Einzelbild herunterladen
 

inj

0

sn

y- ' ------------------ '--<

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonncinentSprels vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.

exel. Postaufschlag.

------X

>- - ~" '-----=M

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

HtrsstlHer grtWatt

*um .-|»|||| I III .1 I IIMMMMMi»»«»-»-»<gg»»»»M»»»*H!StWMBegBBesgegMmMM«M»>MMM^^»M|

GratisbeUasen rIÜUftrrrtes Ssnnras-blatt" «.Illustrirte landwirthschaftliche Vettage".

Är. 79.

Eoililliteiih in 8. Kli

1899.

Erstes Blatt.

Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt für das dritte Quartal 1899 werden noch von allen kaiserlichen Postanstalten, £anbbrieftrdgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 27. Juni 1899.

Die unter dem Rindvieh des Domänenpächters Freise 7 zu Vingartes ausgebrychene Maul- und Klauenseuche sowie der Milzbrand ist erloschen.

Die unterm 16. Mai ds. Js. I. 2974 angeordnete Gemarkungssperre wird aufgehoben.

I. I. Nr. 3755. Der Königliche Landrath

Freiherr v o n S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

! Hersfeld, den 4. Juli 1899.

Unter den Schweinen des Privatmanns Conrad Kroll, des Maurers Heinrich Ehrig, des Schuhmachers Gebauer, des Tuchmacheis Rudolph in Hersfeld und des Bürger- meisters Reinhard in Landershausen ist die Rotlaufseuche ausgebrochen.

I. L Nr 3909 u. 3893. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Gesunden : Ein Portemonnaie mit Inhalt. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Kohlhausen.

Uichinmtlicher Theil.

Ins Herrtilhaas über den Schutz it§

Arbeits-Verl"

^Nachdem die Landes-Vertretungen verschiedener kleinen deutschen Vundesstaaten das Verhalten ihrer Regierungen zu dem Gesetzentwurf über den Schutz des gewerblichen Arbeitöverhältnisses erörtert haben, hat nunmehr auch das preußische Herrenhaus Stellung zu der wichtigen Vorlage genommen. Mit überwältigender Mehrheit sprach es seine Befriedigung darüber aus, daß die Staats­regierung im Bundesrate für die Vorlegung des Gesetz­entwurfs an den Reichstag eingetreten sei, und es gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Staatsregierung auf den, betretenen Wege unbeirrt weiter gehen werde. Aus den Verhandlungen stechen ganz besonders die Reden der Herren v. Levetzom, Graf Mirbach und Frhr. v. Man- teuffel hervor, die überaus wirksam den Kern der Sache treffen.

Der Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses ist, ehe man seinen Inhalt und seine Bedeutung kannte, namentlich in der sozialdemokratischen Presse, aufs äußerste angefeindet worden ; man verbreitete, er sei ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter, er drohe in drakonischer Weise Zuchthausstrafe an, und er be­zwecke, die Koalitionsfreiheit zu beschränken, ja zu ver­nichten. Mit Recht wies Herr v. Levetzow demgegenüber darauf hin, daß in dem Entwurf kein Wort von der Beschränkung des Koalitionstechts, auch nicht von einer Verkümmerung des Rechts, einen Streik zu verunstalten,

enthalten sei. Es stehe nur darin, daß nicht durch moralisch oder rechtlich verwerfliche Mittel jemand solle gezwungen werden dürfen, sich an einer Koalition zu betheiligen oder an einem Streik theilzunehmen. Die berechtigten Handlungen zur Herbeiführung einer Arbeiter- Koalition bleiben in der That straffrei. Unter Strafe gestellt wirb nur brutale Gewalt, Bedrohung, Verruf und Ehrverletzung, und diese Strafen treffen gleichmäßig den Arbeitnehmer wie den Arbeitgeber. Es handelt sich also nicht um ein Ausnahme-Gesetz, wie das Sozialisten- Gesetz, sondern um ein Gesetz gegen jeden Mißbrauch des KoalitionSrechts. Wenn die Sozialdemokratie davon am meisten betroffen wird, so liegt das daran, daß sie das Koalitionsrecht am meisten mißbraucht.

