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Nr. 38. Somdenil ben K März 1888.
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Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöttsigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
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Amtlicher Theil.
Vekanntmachung.
t Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlnngen im t Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Hersfeld 1, Donnerstag den 13. April 1899, Vormittags 8 U h r, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld.
. 2. Zu Obergeis.
k Donnerstag den 13. April 1899,
k Nach in i t t a g s 3 U h r,
ä für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen
>- mit Hof Hählgaus, Arm, Biedebach, Gittersdorf, Goß-
mannsrodH Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.
3. Zu Hcimboldshausen.
Dienstag den 18. April 1899, Vormittags 11 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Ben- aendorf, Friedewald, Gethsemaue, Harnrode, Heimboldshauseu, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- - fershausen und Unterneurode.
, 4. Zu Scheuklcugsfcld.
Dienstag den 18. April 1899, Nachmittags 3 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Courode, Dün- . kelrvde, Hillartshausen, Malkvmes, Motzfeld, Oberleugsfeld,
_ Rausbach, Hilnies, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk-
lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und
| Wüstseld.
I 5. Zu Unterbaun.
Donnerstag den 20. April 1899, Nachmittags 3 U h r, _ für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Hausen, Holzheim, Kohlhansen, Oberhauu, Roßbach, Roten- ei. see, Sieglos, Unterbaun und Wippershain.
6. Zu Niederaula.
Freitag den 21. April 1899, Vormittags 1 0 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Alleudorf, Asbach, Beiershausen, Frielingeu, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimbolds- Hausen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg.
7. Zu Hersfeld II.
Freitag den 21. April 1899, Nachmittags 4 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Rei- los, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz für Hersfeld I. und II.; Turnplatz am Hain.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Frühjahrskontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve angehören, sämmtliche zur Disposition der Ersatzbehörden, sowie zur Disposition der Trup- pentheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejeuigeu Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1887 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst- kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrskontrolversammlung dieses Jahres entbunden.
2. Die Einberufung zu deu Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolver- fammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen rc. gehören zu deu Ortschaften, zu deren Gemeinde sie zählen.
4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommaudos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheit, oder sonstige Berhin- , derungsfälle, müssen entweder, durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrolversamm- Inngsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militairfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrolversammlung einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach dem Militair- Straf-Gesetzbuch unterworfen.
Hersfeld, den 17. März 1899.
Königliches Bezirkskommando.
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Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemcindcbezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört,
hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
Hersfeld, den 20. März 1899.
II. 1241. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. März 1899.
Bei der Zunahme des Obstbaues einerseits und der Abnahme der natürlichen Niststätten durch Verschwinden der Hecken und Gebüsche im Felde andererseits erscheint es geboten, um einer Insektenplage möglichst vorzubeugen, den nützlichen Vögeln vermehrte Gelegenheit zur ungestörten Ausübung des Brutgeschäfts zu gewähren.
Dazu sollen die von anerkannt sachverständiger Seite auf Grund langjähriger Beobachtung konstruirten Nistkästen eine hervorragende Hülfe bieten. Derartige Nistkästen werden von der Firma Gebrüder Scheid in Büren (Westfalen) in gutex Qualität zu nachstehenden Preisen offerirt.
Bei Abnahme von Stück
Kasten A für alle fünf Arten Meisen (Kohlmeise, Blaumeise, Sumpfmeise, Tannenmeise, Haubenmeise), Spechtmeise, Baumläufer, Wendehals, Trauerfliegenschnäpper, Gartenröthel, Kleiner Buntspecht ....... Kasten B für Ätaare, Große Buntspechte und Wendehals, Spechtmeise, Trauerfliegenschnäpper, Gartenröthel, Kohlmeise (letztere 5 Arten beziehen sowohl Kasten A wie B. Im Allgemeinen genügt aber für dieselben Kasten A . .
Kasten C für Grün- und Grauspecht und Wiedehopf...... Kasten D für Hohltaube, Blaurake, Wiedehopf, Thurmfalke, Dohle, Käuze, Eulen Kasten E für Thurmsegler .
Kasten F fürHausröthel, Grauer Fliegen-
schnäpper, Bachstelze
1 12
MO
Mk7
60
0,60
0,75
2,20
2,20
0,75
0,50
0,55
0,70
2,00
2,00 0,70
0,45
0,50
0,65
0,65
0,40
Für den praktischen Vogelschutz kommen hauptsächlich nur Kästen A, B und F in Betracht. In Obstgärten und im
die Kästen , ,
Walde empfiehlt es sich '/, A, -/, B anzubringen.
Falls nicht anderes gewünscht, wird jeder Sendung ein Schlüssel (G) und die zum Annageln der Kästen erforderliche Anzahl Schraubennägel (H) beigefügt.
Schlüssel ä Stück 0,50 Mk., Schraubennägel für Kasten A, B, E, F, 60 mm lang, ä 100 Stück 1,50 Mk., für Kasten C, D, 100 mm lang, a 100 Stück 2 Mk.
Die Preise verstehen sich ab Eisenbahnstation Buren in Wests, in Baar ohne Sconto, und Zahlung: Büren i. Wests.
I. A. Nr. 794.
Erfüllungsort für Lieferung
Der Königliche Landrath
J. V.:
H e e g , Kreissekretär.
Hersfeld, den 21. März 1899.
Vom 1. Mai d. I. ab werden im hiesigen Kreise (Amte, Stadtgebiete rc.), in Ausführung des Gesetze» vom 7. April 1869 trigonometrische VermessungS-Arbeiten ausgeführt werden. Die mit diesen Arbeiten beauftragten Offiziere, Beamten, (Trigonometer und Hülfstrigono- meter) werden sich durch „offene Ordres" der Herren Minister des Innern und für die Landwirlhschast aue« weisen, die als Hülfsarbeiter kommandirten Soldaten führen zu ihrer Beglaubigung Ausweise mit sich, welche von dem Chef der Trigonometrischen Abtheilung der LaudeS-Aufnahme durch Dienststempel und Unterschrift vollzogen sind.
Bei der Wichtigkeit der zu gemeinnützigen Zwecken gesetzlich angeordneten Arbeiten erwarte ich, daß Die be» lheiligten Grundbesitzer dieselben nach Möglichkeit unterstützen und insbesondere das Betreten ihrer Feldmarken den wie vorstehend beglaubigten Personen auch ohne vorherige Anzeige gestatten. '
Die betreffenden Trigonometer sind angewiesen, jede Flurbeschädigung nach billiger Uebereinkunft, alle Kosten für Fuhrwerk, Holz, Baumaterial, besondere Hüls». leistungen, Arbeiter rc., nach ortsüblichen Preisen baar zu bezahlen; dagegen haben dieselben mit dem Ankauf der Bodenflächen, welche zum Schutze der Festlegung»- steine von den Grundbesitzern an den Staat abzutreten sind, Nichts zu schaffen. Die Erwerbung dieser Schutzflächen für den Staat erfolgt später im Verwaltung«, wege; die Zahlung hierfür wird durch die Steuerkassen geleistet.