Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonncnientspreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Gratisbeilagen: „^önftrirtes Sonnt agsblatt" tu „3Dtistritte landwirthschaftliche Beilage
Senneltiil in 36. Itzmter
UE
KM
.M
Dmmck-KMmg.
Mit dem (. Januar beginnt ein neues Abonne«
ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende
mit den Gratisbeilagen
»I
„Jllustrirtes Somitagsblatt^ -»»
ein
„Zlsnstrirte landwirthschaftl. Beilage".
Das „Kreisblatt" bringt außer den amtlichen Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er- * eignisse in der Politik, Berichte aus dem Kreise und ? der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In- Halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig- s nisse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.
M* Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- (falls durch Extrablätter verbreiten.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" beträgt ( Mark 40 pfg.
finden durch das „Kreisblatt" , zweckentsprechende Verbrei-
L tung und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder 1 deren Raum (o pfg.
auf ■ Au zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein M M die Expedition.
Amtlicher Theil.
Gaffel, den 22. Dezember 1899.
Nach § 135 Absatz 1 des Invalidenversicherung»- Pesetze« (ReichSgesetzblatt Seite 463) verliert eine Quit- tungskarte ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb zweier Jahre nach dem auf der Karte verzeichneten Ausstellungstage zum Umtausch eingereichl wird. Dementsprechend ist in Ziffer 5 Absatz 2 der Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung der QuittungSkarten für die Invalidenversicherung, vom 10. November dieses Jahre« d (ReichSgesetzblatt Seite 667) vorgesehen, daß die am I Schlüsse des Jahres 1899 in Benutzung befindlichen I QuittungSkarten alten Muster« zwar nach dem 1. Januar I 1900 zur Beitragsentrichtung noch verwendet werden I Hülfen, dies aber nur insoweit, als zu diesem Zeitpunkte | ^4>t bereits zwei Jahre nach dem Ausstellungstage ab» 1 laufen sind.
Hiernach werden alle im Jahre 1897 ausgestellten alsbald nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes u»d bit Karten aus dem Jahre 1898 zu den dem Aus» ; ‘^Mtafle entsprechenden Terminen im Laufe des I JaOre« 1900 bei Vermeidung der Ungültigkeit umge. Mfcbt werden müssen.
Unter Bezugnahme auf Ziffer XXIX der in der - .^üen Nummer der Amtsblätter für die RegierungS- i Cassel und Wiesbaden, sowie des Regierung»- | .Qtt6 für das Fürstenthum Waldeck zur Veröffentlichung | ministeriellen Anweisung vom 17. November I betreffend das Verfahren bei der Ausstellung und | ^ Umtausch pp. von QuittungSkarten, theilen wir mit, I ' rcu alle diejenigen QuittungSkarten ohne besonderen k an^fq bet Versicherten allgemein für dauernd gültig ■ h welche innerhalb der nächsten zwei Jahre M ton I. 3„„„„ 1900, also MS eins*. 6«n 31.
Dezember 1901, nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes zwar Verspätet, jedoch noch vor Ablauf -er t*f den Quittungskarten angegebenen Frist zum Um. tausch kommen werden.
Diese Karten werden hiernach bei den Ausgabestellen wie gültig« QuittungSkarten zu behandeln und demnach alsbald beim Umtausch aufzurechnen sein.
Nach Ziffer IV Absatz 3 der neuen Anweisung über das Verfahren der Ausstellung pp. von Quittung-karlen dürfen QuittungSkarten alten Musters nach dem 1. Januar 1900 für die Ausstellung, den Umtausch und die Erneuerung da« QuittungSkarten nicht mehr verwendet werden.
Die hiernach unbrauchbar werdenden alten Quittung-- karten-Muster ersuchen wir durch die Quittungtzkarten- Ausgabestellen vernichten zu lassen.
Neue QuittungSkarten werden den unteren Verwaltungsbehörden bezw. den Ausgabestellen in Kürze zugeben.
Ferner verzichten wir auf die Gebühr von 5 Pfg,, welche in den unter Ziffer XXXVIII Absatz 2dermehr- erwähnten Anweisung vorgesehenen beiden Auenahmefällen für die Ausstellung einer Quittungskarte beansprucht werden kann. Er hat somit die Ausstellung, der Umtausch und dir Erneuerung der QuittungSkarten in allen Fäürn kosten- und gebührenfrei zu erfolgen.
Wir ersuchen, den Quittungekarten-AuSgabestellen hiervon thunlichst bald Kenntniß zu geben.
Der Vorstand der Invalidität«- und Altereverficherungs- Anstalt Hessen-Nassau.
Frhr. v. R i e d e s e l, Landes-Direktor.
*
Hersfeld, den 28. Dezember.
Vorstehendes wird den Herrn Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.
Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 29. Dezember 1899.
Bon jetzt ab erfolgt die Ausstellung Der Legitt- mationSkarten (§ 44 a Abs 1 bis 5 der Reichsge- werbeordnung) durch Die Ortspolizeibehörden. Diese haben Die Formulare Der Legitimationskarten unter Borlage einer Empfangsbescheinigung von dem Königlichen Steueramt I, hier (Breitenstroße Nr. 569) zu beziehen.
Für die Ausstellung der Legitimationskarten gelten die Bestimmungen in den 88 44, 44 a der Gewerbeordnung, für die Berfaguna die 88 »7 Ziffer 1—4 und 57 b Ziffer 2.
