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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

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GeaLi-brUasen: „3 litt stritte* Ksnntassblatt" «. „Itt«stri»te lanvwirthschastkiche Verlage

«r. M

Soinintoil Den 26. August

M.

Erstes Blatt.

Amtlicher Tlgeil.

Hersfeld, den 23. August 1899.

Die Gemeinden rc.:

Ausbach, Eichhos, Heddersdorf, Heenes. Herfa, Kleba, Malkomes, Meisebach, Mengshausen, Niederaula, Ober­rode, Philippsthal, Neimboldshausen, Rotterterode, Schenklengsseld, Sorga, Tann, Unterbaun, Wehrs­hausen

sind noch mit Zahlung der a m 1 5. dieses Monats fällig gewesenen 2ten Rate der für 1899/1900 zu ent­richtenden Kreissteuer im Rückstände und fordere ich die betr. Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher hierdurch auf, dafür zu sorgen, daß diese Zahlung b i S spätestens zum 2 9. d. M t S. bei der hiesigen Kreis- kommunalkasse erfolgt.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath und Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 22. August 1899.

Die in den Gemeinden Kathus, Kohlhausen und Kerspenhausen ausgebrochene Schweinerothlaufseuche ist erloschen.

1. 5044. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Bestimmungen über freiwilligen Eintritt in die Schiffsjungen- Abtheilung.

1. Die Schiffsjungenabtheilung hat die Bestimmung, Matrosen. Unteroffiziere und Deckoffiziere für die Marine heranzubilden.

2. Die Ausbildung als Schiffsjunge dauert zwei Jahre. Während dieser Zeit werden die Schiffsjungen nicht als Personen des Soldatenstandes, sondern als Zöglinge betrachtet.

3. Nach Ablauf von zwei Jahren werden die Schiffs­jungen, sofern sie die genügende seemännische Ausbildung erlangt haben, zu Matrosen ernannt, in die Matrosen­divisionen bezw. Torpedoabtheilungen eingestellt und ver- eidigt. Die Ernennung zum Matrosen hat möglichst im Monat April zu geschehen.

Die weitere Beförderung ist von der Führung und Befähigung jedes Einzelnen, sowie von der Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen abhängig.

4. Beim Vorhandensein besonders zu berücksichtigen­der Umstände darf ein Schiffsjunge, welcher sich nach zweijähriger Ausbildung noch nicht zum Matrosen bezw. Torpedo-Matrosen eignet, mit Genehmigung des Stalions- chefs ausnahmsweise ein drittes Jahr bei der Schiffs­jungenabtheilung verbleiben.

5. Wird der Schiffsjunge wieder aus der Schiffs­jungenabtheilung entlasten (§ 36), so hat er wie jeder andere Militärpflichtige seine Dienstpflicht zu erfüllen. Eine besondere Dienstverpflichtung für die in der Schiffs­jungenaktheilung zugebrachte Zeit wird ihm nicht auf­erlegt.

, § 33.

Der einzustellende Junge soll in der Regel 16 Jahre alt sein, darf jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht Überschritten haben.

Nur bei großer Körperstärke ist die Einstellung bereits 1111 00111 vollendeten 15. Jahre ab gestattet. 2. Der Junge muß vollkommen gesund, im Verhält- ™ AU" kräftig gebaut (starke Knochen, k < 1,6 l|tsltur) l"i von körperlichen Gerbrechen und Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Farben-UnterscheidungSvermögen, gutes ^e" Ohren und eine fehlerfrei (nicht stot­ternde) Sprache besitzen.

Der Einzustellende muß eine Größe von mindestens 1,47 m und einen Brustumfang von mindestens 0,73 m, nach dem Ausathmen gemessen, besitzen.

3. Der Junge muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstößen lesen und die vier Grundrech­nungsarten gebrauchen können.

4. Der Junge muß mit der zum Marsch nach dem Gestellungöort erforderlichen Bekleidung versehen sein. Ferner sind 6 Mark zur Beschaffung des nöthigen Putz­zeuges spätestens am Tage der Absendung des Jungen dem BezirkS-Kommando behufs Uebermittelung an die Schiffsjungenabtheilung zu übergeben. Auf dem Post­abschnitt ist der Name des Einzahlers anzugeben.

