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Sr. 56.

Erstes Blatt

Amtlicher Theil

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Hersfeld, den 8. Mai 1899.

Nach einer Verfügung des Königlichen NegierungS- Präsidenten zu Cassel dürfen Cementsteine zum Bau von Schornsteinen nur dann verwendet werden, wenn dieselben bei einer Höhlung von 20 cm Durchmesser eine geringste Wandstärke von 9 cm und mithin eine Breite von min­destens 38 cm erhalten.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hiermit angewiesen, bei den vorzunehmenden Bauabnahmen hier­auf besonders zu. achten und Zuwiderhandlungen alsbald

mit Ihrer Majestät der Kaiserin einen längeren Spazierritt. — Gestern früh traf der Kaiser von Kürzel in Ars an der Mosel ein. Am Bahnhöfe hatten drei Eskadrons des Magdeburgischen Dragonerregiments Nr. 6, welche als Eskorte bestimmt waren, Ausstellung genommen. Se. Majestät bestieg sofort den bereit stehenden Wagen und fuhr auf die Spitze des St. Blaiseberges, auf wel­chem rings um die Ausschachtungen für die Befestigungs­arbeiten ein kombinutes Bataillon ausgestellt war. Außer den unmittelbare« Vorgesetzten des Bataillons waren die höheren Offiziere der Metzer Garnison erschienen. Nach­dem der Kaiser bei seiner Ankunft auf dem St. Blaise- berge den Wagen, in welchem auch Graf Haeseler Platz genommen hatte, verlassen hatte und von dem General v. d. Goltz empfangen worden war, schritt er die Front

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dahier anzuzeigen. I. II. Nr. 1794.

Der Königliche Landrath.

J. V-:

Braun, KreiSdeputirter.

der ausgestellten Pioniere ab bayerische Pionierbataillon.

d. Goltz eine Ansprache an ausfühlte, dieses Bauwerk

und begrüßte besonders das Hierauf hielt General von den Kaiser, in welcher er liefere einen neuen Beweis

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Hersfeld, den 9. Mai 1899.

Unter Hinweis auf die Bekanntmachung, betreffend die Ausführungvorschriften zu dem Gesetze vom 10. Mai 1892 über die Unterstützung von Familien der zu Frie­densübungen einberufenen Mannschaften, vom 12. De­zember 1898 (R. G. Bl. S. 1305) wird den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises im Anschluß an die diesseitige Verfügung vom 27. Juli 1892 Nr. II. 1957, im Kreisblatt Nr. 92, hierdurch mitgetheilt, daß die seitherigen Formulare zu den Empfangsbescheinigungen (Muster A) vom Rechnungsjahre 1899 " ab nicht mehr verwendet werden dürfen, dieselben vielmehr durch die

leg' der oben bezeichneten Bekanntmachung beigegebenen ersetzt worden sind.

ss Eine Anzahl der Letzteren wird den Herren Ortsvor- ständen demnächst zur Benutzung bei eintretenben Fällen zugehen und bemerke ich gleichzeitig, daß dieselben auch für die Folge von hieraus kostenfrei bezogen werden können.

I. II. Nr. 1821.

Der Königliche Landrath.

I. V.: Braun, KreiSdeputirter.

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Hersfeld, den 8. Wai 1899.

Die Herren Bürgermeister der Schulorte des hiesigen Kreises werden unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt Nr. 17 l. Js. unter Nr. 370 zum Abdruck gebrachte Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen in Caffel vom 23 v. Mts. davon benachrichtigt, daß die von den Schulverbänden im Rechnungsjahre 1898/99 aus eigenen Mitteln bereits gedeckten M e h rbeträge zu der A l t e r s z u l a g e k a s s e für Lehrer mit 61 Mark für jede Lehrerstelle durch die Königliche Kreiskasse dahier demnächst zur Rückzahlung gelangen und sind die betr.ffenden Gemeinderechner mit entsprechender Einnahme-Anweisung zu versehen.

I. I. Nr. 2685.

Der Königliche Landralh.

J. V.: Braun, KreiSdeputirter.

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Hersfeld, den 10. Mai 1899.

In den nächste« Tagen wird den Herren OrtSvor- ständen je ein Exemplar der neu aufgestellten und be­stätigten Hundesteuer Ordnung, welche mit dem 1. April

Js. in Kraft getreten ist, zugehen.

I. A Nr. 1479. Der Königliche Landrath.

J. V.:

Braun, KreiSdeputirter.

