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Jede Uebertretung der vorstehenden Aussichtsbestim- mungen wird mit Geldstrafe nicht unter 10 M. bestraft, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen höhere Strafen verwirkt sind. Die ötagige Quarantäne der mit der Bahn aus verseuchten Gegenden ankommenden Thiere ist aufgehoben. Fulda, den 13. Juli 1899.

Der Königliche Landrath Steffens.

7 ""7.: Nachrichten.

Berlin, den 16. Juli.

Von der N o r d l a n d s f a h r t S r. Majestät des Kaisers berichtet ein Telegramm aus M o l d e vom 15. d. M., Nachmittags: Nachdem der gestrige Tag sehr heiß war, kühlte es sich Nachmittags ab, so daß Se. Majestät Spaziergänge unternehmen konnte. An Bord Alles wohl.

Mehrere Blätter wußten in den letzten Tagen zu melden, die Landgerichtspräsidenten seien von dem Justizminister allgemein veranlaßt worden, für die Dauer der diesjährigen Gerichtsserien sich nicht von ihren Amtssitzen zu entfernen und auf Ferienurlaub überhaupt zu verzichten, und zwar im Hinblick auf die nothwendige Berichterstattung zu der Einführung der neuen Bestimmungen im Gefolge des Bürgerlichen Ge­setzbuches. Dieser Meldung liegt ein Mißverständniß zu Grunde. Es ist NUr Vorkehrung getroffs». aus dem er^_ .. ,-a,,,u- ouniviau jevem berichte,insbesondere auch jedem Landgerichte, mindestens einen von den Direktoren und je nach Bedarf auch Richter, welche bereits bisher vorzugsweise mit Begutachtung der entworfenen neuen Vorschriften befaßt worden waren, auch während der Ferien zur Verfügung zu haben, damit eilige Rückfragen ohne Verzögerung ihre Erledigung finden. Dem Ver­nehmen nach handelt es sich dabei vorzugsweise um die zweite Hälfte der Gerichtsferien, für welche wohl unter diesen Umständen einzelne sich eine entsprechende Kürzung des Ferienurlaubs würden gefallen lassen müssen.

Die etatsmäßige Einnahme der Reichs-Po st­und T e l e g r a p h e n - V e r w a l t u n g für April und Mai 1899 hat 60 711 986 Mk. betragen, während die Einnahme für den gleichen Zeitraum des Vorjahres sich nur auf 56 255 674 Mk. belaufen hat. Für die zwei Monate beträgt mithin die Steigerung nahezu 4/2 Mil­lionen Mark.

(Aenderung des Kriegsxechts.) Die Haager Konferenz hat sich in folgenden Punkten über die Aenderung des Kriegsrechts geeinigt: Die Bestim­mungen über die Anerkennung eines Staates als krieg­führende Macht bleiben bestehen. Nach einer Besetzung feindlichen Landes hat der occupierende Theil die Ord­nung und das öffentliche Leben zu sichern, aber, soweit nicht unüberwindliche Hinderniffe entgegen stehen, die Landesgesetze zu beobachten. Auch soll er die Steuern in hergebrachter Art erheben und damit die Verwaltung im Gange erhalten. Er soll berechtigt sein, das beweg­liche Eigenthum des Staates mit Beschlag zu belegen, das unbewegliche nur als Nutznießer zu verwalten. Das vorgefundene Eisenbahnmaterial, das einem dritten Staate gehört, soll diesem so bald wie möglich zurück­gegeben werden. Staatsgebäude und Einrichtungen, die dem Kultus, dem öffentlichen Unterricht, der Wissenschaft, Kunst und der Mildthätigkeit dienen, sollen geschont wer­den, wie das Privateigenthum. Als Kampfmittel sind untersagt Gift, vergiftete Waffen, ferner solche, die ge­eignet sind, nutzlos Schmerzen zu bereiten, speziell die schon auf der Petersburger Konferenz 1868 verbotenen

Auf hoher 211m.