Mit zwingender Logik wußte Graf Mirbach die Noth­wendigkeit auseinanderzusetzen, die Arbeiter gegen den Mißbrauch des KoalitionSrechts zu schützen:Die Sozial- demokralie so etwa sagt er ruft die Streiks ins Leben, sie organisiert sie, sie unterstützt sie durch Fern- Haltungvon Arbeiter-Zuzug, durch Boykotts, durch brutale Gewalt und durch Geldmittel. Geschieht das im Inter­esse der Arbeiterschaft? Ich glaube, ganz im Gegentheil. Wenn der Satz richtig ist, daß nur ein gedeihendes Gewerbe aus die Dauer sein^ Arbeiter gut bezahlen kann, so komme ich zu folgender Schlußfolgerung: Nichts ist so gefährlich für das Bestehen eines Gewerbes wie langanhaltende, umfangreiche Streiks. Daraus ergiebt sich, daß nichts mehr geeignet ist, die Arbeiter zu schädigen als die Streiks. Es handelt sich hier nicht um das Wohl der Arbeiter, sondern um das Wehe der Arbeiter, das die Sozialdemokratie erstrebt!"

Gegen diese eindrucksvollen Worte konnten die Aus­führungen des Katheder-Sozialisten Professors Schmoller, des einzigen Redners aus dem Herrenhause, der sich als Gegner der Vorlage bekannte, nicht auskommen. Pro- feffor Schmoller meinte, man hätte die Vorlage mit Vor­schlägen zur Erweiterung des Vereins- und KoalitionS­rechts vereinigen sollen, und es sei der Schein nicht vermieden woide», als ob die Regierung die Arbeitgeber bester behandle als die Arbeiter. Die frühern preußischen Regierungen, vor allem die Friedrichs des Großen, hätten mehr für die untern Klassen gesorgt. Unter lebhaftem Beifall erwiderte F-Hr. v. Manteuffel:Wenn ich mir einmal die Gesetzgebung der letzten 15 Jahre ansehe, ob sie sich wuklich im wesentlichen zu Gunsten der Arbeit­geber gestaltet hat, so glaube ich, kann man das mit gutem Gewisten bestreiten, und wenn Friedrich der Große noch jetzt regierte arbeiterfreundlicher konnte er nicht regieren, als die Herrscher aus dem Hohenzollernhanse in den letzten Jahren und weit über 15 Jahre hinaus regiert haben!"

Als Vertreter der Staatsregierung beschränkte sich der HandelSminister Brefeld auf die kurze Erklärung, daß die Regierung an ihrer Auffassung selbstverständlich festhalten werde. Daß die preußische erste Kammer in ihrer weit überwiegenden Mehrheit auf dem Standpunkt der Staatsregierung steht, wird hoffentlich auf den Reichstag nicht ohne Wirkung bleiben.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 6. Juli.

Von der N o r d l a n d s r e i s e S r. M a j e st ä t des Kaisers meldet ein Telegramm aus K o p e r v i k von gestern Nachmittag 2 Uhr 40 Minuten: Nach ruhiger Fahrt ist dieHohenzollern" soeben bei Skudesnäs in den Bereich der Norwegischen Inseln gelangt. Ankunft in Bergen voraussichtlich heute Abend. Wetter wolkig, Tendenz zu Regen. An Bord Alles wohl. Eine am gleichen Tage hier später eingegangene Nachricht besagt: Se. Majestät der Kaiser ist nach guter Ueber« fahrt, wie sie seither kaum dagewesen, um 2 Uhr vor Kopervik eingetroffen. Wetter prächtig. An Bord Alles wohl. Kurz nach 7 */i Uhr Abends ist dann die kaiserliche JachtHohenzollern" gestern in Bergen eingetroffen und hat am Puddefjord Anker geworfen.

