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Gratisbeilagen: „jUnjirtrtes Sonntagsblatt** «. ,,3UuÜrirte landwirtschaftliche Beilage
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auf das
Hersselder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen
. „Jllnstrirtes Sonntagsblatt" ^
™ „All »stritte laudivirthschaftl. Beilage"
für den Monat Dezember 1899 werden von allen
—I Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefirägern und von I/ der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil
Berlin, den 13. November 1899
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidirten 3*/« vormals 4prozentigen Staatsanleihe von 1880 über die Zinsen für die Zeit vom I. Januar 1900 bis 31.
^ ■ Dezember 1909 nebst den Anweisungen zur Abhebung > $ der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember 1899 ab w ? von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien- M straße 92/94, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus-
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder überliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisunaen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere ober an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez.: von H o f f in a n n.
* *
*
Cassel, den 18. November 1899.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Negierungs-Haupt- kasse und den Kreiskassen unseres' Bezirks verabreicht werden.
K. 2583. Königliche Regierung. von Bremer.
Hersfeld, den 27. November 1899.
Auf Grund ministerieller Ermächtigung hat der Re- gierungs-Präsident gestattet, daß der Handelsverkehr in offenen Verkaufsstellen am 3., 10. und 17. Dezember d. Js. bis 8 Uhr Abends, sowie am 24. und 31. Dezember d. Js. bis 7 Uhr Abends für die Dauer von 10 Stunden unter Wahrung der für den HauptgotteSdienst festgesetzten Pause freigegeben wird.
Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes alsbald auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen.
I. 7202.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz Geheimer Regierungs-Rath.'
Hersfeld, den 27. November 1899.
Für die durch Hochwasser Beschädigten (Kreisblatt Nr. 118) sind weiter anher abgeliefert:
von der Gemeinde Malkomes
6,90 Mk.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil
^ nähme der Sonn- und Festtage und der letzten drei ^, Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staatspapiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frank-
surt a. M. durch die. Kreiskasse zu beziehen.
Wer die
Caffel, den 14. November 1899.
Im Anschlüsse an meine Nundverfügungen vom 28. September — A. II. 10814 — und vom 6. Oktober d. Js. — A. II. 11090 — ersuche ich, die Polizeibehörden dahin anzuweisen, daß sie von jedem Ausbruche oder
sie
Ins Burzerliche 8W»ch.
XXL Gefundene Sachen. Wer eine Sache findet, die jemand verloren hat, kann liegen lassen, er braucht sich im Interesse des Ver-
Empsangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein- anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es hoppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. Durch die Post sind die Zinsscheinanweisungen an die Kontrolle nicht einzusenden.
Verdachte des Auftretens der Pest auch mich in Kenntniß zu setzen haben.
Der Regierungs-Piäsident. J. V.: von An die sämmtlichen Herren Landräthe
A. n. 12830.
telegraphisch
Bremer.
des Bezirks.
*
*
* Hersfeld, den 25. November 1899.
Wird mit Bezug auf das Ausschreiben vom 10. Oktober d. I., J. I Nr. 6067, Kreisblatt Nr. 122, den Ortspolizeibehörden zur evtl. Nachachtung mitgetheilt.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
lierers nicht zu bemühen. Er kann sie auch wohl zur Besichtigung einmal aufheben und ohne weitere Verantwortlichkeit an die Fundstelle wieder hinlegen. Hat er
sie aber an sich genommen
und ist er mit ihr fortge
gangen, so darf er sie nicht wegwerfen oder später an die Fundstelle zurückbringen. Er hat dann gewisse Pflichten zu erfüllen.
Der in weiten Kreisen des Volkes verbreitete Glaube, man dürfe ohne weiteres eine gefundene Sache behalten, ist unberechtigt; doch hat das Gesetz dem Finder einen Finderlohn und nach einem Jahre geradezu das Eigenthum an der gefundenen Sache zugesprochen, wenn inzwischen der Verlierer nicht ermittelt ist. Jedenfalls hat der Finder vor allem die Pflicht, den Fund sofort bei der Polizei anzuzeigen. Wenn der Werth der gefundenen Sache nicht
Westliche Scherzt
Von G. R.
(Foitietzung.)
„Nanu," sagte mein Gefährte erstaunt, „hier offener Strecke in der Savann ? Das hat wieder zu bedeuten, gerade wie bamals ! Wollen uns doch umschatten, was?" Damit zog er die GurtschnaUe
Bahnstörer. hinter ihnen in einem Waldstü'ckchen standen
Grübes musterte scharf die Fremdlinge und sein bis-
auf was mal
Shing den Patronengürtel über, ergriff seine öffnete die Thür.