Erzählung aus den bayerischen Bergen von Friedr. Dolch-

(Fortsetzung.)

Der Jäger ober stellte augenblicklich die Verfolgung ein. Mit zitternden Händen holte er Patronen hervor und nachdem er die Büchse wieder in Stand gesetzt, eilte er zu dem Mädchen und beugte sich zu der Bewußtlosen nieder. Er fand sie unverletzt, und mit einem Jubelrus warf er die Bucyte aus ucu stauen, qvc m» ftrtmitiQä» lose vom Boden auf und rannte mit ihr nach der Hütte. Noch halte er sie kaum in ihrer Kammer aus das Bett gelegt, als sie auch schon die Augen auffällig und er­staunt um sich blickte. Ehe der Jäger aber noch eine Frage an das Mädchen richten konnte, streckte dieses mit weitgeöffneten Augen und schreckentstelltem Gesichte den Arm aus und wies hinaus in die Küche und hinüber nach dem Herde.

Der Dama," stammelte sie mit schreckensbleichen Lippen,Jesus Maria, der Bub' sie hab'n ihn um- gebracht!"

Rasch eilte der Jäger in die Küche hinaus und beugte sich zu dem Knaben, der neben dem Herde mit dem Ge­sicht auf der Erde lag, nieder.Er lebt," rief er, nach­dem er den Regungslosen untersucht,nur ohnmächtig is er, er muß einen fürchterlichen Schlag aus'n Kopf 'kriegt hab'n. Er wird bald wieder aufwach'n, brauchst dich net zu sorgen, Resei."

Gott sei Lob und Dank," sagte das Mädchen, fromm die Hände faltend. Sie schwieg einige Augenblicke, nur ihre Lippen bewegten sich leise, und feucht schimmerte es in ihren aufwärts gerichteten Augen. Dann erhob sie sich vom Lager und trat zu dem Jäger, der eifrig beschäftigt war, den Besinnungslosen wieder ins Leben zurückzurufen. Die Bemühungen der Beiden hatten auch bald Erfolg; der Knabe regte sich, schlug die Augen auf

und schlang dann seine Arme um den Hals des Mädchens, während er allerlei unverständliche Laute hervorstammelte.

Ja, mein armer Bub'," sagte das Mädchen,sie sind fort, brauchst keine Furcht mehr z'hab'n! Mir is nix z'Leid' gescheh'n, und du wirst dich schon auch wieder zusammenklauben. Und wer uns jetzt schon zum zweiten Mal' z'Hilf' 'kommen is da schau her, Dama, kennst den Jäger da?"

Der Knabe wandle den Kops, und in seinen Augen leuchtete es freudig auf, als er den Jäger erblickte. Er str-^te dem jungen Mann die Hände entgegen, und jauchzende Laute drangen über seine Sippen.

Danken will er dir," sagte gerührt die Sennerin, weißt, danken der arme Kerl! Ja, und wir hab'n alle zwei g'wiß Ursach' g'nug dazu!"

»Und ich auch," nickte der Jäger,ich dank' unserm Herrgott, daß er die Unruh' über mich geschickt und mich net zu spät hat kommen lassen. Gelt, Madel, hab' ich's net gesagt? Was der Lump, der Oach-Simei, sich ein­mal in den Kopf gesetzt hat, das laßt er auch so g'schwind net fahren. Hab' ich net recht g'habt? Aber ein' Denk­zettel, mein' ich, haben's erhalten, und der wird ihnen lang zu schaffen machen. Doch das wär' noch z'wenig augenblicklich geh' ich jetzt nachher hinunter und mach' die Anzeig' beim Herrn Forstmeister und bei der Gen­darmerie. Jetzt giebt's kein Verschonen mehr, und das- mal is ihnen 's Zuchthaus g'wiß. Sie werd'» sich jetzt wahrscheinlich flüchten oder irgendwo verstecken, aber mir kriegen sie schon, da is mir net bang d'rum. Und du, Resei, du mußt mir heul' noch fort von der Himmelalm! Das is kein Platz für ein so junges Madel, da g'hort ein Mannsbild herauf, ein Senn'. Ich werd' gleich mit'm Reiterbauer red'n, wie ich 'nunter komm'. Ich kann's überhaupt net begreifen, wie du nur g'rad' da herauf hast mög'n Resei"