Von der Festung wurde Salut gegeben. Das deutsche KriegsschiffGneisenau" und das französische Kriegsschiff Jphigenie" hatten Flaggengala angelegt. Das Wetter war prächtig. Heute Vormittag nahm Se. Majestät der Kaiser, wie aus Bergen gemeldet wird, Vorträge entgegen und besichtigte dann das deutsche Schulschiff Gneisenau" und das französische SchulschiffJphigenie". Das Frühstück gedachte Se. Majestät beim deutschen Konsul einzunehmen.

Ihre Majestät die Kaiserin begab Aller- Höchstsich heute mit den heute früh von Wilhelmshöhe eingetroffenen Prinzen-Söhnen von Bord der Jduna" an Land und stattete dem Offizierkorps Aller- höchstihres Regiments in Flensburg in der Kaserne einen Besuch ab. Später ging dieJduna", mit Ihrer Majestät und den Prinzen an Bord, nach Ekensund in See.

Se. kaiserl. und königl. Hoheit der Kronprinz und Ihre königl. Hoheiten Prinz Eitel Friedrich und Prinz Adalbert sind gestern Nachmittag von Saffel nach Kiel abgereist.

Das preußische Abgeordnetenhaus hat bis­her eine ganze Anzahl der ihm vorgelegten Gesetz-Ent­würfe erledigt. Da^u gehör-n in erster Reihe die wegen der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches nothwen­digen Justizgesetze und zwar die Ausführungs-Gesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Handelsgesetzbuch, zur Grundbuch-Ordnung und zum Subhastations-Gesetze, das Ausführungs- Gesetz zur Civilprozeß-Ordnungs-Novelle, das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit. Im mittelbaren Zusammenhänge damit steht das gleichfalls verabschiedete Gesetz über die Versetzung richterlicher Beamten in den Ruhestand, und in die Kategorie der Justizgesetze gehören schließlich auch die landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher. Eine andere Kategorie genehmigter Gesetz-Entwürfe bezieht sich auf die Fürsorge für Beamte. Dazu sind zu zählen die Entwürfe über die Anstellung und Versorgung der Kommunal-Beamten, über die Für­sorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen und über die Gewährung wei­terer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungs- Verhältnisse von Arbeitern und gering besoldeten Staats­beamten. Ihnen schließt sich der Entwurf über die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheits-Kommissionen an. Ferner wäre die Vorlage über den Karfreitag und der Nachtrags-Etat sowie der Entwurf über die Schutzmaßregeln im Quellgebiet der linksseitigen Zuflüsse der Oder in Schlesien zu erwähnen. Die Beschlußfassung über die bedeutendsten Entwürfe jedoch, wie über die Mutellanv-Kanal-Vorlage und den Entwurf über die Kommunal-Wahlrechts Reform, wird im August erfolgen. Auch einige kleinere Vorlagen, wie über die Polizei-Verwaltung in den Vororten Berlins und über die Berliner Gerichts-Organisation werden erst dann erledigt werden.

Die Gemerbeaussichtsbeamten sind für das laufende Berichtsjahr mit Erhebungen über die Gründe und die sittliche und wirthschaftliche Wirkung der Beschäftigung verheiratheter Arbeiterinnen in Fabriken beauftragt werden.

Gegenüber immer wieder aufgewärmten Gerüchten über Streitigkeiten zwischen den Admiralen von Diederichs und Dewey sind dieBerl. Neuest. Nachr." in der Lage, die zwischen beiden Admiralen in englischer Sprache gewechselten Briese zu veröffentlichen. In dem, Chinesisches Meer, 17. März 1899 datierten Briefe bestätigt Diederichs den Empfang der Mittheiung DeweyS vom 4. März 1899, daß ihm der Admiralsrang verliehen sei, und spricht Dewey seinen aufrichtigen Glück­wunsch aus. In dem, Manila, 16. April 1899 datierten, lieber Admiral von Diederichs überschriebenen Briese dankt Dewey herzlichst für das freundliche Glückwunsch­schreiben zu seiner Beförderung. Es sei ihm ein großes Vergnügen, zu hören, daß seine Beförderung Diedenchs zur Genugthuung gereiche. Er freue sich, dub ihre Differenzen ZeitungSmache gewesen seien, und hoffe, das