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J Gratirbettasen r^Dtistritte* Sonntagrblatt" u»SOuftrirte landwirthschastttche Beilage

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Simiai Den 4. November

1899

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M-Jllustrirtes Sonntagsblatt"»»» ^Ulustrirte landwirthschaftl. Beilage für die Monate November und Dezember 1899 «i^merben von allen Kaiserlichen Postanstalten, tand- briefträgern und von der Expedition angenommen.

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4/10 für den Königl. Förster Herrn Fincke in

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Lengers;

Königl. Forstaufseher Herrn Mainz in Röhrigshöfe;

Königl. Forstaufseher Herrn Herr­mann in Heringen;

Forstlehrling HerrnFincke inLengers; von Baumbachschen Forstverwalter Herrn Lichtenberg in Kirchheim;

Förster Herrn Rohloff in Friedewald; Oberjäger Herrn Bernhard Westphal in Wüstfeld;

Förster Herrn Bode in Hönebach:

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35.

19/10

36.

Amtlicher Theil

,lff i Hersfeld, den 1. November 1899.

^ ^-< Im Monat Oktober d. Js. sind die nachbezeichneten , Jagdscheine diesseits ertheilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

1. am

a. entgeltliche (ä 15 Mk.) :

3/10 für den Gutsbesitzer Herrn Emil Bernhardt zu

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Hof Thalhausen bei Schenklengsfeld; Gerichtsvollzieher Herrn Vaupel in Niederaula;

Landwirth Herrn Georg Haffenpflug in Biedebach;

Hauptmann a. D. Herrn L. von Baumbach in Kirchheim;

Landwirth Herrn Georg Gliemeroth jun. in Wölfershausen;

Bierbrauereibesitzer Herrn Wilhelm Steinweg in Hersfeld;

Bürgermeister Herrn Ferdinand Ruhn in Niederaula;

Nechtsanwalt Herrn Dahlmann in Hersfeld;

Amtsgerichtsrath Herrn Dr. Born in Hersfeld;

Herrn Heßler in Philippsthal;

Lohmühlenbesitzer Herrn Bernhard Heinrich Rössing in Hersfeld;

Schuhmacher Herrn Johann Schmidt in Reimboldshausen;

Bürgermeister Herrn August Rein­hard in Landershausen;

Landwirth Herrn H. B. Rüger in Untermeisenborn;

Amtsrichter Herrn Opitz in Friede­wald ;

Volontair Herrn Gottfried Schantz zu Eichhof;

Dr. med. Herrn Otto Xylander in Hersfeld;

Waldaufseher Herrn Christian Claus in Philippsthal;

Gutsbesitzer Herrn Adolf Reinhard in Untermeisenborn;

Bürgermeister Herrn Johannes Rüger in Untermeisenborn;

Gutsbesitzer Herrn Burghard Rüger

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3/10

in Untermeisenborn;

Invaliden Herrn Georg Dippel in Niederjossa;

Gymnasial-Oberlehrer Herrn Dr. Th.

Sänger in Hersseld;

Bautechniker Herrn Wilhelm Hof­meister in Niederaula.

b. unentgeltliche:

für den städt. Forstaufseher Herrn Meinel in Heenes;

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Förster Herrn Hoff hausen;

Stadtforstverwalter kuchen in Hersfeld; Forstaffeffor Herrn Philippsthal;

in Heimbolds

Herrn Pfann-

Sezekorn in

Förster Herrn Neuschäfer in Hatten- bach;

Forstaffeffor Herrn von Druffel in Hönebach;

Förster Herrn Herterich in Herfa;

Forstlehrling Herrn Max Quester in Kirchheim;

Förster Herrn Bernhardt zu Forst­haus Bengendorf.

B. Tagesjagdscheine (ä 3 Mk):

42. am 16/10 für den Oberleutnant d. N. Herrn Gotzhein

43.

in Obergeis;

Stud. phil. Herrn Otto Gamb in Obergeis.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Niederaula

Donnerstag, den 16. November Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reim­boldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula und Niederjossa.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzrl:

1. Zu den Herbst - Kontrolversammlungen haben zu er­scheinen :

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1887 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Auf­gebots übergeführt werden.

b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrol­versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle

5.

Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise Hersseld finden wie folgt statt:

Au Hersfeld I und II

Mittwoch, den 8. November

Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Guts­bezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise­bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Guts­bezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.

Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.

Zu Obergeis

Mittwoch, den 8. November Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

Zu Heimboldshausen

Montag, den 13. November Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dors, Friedewald, Gethsemane, Hamrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.

Zu Schenkleugsseld

Montag, den 13. November Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk­lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6.

7.

8.

zu bringen.

. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dein Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks - Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinde- rungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, be­scheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung ge­hindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einbe- rufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei An­spruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

Hersfeld, den 18. Oktober 1899.

Königliches Bezirlslommando.

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Zu Unterhaun

Mittwoch, den 15. November Nachmittags 4 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper-

*

Hersfeld, den 24. Oktober 1899.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekannt­machung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den be­treffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.

I. II. Nr. 3728a. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.