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Kr. 124.

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m Amtlicher Theil.

Die Herbstkonferenz im Schulbezirk Hersfeld I wird am Donnerstag den 26. Oktober d. J. im Hotel zum Stern von 10 Uhr H an gehalten, wozu die Herren Lokalschulinspektoren und die Herren Lehrer des Bezirks eingeladen werden.

Friedewald, den 18. Oktober 1899.

r. Der Kreisschulinspektor:

W. Bütte, Pfarrer.

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Nichtamtlicher Theil.

* Zum Geburtstage der Kaiserin.

^W Die Kaiserin Auguste Viktoria feiert am 22. Oktober den Eintritt in ein neues Lebensjahr. Als sie das letzte Mal diesen Tag beging, weilte sie fern von der Heimath _ an den Gestaden des Bosporus, auf der Pilgerfahrt nach

dem gelobten Lande. Ihr Herzens-Bedürfnis hatte sie getrieben, an der Seite ihres kaiserlichen Gemahls die Beschwerden der Reise auf sich zu nehmen, um an ge- M weihter Stätte Gott für den Segen zu danken, der sie so sichtbar auf allen ihren Wegen begleitet hatte. Auch W in diesem Jahre hat Gott seine schützende Hand über unsere Kaiserin gehalten. Von der Verletzung des Fußes, die sich die hohe Frau durch einen Unfall in Berchtes- gaden zugezogen hatte, ist sie völlig wiederhergestellt.

| Die Eindrücke, welche die Kaiserin hier gesammelt hat, ließen sie umso schmerzlicher das schwere Unglück Mitempfinden, das wenige Wochen nach ihrem Scheiden aus dem bayerischen Hochland durch Hochwaffer über die dortige Bevölkerung gekommen war. In hochherziger Weise gab sie die Anregung zu einer umfangreichen Hilfs- thätigkeit und förderte selber thatkräftig das Liebeswerk durch eine ansehnliche Spende. Es ist hier wiederum I zu Tage getreten, daß unsere Kaiserin als LandeSmutler immer in der ersten Reihe steht, wenn es gilt, Wunden zu heilen und das Los der Mühseligen und Beladenen zu lindern.

Dabei kann die Gemahlin des Kaisers den Ruhmes­titel für sich in Anspruch nehmen, daß sie eine deutsche Frau und Mutter im wahrsten Sinne des Wortes ist. Sie hat niemals versucht, die verschlungenen Pfade der Politik zu kreuzen und ihre Aufgabe stets nur darin erblickt, dem Kaiser eine verständnisvolle, sorgende Ge­fährtin, ihren Kindern eine liebevolle Mutter zu sein. Der Glanz des Thrones hat nicht zu hindern vermocht, daß die kleinen und großen Sorgen der Häuslichkeit von der hohen Frau selbst getragen werden. Ihre Lebensuhr regelt sich genau nach den Gewohnheiten des Kaisers; wenn dieser in früher Morgenstunde sein Tagewerk be­ginnt, so ist die Kaiserin an seiner Seite.

Die Erziehung der Kinder wird von der Kaiserin bis in die kleinsten Einzelheiten geregelt. In Plön, wo zur Zeit die drei ältern Prinzen weilen, sind von ihr alle nur möglichen Fälle vorgesehen, die im Leben des Kindes eine Rolle spielen, und Anordnungen hierfür getroffen

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worden. Aber wie hängen diese Kinder an ihrer Mutter! Bezeichnend für das Verhältnis zwischen Mutter und Kind ist die Antwort, welche Prinz Eitel Friedrich vor wenigen Jahren dem Religionslehrer gab, der ihm erklärte, daß alle Menschen Sünder seien:Das glaube ich nicht, meine Mama ist doch keine Sünderin!" Und als der Geistliche öem Prinzen sagte, der Apostel Paulus habe es doch ausgesprochen, antwortete der Prinz:Ja, der hat meine Mama nicht gekannt!"

"borgte Schein liegt dem schlichten Sinn der Oonen n r,k ..$ der Unterhaltung findet sie den Per- L aller Stände gegenüber stets das rechte Wort;

SWinkO itn 21. Atober

weit entfernt ist sie davon, ihre Ansicht als ein ab­schließendes Urtheil über den Gegenstand zu geben. Und so wird denn jedermann durch ihre natürliche Herzens­güte bezaubert.