„Machen Sies nur auch so! was ? nie die Waffen aus den Augen lassen, ist hier Westen!"
Büchse
und
unterwegs räthlich im
Ich folgte dem guten Rathe und zugleich seinem Spender aus dem Fuße. Natürlich steuerten wir nach vorn zu den verantwoillichen Redakteuren bei der Maichine.
ihre Reit- und Packthiere, die letzter» natürlich zum Zweck her so lustig und gemüthlich dreinschauendes Rheinläuder-
des Raubfortschaffens. Nun wurde der waffenfähige gesicht nahm einen gespannten Ausdruck an,
Bestand von Fahrgästen geprüft und gezählt. Mit den bisher bei ihm fremd war.
beiden Trappern, welche die Räuber entdeckten und bei ( „Wollen mal erst abwarten, waS," flüsterte er mir
zu, „wie die Kerls die Sache zu fingern suchen? Ich
glaube nämlich den einen zu kennen. Unser Ingenieur ist technisch recht brauchbar, aber sonst ein Rindvieh, — kenne ihn auch. Deshalb müssen wir aufpaffen und zur rechten Zeit handeln. Stehen Sie zu mir, Lands man», was?"
„Wies auch fommt," gab ich zurück, „wir stehen zu- sammen! Aus meine Fäuste und meine Schießfertigkeit können Sie sich verlassen. Auch die Spitze meines Bowie- messers scheint ziemlich haltbar zu sein I"
„Schalk," lachte er leise, „na, dann ists gut. Nun horchen wir mal, was im hohen Rathe beschlossen wird, was?"
Der eine Trapper hielt geflissentlich den Schnabel, der andere redete für ihn mit. Dieser andere machte schließlich den Vorschlag, daß die eine Hälfte der Wehrmacht unter seiner Führung einen Handstreich auf die Pferde der Schienenuörer unternehmen solle, während
der mir
Bewältigung derselben auf eine gute Belohnung rechnen konnten, waren wir sechzehn gut, das heißt vollständig mit Büchse, Meffern und Revolvern bewaffnete und elf nur mit letzten, beiden netten Instrumenten versehene Männer. Das wäre ja genug zur bloßen Vertheidigung gewesen, aber darauf kams dem Ingenieur und den Westleuten nicht allein an. Man muß sich nämlich nicht einbilben, daß die Warnungen aus purer Menschenliebe ei folgen; in dieser Beziehung ist der Iankee mehr praktisch als rührselig veranlagt und wünscht für gute Dienste gutes Geld zu sehen. Je mehr von berufsmäßigen Bahn- piraten bei solcher Gelegenheit todtgeschlagen oder für den Strick eingeliefert werden, umso erkenntlicher zeigt sich die Compagny gegen alle gütigst Mitwirkenden .Es kommen da unter Umständen recht gewichtige Sümmchen zur Vertheilung. Darum wollten auch diesmal Zug- ingenieur und Trapper nicht bloß unsere Weiterreise sichern, sondern auch die Räuber so lief wie möglich in den Sumpf locken. Die beiden alten Savannenläuser schienen die richtigen Kerls dazu, verschmitzt und durch, gewettert sahen sie genügend aus in ihren verscheuerten Lederhemden und den uralten Schlapphüten, deren Farbe genau bem Steppensande glich. Quer aus dem Sattel- knauf hielten sie ihre langen Büchsen und aus den breiten Ledergürteln lugten R-volver- und Meffergriffe.
Dort sammelten sich bereits die männlichen Fahr- üäste zu gefälliger Nachfrage und etwaigen Hilfeleistung, ^M auch der krasseste Selbstsüchller wußte, daß in diesem Falle die gemeinsame Sache auch sicherlich die eigene Sache bedeutet. Zwei berittene Männer ragten aus dem Menschelkiäuel neben dem Bahndamm hervor und wir erfuhren bald folgende angenehme Thatsache: Etwa neun englische (also zwei deutsche) Meilen vor uns war die Welt mit Brettern vernagelt, das heißt die Schienen waren ausgerissen und sammt den Schwellen quer gelegt;
H " ^i"n natürlich kein vernünftiger Zug diÜberweg fahren KZweUens lagen zweihundert Schritt davon im Versteck U lkluncrzwanzig schwerbewaffnete Buschklepper, sogenannte
der Zug vorläufig noch halten bliebe, bis diese Detachierten einen tüchtigen Vorsprung genommen. „So'n Schlauberger, was?' brummte Grüber. „Wir sind ihm hier zu viel Schießeisen auf hinein Haufen. Da will er
die eine Hälfte vorläufig unschädlich machen, bis die
andere besorgt und aufgehoben ist. So, nun weiß ich Bescheid und wir zwei müssen nunmehr handeln!
Er