Nachrichtcu.

n , . Berlin, den 11. Mai.

, Aufenthalt d e s K a i s e r p a a r e S 1111 . 41 . " " de liegen folgende weitere Meldungen

vor. e. Majestät der Kaiser unternahm am Montag

der treuen Fürsorge Seiner Majestät für das Reich, seine Giöße und Sicherheit. Der General gab im Namen Aller, die bei dem Bau thätig sein würden, das Gelöbniß ab, daß sie mit der größten Hingabe und Pflichttreue an der Herstellung desselben arbeiten würden, und schloß mit einem Hoch auf den obersten Kriegsherrn. Se. Ma­jestät der Kaiser erwiderte hierauf, es sei seine ernste Sorge gewesen, durch dieses neue, nach Westen vorge­schobene Bollwerk für die Sicherheit seiner treuen Unter­thanen und treuen Metzer Bürger zu sorgen und gleich­zeitig die Stadt Metz von der ganzen Umwallung zu befreien. Es werde hoffentlich ein Werk geschaffen werden, das dem Feinde für alle Zeit Widerstand leisten werde. Bei der alsdann stattfindenden Grundsteinlegung sagte der Kaiser: „Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes lege ich den Grundstein dieser Feste und taufe sie „Gras Haeseler". Nach Schluß der Feier bestieg Se. Majestät einen alten, noch erhaltenen Thurm und verweilte auf demselben eine halbe Stunde, um sich eingehend über den Plan der alten Festung zu orientieren. Gegen 11 Uhr fuhr der Kaiser über Jouy und Ars nach dem Gorgimout und verweilte auch hier längere Zeit, worauf die Fahrt nach Metz erfolgte.

Se. Majestät der Kaiser hielt am Mittwoch Vor­mittag Truppenrevue auf dem Uebungsplatze bei Frescaty ab. Von 9 bis 11 Uhr ließ Se. Majestät das KonigS- regiment Nr. 145 bataillonsweise vorexerciren. Daran schloß sich eine GeschtSübung im Feuer, au der auch Artillerie und Cavallerie theilnahmen. Dann folgte zwei­maliger Vorbeimarsch sämmtliher Truppen der Garnison, dem auch Ihre Majestät die Kaiserin im Wagen bei- wohnte. Se Majestät der Kaiser führte beide Male sein Regiment der Kaiserin vor, der Statthalter Fürst zu Hohenlohe-Langenburg führte sein neuntes Dragoner- Regiment vor. Um 2i/4 Uhr war die Parade zu Ende. Se. Majestät der Kaiser kehrte an der Spitze des Königs­regiments in die Kaserne zurück und nahm dort im Osfi- ziertzkasino das Fiühstück ein. Die Parade wurde von dem kommandirenden General Graf Häseler kommandirt und war vom schönsten Wetter begünstigt.

Im Ab geordneten Hause stand am Mittwoch die dritte Berathung des Lehrerrelicleu-Gesetzentwurss auf der Tagesordnung. Derselbe wurde nach den Be- schlüssen der zweiten Lesung angenommen und dazu ein Antrag Dittrich (Ctr ), welcher die Staatszuschüsse wesent­lich höher annimmt, obwohl der Finanzminister denselben für unannehmbar bezeichnete. Es folgte die erste Be­rathung des Gesetzentwurfes betr. die Polizei-Verwaltung in den Vororten Berlins.

Die Herrenhauskommission zur Vorberathung der Charfreitagsvorlage hat sich über eine Ab­änderung der Regierungsvorlage geeinigt. Nach den näheren Mittheilungen der „Germania" wird durch den neuen Entwurf, wenn er im Landtag zur Annahme ge. langt, die Regierungsvorlage in ihr Gegentheil verkehrt, b. h. statt der Vermehrung der Feier des hohen Tages der Christenheit würde eine Verminderung derselben her- beigefüh.t werden. Die in einem einzigen Paragraphen

