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SoinmieBii hn 1 Juni

Gratisbeilagen: „Illuftvirtes Konntag-blatt" «. „^lluftrirte lan-wirthschaftUche Beilage

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren. Aufträgen entsprechender Rabatt.

Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt für den Monat Juni 1899 werden von allen Aaiserlichen poftanftalten, tandbrieftragern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 2. Juni 1899.

Die von den Gast- und Schankwirthen sowie den Branntweinklcinhändlern des hiesigen Kreisetz für das Jahr 1/4, 1899/1900 zu entriätenden Betriebs­steuern waren bis zum 20. v. M. an die Kreiskommunal- kaffe dahier zu zahlen.

Mit Zahlung dieser Steuer sind noch mehrere Ge­meinden rc. im Rückstands und fordere ich die Herren Bürgermeister rc. deshalb hierdurch auf, die betc. Ge- meindekaffe alsbald zur sofortigen Einziehung dieser besagten Steuer von den einzelnen Zahlungs­pflichtigen und portofreie Ablieferung derselben an die bezeichnete Kasse bis spätestens zum 10. d. M t s. anzuhalten.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 2. Juni 1899.

Trotz meiner Verfügung vom 18. v. M. rc im Kreis­blatt Nr. 59, sind immer noch mehrere Gemeinden, mit Zahlung der am 15 v. M. fällig gewesenen ersten Rate von der für 1899/1900 zu entrichtenden Kreis- st e u e r im Rückstände, weshalb ich die betr. Herren Bürgermeister rc hierdurch nochmals auffordere, dafür zu sorgen, daß die Gemeinde rc. ihrer diesbezüglichen Ver- pflichtung noch alsbald nachkommt.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS Rath.

Rotenburg a/F., den 30. Mai 1899.

Der auf den 7. k. Mts in Bebra angesetzte Vieh­markt ist wegen der im hiesigen Kreise herrschenden Maul- und Klauenseuche aufgehoben worden. .

Der c. Königl. Landrath T u e r ck e. An das Königl. Landrathsamt in Hersseld. J.-Nr. 4810.

Hersseld, am 1. Juni 1899.

Wird veröffentlicht.

I. 3257. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.

Cassel, 17. Mai 1899.

Zum Schutz der Neichs-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz ooni 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich nachstehende Bestimmungen erlassen :

§ 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenan- lage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehöruugen derselben beschädigt, oder Veränder­ungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§ 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vor­bezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft^

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§. 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Da die Neichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig theils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren

durch Steinwürfe pp), theils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichstelegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.

Kaiserliche Ober-Postdirektion. J. V : gez Schreiner.

Nichtamtlicher Theil.

Schutz H gmerblicheu...... Vtrhulluisses.

Wie wenig die sozialdemokratische Preffe berechtigt war, von einer Bedrohung des Koalitions-Rechtes zu reden, zeigt der Gesetz-Entwurf zum Schutze des gewerb­lichen Arbeits-Verhältnisses, der dem Reichstage am Donnerstag zugegangen ist. Der Entwurf bestätigt ledig­lich das, was wiederholt von den leitenden Kreisen fest­gestellt war, daß die Koalitions-Freiheit nicht bedroht, sondern vielmehr erst geschaffen werden soll.

Die Ausstände sind erfahrungsgemäß längst nicht mehr nur ein Kampfmittel zur Verbesserung der wirth- schaftlichen Lage der Arbeiter, sondern werden meistens leichtfertig auf Befehl der Agitatoren herbeigeführt, um den Arbeitgebern die Macht der Streikverbände fühlbar zu machen. Bei der Gelegenheit werden die zu den Arbeitgebern haltenden Arbeiter, die sich dem Streik nicht anschließen, sondern arbeiten wollen, in einer empören­den Weise terrorisiert. In zahlreichen Fällen sind die­jenigen, die zum Weiterarbeiten bereit waren, durch Be­lästigungen und Drangsalierungen, durch Beschimpfungen, Bedrohungen, Mißhandlungen und schwerste Körperver- btzungen, durch Steinwürfe, durch Uebersälle von Banden, die mit Knütteln, Messern oder Revolvern bewaffnet waren, und durch ähnliche Gewaltthaten zur Theilnahme an einem Autzstande genöthigt worden. Ja, es sind Arbeiter, die sich den terroristischen Anordnungen der Streikführer nicht gefügt hatten, von Fibrik zu Fabrik verfolgt und auf diese Weise brotlos gemacht worden. Bis zu welchem Grade dieser Terro ismus gediehen ist, zeigt die Thttsache, daß die Zahl der auf Grund des § 153 der Gewerbeordnung verurlheillen Personen in den Jahren 1892 — 1897 von 74 auf 254 gestiegen ist; das zeigt die weitere Thatsache, daß die wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Person, wie Beleidigungen, Körperverletzungen und Bedrohungen, in derselben Zeit um 35 070 (24,4 Proz ) zugenommen hat, während die strafmündige Bevölkerung nur um etwa 5 Pioz. gewachsen ist. Auf diese Weise ist das Koalitionsrecht in einen Koalitionszwang ausgeartet, und die Nothwendigkeit ist immer dringlicher geworden, dieser mit einem geordneten Staatswesen unvereinbaren Auffassung entgegenzutreten. Daß die bestehenden Gesetze hierzu nicht ausreichen, hat die angeführte Statistik bewiesen; in wirksamerer Weise dürfte der Zweck durch den neuen Gesetzentwurf erreicht werden.