»Ich hab' ja keine andere Wahl g'habt, hab' ja froh sein müssen, daß mich der Reiterbauer nur g'rad' in

Explosivgeschosse aus Handwaffen. Ein Soldat, der die Waffen niederlegt, hat Anspruch auf Gnade. Die eng­lische Forderung, daß die berüchtigten Dum-Dum-Geschosse im Kampfe gegen wilde Völker gestattet sein sollen, ist einstimmig abgelehnt. Unverteidigte, offene Orte dürfen nicht beschossen werden, in andern ist die Absicht der Beschießung anzukündigen, Kirchen, Krankenhäuser, Museen sind zu schonen. Gefangene Spione sollen straflos sei», wenn sie nach der Spionage zu ihrer Truppe zurück­gekehrt und erst später in Gefangenschaft gerathen sind. Im allgemeinen werden Kriegsgefangene gleich den eigenen Soldaten behandelt, Fluchtversuch und Flucht ist nur strafbar, wenn das Ehrenwort verpfändet und gebrochen worden ist. In diesem Falle soll der Wortbrüchige von seiner Regierung nicht wieder in die Armee ausgenommen werden. Die geltenden Bestimmungen über Kranke und Verwundete und über die militärische Gewalt gegen Privatpersonen bleiben bestehen, desgleichen die über Natural-Requisitionen im feindlichen Lande, über Parla­mentäre, Kapitulation, Waffenstillstand. Der neutrale Staat kann den Transport Kranker und Verwundeter durch sein Gebiet erlauben, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Einem der sozialdemokratischen Partei an- gehörigen Schneider in Celle hat die königliche Regierung den Eintritt als Ersatzmann in den lutherischen Schul-Vorstand auf Grund des Ministerialerlasses vom 29. August 1898 verwehrt. Der K^npid^r will .hi»»^tt^» V^s^eroe eryeveu, die ihm indessen nicht viel helfen dürfte; denn Leute, die Thron und Altar Um­stürzen wollen, eignen sich nicht zu Schulvorstehern.

Daß die Hebung des geschäftlichen Lebens noch immer andauert, geht auch aus der Steigerung der Erträge der W e ch s e l st e m p e l st e u e r mit Deutlichkeit hervor. Das letzte Volljahr brächte gegenüber dem Etatsjahre 1897 schon eine Erhöhung von über einer Million Mk. In dem ersten Viertel des Etatsjahres 1899 betrug die Zunahme wieder über eine viertel Million gegen den gleichen Zeitraum des Vorjahres. Es ist danach anzu- nehmen, daß auch das laufende EtalSjahr bei diesem Einnahmezweig eine Mehreinnahme von etwa einer Mill. Mark wird zu verzeichnen haben. Giebt dieser Umstand auf der einen Seite Kunde von der Erweiterung des Geschäftslebens, so ist er auf der anderen auch erfreulich für die Finanzen des Reichs.

Ausland.

