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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnenieiitspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postansschlag.

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Gra^sbettaKen r „IUuftrirtes Sonnrag-btatt" u. „Illuftriete landwiethschaftliche Vetlage".

Nr. 88 IieilstW Den 11 Zniii 1899.

Amtlicher Theil.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1—20 zu den Schuld­verschreibungen der Preußischen konsolidierten 3‘/.2 pro- zentigen Staatsanleihe von 1889 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1899 bis 31. März 1909 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. März 1899 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92/94, geöffnet Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der drei letzten Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle selbst am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreis-Kasse zu beziehen. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein-Anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserl. Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis , iufach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. Durch die Post sind die Zinsscheinanweisungen an die Kontrolle nicht einzu- senden.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die An­weisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinig­ung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus­händigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial­kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unent­geltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsschein-Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkass n mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 18. Februar 1899.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, v. H o f s in a n n.

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Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeich­neten Formulare von der hiesigen RegierungShaupikasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden Cassel, den 23. Februar 1899.

Königliche Regierung, gez. v. B r e in e r.

Hersfeld, den 9 Juni 1899.

Nach Mittheilung des Königlichen Katasteramts dahier sind die Herren Otts- bezw. GutSvorstände zu Allendorf, BingarteS, Eitra, Engelbach, Hilmes, Holz­heim, Kathus, Kleba, Kruspis, LampertSfeld, Meise­bach, MengShausen, Oberrode, PeterSberg, Ransbach, Rohrbach, Solms, Sorga, Unterneurode, Widders­hausen, Wilhelmshof und Willingshain mit Einsendung der Hebelisten über die Beiträge zu den Unkosten der Landmirthschastökammer im Rückstände und werden deshalb an die Erledigung meiner Verfügung vom 19. April d. Js. I I Nr. 2272, Kreitzblatt Nr. 48, mit Frist bis zu m 1 5. d. M t S. bei Meid u n g von 3 Mark Strafe erinnert.

I. I. Nr. 3384. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs Rath.

Hersfeld, den 8. Juni 1899.

Nach Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes zu Notenburg a/F. ist unter dem Rindviehbestand des

HülfSbremfers Johannes Schulz zu Weiterode und den Schafen in Blankenheim die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

J. l. Nr. 3364. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.

Fulda, den 9. Juni 1899.

Der aus den 21. und 22 Juni l. Js. hier staltfin- dende Bullen- bezw. Vieh- und Schasmarkt findet unter den seitherigen Bedingungen statt.

Der Königliche Landrath.

An das Kgl. Landrathsamt zu Hersfeld. J.-Nc. I 6842. * * * Hersfeld, den 10. Juni 1899.

Wird veröffentlicht.

I. 3403. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs Rath.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 10 Juni.

S e. M a j e st ä t derKaifer, in Garde-Kürassier- uniform, erschien heute Morgen vor 8 Uhr, von Potsdam kommend, auf dem Temp-lhofer Felde zur Besichtigung des Garde-Kürassier-RegimentS und des 2. Garde-Ulanen- RegimentS. Um 9 Uhr erschien Ihre Majestät die Kaiserin zu Pferde mit Gefolge, begleitet von einer Abtheilung ihrer Leibgarde, ferner der Kronprinz von Schweden und Norwegen in der Uniform des Grenadier- RegimeutS zu Pferde und dessen Sohn, letzterer im Wagen. Nach der Besichtigung begab sich Se. Majestät der Kaiser zur Kürassier-Kaserne zu einem Imbiß, legte hier Leib-Garde Husarenuniform an und sprengte nun­mehr nach dem westlichen Theil des Feldes, worauf die große Kavallerie-Uebung (10 Reiter-Regimenter) ihren Anfang nahm. Nach der Kritik und dem Parademarsch aller Truppentheile und nachdem der Kaiser noch die beiden zur Uebung herangezogenen Regimenter des III. Armeekorps, die Ziethen Husaren und die 6. Kürassiere, begrüßt hatte, begab sich Se. Majestät mit dem Kron­prinzen von Schweden und Norwegen nach dem Kasino des Garde-Küassier-Negiments, wo das Frühstück um ‘/.22 Uhr seinen Anfang nahm.

Im Reichstag wurde am 9. d. M. die zweite Berathung des Juvalideu-Versicheiungs-Gesetzes beendet, nachdem noch zu § 143 ein Antrag v. Salisch (bf.) angenommen worden war, wonach eine Strafe für solche Arbeitgeber eingesühit werden soll, welche ausländische Arbeiter beschäftigen, ohne die Hälfte der Beiträge zu entrichten. Wider Erwarten wurde die Debatte durch einen Zusatz Antrag noch weiter ausgedehnt Die Social­demokraten beantragten nämlich, einen besondern Artikel dem Gesetze anzufügen, durch welchen das Kcankenkassen- Gesetz dahin geändert wird, daß die land- und forstwirth schaftlichen Arbeiter der Kranken - Versicherung- - Pflicht unterworfen und die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Leistungen von 13 auf 26 Wochen auszudehnen. Die socialdemokratischen Zusatz-Anträge wurden gegen die Socialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt. Bei der zweiten Berathung des Gesetz Entwurfes über die Gebühren auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal trat der Abg. Dr. Hahn (b. k. Fr.) warm für die Wünsche der Küst-n- schiffer ein. Staatssekretär Gras von Posadowaky guu die Zusicherung, daß diese Interessen nach Kräften ge­wahrt werden würden. Am Schlüsse der Sitzung wurden Anträge der WahlprüsungS-Kommission erledigt. Hierbei wurde die Wahl des Abg. Lotze (dtschs. Rp.) für un­gültig erklärt.

