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Gratr-beilasen r „Ivustrirtes Sonntagsblatt" «. „Illnstrirte landwirthschaftliche Vettage^
Nr. 83. Sfru^ R« ü. Anglist
1888.
Gestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für die Monate August und September 1899 werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbrief- trägern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 2. August 1899.
Der von dem Landesbauamt dahier ausgestellte Land- wegebau-Etat pro 1900 liegt vom 7. d. MtS. ab vierzehn Tage lang zur Einsicht der Herren Ortsvorstände offen und zwar:
1. für die zum ersten Aussichtsbezirke gehörigen Gemeinden Ana, Allmershausen, Biedebach, Bingartes, Eitra, Friedlos, Eichhof, Gittersdorf, Heenes, HerS- feld, Mecklar, Meckbach, Meisebach, Obergeis, Ober- haun, Neilos, Notensee, Nohrbach, Sieglos, Unter5 haun, Untergeis und Tann im Geschäftslokale des Königlichen Landrathsamtes;
2. für die zum zweiten Aussichtsbezirke gehörigen Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hallendach, Hilperhausen, Holzheim, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kohlhausen, Kruspis, Mengö- Hausen, Niederaula, Neckerode, Neimboldshausen, Roßbach, Rotterterode, Solms, Stärklos und Wil- lingshain im Bürgermeisterei-Lokale zu Niederaula;
3. für die zum dritten Aussichtsbezirke gehörigen Gemeinden Petersberg, Wilhelmshof, Oberrode, Sorga, Kathus, Wippershain, Malkomes, Dünkelrode, Schenk- solz, Wüstfeld, Lampertsseld, Conrode, Landershausen, Schenklengsseld, Unterweisenborn, Oberlengsfeld, Hilmes, Motzfeld und Wehrshausen im Bürgermeisterei-Lokale zu Wüstfeld.
4. für die zum vierten Aussichtsbezirke gehörigen Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethse- mane, Harnrode, Heringen, Heimboldshausen, Herfa, Hillartshausen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Nippe und Nöhrigshöfe, Philippsthal, Nansbach, Unterneurode, Wölfershausen und Widdershausen im Bürgermeisterei-Lokale zu Heim- b o l d s h a u s e n vom 7. bis zum 1 3. d. M. und im Bürgermeisterei-Lokale zu Friedewald vom 1 4. d. M t s. bis zum 2 1. d. M t S.
Die Herren Ortsvorstände wollen diesen Etat während der besagten Zeit daselbst einsehen und sich in Betreff der für ihre bezüglichen Gemeinden vorgeschlagenen Etals- sätze sofort schriftlich beim Landrathsamt erklären, indem sonst angenommen werden muß, daß Einwendungen dagegen nicht zu erheben sind und dem demnächst zusammentretenden Kreistage bei Vorlage des Etats hiervon Kenntniß gegeben wird.
I. A. Nr. 2292. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
HerSseld, den 7. August 1899.
Die Herren Ortsvorstände zu
Allendorf, Biedebach, Eitra, Friedlos, Gershausen, Gittersdorf, Holzheim, Kerspenhausen, Kleba, Mecklar, Mengshaufen, Niederaula, Niederjossa, PUerSberg, Neilos, Rohrbach Sieglos, Sorga, Stärklos, Untergeis, Wippers- Hain, Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Friedewald, Gelh- seniane, Harnrode, Herfa, Heringen, Hillartshausen, Kleinensee, Leimbach, Lengers, Malkomes, Nansbach, Schenksolz,Unterwcisenbo'.n, Wehrshause», Wölfershausen Und Widder shausen
werden hierdurch an die Erledigung meiner Verfügung vom 1. April d. Js. I. A. Nr. 1003, Kreisblatt Nr. 39, Einreichung einer Abschrift der Verhandlung über die Revision der Gemeindekasse betreffend, wiederholt erinnert mit Frist bis zum 12. d. M t s.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 4. August 1899.
Zur Beseitigung aufgetretener Zweifel wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß der auf Alittwsch den y. d. Mts.
anberaumte Viehmarkt abgehalten wird.
I. I. Nr. 4544. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Nath.
Hersfeld den 4. August 1899.
Für den am 16. Juni 1881 geborenen Sally Neuhaus zu Schenklengsseld ist, behufs ferneren Verbleibens in Amerika, um Entlastung aus dem Preußischen Staats- Verbande nachgesucht worden.
I. I. Nr. 4513. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Httnseld, den 3. August 1899.
Unter den Schweinen des Gastwirths Löwer zu WetzloS ist die Nothlaufseuche ausgebrocheu.
Der Königliche Landrath. I. V.: Lo o ck.
An den Herrn Landrath zu Hersfeld.
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Hersfeld, den 4. August 1899. Wird veröffentlicht.
l. 4528. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Nath.
Rotenburg, den 2. August 1899.
Die Maul- und Klauenseuche in hiesiger Stadt und in Blankenheim ist erloschen, weshalb die angeordnete Orts- und Feldmarksperre aufgehoben worden ist.
Der Landrath. T u e r ck e.
An das Königl. Landrathsamt in Hersfeld. * *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 5. August 1899.
I. 4558. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Eisenach, den 31. Juli 1899.
In Dippach ist die Maul- und Klauenseuche ausge-
brochen. Die Feldmarksperre ist verfügt. Großherzoglicher Bezirksdirektor.
