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M.

Amtlicher Theil.

Cassel, den 29. November 1899.

Auf Grund der §§ 4 und 17 der Wahlordnung für

Handwerkskammer Hierfelbst und ihren GesellenauS- schuß vom 17. August d. Js. — Amtsblatt Seite 266 — wird zum Zweck der Wahl der Mitglieder dieser Kammer und ihres Gesellenausschusses der Bezirk der­selben in folgende Wahlbezirke bezw. Wahlabtheilungen, und zwar bezüglich der Wahl der Mitglieder gesondert für Innungen einerseits und für Gewerbevereine u. s. w. andererseits, eingetheilt.

Zahl ' der zu wäh­lenden

Ver-

I. Wahlbezirke für die Innungen. treter: 1) Fürstenthum Waldeck 1

s 2) Stadt- und Landkreis Cassel, welcher in fol­gende 5 Wahlabtheilungen zerfällt, von denen jede ein Mitglied und einen Ersatzmann zu wählen hat. 5

a. für das Bauhandwerk, umfassend die Zwangs- Junungen der Maurer und Steinhauer, der Dach­decker, der Zimmerer und der Maler und Weißbinder,

b. für die Metall- pp. Arbeiter, umfassend die Innungen der Schlosser, der Gold- und Silberar­beiter, der Klempner, der Schmiede und der Schorn­steinfeger,

c. für das Bekleidungsgewerbe, umfassend die Innungen der Schneider, der Schuhmacher, der Perrückenmacher und Friseure, sowie der Friseure, Barbire und Perrückenmacher,

d. für das Ernährungsgewerbe, umfassend die Innungen der Bäcker und der Fleischer,

6. für die Holz- pp. Arbeiter, umfassend die Innungen der Wagner, der Schreiner und der Buchbinder.

3) die Kreise Hofgeismar, Wolfhagen und Fran­kenberg 3

4) die Kreise Eschwege-Stadt unb -Land und Witzenhausen 2

5) die Kreise Melsungen, Homberg und Fritzlar 2

6) „ „ Marburg, Kirchhain u. Ziegenhain 2

7) „ „ Rotenburg, Hersfeld und Hünfeld 1

8) „ „ Fulda, Gersfeld und Schlüchtern 1

9) „ „ Gelnhausen,Hanau-Stadt u. -Land 1

Gemeinsam Sterben.

Eine wirklich erlebte Geschichte. Von M. V. (Fortsetzung.)

In engen, beiderseits bis an den Rand reichenden Zeilen war von ungeübter Hand das folgende geschrieben : Meine liebe Grete, du meine einzigste Freundin! Das is nu mein letzter Gruß, der letzte Brief, den ich aus diese Welt schreiben thu. Wenn er ankömmt, lieg ich schon oben auf'm Berg mit meinen Harry in das kühle Grab. Kein Paster hält uns ne schöne Rede, und Kränzen bringt uns kein Mensch, aber Farrnkraut und bunte Waldblumen stehen da, und all' die Vögels singen, ""d unfe Selen sind vor immer Zusammen. Und denn haben wir schön lange Hochzeit. Wenns einen so schlecht Allongen hat, als es mich gegangen hat, is es doch vor "ine sünde anzusehen. Sag mal blos, was hab ich denn auf dieser Welt gehabt? Mein Eltern hab ich ja nie gUannt, und mein Bruders sind tot oder lang weit weg. Zehn Jahre sind es wol all her, das ich keinen von Sie gesehen hab. Und denn mit mein arme Swester, wie war das einmal Schrecklich. Die war ja nich richtig in lopp, nnd ihr hab ich Tag und Nacht warten müssen, ueinlaffeu konnte Mann ihr nich, und rein Niemand hat sich um uns bekümmert. Von der Armenanstalt habe , n,Qn fünf Mark vor die Woche gekriegt, und bischen was zu essen und trinken, sollte doch auch ümmer im unb beider und Leinzeug kosten erst recht asse Geld. Unb als mein Swester denn tot war,

