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TmM kn 25. Mai
Nr. 68
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Gratlrbrilasen r „^Auftrittes Konnragsblatt" «. „^Auftritte landwirthschaftliche Beilage
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
BefteAungen , M auf das , Hersfelder Kreisblatt
( für den Monat Juni 1899 werden von allen Aaiserlichen Dostanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
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Amtlicher Theil
M Homberg, den 18. Mai 1899.
Unter den Schasheerden 1) des Schäfers Götting zu
H Salzberg, 2) des Schäfers Kaspar Keim zu Rabolds- Haufen ist die Räude ausgebrochen. X Der Königliche Landrath.
^ * ^
An den Herrn Landrath zu Hersfeld.
Hersfeld, den 20. Mai 1899.
Wird veröffentlicht.
p Der Königliche Landrath.
M J-V.
Braun, Kreisdeputirter.
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Nichtamtlicher Theil.
Sie Reforiil iics k ' t Wahlrechts.
Der dem Abgeordnetenhause zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bildung der Wählerabtheilung bei den Gemeindewahlen, bezweckt, auf dem Gebiete des kommunale« Dreiklassenwahlsystems diejenigen Verschiebungen des Wahlrechts auszugleichen, die seit dem Beginn der Steuerreform im Jahre 1891 eingetreten und auch nach dem Gesetz vom 29. Juni 1893 noch verblieben sind. Diese Verschiebungen finden ihren Ausdruck hauptsächlich in einem starken Zusammenschmelzen der ersten und zweiten Abtheilung der Gemeindemähler, sie haben fich indessen in den einzelnen Gemeinden höchst ungleichartig entwickelt. In manchen Fällen ist die Zahl der Wähler der beiden oberen Abtheilungen nicht nur nicht gesunken, sondern sogar noch gestiegen; im Allgemeinen ist das Zusammenschmelzen der beiden oberen
| Die Glücklichen.
Von Annie Satt-Felsberg.
Mit großen Schritten stürmte Fred Scherring die vier Treppen hinauf zu seinem Heim.
In seinem Antlitz leuchtete es wie Heller Sonnenschein.
Jetzt öffnete er geräuschvoll die Korridorthür und rannte beinahe ein junges Mädchen um, das ihm enl- gegentrat.
„Dora, laß dich küssen!" — rief er und schwenkte die Widerstrebende im Uebermuth mit sich herum.
„Fred! Was ist denn los?" tönte es aus der geöff- neten Stubeulhür, und drei Blondköpschen purzelten ihm entgegen und balgten sich um seine Knie und schließlich hing an jedem Bein eins von den Kleinen so fest wie ein Krebs, der sich eingebissen, und schrien durcheinander: »Papa, Papa!"
»Aber Kinder, laßt mich los! Man versteht ja sein eigenes Woit nicht!" — lachte er und wehrte sich; und Dora half ihm und befreite ihn von den lebendigen Kletten^ schob die Kleinen in ihre Kinderstube, gab jedem . erneu Schmatz auf den offenen Mund und setzte ihnen ' ihr schönstes Spielzeug vor. Dann eilte sie hinaus; sie - muß es auch missen, was ihren Schwager Fred in solchen Uebermuth versetzt hatte.
