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J Gratirbettasen r „^Dtistritte* Sonntagrblatt" u» „SOuftrirte landwirthschastttche Beilage
'ZNr. M.
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Simiai Den 4. November
1899
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M- „Jllustrirtes Sonntagsblatt"»»» ^ „Ulustrirte landwirthschaftl. Beilage „für die Monate November und Dezember 1899 «i^merben von allen Kaiserlichen Postanstalten, tand- briefträgern und von der Expedition angenommen.
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4/10 für den Königl. Förster Herrn Fincke in
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Lengers;
Königl. Forstaufseher Herrn Mainz in Röhrigshöfe;
Königl. Forstaufseher Herrn Herrmann in Heringen;
Forstlehrling HerrnFincke inLengers; von Baumbachschen Forstverwalter Herrn Lichtenberg in Kirchheim;
Förster Herrn Rohloff in Friedewald; Oberjäger Herrn Bernhard Westphal in Wüstfeld;
Förster Herrn Bode in Hönebach:
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36.
Amtlicher Theil
,lff i Hersfeld, den 1. November 1899.
^ ^-< Im Monat Oktober d. Js. sind die nachbezeichneten , Jagdscheine diesseits ertheilt worden:
A. Jahresjagdscheine:
1. am
a. entgeltliche (ä 15 Mk.) :
3/10 für den Gutsbesitzer Herrn Emil Bernhardt zu
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Hof Thalhausen bei Schenklengsfeld; Gerichtsvollzieher Herrn Vaupel in Niederaula;
Landwirth Herrn Georg Haffenpflug in Biedebach;
Hauptmann a. D. Herrn L. von Baumbach in Kirchheim;
Landwirth Herrn Georg Gliemeroth jun. in Wölfershausen;
Bierbrauereibesitzer Herrn Wilhelm Steinweg in Hersfeld;
Bürgermeister Herrn Ferdinand Ruhn in Niederaula;
Nechtsanwalt Herrn Dahlmann in Hersfeld;
Amtsgerichtsrath Herrn Dr. Born in Hersfeld;
Herrn Heßler in Philippsthal;
Lohmühlenbesitzer Herrn Bernhard Heinrich Rössing in Hersfeld;
Schuhmacher Herrn Johann Schmidt in Reimboldshausen;
Bürgermeister Herrn August Reinhard in Landershausen;
Landwirth Herrn H. B. Rüger in Untermeisenborn;
Amtsrichter Herrn Opitz in Friedewald ;
Volontair Herrn Gottfried Schantz zu Eichhof;
Dr. med. Herrn Otto Xylander in Hersfeld;
Waldaufseher Herrn Christian Claus in Philippsthal;
Gutsbesitzer Herrn Adolf Reinhard in Untermeisenborn;
Bürgermeister Herrn Johannes Rüger in Untermeisenborn;
Gutsbesitzer Herrn Burghard Rüger
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in Untermeisenborn;
Invaliden Herrn Georg Dippel in Niederjossa;
Gymnasial-Oberlehrer Herrn Dr. Th.
Sänger in Hersseld;
Bautechniker Herrn Wilhelm Hofmeister in Niederaula.
b. unentgeltliche:
für den städt. Forstaufseher Herrn Meinel in Heenes;
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Förster Herrn Hoff hausen;
Stadtforstverwalter kuchen in Hersfeld; Forstaffeffor Herrn Philippsthal;
in Heimbolds
Herrn Pfann-
Sezekorn in
Förster Herrn Neuschäfer in Hatten- bach;
Forstaffeffor Herrn von Druffel in Hönebach;
Förster Herrn Herterich in Herfa;
Forstlehrling Herrn Max Quester in Kirchheim;
Förster Herrn Bernhardt zu Forsthaus Bengendorf.
B. Tagesjagdscheine (ä 3 Mk):
42. am 16/10 für den Oberleutnant d. N. Herrn Gotzhein
43. „
in Obergeis;
„ „ Stud. phil. Herrn Otto Gamb in Obergeis.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
Zu Niederaula
Donnerstag, den 16. November Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula und Niederjossa.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzrl:
1. Zu den Herbst - Kontrolversammlungen haben zu erscheinen :
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1887 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.
b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.
c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle
5.
Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise Hersseld finden wie folgt statt:
Au Hersfeld I und II
Mittwoch, den 8. November
Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
Zu Obergeis
Mittwoch, den 8. November Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.
Zu Heimboldshausen
Montag, den 13. November Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dors, Friedewald, Gethsemane, Hamrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
Zu Schenkleugsseld
Montag, den 13. November Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
6.
7.
8.
zu bringen.
. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dein Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks - Kommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinde- rungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einbe- rufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
Hersfeld, den 18. Oktober 1899.
Königliches Bezirlslommando.
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Zu Unterhaun
Mittwoch, den 15. November Nachmittags 4 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper-
*
Hersfeld, den 24. Oktober 1899.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
I. II. Nr. 3728a. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.