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tränier M reisblatt

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Gratisbeilagen r „3 litt stritte» Sonntagsblatt" n. „)ll«strirte Lanbwirthschaftliche Beilage

Lünmbttttl St» 29. Juli

Erstes Blatt

t.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für die Monate August und September 1899 werden von allen kaiserlichen Postanstalten, tandbrief-

trägern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil

W 8 Berlin, den 19. Juni 1899.

3 ■ Nachdem seit nahezu fünf Jahren ein Fall von osia- 11 tischer Cholera in Deutschland nicht mehr vorgekommen 8 ist, wild die durch Runderlaß vom 27. Juli 1892 — ; M. 6610 — getroffene Anordnung, daß die durch §§ 9 ■ und 25 des Regulativs für das sanitätspolizeiliche Ber- » fahren gegen ansteck nde Krankheiten vom 8. August 1835 M verordnete Anzeige bei Cholera auch auf alle der Cholera . verdächtigen Fälle (von heftigen Brechdurchfällen aus unbekannter Ursache mit Ausnahme der Brechdurchfälle bei Kindern bis zum Alter von 2 Jahren) ausgedehnt wird, und daß derartige Falle so lange als echte Cholera zu behandeln sind, bis durch bakteriologische Untersuchung M die Nichtzugehörigkeit derselben zur Cholera festgestellt ^l worden ist, bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.

3 g Der Minister

der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

2 1 I A gez.: Förster.

Ä An die Herren RegierungS-Präsidenten und den Herrn A Polizei-Präsidenten in Berlin.

* * *

Cassel, den 6 Juli 1899.

Abschrift unter Bezugnahme auf die diesseitige Ver- | sügung vom 30. Juli 1892 A II. 6954 zur Kenntniß I und weiteren Veranlassung.

| Der Regierungs-Präsident. J. A. : Frhr. von Schenk. / An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks rc.

*

Hersfeld, den 27. Juli 1899.

Vorstehendes bringe ich mit Bezug auf das Aus­schreiben vom 4. August 1892 I. I. 5180 (Kreisblatt Nr. 92) hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

I. 4200. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 27. Juli 1899.

Der Landwirth Heinrich Eidam I. zn Wippershain ist am 25. b. MtS als Bürgermeister der dortigen Ge­meinde eidlich verpflichtet worden.

I- A. Nr. 2229. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regie,ungS-Rath.

Hersseld, den 25. Juli 1899.

Unter den Schweinen in der Gemeinde Kulkobes ist bie Rothlansseuche ausgebrochen.

J. I Nr. 4345. ‘ Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Homberg, den 24. Juli 1899.

Unter der Schasheerde des Schäfers Kaspar Keim zu Naboldshausen ist die Räude erloschen. s Der Landrath von Gehren. den Herrn Landrath zu Hersfeld.

♦

*

Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 27. Juli 1899. I. 4369. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Oldenburg a/F., den 25. Juli 1899.

Die Maul- und Klauenseuche in RonShausen ist er­loschen und die Orts- und Gemarkungssperre ist aufge­hoben worden.

Der Königliche Landrath T u e r ck e.

An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld

* * * '

Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 27. Juli 1899.

I. 4392.

Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz Geheimer RegierungS Rath.

Gefunden: ein Paar Schuhe und Kleiderstoff. Mel düng des Eigenthümers bei dem OrtSvorstand zu Harnrode

Nichtamtlicher Theil

te »reutzische r / "esctz zum Urßerliche» ßesetzbuiht.

Zu den wichtigsten Aufgaben, welche der preußische Landtag bis zum 1. Januar des Jahres 1900 zu er­ledigen hat, gehört unstreitig das Aussührungs Gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei der Bedeutung des Gegenstandes dürfte daher wohl eine vorläufige Orien­tierung über die hauptsächlichsten Bestimmungen des Ent­wurfs sowie über die theilweise abgeänderte Fassung, welche dieselben seitens des Abgeordnetenhauses empfangen, von einigem Interesse sein.

Aus dem allgemeinen Theil haben die Erwerbs-Be- schränkungen der „toten Hand" zu lebhaften Debatten Anlaß gegeben. Die Vorschriften des Ausführungs­Gesetzes machen den Erwerb von der staatlichen Ge­nehmigung abhängig, soweit der Gegenstand des Erwerbs einen Werth von mehr als fünftausend Mark hat. Von zwei Parteien, der freisinnigen und der Centrums-Partei, gingen ohne Erfolg Anregungen und Anträge aus, die genehmigungsfreie Werthgrenze auf fünfzehntausend Mark hinauszurücken. Ein weiterer Antrag, den in andern Bundesstaaten domizilierten reichsrechtlichen Gesellschaften (Aktien-Gesellschaften, Genossenschaften u. a.) den Erwerb von Grundstücken innerhalb Preußens ohne Genehmigung sreizngeben, wurde zurückgezogen auf die Erklärung der Regierung hin, daß Erwägung über die reichsgesetzliche Regelung dieser Frage schwebten.

Auf dem Gebiete des Gesinderechls wurde folgende neue Vorschrift von der Kommission dem Entwürfe bei« gefügt und im Plenum festgehalten: „Der Dienstberechtigte kann seine Entschädigungs-Ansprüche wegen Verletzung der dem Gesinde aus dem Dienstverhältniß obliegenden Verpflichtungen gegen dessen Lohnsordernng aufrechnen." Von manchen Seiten wird diese neu hinzugefügte Be­stimmung als ein sozialer Rückschritt erachtet. Indessen darf nicht außer acht gelassen werden, daß unter den modernen Dienstboten mehr und mehr eine laxe Auffassung ihrer vertragsmäßig übernommenen Pflichten Platz zu greifen beginnt, und daß daher ein gewisser Gegengewicht hiergegen, besonders auch im eigenen erzieherischen Inter­esse der Dienstboten selber, wohl geboten erscheint.