Der Kaiser hat einmal bei einem Trinkspruch auf die Kaiserin gesprochen von demEdelstein, der an seiner Seite glänzt". Ein schönes Wort, das auch der kühlste Beurtheiler ohne weiteres übernehmen darf! Wenn die Kaiserin heute an der Seite ihres Gemahls ihren Ge­burtstag feiert, werden sicher taufende von treuen Unter­thanen den Wunsch hegen, daß das häusliche Glück im kaiserlichen Hause nie gestört werden und die hohe Frau, die es geschaffen, Seiner Majestät dem Kaiser und den kaiserlichen Kindern zum Heile des Vaterlandes in blü­hender Gesundheit erhalten bleiben möge.

$o§ Bürgerliche Gesetzbuch. VII.

Der Miethvertrag.

Der Miethvertrag, durch welchen das Miethverhältniß begründet wird, verpflichtet einerseits den Vermiether, dem Miether den Gebrauch der vermietheten Sache wäh­rend der Miethzeit zu gewähren, und anderseits den Miether, dem Vermiether den vereinbarten Miethzins zu entrichten. Vermiethbar sind alle durch den Gebrauch nicht verbrauchbaren Dinge, bewegliche wie unbewegliche Sachen, Grundstücke, Wohnungen, Scheuern, Stallungen, Keller, Läden, Werkstätten, Speicher, Schiffsräume usw. Auch Thiere, z. B. Reitpferde, können Gegenstände des Miethvertrages sein.

Den Vertragsschließenden steht es frei, das Mieth­verhältniß nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Unter­lassen sie es, besondere Bestimmungen zu treffen, so kommen die vom Gesetze getroffenen zur Anwendung.

Der Miethvertrag unterliegt der allgemeinen für Ver­träge geltenden Auslegungs-Regel; er ist so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs- silte es erfordern. Schriftliche Form ist an manchen Orten üblich, an andern nicht; gesetzlich ist sie nicht ver­langt, außer für Miethverträge über ein Grundstück, die für länger als ein Jahr geschlossen werden. Der Begriff desGrundstückes" ist hier in einem weitern als dem landläufigen Sinne zu nehmen, so daß als Grundstücks- Miethe auch schon die Miethe von Wohnungen und an­dern Räumen gilt.

Für Miethverträge über Grundstücke oder Wohnungen, die für kürzere Zeit als ein Jahr geschloffen werden, be­darf es, auch wenn der Miethzins noch so hoch ist, keiner besondern Form. Der Vertrag gilt als geschlossen, so­bald die Betheiligten über den Gegenstand der Miethe und die Höhe des MiethzinseS einig sind, und wird für den Vermiether nicht etwa erst mit der Uebergabe des MiethgegenstandeS bindend. Nur wenn die Grundstücks­oder Wohnungs-Miethe sich über einen längern Zeitraum als ein Jahr erstreckt, wird, wie schon erwähnt, schrift­liche Abfassung des Vertrages gefordert, doch hat die Verabsäumung der Schriftform, die zur Vermeidung von Stempelkosten häufig stattfindet, keineswegs die Nichtig­keit des Vertrages zur Folge.

Ein ohne schriftliche Form für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Miethvertrag über Grundstücke oder Wohnungen gilt als für unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mit der Besonderheit, daß die Kündigung nicht früher als für den Schluß des Kalender-Vierteljahres zulässig ist, in welchem das erste Miethjahr endigt. A. vermiethet beispielsweise mündlich eine Wohnung an B. auf zwei Jahre vom 1. Juni 1900 ab. A. wie B. können den Vertrag zuerst für den 30. Juni 1901, als­dann für den 30. September, dann für den 31. Dezember 1901 u. s. w. kündigen. Die Kündigung hat spätestens am dritten Werktage des Kalender-Vierteljahres zu er­folgen, für dessen Schluß sie wirken soll. Fielen also auf den 1. und 2. April Feiertage, so wäre der 5. April der äußerste Termin für eine auf den 30. Juni lautende Kündigung. Doch kann, um bei unserm vorhin ange­führten Beispiele zu bleiben, die Kündigung bereits am

1898.