5. Der Junge muß sich bei seiner Ankunft am Orte der Einstellung zu einer zwei- bezw. dreijährigen Lehrzeit und zu einer darauf folgenden siebenjährigen aktiven Dienstzeit veipflichten.

§ 34.

1. Wer die Aufnahme in die Schiffsjungenabtheilung wünscht, hat sich persönlich bei dem Kommandeur des Landwehrbezirks seiner Heimath (oder, wer dazu Gelegen­heit hat, persönlich bei dem Kommando der Schiffsjungen- abtheilung zu Friedrichsort bei Kiel) zu melden.

2. Dabei sind folgende Papiere zur Stelle zu bringen: a) GeburtSzeugniß,

b) schriftliche, von der Ortspolizei-Behörde bescheinigte Einwilligung des Vaters oder Vormundes.

Das BezirkS-Kommando fügt noch hinzu, daß eine größere Anzahl tauchlicher Jungen in nächster Zeit in die Kaiserliche Schiffsjungenabtheilung zu Friedrichsort eingestellt werden kann.

Anmeldungen hierfür haben baldigst zu erfolgen.

Königliches BezirkS-Kommando Hersfeld.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 24. August.

Se. Majestät der Kaiser hat gestern Nach­mittag im Neuen Palais bei Potsdam Lawn-TenniS gespielt. Hierzu und zur Abendtafel waren geladen General v. Moltke und Leutnant v. Müller vom 1. Garde­regiment zu Fuß. — Heute Morgen um 7 Uhr unter­nahm Se. Majestät einen Spazierritt und hörte von 9 Uhr ab die Vorträge des Kriegsministers, Generalleutnants v. Goßler, und des Chefs des MilitärkabinetS, General­adjutanten, Generals der Infanterie v. Hahnke. Außer­dem nahm Se. Majestät die Meldungen des Rittmeisters v. Heydebreck vom 1. Leib-Husarenregiment entgegen, welcher zum Mililärkabinet kommandirt ist. Zur Früh­stückstafel bei Ihren Majestäten waren geladen Gesandter Freiherr v. Rotenhan und Dr. Stübel.

Das preußische Herrenhaus überwies am Mittwoch ein Schreiben des Justizministers um Ermäch­tigung zur strafrechtlichen Verfolgung des „Vorwärts" wegen Beleidigung des Herrenhauses an die Gefetzgebungs- Kommission und nahm dann das AusführungS-Gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit einigen nicht unerheb­lichen Abweichungen von den Beschlüssen des Abgeord­netenhauses an, sodaß die Vorlage an das Abgeordneten­haus zurück muß. Bezüglich der Mündelsicherheit der Hypolheken-Pfandbriefe hatte das Abgeordnetenhaus auch die sogenannten Kommunal-Obligationen für mündelsicher erklärt, welche von einer preußischen Hypotheken-Aktien- Bank an inländische Körperschaften txs öffentlichen Rechtes auf Grund von Darlehen gegeben sind. Die Kommission des Herrenhauses hat diese Bestimmung durch das Wort „deutsche" ersetzt. Die Herren v. Levetzow und Frhr. v. Manteuffel wünschen die Streichung dieser ganzen Bestimmung, welche erst in letzter Stunde ganz unvor­bereitet im Abgeordnetenhause infolge des Antrages Gamp in das Gesetz gekommen sei. Justizminister Schönstedt und der Kommissar des Landwirthschafts-Ministeriums, Geheimrath Hermes, vertraten mit Entschiedenheit den Beschluß des Abgeordnetenhauses, welcher das Ergebnis eines Kompromisses und geeignet sei, den Kurs der Kommunal-Obligationen zu festigen, was im Interesse

der kleinen Gemeinden, Kirchen- und Schulverbände rc. wünschenswerth sei. Oberbürgermeister Struckmann empfahl dringend den Beschluß der Herrenhaus-Kommission, ebenso die Herren v. Bemberg-FlamerSheim, Kammerge- richts Präsident Drenkmann und Oberbürgermeister Bender- Breslau. Die Abstimmung ergab die Ablehnung der Bestimmung überhaupt; der Rest des Gesetzes und das Gesetz im ganzen wurden angenommen.