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Hersfeld, den 4. August 1899. Wird veröffentlicht.
J. I. Nr. 4527. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Nath.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die GewerbeaufsichtSbeamten des Negierungsbezirks bestimmte Sprechstunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgesetzt haben und zwar:
der Regierungs- und Gewerberath zu Caffel (RegierungS- gebäude I. Stock Zimmer 23), Montags, Vormittags 11-12’/, Uhr,
der Gewerbe-Inspektor zu Caffel (Büreau Emilien- straße 1) au jedem Uten und 3ten Sonntag im Monat, Vormittags von 8 bis 91 /.2 Uhr und Sonnabends Vormittags von 9 bis 12 Uhr,
der Gewerbe-Inspektor zu Fulda (Büreau im Schloß) an jedem Isten und 3ken Sonntag im Monat, von 8 bis 9'/a Uhr Vormittags und an jedem 2teu und 4ten Montag im Monat, Nachmittags von 4 bis 8 Uhr, der Gewerbe-Inspektor zu Eschwege (Büreau Bahn- Hofstraße 24) an jedem 1sten und 3ten Sonntag im
Monat, von 8 bis 9^ Uhr Vormittags und an jedem 2ten und 4ten Montag im Monat von 8 bis 11 Uhr Vormittags,
bei vorheriger Vereinbarung auch an anderen Tagen und anderen Stunden.
Soweit die Königlichen Gewerbe-Inspektoren mit Bestimmtheit ihre Anwesenheit in anderen industriereichen Kreisstädten ihres Bezirkes zeitig genug voraus bestimmen können, werden sie auch bei ihren Dienstreisen den Arbeitgebern und Arbeitern an diesen Orten Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Zu dem Zwecke werden die Königlichen Landräthe rechtzeitig in dem betreffenden Kreisblatte Tag, Stunde und Ort, wo diese Sprechstunden stattfinden können, bekannt geben. (A. II. 7663.)
Caffel, am 7. Juli 1899.
Der RegierungsPräsident. I. A.: Freiherr Schenk.
Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 10. d. M. ist unter nachstehenden Bedingungen genehmigt worden:
1. Am Tage vor dem Markte werden alle Gastställe und Einstellungen in der Stadt Fulda thierärzttich beaufsichtigt werden.
2. Mit dem Auftrieb darf nicht vor 6 Uhr begonnen werden. Der Zugang ist nur durch die Schloßstraße zu nehmen. Die übrigen Straßen sind abgesperrt.
3. Die Musterung des Viehes vor dem Eingangs und das Handeln außerhalb des Marktplatzes innerhalb der Stadt Fulda ist am Markttage verboten.
4. Das Ausbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den an dem Marktzugang aufgestellten Polizeibeamten eine von der Ortspolizeibehörde der Ursprungsgemeinde ausgestellte Bescheinigung vorgezeigt wird, daß die aufzutreibenden Thiere, welche nach Geschlecht, Farbe, Abzeichen und Alter genau aufzuführen sind, seit mindestens 14 Tagen an dem Orte des Ausstellers stehen, daß der Ort zur Zeit seit mindestens 4 Wochen seuchenfrei ist und keinem Sperrgebiete im Sinne des § 59 a der Bundesraths-Jnstruktion vom 27. Juni 1895 angehört. Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit und ist schon am Tage vor dem Markte in den Gastställen, auf den Straßen und an der Bahn auf Verlangen dem Kreisthierarzte und den Polizeibeamten vorzuzeigen.
5. Mehr als drei Thiere dürfen zugleich den Markt- Eingang nicht passiren. Wer mehr als 3 Stück Vieh zusammengekoppelt heranführt, wird bestraft.
6. Die Thiere, welche auf einem Ursprungsschein aufgeführt sind, müssen in unmittelbarer Aufeinanderfolge auf den Markt geführt werden. Die Scheine werden am Eingänge abgenommen.
7. Während der ganzen Dauer des Marktes untersteht das aufgetriebene Vieh der Kontrolle des Königlichen Kreisthierarztes.
Jede Uebertretung der vorstehenden Aufsichtsbestim- mungen wird mit Geldstrafe nicht unter 10 Mk. bestraft, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen höhere Strafen verwirkt sind.
Die Stägige Quarantäne der mit der Bahn aus verseuchten Gegenden ankommenden Thiere ist aufgehoben.
Fulda, den 4. August 1899.
Der Königliche Landrath. Steffens.
Am Montag, den 2. Oktober d. Js. beginnt in der hiesigen Lehrschmiede ein neuer Kursus. Derselbe dauert drei Monate. Am Schlaffe findet eine Prüfung statt, durch deren Bestehen die Befähigung zum selbstständigen Betrieb des Hufschlaggewerbes erlangt wird. Der theoretische und praktische Unterricht ist unentgeltlich. Für Beköstigung und für die wohnliche Unterbringung haben die Schmiede selbst zu sorgen. Für die Prüfung wird eine Gebühr nicht erhoben. Es steht eine Prämie von 50 Mk. zur Vertheilung. Anmeldungen, welche eine Nachwei- sung über die bisher erlangte technische Ausbildung enthalten müssen, sind bis zum 10. September d. J. portofrei an den Vorstand der Lehrschmiede, Königlichen Kreis-