I.Juni 1900, also gleich bei Beginn des Miethvertrages, oder an jedem beliebigen Tage der Zwischenzeit bis zum dritten Werktage des Monats April 1901 für den 30. Juni 1901 stattfinden. Für gewisse Fälle läßt da» Gesetz die jederzeitige Kündigung ohne Einhaltung einer Kündig­ungsfrist zu, in einem Falle sogar, auch wenn der Miether ausdrücklich auf dieses vorzeitige KündigungS-Recht ver­zichtet hat, nämlich dann, wenn die Benutzung der Mieth- räume mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

Str Kriez in SAfrika.

Die Vorwärtsbewegung der Buren gegen die eng­lischen Stellungen ist überall im besten Zuge. Vom westlichen Kriegsschauplatze liegen folgende Berichte vor: An der Westgrenze der Republik haben am Sonntag bei dem Punkte nördlich von Mafeking, wo die Buren die Bahnlinie unterbrochen haben, verschiedene Gefechte stattgefunden. Die Buren haben mehrere Dörfer ge­nommen, u. a. auch Lobatsi, wo sie sich der Telegraphen­station bemächtigten und den Telegraphisten gefangen nahmen. Ein gepanzerter Zug, welcher von Rhodesien kam, feuerte auf die Buren, welche das Feuer erwiderten. Mehrere Kaffern sollen getödtet sein. Der Kampf dauert noch fort. General Cronje meldet aus dem Hauptquar­tier der Buren an der Westgrenzs, daß das Kommando der Buren aus dem Marico-Distrikt, bis Burmanns Drift, einer Vorstadt von Mafeking, vorgedrungen ist, von wo aus die Artillerie das Bombardement auf Mafeking er­öffnete. Nach einer weiteren Blättermeldung aus Prätoria erfolgte die Hissung der weißen Flagge in Mafeking, nachdem nur einige Schüsse abgegeben waren. Es wurde sodann eine Abtheilung Buren mit der Parlamentärflagge entsandt, um nachzufragen, ob die Stadt übergeben werde. Sie erhielten jedoch keine Antwort, da dem als Boten entsandten Burgher die Augen verbunden und erst nach sechsstündiger Festhaltung freigelassen wurde. Danach wurden die Geschütze der Buren gegen die Stadt gerichtet, wo man die Herstellung einer für die VertheidigungS- zwecke bestimmten Feldbahn beobachtete. Die Eroberung des befestigten Lagers Powells sowie Einschließung und Bombardement von Mafeking wird offiziell bestätigt.

Nach Berichten aus dem Oranje-Freistaat überraschte ferner ein von Kimberley kommender gepanzerter Zug die Buren, welche bei der Zerstörung der Bahnlinie be­schäftigt waren. Die Buren schössen auf den Zug mit Mausergewehren, später kam Artillerie, welche das Feuer eröffnete. Der dritte Schuß traf das Bahngeleise, und der Zug dampfte noch Kimberley zurück. Die Buren setzten nunmehr die Zerstörung der Bahngeleise fort.

Von dem östlichen Kriegsschauplätze liegt folgende Meldung vor:Die Oranjeburen trieben am Mittwoch Vormittags die Kavallerie Whites auf den Straßen nach Acton Homes und Besters Station zurück und zogen gleichzeitig unter Artilleriefeuer ihre Stellungen nördlich, westlich und südlich um Ladysmith enger zusammen, während die Transvaalburen Glencoe einschlossen und mit den Oranjeburen Fühlung suchten. Die Vorposten­gefechte dauerten den ganzen Tag. White rüstet sich für Donnerstag auf der ganzen Linie zur Schlacht."

Von der Südgrenze wird gemeldet: Einem Telegramm aus Allival-North zufolge sind die Verbindungen der Eisenbahnen vollständig abgeschnitten. Die letzten Hol­länder haben die Stadt verlassen. Die Eisenbahnbeamten sind sämmtlich nach dem Süden gezogen, um sich nach der Küste zu begeben. Die LondonerCentral News" endlich wissen zu berichten, daß die Zulus sich zum Auf­stand rüsten. Abgesehen davon aber, daß die genannte Zeitung fortwährend Lügenberichte bringt, dürften die Zulus schwerlich einseitig gegen die Buren Partei ergreifen.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 19. Oktober.

Se. Majestät der Kaiser traf am Mittwoch Mit-

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