Die zeitraubendsten und hauptsächlichsten Kämpfe in der Kommission und im Plenum umwogten den Artikel 72, welcher landesgesetzlich die zur Anlegung von Mündel­geld geeigneten Werthpapiere bezeichnet. Der Kampf galt vor allem der Frage, ob die Hypoth ken Pfandbriefe der preußischen Aktien-Hypotheken-Banken als mündel- sicher zuzulassen wären. In der Kommission ist schließ­lich ein dahin gehender Ant ag der Abgeordneten Pelta- sohn und Kolisch angenommen worden. Die Staats- regierung wioersprach indess-n bei der zweiten und dritten Lesung im Plenum, und das Haus lehnte den Kom- missions-Vorschlag ab. Sehr mit Recht; denn so lange

1899

die Frage, ob die Pfandbriefe der Hypotheken-Banken zur Anlegung von Mündelgeld ausreichend sicher sind, nicht zweifelsfrei zu Gunsten der Banken geklärt ist, folgt hieraus zur Zeit nothwendig eine Ablehnung.

Abgelehnt wurde endlich von der Kommission sowohl als auch von der Regierung ein anderweitiger Antrag auf dem Gebiete des Vormundschaftsrechts, der dahin abzielte, auch Frauen zu dem Amte eines Waisenrathes zuzulassen. Man wird auch dieser Entscheidung die Zu­stimmung nicht versagen können. Ohne Gründe zwingen­der Art ist es nicht räthlich, den Kreis der öffentlichen Thätigkeit der Frauen zu erweitern. Zweifelsohne er­scheint gerade die Frau infolge ihres opferwilligen und dienstbereiten Liebessinnes für die Aufgaben der Waisen- pflege in hohem Maße geeignet, aber sie findet zur Be­thätigung dieses Sinnes gewiß auch auf dem Felde privater Fürsorge hinreichende Gelegenheit. Die stille, der Oeffentlichkeit entzogene LiebeSthätigkeit ist und bleibt die eigenste Domäne der Frau; hier liegen die starken Wurzeln ihrer Kraft und nicht aus den Gebieten kom­munaler oder staatlicher VerwaltungS-PraxiS.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 27. Juli.

Aus Bergen wird unterm 27. Juli gemeldet: S e. M a j. der Kaiser trifft, von seiner NordlandS- reise zurückkehrend, morgen hier ein und verbleibt hier bis zum 29. und 30. In Kiel kommt S e. M a j. am 1. August Morgens an. Der Kaiser wird erst am 4. August am Spätnachmittage in Wilhelmshöhe erwartet.

Ihre Majestät die Kaiserin wird demnächst mit den Prinzen-Söhnen nach Wilhelmshöhe über­siedeln. Von einem Aufenthalt in Wiesbaden ist abge­sehen worden.

Prinz Heinrich hat jetzt seinen Aufenthalt in den japanischen Gewäsiern beendet. Ehe die „Deutsch­land" mit dem Geschwaderchef an Bord nach Tsintau zurückkehrt, werden vorher noch einige Wochen koreanische Küstenplätze besucht werden.

Prinz Oskar, fünfter Sohn des Kaiserpaares, feierte am 26. Juli feinen 11. Geburtstag.

Dem Bundesrath ist der Entwurf zu einer neuen Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung zugegangen.

Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe begibt sich heute von Wildbad nach München und wird am 3. August in Ausser eintreffen. Etwa am 18. August gedenkt er sodann wieder nach Berlin zu kommen, um den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über die Kanalvorlage beizuwohnen. Acht Tage darauf be­absichtigt der Fürst, nach Rußland zu reisen.

Die letzten drei Jahre haben im Reiche ganz beträcht­liche Posten zur Schuldentilgung verfügbar ge- macht. Im Jahre 1896/97 waren es nicht weniger alS 50 Millionen Mark, im Jahre 1897/98 37'/2 Millionen und im letztverflossenen EtatSjahre, über welches jüngst der Finalabschluß der Reichshauptkasse veröffentlicht wurde, 42,4 Millionen Mark. Insgesammt sind also für diesen Zweck in den genannten drei Jahren rund 130 Millionen Mark zur Verfügung gewesen. Dank diesen günstigen finanziellen Abschlüssen hat der Anleihebedarf in dem gleichen Zeitraum sich auf ein Minimum reduziren lassen können Wenn man bedenkt, daß im Jahre 1897/98 zuerst mit einem Auleihebedarfe von 81,5 Millionen ge­rechnet werden mußte und im Jahre 1898 der Etat einen solchen von 55,6 Millionen vorsah, so wird man sicherlich überall die schließlich für die letzten drei Jahre nothwendig gewordene Anleihe von insgesammt 33,2 Millionen, also für den Jahresdurchschnitt von 11 Mil­lionen, klein finden. Man muß ferner in Betracht ziehen, daß die Reichshauptkasse in allen drei Jahren recht be- tiächtliche Überschüsse zu verzeichnen gehabt hat. Im Jahre 1896/97 betrugen sie 28,7 Millionen 1897/98 25,5 Millionen und 1898 noch mehr als in jedem der vorangegangenen Jahre, nämlich 30,6 Millionen. Die