„Dreihundert Mark Extraverdienst, der gehört dir, ^raudel, ganz und gar, keinen Pfennig beanspruche ich davon. Kauf dir das langersehnte altdeutsche Büffet oder das seidene Kleid — was du willst — Z hatz! "
Abtheilungen am stärksten erfolgt in Berlin sowie in den übrigen großen und Mittelstädten und in den industriellen Landgemeinden; in geringerem Maße hat es sich in den Kleinstädten und eigentlichen Landgemeinden geltend gemacht. Unabhängig von der Steuerreform haben ferner wirthschastlich-soziale Verhältnisse im Allgemeinen und örtliche Bedingungen im Besonderen auf die Veränderungen der Wählerklaffen eingewirkt.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat die Grundgedanken der preußischen Dreiklaffenwahl, nämlich die Abstufung des Wahlrechts nach der Steuerleistung und die Vereinigung möglichst gleichartiger Elemente in einer Abtheilung, beibehalten. Selbst die für die Verwirklichung dieser Gedanken überlieferten Formen erfahren nur insoweit eine Korrektur, als sie ihren Zwecken nicht mehr genügen. Erhalte» bleibt die Eintheilung in Klaffen, die Zahl dieser Klaffen, die Steuerleistung als Merkmal für deren Abgrenzung. Der § l der Vorlage giebt demgemäß nur den geltenden Rechtszustand wieder, indem er bestimmt, daß für die Wahlen zur Gemeindevertretung die Wähler in drei Abtheilungen zu theilen sind, sodaß auf jede Abtheilung ein Dritttheil der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Wähler fällt. Für jede nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagte Person ist auch fernerhin an Stelle dieser Steuer ein Betrag von drei Mark in Ansatz zu bringen.
Neben der bisherigen „Drittelung" ist aber neu ausgenommen der Grundsatz, daß Wählern, deren Steuerbetrag über ein bestimmtes Mittelmaß hinausgeht, auch ein Wahlrecht wenigstens in der mittleren, d. h. der zweiten Klaffe, zu gewährleisten ist. Als jenes „Mittelmaß" gilt der rechnerische Durchschnitt, der aus dem gesummten, der AbtheilungSbildung zu Grunde liegenden Steuerbetrage auf den einzelnen Gemeindewähler entfällt. Die Tragweite der Neuerung erhellt aus folgendem Beispiel. In Berlin schloß bei den Novembermahlen des Jahres 1897 die zweite Abtheilung nach unten mit einer Steuerleistung von 943,60 Mk. ab, mährend der Durchschnittssatz für alle Gemeindewähler sich auf nur 160,60 Mk. bezifferte. Wähler, deren Steuerleistung über letztere Ziffer hinausreicht, würden demnach bei Geltung der neuen Vorlage, unter sonst gleichgebliebenen Verhältnissen, den oberen Klassen zuzuweisen sein.
Das „Durchschnittsprinzip" findet nur dort Anwendung, wo die Wähler mit Steuerleistungen, welche den Durchschnitt überschreiten, nicht schon durch die einfache
Drei blaue Scheine flatterten in den Schoß der hübschen Malerin, die herrliche Rosen aller Art auf das Papier zauberte, die vor ihr in malerischem Durcheinander husteten.
Sie lachte auf zu dem lustigen Fred, der sie beim Kopf faßte und abküßte, daß ihr der Atem verging
„Du weißt doch, was heute ist?"
„Natürlich" —
„Der Festbraten steht schon im Bratofen", meinte Dora, das Hausmütterchen, und blickte sehnsüchtig nach den drei blauen Scheinen hinüber in dem Schoße ihrer Schwester.
Sie hatte auch so allerlei kleine Wünsche, die sie mit zwanzig Mark schon hätte erfüllen können.
Jetzt seufzte sie, und Fred hörte es.
„Träubel kann dir zehn Prozent abgeben, verdienst es redlich, Aschenbrödelchen! Na warte, dein Prinz wird auch noch kommen!"
Uebermüthig zupfte er seine schlanke, schöne Schwägerin an der Nase und setzte sich dicht neben seine Frau, die eifrig den Pinsel weiter führte.
„Na, nun hör aber auf mit der Pinselei! Heute ist doch Festtag, Wein habe ich auch bestellt, sogar eine Flasche Sekt, aber nur deutschen, aus dem Dsfizierverein, zwei Mark fünfzig die Flasche!"
„Die Rosen müssen jetzt fertig werden; laß mir nur noch ein paar Stunden Ruhe!" — entgegnete Frau Träubel bestimmt.