Am Mittwoch hatte das Abgeordnetenhaus zwei Sitzungen. Bei der endgiltigen Abstimmung über den Gesetzentwurf über die Gerichtsorganisation für Berlin und Umgegend ergab sich die Beschluß-Unfähig­keit, worauf eine neue Sitzung angesetzt wurde. In diesem wurde der Gesetzentwurf über die Gewährung von Zwischen Kredit bei Rentenguts Gründungen in dritter Lesung angenommen und zwar in der Fassung der zweiten Lesung. Eine längere Debatte veranlaßte die oben er­wähnte Resolution, welche von der Kommission beantragt war, die den vom Grafen Kanitz beantragten Gesetz­entwurf zur Abänderung des Rentengütergesetzes vorbe­rathen hatte. Abg. Richter (freis. Vp.) bekämpfte diese Resolution, weil sie eine Einschränkung der Parzellirungs- Freiheit bezwecke. Abg. v. Wangenheim (kons.) trat dafür ein, da es eines einheitlichen Verfahrens bei der Schaffung neuer Ansiedlungen bedürfe. Die Resolution wurde schließlich angenommen. Am Donnerstage stand die dritte Lesung der Novelle zum Rentengütergesetz (An­trag Kanitz) auf der Tagesordnung.

Zur Vorbereitung der Volkszählung im Jahre 1900 findet in der zweiten Hälfte des Sep­tember eine Versammlung von Vertretern der staatlichen statistischen Aemter der deutschen Bundesstaaten in Rostock statt. Die größer« Staaten sind auf der Konferenz durch Mitglieder ihrer statistischen Aemter, die kleinern thü- ringischenBundesstaaten durch ihr gemeinsames statistisches Amt in Weimar vertreten. Es soll der Wortlaut der Zählkarten oder Fragebogen festgestellt werden, der dann vom Bundesralh endgiltig beschlossen wird. Die einzelnen Staaten können dazu Zusatzfragen stellen, die einzelnen Gemeinden solche mit ministerieller Genehmigung.

Der „Daily Mail" wird aus Berlin telegraphiert: „Wie ich vernehme, soll P r i n z H e i n r i ch von Preußen auf seiner Rückkehr von China an Bord seines Flagg­schiffes „Deutschland" den Hasen von San Franzisko und möglicherweise auch andere amerikanische Hafenplätze besuchen. Es ist auch möglich, daß er nach Washington geht, um den Präsidenten zu besuchen, der ihn dringend eingeladen hat."

Die Einnahmen der Preußischen-Hessischen Eisenbahn- Betriebs-Gemeinschaft beliefen sich in den ersten vier Monaten des laufenden Etatsjahres auf 433,4 Millionen oder 22,8 Millionen mehr als in derselben Zeit des Vorjahres.

Im Monat Juli hat sich die deutsche AuS- Wanderung folgendermaßen gestellt: Es wurden über Bremen und Hamburg 1569 deutsche Auswanderer be­fördert, über fremde Häfen 289. Aus deutschen Häfen wurden außerdem noch 8732 Angehörige fremder Staaten befördert. Davon gingen über Bremen 5067, Ham­burg 3665.

AuS Stettin wird Berliner Blättern gemeldet: Auf der Vorstandskonferenz der Landwirthschaftskammern wurde die Errichtung einer Zentrale für Vieh - Verwerthung in Berlin beschlossen zur Beobachtung aller Vorgänge des einheimischen Viehhandels und der Vieh- und Fleischeinfuhr vom Auslande.

Der noch immer andauernde Kampf um dieFestung G usri n wird in der deutschen Presse mehr und mehr als ein weiteres Zeichen des Verfalls der französischen Nation und ihres Staatswesens betrachtet. So schreibt die „Frankfurter Ztg ": Wie ein mittelalterlicher Raub­ritter haust der Antisemitenhäuptling Guörin in seiner wohlverschanzten Burg und trotzt der Polizei, die ihn verhaften will; die Regierung aber verhandelt mit ihm wie von Macht zu Macht. Ein Stück zum Lachen, wenn es nicht so überaus ernst wäre. Die Regierung sagt, sie wolle keine Gewalt anwenden, um nicht das Leben