so wird der Gemeindevorsteher, sofern er ausreichende landwirthschastliche Kenntnisse besitzt, thun- lichst selber die Funktionen des Pfändungssachverständigen zu übernehmen haben. Wenn er dazu nicht im Stande ist, wird er unter vorzugsweiser Berücksichtigung etwaiger Ortstaxatoren, von Mitgliedern des Gemeindevorstandes oder andere öffentliche Aemter bekleidenden Persönlichkeiten dem Gerichtsvollzieher eine Person zu bezeichnen haben, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und sich des Vertrauens der Eingesessenen erfreut.
A. 3522. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, ________________________Geheimer RegierungS-Rath.
Hersseld, den 3. Januar 1900.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:
©emcinfam Sterben.
Eine wirklich erlebte Geschichte. Von M. V. (Fortsetzung.)
Frau Senator Thorade hatte sich gewöhnt, sie von ihrer ersten Entwicklung an als besonders begnadete, auserlesene Gottesgeschöpfe zu betrachten, alle ihre Willensregungen und Handlungen mit kritikloser Begeisterung zu bewundern, das ihnen von Dritten gespendete Lob begierig einzusaugen und übele Erfahrungen entweder für ungerecht zu erklären oder ihnen gegenüber die Augen zu verschließen. Namentlich war ihr einziger, während seiner Kindheit häufig kränkelnder Sohn, der auch noch in der Jünglingszeit sorgfältiger Pflege bedurfte und deshalb länger in dem väterlichen Hause znrückbehalteii werde» mußte, als es sonst wohl der Brauch ist, von je her ihr ganzer Vorzug gewesen, während sie ihren Töchter» gegen- über schon eher einmal strengere Saiten auszuziehen versuchte.
Trotz allem, was nun vargesallen war, fühlte sie ein unwiderstehliches Verlangen, ihm nahe sein, ihm in seinem seelischen und körperlichen Unglück betrieben zu können. Seine Lage zu erleichtern, das schien ihr jetzt ihre nächste, ihre ausschließliche Aufgabe zu sein. Und so sah ich denn, so oft ich in der folgenden Woche das Krankenhaus besuchte, die kleine, rundliche Frau mit dem glatten Scheitel, dem über die Ohren gestrichenen, schlichten grau- blonden Haar, neben deut Bette Harald« sitzen, seine leisesten Wünsche errathend und befriedigend. Stets stand ein frischer Blumenstrauß aus dem Tischchen n-be»
liebes Herz fand selbst auf diesem steinigen Acker eine verhältnismäßig reiche Ernte.
Nach einer Woche war ihr Sohn soweit wiederher- gestellt, daß er auf Viertelstunden das Bett verlassen konnte, und Frau Thorade rüstete sich zur Abreise. Ehe sie E. verließ, suchte sie mich noch einmal aus. Nrch einer langen Einleitung, in der sie sich sehr anerkennend über die Einrichtung des Krankenhauses, die sorgsame Pflege und Freundlichkeit der Schwestern aussprach, kam sie in sichtlicher Verlegenheit auf die Angelegenheit, die sie hauptsächlich noch einmal zu mir geführt zu haben schien „Sie verzeihe»," sagte sie, „daß ich Ihre kostbare Zeit so sehr für mich in Anspruch nehme. Gestatten Sie aber einer schwer getroffenen und besorgten Mutter ! nur noch eine Frage : Wäre es nicht möglich, daß mein Sohn und Renate Krüger noch im Krankenhaus wenigstens standesamtlich verbunden würden. Es handelt sich ja doch hier nun einmal um Leben und Sterben, und mein Sohn hegt den dringenden Wunsch. Da mein Mann nicht mehr widersteht, so würde er sich ja wohl erfüllen lassen.' Es wird mir ja natürlich schwer, für Harald auf den Segen der Kirche zunächst zu verzichten. Aber Sie verstehen — hier im Krankenhaus — unter diesen Umständen — auch ich habe mir ja früher den Tag anders vorgestellt. klebrigen« kann ja die kirchliche Trauung später noch nachgeholt werden -- in aller Stille natürlich — vielleicht in V. bei L., wo ich den Pfarrer kenne. Wir können ja alle ohne Aussehen dort hinausfahren. Wird die standesamtliche Eheschließung im Krankenhaus wohl flattsinden können?"
seinem Lager; in das offene Fenster hatte sie einen Bauer mit einem Kanarienvogel gehängt, „damit er doch etwas Lebendes um'sich habe", und das kleine kühle Zimmer, in dem Stunden lang oft nur das schwere Athmen Haralds und das durch die Häkelarbeit der Frau Semtor verursachte raschelnde Geräusch hörbar war, füllte sich nur durch ihre Gegenwart, trotz des vergitterten Fensters mit Frieden und Behagen.
Auch auf Renite, deren Befinden infolge des erheblichen Blutverlustes, den sie erlitten, und weiterer hinzu- kommender Komplikationen kein besonders befriedigendes war, erstreckte sie ihre gütige Fürsorge.
Sie setzte sich oft mit freundlichem Zuspruch an ihr SchmerzenSlager und war bemüht ihr Muth und Trost eiiizureden. Mit unermüdlicher Sorgfalt überwachte sie die der Kranken gereichte Kost und stellte sich oft selbst an den Herd, um irgend ein besonders kräftiges Gericht — nach nordischer Art gekocht — zugleich für Harald und Renate zu bereiten. Wenn sie auch nicht französisch und englisch zu parlieren, Klavier zu spielen uno mi der linken Hand zu essen verstehe, sagte sie mir einmal'' so scheine Renate doch ein verständiges, aufopferungs- fähiges und gotleSfürchtige« Mädchen zu sein Sie Uahc ja doch den Tod für Harald erleiden wollen, sie werde ihm gewiß auch eine treue, hingebende Frau werden.
Frau Thorade schien mir schon wieder am Werke zu sein, auch dieses einer optimistischen Betrachtung mancherle Schwierigkeiten entgegensetzende Verhältniß nach ihrem Sinne zu ordnen und zurecht zu rücken, und ihr msttter*