Die durch den § 152 der Gewerbeordnung gewähr­leistete Koalitionsfreiheit soll den Gewerbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern ungeschmälert erhalten bleiben. Nach wie vor soll es ihnen frei stehen, die Bedingungen festzusetzen, unter denen sie Arbeit geben oder nehmen wollen; ferner sollen sie auch nicht daran gehindert wer­den, sich zu Vereinigungen zusammen zuschließen, um auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen einzuwirken, auch soll ihnen unverwehrt bleiben, zu gemeinschaftlichem Vor­gehen für Arbeiterausstände oder für Aussperrungen durch Belehrung oder Ueberredung Anhänger zu werben. Der Terrorismus dagegen (Verrufs-Erklärung, körper­licher Zwang, Drohung, Ehrverletzung, Beschädigung von Arbeitsgeräth 2C., das sog. Streikpostenstehen und dergl.) wird mit Gefängniß oder Geldstrafe bedroht, uns zwar

werden hier auch die Lücken ausgefüllt, die der § 153 der Gewerbeordnung hatte. Wird — und das ist die wichtigste Bestimmung des Entwurfs — infolge eines Arbeiterausstandes, oder einer Arbeiteraussperrung die Sicherheit des Reiches oder eines Bundesstaates bedroht, oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben oder das Eigenthum herbeigeführt, so ist sogar auf Zuchthaus bis zu 3 Jahren, gegen die Rädelsführer und Aufreizer auf Zuchthaus bis zu 5 Jahren zu erkennen. Daß die Rädels­führer und geschäftsmäßigen Aufreizer schärfer bestraft werden sollen, wird man als gerechtfertigt anerkennnen.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 1. Juni.

JhreKaiserlichenMajestäten sind gestern Abend */.,9 Ubr in K i e l eingetroffen. Zum Empfange waren anwesend: Ihre königl. Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Ober präsident, StaatS- minister von Köller, Staatssekretär, Staatsminister Tir- pitz, Admiral Koester, Vizeadmiral Thomsen und der Stadtkommandant Oberst v. Hoepfner. Ihre Majestäten und die grobherzoglichen Herrschaften begaben sich nach herzlicher Begrüßung zur nahen Jensen-Brücke, an welcher das Kaiserboot zur Fahrt nach der „Hohenzollern" bereit lag. Die im Laufe des Nachmittags in Kiel eingelaufene Flotte salutirte die Majestäten beim Vorbeifahren. Die gesummte Flotte hatte zu Ehren der Anwesenheit Ihrer Majestäten über den Toppen geflaggt. — Heute Vormit­tag blieben Ihre Kaiserlichen Majestäten an Bord der „Hohenzollern". Se. Majestät der Kaiser begab Sich um 10’/i Uhr an Bord des zur Ausreise nach der Süd­see bereit liegenden neuen Kreuzers „Jaguar", besichtigte die auf Deck versammelten Mannschaften und hielt eine Ansprache an dieselben, in welcher er ihnen glückliche Reise wünschte. Als Se. Majestät das Schiff verließ, brach die Mannschaft in Hurrahrufe aus.

Bei herrlichstem Frühlingswetter fand heute Mittag der Stapellauf des Linienschiffes „Ersatz König Wilhelm" statt. Die Germaniawerft, auf welcher noch die letzte verheerende Feuersbrunst sichtbare Zeichen hinter- lassen hat, prangte im schönsten Flaggenschmuck. Der mächtige Rumpf des zu taufenden Schiffes war, von allen Stellagen freiliegend, mit Guirlanden geschmückt. Vor dem Bug und zu Seiten des Schiffes waren Tribünen errichtet. Eine glänzende Suite, die Osftziere in großer Uniform, war anwesend. Präzise um 12 Uhr erschienen die Majestäten mit Sr. K. und K. Hoheit dem Kron­prinzen und Ihren Königl. Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden an der Germaniawerft, wo Allerhöchstdieselben von dem Staatssekretär des Reichs- marineamts Contre-Admiral Tirpitz, Geh. Rath Krupp begrüßt und darauf zur Feststätte geleitet wurden. Se. Majestät der Kaiser schritt mit dem Großherzog von Baden die Front der Ehrenwache ab, begrüßte sodann die Offiziere und bestieg mit Ihrer Majestät der Kaiserin, den großherzoglich badischen Herrschaften, Sr. K. und K. Hoheit dem Kronprinzen, dem Staatssekretär Tirpitz und dem Geheimen Rath Krupp die Taustribüne. Se. Majestät der Kaiser hielt nunmehr folgende Ansprache: „Aus Erz gefügt, in starrer lebloser Form steht das Schiff vor uns, zum Ablauf bereit. Seine Linien ent­sprechen kaum dem SchönheitSgefühl des Beschauers; und doch, mit dem Augenblick, wo der Koloß in die Fluthen taucht, gewinnt er Leben und Lebenskraft. Sobald das Meer mit seinem unendlichen Zauber, dem Niemand widerstehen kann, dieses Schiff berührt haben wird, wer­den wir es lebendig werden sehen, und wenn es dereinst, von Hunderten braver Seeleute bewohnt, geführt von tapferen Offizieren, stolz auf dem Waffer dahingleitet, wird es sich darstellen als ein neues Stück deutscher Wehrkraft zur See, deren unser Vaterland so dringend und nöthig bedarf. Entsprungen dem Gedanken und der geistigen Arbeit von Männern, deren einer gleich einem Soldaten auf dem Schlachtfelde hier gestern sein Leben geendet hat, in Form gebracht durch die wuchtigen