Die Ortspolizeibehörden haben für jedes Jahr gesondert zur Kontrole der anSgegebenen Legitimations- karten ein Register zu führen. Auf den Legitimations- Karten darf das Dienstsiegel nicht fehlen.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 29. Dezember 1899.
Für die Verwundeten und Krankenpflege im Transvaalkriege (Kreisblatt Nr. 139) sind weiter eingegangen: von der Gemeinde Obergeis 12,80 Mk.
„ „ „ Schenklengsfeld 19,50 „
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz,
Geheimer NegierungS-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Aw bitt des Zshrhiliikrts.
Mehr als sonst regt diesmal der Jahreswechsel zu Betrachtungen an; denn wenn jetzt in der Neujahr-nacht die Sylvester-Glocken erklingen, dann läuten sie mit einem neuen Jahre ein neues Jahrhundert ein. Wohl
dem Volke, das so mit freudigem Danke gegen Gott auf die letzten hundert Jahre zurückblicken und so mit Zuversicht den Anbruch des 20. Jahrhunderts begrüßen kann wie das deutsche! War doch das scheidende Jahrhundert für uns ein Jahrhundert der Erfüllung unserer Hoffnungen nach außen und innen!
Seit der letzte Hohenstaufe im welschen Lande sein Leben unter dem Beile des Henkers hatte lassen müssen, gab es, streng genommen, keine Geschichte Deutschlands mehr, sondern nur eine Geschichte der einzelnen deutschen Staaten. Erst im 19. Jahrhundert, also erst nach mehr als einem halben Jahrtausend, ist Deutschland als solches wieder mit seiner weltgeschichtlichen Sendung unter die Völker»getreten. Aus der traurigsten Lage, aus der tiefsten Zerrissenheit, aus den trüben Tagen, in denen der korsische Eroberer die Völker geknechtet, ist Deutschland von neuem zur weltgeschichtlichen Macht emporgehoben. Durch Blut und Eisen hat der Weg zum Ziele geführt, in heißen Schlachten hat sich unser Volk ein einige« deutsches Reich erkämpft. Unser unauslöschlicher Dank folgt jenen, die die Meister waren an dem großen, gigantischen Wecke: Unauslöschlicher Dank dem greisen Heldenkaiser, der als erster den Glanz der alten Kaiserkrone erneuern durfte; unauslöschlicher Dank den beiden Rathgebern, die ihm als getreue Paladine zur Seite standen, dem einem, dem schlichten, stillen und doch so sichern Lenker der Schlachten, dem andern, dem gewaltigen, hünenhaften Recken, dem unerreichten Staatsmanne, der in seiner Person deutsche Treue, deutsche Kraft und Macht, deutsche Einheit versinnbildlichen wird bis ans Ende der Tage.
Mit derselben Genugthuung können wir auf die Entwicklung unserer innern Zustände blicken. Handel und Verkehr haben in diesem Jahrhundert einen ungeahnten Aufschwung genommen. In allen Welttheilen hat unser Handel Fuß gefaßt, auf allen Meeren weht die deutsche Flagge, unsere Handelsflotte ist gegenwärtig die zweite der Welt. Der Wohlstand des Volkes hat sich mächtig gehoben. Künste und Wissenschaften blühen und wetteifern miteinander. Ein Volk in Waffen ist das deutsche Volk, allen ein Gegenstand ebenso der Bewunderung und Achtung, wie der Furcht. Daneben haben Staat und Gesellschaft in ihrer Sorge um die wirthschaftlich Schwachen Thaten verrichtet, die einzig in der Geschichte dastehen. Die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung am Beginn des Jahrhunderts und die Alters- und Jnvaliditäts-Verstche- rung an seinem Ende sind Etappen auf diesem Wege.
Wenn der deutsche Sänger, der den Herzton unsers Volkes am besten zu treffen gewußt hat, wenn Schiller an der Wende des vorigen Jahrhunderts fingt :
„Wie schön, o Mensch, mit deinem Palmenzweige Stehst du an des Jahrhunderts Neige,
In edler, stolzer Männlichkeit, Mit aufgeschloss'nem Sinn, mit Geistessülle, In mildem Ernst, in thatenreicher Stille,
Der reifste Sohn der Zeit!"
so hat er während der tiefen Erniedrigung des deutschen Volkes ahnend im Geiste geschaut, was mit Gottes, des Allmächtigen, Hilfe heute Wirklichkeit ist.
Und nun mit frischem Muthe in das neue Jahrhundert! Ob auch im Innern Stürme oft toben, oft dunkle Wolken sich jagen am Firmament, in fester und sicherer Hoffnung wollen wir der kommenden Zeit entgegensehen! Vorwärts mit Gott! Die Thaten der Besten unsers Volkes in der Vergangenheit sollen uns ein Sporn und Leitstern für die Zukunft fein. Der allmächtige Gott, der so sichtbar über unserm Lande und Volke in der vergangenen Zeit gewaltet, behüte und bewahre uns auch fernerhin in seiner niemals versiegenden Gnade!
Jer Srito in eüößsritn.
Obgleich in der letzten Zeit keine Nachrichten über neue Kämpfe und Truppen-Bewegungen auf den südafrikanischen Kriegsschauplätzen eingegangen sind, scheint sich doch die Lage der Engländer mehr und mehr zu verschlechtern. General White ist nach wie vor in Lady-