Ueber den Tod des Großfürsten-Thron- folgers veröffentlicht der russischeRegierungsbote" folgende Einzelheiten: Am 28. Juni (a. St), 9 Uhr Morgens, unternahm der Großfürst-Thronfolger auf einem Benzinmotor-Fahrrad von Abbas-Tuman aus eine Spa­zierfahrt. Nachdem der Thronfolger in sehr schneller Fahrt 2 Werft zurückgelegt hatte, kehrte er um. Eine des Weges kommende Bäuerin bemerkte, wie der Groß­fürst beim Umkehren die Fahrt verlangsamte und Blut spie. Gleich darauf hielt der Großfürst an, und die Bäuerin sah, daß er beim Herabsteigen vom Rade wankte. Sie eilte hinzu, stützte den Thronfolger und fragte ihn: Was ist Ihnen? ' Dieser erwiderte:Nichts." Als die Bäuerin ihm darauf Waffer anbot, winkte er zustimmend mit der Hand. Darauf ließ die Bäuerin den Thron­folger behutsam zur Erde nieder und benetzte ihm Schläfen und Mund mit Wasser. Friedlich und schmerzlos ver­schied sodann der Großfürst. Die sterblichen Ueberreste wurden in das Palais gebracht, die Stelle, wo der Thronfolger starb, ist umfriedet worden, es werden dort Morgens und Abends Gebete gesprochen.

Das B a st i l l e n - F e st , welches am Freitage, wie alljährlich, zur Erinnerung an die Erstürmung der Bastille

(14. Juli 1789) durch Paraden und andere öffentli^ 4 Veranstaltungen gefeiert wurde, ist in Frankreich oh»,, t Störung verlaufen. Wie lebhafte Agitationen auch wegRen, der Dreyfus-Affaire von Gegnern und Freunden bßeuti Revision in das Land getragen worden sind die MHh d der Bevölkerung hat sich dadurch nicht ernstlich aufregsgi^r lassen, sie fühlt sich in den jetzigen staatlichen und wirtWorb schastlichen Verhältnissen Frankreichs ganz wohl uffi|u( verspürte keine Lust, am Geburtstage der ersten Revolutidie ; unzufriedenen Stimmungen Ausdruck zu geben. f$u[ Ein interessanter Brief, den derRem-Aork ^eral^erei veröffentlicht, schildert d i e Lage auf den Phili«tu p i n e n. Der Verfaffer war mit Empfehlungsbriefwert an Admiral Dewey und General OtiS versehen und ^efe wenn auch kein Nordamerikaner, doch den Amerikaneder sehr freundlich gesinnt. Um so mehr fällt sein Berisiche' über die amerikanischen Truppen auf. Den Regulärment weiß er allerdings nur Gutes nachzufagen. Sie feizur meist starke, große Leute, tapfer und ausdauernd. Uchmbe die Freiwilligen urtheilt er anders. Er sagt, sie in £ ständen aus dem Abschaum Amerikas, ja der ganzen Wesie t Daher sei es erklärlich, daß sie sich viel auf Plüntsitzer rungen verlegten. Es fehle ihnen an Disziplin, sie Gehorsam und an Respekt vor ihren Offizieren. AMrü im Gefecht hielten sie keine Ordnung. Die Ossiziffur hielten es für nothwendig, sämmtliche Freiwilligen merste _Haiise-zu-schick«n mrd^durch reguläre Truppen zu ersetz Neu

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Aus Prsuiiiz unii AWar-tbiet. U

* Die Durchschnittspreise der wichtig dem Lebensmittel betrugen in der preußischen MonM'Lüd (ausschl. Trier) im Monat Juni 1899: für 1000 !Ma Weizen 158 (im Mai 1899 158) M-, Roggen 145 (14 geb M., Gerste 143(142) M., Hafer 140 (141) M., Erb» müs zum Kochen 223 (224) M-, Speisebohnen 251 (252) § Bes Linsen 420 (419) M., Eßkartoffeln 48,8 (49,2) $ rich Richtstroh 35,4 (35,8) M., Heu 49,6 (51,2) M, Rik Va fleisch im Großhandel 1070 (1066) Mk., für 1 kg9iin wir fleisch von der Keule im Kleinhandel 134 (134) Ä geg vom Bauch 114 (115) Pf., Schweinefleisch 133 (uH der Pf-, Kalbfleisch 133 (132) Pf., Hammelfleisch 129 (12! in Pf., inländischer geräucherter Speck 159 (158) P Lu Eßbutter 207 (218) Pf., inländisches Schweineschm der 157 (157) Pf., für ein Schock Eier 297 (286) Pf die