Zahl der zu wüh­lenden Ver-

II. Wahlbezirke für die Gewerbe- treter. pp. Vereine.

1) Nördlicher Wahlbezirk, umfassend das Für­stenthum Waldeck, den^Stadt- und Landkreis Cassel, die Kreise Wolfhagen und Hofgeismar 1

2) Westlicher Wahlbezirk, umfassend die Kreise Homberg, Fritzlar, Frankenberg, Marburg, Kirch­hain und Ziegenhain * 1

3) Oestlicher Wahlbezirk, Umfassend die Kreise Eschwege, Witzenhausen, Rotenburg, Hersfeld und Melsungen 1

4) Südlicher Wahlbezirk, umfassend bte Kreise Hanau-Stadt und -Land, Gelnhausen, Schlüchtern, Fulda, Gersseld und Hünfeld 1

Bemerkun g: Da in dem östlichen Wahlbezirke zur Zeit Gewerbevereine nicht bestehen, ist der Vertreter desselben für dieses Mal in dem nördlichen Wahlbezirke, welcher die meisten Gewerbevereine zählt, zu wählen.

still. Wahlbezirke für die Gesellen- a u S s ch ü s s e.

1) Der Stadt- und Landkreis Cassel 1

2) die Kreise Hofgeismar, Wolfhagen, Franken- berg, sowie das Fürstenthum Waldeck 1

3) die Kreise Eschwege und Witzenhausen 1

4) „ „ Melsungen, Fritzlar und Homberg 1

5) „ „ Marburg, Kirchhain u. Ziegenhain 1

6) „ „ Rotenburg, Hersfeld, Hünfeld Fulda und Gersfeld 1

7) Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau-Stadt und -Land 1

Für die nächste Wahlperiode behalte ich mir eine anderweite Eintheilung der Wahlbezirke nach Anhörung der Handwerkskammer vor. A. II. 13361. Der Regiecungs-Präfident. Trott zu S o l z.

Ziegenhain, den 8. Dezember 1899.

Die in Röllshausen ausgebrochene Maul- und Klauen­seuche ist erloschen und die Sicherheitsmaßregeln sind aufgehoben.

Der Landrath. I. V.: Brunner.

Rotenburg a/F., den 7. Dezember 1899.

Unter den Schasheerden der Schäfer George und Brand

saß ich ümmer blos ganz allein, dabei die ewige Näherei in kalte Stube bis abends so spät mit die gräßlichen Kopfweh. Kannst dir wohl denken, was das da nu vor ne große Freude war, als mein Harry kam. Aber was seine Eltern sind, die wollten da ja nichts von hören. Denn kam mit einmal der neue Pastor von Jacobikirche' und meine gute Stelle bei Mittenbergtz war ich auch bald los. Und ich konnt doch nichts davor und bin doch all mein Lebtag ein orndliches, fleißiges Mädchen ge­wesen. Nu gehn wir aberst in eine bessere Welt.

Ich hab mir Gott ergeben, Dem liebsten Vatter mein, Hier is ein Jammerleben, Es muß geschieden sein.

Der Tod kann mich nich schaden, Er iS bloß mein Gewinn, In Gottes Fried' und Gnaden Fahr' ich mit Freud dahin.

Amen! Amen!

Das is nu man blos noch ein kurzen Schmerz. Es thut ganich weh, sagt Harry. Es iS nur so, als wenn wir eine schwere Last wegwerfen thäten oder ein altes Kleid ausziehen. Ich mach die Augen zu und bet' zum lieben Gott. Mein Schatz giebt mich ja den Tod. Grüß Anna und Mine und Jda und auch alle bei Miltenbergk von deine arme, arme Renate.

Und denn hab ich noch was zu bitten. Bei der Mangold hab ich noch mein Hut stehen und beim Schuster

(Heerden Nr. I. und II) zu Ersrode ist die Räude aus- gebrochen. Der Königl. Landrath. T u e r ck e.