Am Freitage berieth das Abgeordnetenhaus die Vorlage zur R form des Gemeinde-Wahlrechts. Zu­nächst ergriff der Minister des Innern, Frhr. v d. R cke, daS Wort. Er wies darauf hin, daß die Vorlage die Ausgleichung der Verschiebungen bezwecke, welche infolge der Steuerreformen eingetreten seien. Dieses AuSgleichS-

Prinzip entspreche der Billigkeit. Es werde nach den Bestimmungen der Vorlage gelingen, den Zustand der Klassen-Eintheilung wieder herzustellen, wie er vor dem Jahre 1891 bestand. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß die Vorlage noch in dieser Session ange­nommen werde. Nach längerer Debatte gab der Vice- präsident des StaatSministeriumS, Dr. v. Miguel, feiner Befriedigung über die Aufnahme Ausdruck, die der Ge­setz-Entwurf im allgemeinen gefunden hat und wandle sich dann gegen die Bedenken, die die Redner aus dem Hause, u. a. die Abgg. v. Heydebrand (kons.), Sattler (natl.) und Richter (freis. Vp.) vorgebracht hatten. Gegenüber dem Vorwurf, daß durch das Gesetz die Machtverhältnisse der einzelnen Parteien verschoben wer­den könnten, betonte Herr v. Miguel, die Regierung müsse es grundsätzlich ablehnen, das Hineintragen poli­tischer und religiöser Gegensätze in die Kommunal Wahlen als berechtigt anzuerkennen. Der Minister schloß mit der Bitte, die Vorlage nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern dafür zu wirken, daß sie noch in der laufenden Session Gesetz werde. Auch diese Vorlage wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Am Sonnabend standen Rechnungssachen, die dritte Be­rathung des Entwurfs über die ärztlichen Ehrengerichte. Wahlprüfungen und Petitionen auf der Tagesordnung.

Mit einem Mehr von nahezu 12 Millionen bei den Anschreibungen, von über 12 Millionen an Jsteinnahme marschirt die Z u ck e r st e u e r an der Spitze der günstigen Entwicklung der Zöie und RerchSsteuern. Diese starke Zunahme des Steuerertrages hat eine über die Finanzen hinausgehende wesentlichste Bedeutung insofern, als da­raus auf eine starke Zunahme des Jnlandsverbrauches an Zucker geschlossen werden muß. Jener Mehrbetrag an Steuer entspricht einem Mehrverbrauch von etwa 60 Millionen Kilo oder beinahe 1,1 Kilogramm auf den Kopf der Bevölkerung. Erwägt man, daß in dem Jahrzehnt von 1887 bis 1896/97 der Verbrauch an Zucker sich nur um etwa 3 Kilogramm oder rund 0,3 Kilogramm durchschnittlich im Jahre vermehrt hat, so erhellt, wie verhältnißmäßig stark der Jnlandskonsum in dem letzten I ihre gewachsen ist. Wie sehr eine solche Hebung des Jnlandskousums im Interesse der heimischen Zuckerproduktion liegt, bedarf der näheren Erläuterung nicht.

Zu dem deutsch-spanischen Verträge über die Karolinen schreibt die „Nordd. Allg. Ztg." : „Die „Hamb Nachrichten" geben in einem Artikel über das deutsch-spanische Abkommen der Vermuthung Raum, Deutschland habe an England Konzessionen gemacht, um englischen Einwendungen gegen den neuen deutschen Kolonial E werd vorzubeugen Das Hamburger Blatt fügt indessen selbst hinzu, eö nehme an, daß dies nicht zutreffe. Wir sind in der Lage, die Richtigkeit dieser Annahme bestätigen zu können Jene Vermutung von Konzessionen an England entbehrt in der Thal jeder Begründung. Es wäre auch sonderbar, anzunehmen, daß sich England ein Recht anmaßen wollte, die deutsche Erwerbung anzufechten, oder für ihre Zulassung einen P eiS beanspruchte oder erlangte. Deutschland bedarf zu kolonialen Erwerbungen ebensowenig einer englischen, wie England einer deutschen Erlaubniß.

Sozialdemokratische und demokratische Blätter be­zeichnen den G e s e tz - E n t w u r f z u m Schutze d e 4 ArbeitS-Verhältnisses als ein „Ausnahme- Gesetz " Weit gefehlt aber, daß der Entwurf gesetzliche Ausnahme-Bestimmungen einführen will, bezweckt derselbe vielmehr einen thatsächlichen Ausnahme-Zustand zu be­seitigen. Denn es ist doch in der That ein wahrhaft unerträglicher Ausnahme-Zustand, daß gegenwärtig der sozialdemokiatiscbe Bruchtheil der deutschen Arbeiter über die gesummte Arbeiterschaft eine tyrannische Herr­schaft ausübt und ihr seine Machtgebote auszwingt. Und es ist ein ebenso unerträglicher Ausnahme-Zustand, daß in zahlreichen Fällen, wo Arbeitswille und ArbeitS- Gelegenheil überreich vorhanden sind, das Zustandekommen von Arbeit dennoch durch eine Handvoll teiioiiui)cber Elemente gehindert wird. Hierin Wandel schaffen, oder