* Von den Obliegenheiten des nieder Au Küsterdienstes sind bis jetzt im Reg.-Bez. C° bei 463 Schulstellen befreit worden. we

* Betreff des Militärdienstes der E l e iM- Sr t a r l e h r e r ist bestimmt worden, daß diejenigen W- 8U die vor dem 25. Lebensjahre aus dem öffentlichen» hii dienste in den privaten übertreten oder gänzlich ausscheid-' sch die Heranziehung zur vollen Militärdienstpflicht zu k . wärtigen haben. s i

* DasAmtsblatt des Reichspostamts" veröffenllit sig folgende Verfügung über die Unzulässigkeit der Bi 9t schlagnahme undPfänduilg von Postskl 11 düngen im Civilprozeß: Das Reichsgericht hat bw: T Urtheil vom 20. Januar d. Is. entschieden, daß t; Ei Pfändung von Postsendungen im Civilprozeß unmittelk ge zu einer gesetzlich unzulässigen Verletzung des BrieW Heimnisses führen würde und deshalb unstatthaft H 6 Die Vorschriften im Abschn. II Anl. 3 der A. D. A. M V die Beschlagnahme und Pfändung von Postsendungen' O bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten treten daher außer Ä«iii de ebenso die Vorschriften a. a.O. über die Pfändung A Postsendungen durch solche Verwaltungsbehörden, des F das Recht der Zwangsvollstreckung zusteht. st

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Dienst g'nommen hat," sagte das Mädchen traurig.W Mensch hat mich woll'n, überall hab' ich verschloßt ks Thüren g'funden, weil no, weil ich weil ich H7. , 'S Aichbichler Resei bin" |

Das versteh' ich net," sagte Anselm kopfschüttel«- x Du weißt ja, daß ich noch net lang in der Gegend ^ | " Aber wenn's dir net zu viel Kummer macht, möcht' & wohl hör'u, was 's denn mit dir eigentlich für E < Bewandtniß hat."

Ich will's erzähl'», aber wirst du dich nachlM ' net auch abweuden von mir, wie die andern? Wirst M ' meinem Wort' auch Glauben schenken?" £

»G'wiß werd' ich das," erwiderte eifrig der

Ein Madel, das so frumm und brav denkt wie M c kann g'wiß net umgeh'n mit Lug und Trug." '

Ich dank' dir!" sagte das Mädchen, die gefaltete!" j Hände dabei auf die Brust drückend, leise und iM. . «Du kannst dir net denken, wie wohl deine Wort' meines Herzen thun. Wenn man verlästert wird von die LeuM und ausgestoßen wie a räudiger Hund, wenn selten eiM Mensch ein gutes Mörtel zu ein'm spricht, da weiß M'M , eine solche Red' wohl zu schätzen. Seit mein ßiiW | Vaterl nimmer bei mir is, hat kein Mensch mehr M lieb und gut mit mir gered't wie du. Meine Mutt^ is schon lang' todt, ich kann mich nimmer auf sie besinnt" bin noch ganz klein g'wesen, wie 's g'storben ist, "^ : jetzt wird's auch schon wieder bald zwei Jahr', daß ich daß ich mein Vaterl verlor'» hab'" (Forts, folgt

Durch Berühren einer elektrisch^ Leitung wurden in S a r st e d t bei Hildesheim jroi Arbeiter gelobtet und mehrere andere gelähmt. Die beidk» Arbeiter transportirten eine Eisenstange von der Stco!^ in die Fabrik Hierbei beiührte die Stange die Haupt' stromleitung der elektrischen Straßenbahn Hattaovöl' HildeSheim, und die Arbeiter erhielten einen so stärkt^ elektrischen Schlag, daß sie Beide sofort getödtet iviirM '