PoU;ei-Uerordnrmg.

Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. 9. 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen wird für den Gemeindebezirk Heringen nach Anhörung der Gemeindevertretung nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

1. Diejenigen Ortseinwohner, welche Torfstraßen- Anteile am Sonnabend, sowie an den Tagen vor jedem Feiertage zu reinigen haben, sind verpflichtet, dieselben bei trockener Witterung vor dem Kehren so reichlich mit Wasser anzufeuchten, daß der Staub nicht empor steigt; auch sind Steine und sonstige Gegenstände, welche auf der Straße liegen, jeder Zeit zu entfernen.

2. Auf Anordnung der Ortspolizeibehörde ist auch eine öftere Reinigung je nach Bedürfnis vor- zunehmen.

3. Im Winter ist bei Schneefall von den angren­zenden Bewohnern die Straße von der Mitte aus mindestens 2 m breit vom Schnee freizu- legen; ebenso müssen bei eingetretenem Tau­wetter die Straßenrinnen vom Schnee und Eis befreit werden.

4. Bei eingetretenem Glatteis sind die sämmtlichen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Ortsstraßen und Fußwege zur Verhütung von Unglücksfällen mit Sand, Sägspähnen, Asche rc. ebenfalls von den betreffenden Bewohnern ohne vorherige Auf­forderung zu bestreuen.

5. Schutt oder allerlei sonstige Abfälle dürfen nur auf den von der Ortsbehörde dazu bestimmten Plätzen abgeladen werden.

6. Ohne Erlaubniß der Ortsbehörde dürfen auf den Straßen und Gemeindeplätzen keine Gegenstände, Materialien rc. zum Zwecke der Verarbeitung oder Zubereitung aufgestellt oder gelagert werden.

7. Besitzer von Hunden dürfen dieselben während der Nachtzeit nicht auf den Straßen umherlaufen lassen und müssen dafür sorgen, daß dieselben nicht durch Heulen die nächtliche Ruhe stören.

8. Bei einem zur Nachtzeit im hiesigen Orte aus- brechenden Brande haben die Bewohner die

die braune Schuh. Verkauf mein Koffer und mein Kom­mode und allens, was in mein Kommode ein is und bezahl auch allens. Und Anna bitt ich um Verzeihung wegen das, was ich mal gesagt habe. Das war all nich so schlimm gemeint, wenn ich dich auch mal was Böses gesagt hab; denn verzeihst du mir auch wol. Leb wohl, Leb wohl! Dein arme, arme Renate.

Ergriffen nahm ich den Brief an mich. Die Er­wägung, daß ich ihn wohl zu den über den Fall anzu, legenden Akten zu geben haben würde, ließ mich einen Augenblick über die weitere Behandlung der Sache nach­denken. Zweifellos hatte das Mädchen in seinen Tod eingewilligt. Aber auch die Tödtung eines Einwilligen­den bleibt nach dem Gesetz nicht straflos, und so war wohl der junge Mann, sofern er davonkommen sollte, wenigstens so lange zu überwachen und festzuhalten, bis sich entschieden hatte, ob das Mädchen am Leben bleiben werde oder nicht. Alles Weitere war dem StaatSanwalt und den Gerichten zu überlassen.

Vor allem gebührte aber jetzt dem Arzte das Wort, der die beiden Verletzten in das städtische Krankenhaus zu überführen und dort alles aufzubieten hatte, was seine Kunst vermochte, um die Lebensmüden dem Leben zu er­halten.

Indem ich mich, diesen Erwägungen nachhängend, zum Gehen anschickte, ließ ich noch einmal die Augen über die Landschaft schweifen : Gipfel an Gipfel drängten sich die bewaldeten Höhen zusammen wie die Rücken einer eng geschälten Herde, und darüber hinaus lag in lachen-