bestehende Regierungsvorlage, wonach der Charfreitag als gesetzlicher Feiertag im Umfange der ganzen Monarchie gelten soll, ist völlig beseitigt worden. Statt ihrer hat die Commission einen Entwurf in zwei Paragraphen an­genommen, von denen der erstere für den ganzen Um­fang der Monarchie alle Rechtsgeschäfte am Charfreitag untersagt und bestimmt, daß die vom Rechte vorgeschrie­benen Fristen an diesem Tage nicht ablaufen. Diese Vorschrift besteht bis heute kraft einer Ministerialver- fügung, schafft also materiell kein neues Recht. Der zweite Paragraph setzt fest, daß durch Provinzial- oder Bezirkspolizei-Verordnungen, insoweit es konfessionelle Verhältnisse erfordern oder örtliche und gewerbliche es zulassen, Handlungen verboten werden können, welche die Feier des Charfreitags stören. In überwiegend katho­lischen Gemeinden können aber knechtliche Arbeiten nicht verboten werden, es sei denn, daß sie den Gottesdienst stören. Der erste Absatz dieses Paragraphen schiebt den Provinzial- und Bezirkspolizeibehörden die Aufgabe zu, eine Tabelle solcher Handlungen aufzustellen, die eine Feier des Charfreitags stören. Schon dadurch ist that­sächlich die Eigenschaft des Charfreitags als eines ganzen und vollen Feiertages ausgehoben. Ausdrücklich aber wird der Feiertagscharakter des Tages suspendirt durch den letzten Absatz des Paragraphen für den größeren Theil der Provinzen Schlesien und Posen, weil dort die Mehrzahl der Gemeinden überwiegend katholisch ist, und für einen Theil der Provinz Westfalen, wo überall der Charfreitag bisher gesetzlicher Feiertag im vollen Sinne des Wortes ist. Nach den Ausführungen des Cultus­ministers bei der ersten Lesung des Entwurfs hat der Charfreitag jetzt in sieben Achteln des preußischen Staats­gebietes die Geltung als gesetzlicher Feiertag kraft des Ediktes vom 28. Januar 1773.

Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Wie aus dem Berichte der Commission zur Vorberathung des Jnvaliden- versicherungs Entwurfs hervorgeht, ist für die namentlich auch aus Centruinskreisen geförderten Bestrebungen auf A u s s ch l u ß v o n L a n d w i r t h s ch a f t u n d H a n d, werkaus derJnvalidenVersicherung nicht die mindeste Aussiht vorhanden. Die verbündeten Re­gierungen haben erklären lassen, daß sie keine Linie von dem Umfange der Versicherungspflicht zurückgehen würden, und damit ist diesen Bestrebungen das vernichtende Ur­theil gesprochen. Es ist auch nicht gut einzusehen, wie die Angestellten in Landwirthschaft und Handwerk, die zusammen mit ihren Arbeitgebern nunmehr bereits nahezu ein Jahrzehnt Beiträge entrichtet und sich schon dadurch ein Anrecht auf eventuelle Entschädigung durch Inva­lidenrente und bei Erreichung des siebzigsten Jahres sichere durch Altersrente erworben haben, nunmehr abge- funden werden sollten. Jedoch diese Eventualität wird, wie gesagt, garnicht in Frage kommen. Im Gegentheil, nach den Aeußerungen, welche in der Reichstagskom­mission von verschiedenen Seiten über die Stellungnahme der Landwirthschast zur Invalidenversicherung in letzter Zeit gefallen sind, ist festzustellen, daß die Stimmung, die gegenüber dem sogenannte« „Klebegesetze" gegen­wärtig auf dem platten Lande gehegt wird, sich doch von der früherer Zeilen wesentlich unterscheidet.

(Deutschlands Eis ein fuhr im Jahre 1898.) Welchen ungewöhnlichen Schwankungen die Eis­einfuhr ausgesetzt ist, hat noch kein Jahr deutlicher als das Jahr 1898 bewiesen. Trotz der sehr umfangreichen Fabrikation künstlichen Eises, durch die sich ziemlich alle größeren Brauereibetriebe in Deutschland unabhängig von der Temperatur zu machen suchen, war der Bedarf im allgemeinen doch so groß, daß eine Menge von fast 357 000 Tonnen Natureis importirt werden mußte. Die höchste Ziffer zeigt bis dahin das Jahr 1884, dessen EiS- einfuhr 292 100 Tonnen, also auch noch nicht annähernd so viel wie 1898 betrug; doch kommt dabei noch der Umstand in Betracht, daß im Jahre 1884 der Verbrauch sich noch gänzlich auf Natureis beschränkte. In den Jahren 1890 bis 1895 belief sich Deutschlands Bedarf an ausländischem Eis auf durchschnittlich 3800 Tonnen pro Jahr im Werthe von ungefähr 40 000 Mark. Im