„Aber heute an unserm zehnten Hochzeitstage — nein, weißt du Träubel, das finde ich scheußlich! Ich
Dreitheilung einer der oberen Klassen zugetheilt werden. Es greift also nur da ein, wo wirklich ein Bedürfniß zu einer anderweitigen Vertheilung der Wähler besteht. Gerade in dieser relativen Wirkung, in der Anpassung an die verschiedenen Verhältnisse liegt der Hauptvorzug dieses neuen Vorschlages. Die Abgrenzung nach dem Durchschnitt greift im Uebrigen nur zwischen der zweiten und dritten Klasse platz. Die beiden oberen Klassen unter sich werden wiederum, wie bisher üblich, nach der Quote der Steuersumme geschieden.
Abgesehen von der Ergänzung der Drittelung durch das Durchschnittsprinzip enthält die Vorlage sachlich nur noch wenige, zum Theil nur auf die Beseitigung entstandener Zweifel über die Auslegung des bestehenden Rechts gerichtete neue Bestimmungen.
Die Wirkungen dieser Reform des kommunalen Wahlrechts werden nach den angestellten umfangreichen statistischen Berechnungen die sein, daß annähernd diejenigen prozentualen Verhältnisse der Wählerklassen zu einander werden herbeigesührt werden, welche etwa im Jahre 1891/92, also vor Beginn der Steuerreform, bestanden haben. Jedenfalls wird die dritte Klasse nach Einführung des neuen Gesetzes einen erheblichen Theil ihrer Wählerschaft durch Aufrücken an die zweite Klasse abgeben. Letztere würde in ungleich breitem Umfange als bisher die für das Gemeindeleben besonders wichtigen Schichten des „besseren Mittelstandes" in sich aufnehmen. Die erste Klasse wird dagegen im Allgemeinen zumeist nur eine mäßige Erweiterung ihres Bestandes an Wählern erfahren. Es erscheint auch gerechtfertigt, daß die steuer- krästigste Oberschicht, welche durch die Steuerreform den erheblichsten Zuwachs an Belastung empfangen hat, in ihren! bisherigen Wahlrecht nicht allzu einschneidend verkürzt wird.
Wenn diese Reform in Folge der Verschiedenartig- teit der Verhältnisse vielleicht auch nicht in allen einzelnen Gemeinden die im Jahre 1891 vorhanden gewesene Vertheilung der Wähler auf die Abtheilungen völlig gleichmäßig wieder herstellen wird, so werden die neuen Bestimmungen im großen Ganzen doch diejenige ausgleichende Wirkung auf das Gemeindewahlrecht ausüben, welche bei Beibehaltung der überlieferten bewährten Grundlagen als wünschenswerth und zweckmäßig sich herausgestellt hat.
habe mich freigemacht, und du sitzest nun und malst!"
„Jawohl, mein Herr, denn ich will fertig werden und das Geld einkassiren!"
„Du hast doch da Geld genug!"
„Nein, ich will mehr, Fred, ich habe eine Idee!" —
Nun horchte Fred gespannt auf und blickte fragend in das schelmische Gesicht seiner Frau.
Sie ließ ihn eine Weile lächelnd warten und malte eine Theerose sorgsam fertig.
„Na, dann schieß doch los, du spannst mich auf die Folter!"
Jetz hielt sie inne, lachte ihn an und sagte sehr vergnügt : „Mit dem Gelde machen mir unsere Hochzeitsreise — ja?"
„Das ist eine Idee! Wahrhaftig, Träubel, das gefällt mir! Unsere versäumte Hochzeitsreise — noch nie sind wir über Nacht aus dem Hause gewesen — famoS — Träubel, dafür mußt du einen Exlrakuß haben!"
Nun packte er wieder ihr Köpfchen und küßte sie, bis sie auffchrie und Dora aus der Küche gerannt kam.
„Dora, wir reisen, wir machen unsere Hochzeitsreise!" schne Fred ihr entgegend, und lachend meinte diese:
„Nach zehn Jahren, auch eine Hochzeitsreise! Ich möchte meine lieber gleich machen!" Husch war sie wieder in der Küche und trällerte laut:
„Schau'» S', schau'» Sie mich mal an! — Diesen eleganten Schnitt" — und so weiter, — begoß dabei ihren Braten und handirte so graziös wie eine Bachstelze in der Küche umher, daß das junge, dumme Dienst-