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«r. 47. Snid«) ta 22. Avril 1888.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 6. April 1899.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes üom 8. April 1874 werden die Zmpfstationen bezw. Impf- und Nach- schau-Tennine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1899 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld, Montag den 8. Mai, Vormittags 9 Uhr,
Nachschau: Montag den 15. Mai, Vormittags 9 Uhr, b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershausen mit Hählgaus, Heeues, Meisebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 9. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag ben 16. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Dienstag den 9. Mai, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Dienstag den 16. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos,
umfassend die Ortschasten Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.
Impfung: Freitag den 12. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag ' den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis,
umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergcis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein,
Impfung: Sonnabend den 13. Mai, Nachmittags
Nachschau: Sonnabend den 20. Mai, Nachmittags 4'/' Uhr r
5. Station Scheuklengsfeld, umfassend die Ortschaften Scheuklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landers- hausen, Untcrlveisenbvrn, Wüstfeld, Malkomes, Schenkfolz, Dünkelrode, Alotzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Freitag den 26. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Freitag deu 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station R an sba ch, umfassend die Ortschaften Rausbach und Ausbach. Impfling: Freitag den 26. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 2. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigvhof mit Nippe. , . ...
Impfung: Freitag den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr, Nachschau: Freitag den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspen- Hausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Niederaula unb ÜÄiui: Dienstag den 9. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 16. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
9. Station U n t e r h a u n, umfassend die Oitschafteu Unterhaun, Oberhaus Eltm, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain. , , Impfling: Mittwoch den 24. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 31. Mai, Nachmittags 3 Uhr. 10. Station Nie der anla, umfassend die Ortschaften Niederaula, Meugshanscn, SolmS, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshauseu, Kemmc- rode und Engelbach. .
Impfling: Mittwoch den 10 Mai, Vormittag- 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr 1l. Station Frie litt gen umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Ger-dorf, Heddersdorf uub Willingshain.
Impfung: Sonnabend den 6. Mai, Vormittags 11 Um Nachschau: Sonnabend den 13. Mai, Vormittags 11 Uhr
12. Station Kirchheim, ; umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershansen, Goßmannsrode und Rotterterode.
Impfling: Sonnabend den 6. Mai, Nachmittags 1 Uhr Nachschau: Sonnabeud den 13. Mai, Nachmittags 1 Uhr.
13. Station F ri e d e w a l d , umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhausen, Geth- semane, Herfa, Unterneurode unb fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Mittwoch den 24 Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 31. Mai, Vormittags 9 Uhr
14. Station W i d d ers h a usen, umfassend die Ortschaften Widdershauseu, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Dienstag den 23. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, Vormittags 10 Uhr.
15. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen und Wölfershausen. Impfung: Dienstag den 23. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, Mittags 12. Uhr.
16. Station H e i in b o l d s h a u s e n, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.
Impfung: Dienstag den 23. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
17. Station Holzhe im, umfassend die Ortschaften Crnspis, Hilperhausen, Holzheim unb Stärklos.
Impfung: Montag den 8 Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Montag den 15. Mai, Vormittags 10 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfling und Nach- > schau im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schnlräume benutzt.
Die Jmpfuug wird seiteils des Jmpfarztes in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1899:
1. jedes im Jahre 1898 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern üb erstanden hat.
2. die Kinder, welche im Jahre 1897 oder früher geboren unb im Jahre 1898 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder g a r n i ch t geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern Überstunden haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, mich den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, ^namentlich aber die Termine aus ortsübliche Weise zu wiederholte n M a l e n bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zn impfenden Kinder und Schüler au Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig ii gchdrückli ch st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder ober Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bi* zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestrast
Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einsordern der vorgefchriebenen Be
scheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpf- geschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.
A. 1043. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n j tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 4. April 1899.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Mittwoch den 26. April d. Js. (nicht am Freitag den 28. d. Mts. wie im Kreisblatt
Nr. 41 angegeben) und
Donnerstag den 27. April d. Js.
(nicht am Sonnabend den 29. d. Mts. wie im Kreisblatt Nr. 41 angegeben)
jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an im Saale des Gastwirths Herrn B. Bolender hierselbst statt.
Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landge, meinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungsraume nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung schien, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Com- mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilu ng der Reklamation a n k o in m t, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) i m Termine m i t z u e r s ch e i n e n haben.widrigenfallSeineBerücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht statt- finden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten, an Epilepsie zu leiden, die im § 65, 6 der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 ZeugM zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich an f die in letzter Zeit vorgekoin menen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste, welche von einem b e a in - t e t e n A r z t e ausgestellt sein müssen, s i ch vorzugsweise über neuere Anfälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen'R e k l a m a n t e n , welche sich außerhalb b e s i n d e n und welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützthaben,diediesbezüalichenPost- scheinevorzuzeigen, wie auch alle angeblichen Krankheiten durch Vorlage von