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Nr. 8. Sonnabend den 21. ^anunr 1899.

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

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Die Schneider-Innung zu Hersfeld hat bei mir die Errichtung einer Zwangsinnung beantragt. Die Zwangsinnung soll alle Diejenigen, welche in der Stadt­gemeinde Hersfeld das Schneidergewerbe als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, gleichviel ob dieselben der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge halten oder nicht, umfassen.

Ich habe daher auf Grund des § 100 Abs. 1 der ReichSgewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897 (R G. Bl. S. 663) und der Be­stimmung unter II. B. 22 der zu dem letzteren ergangenen Ausführungsanweisung vom 1. März 1898 den König­lichen Landrath, Herrn Geheimen Regierungsralh Frei- Herrn von Schleinitz zu meinem Kommissar zur Ermittelung, ob die Mehrheit der belheiligten Gewerbe­treibenden in der Stadt Hersfeld der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, bestellt. (A. II. 13737). Cassel, am 6. Januar 1899.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Bremer.

Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der ersten Hälfte des Monats Februar 1899 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1898 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte Umfragen mög­lichst zuverlässige Angaben über die im Jahre 1898 wirklich geerntete Menge an Bodenprodukten zu gewinnen. Die bei den gleichen Ausnahmen in den jüngst veiflosse- nen Jahren ausgesprochene Hoffnung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse die angeordneten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherm ise nicht getäuscht worden. Dies berechtigt zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernte- Ergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als auch sonstige sachkundige und erfahrene Männer ihre thatkräftige Mitwirkung in den Schätzungs-Kommissionen nicht versagen werden. (A. IV. 10648.)

Cassel, am 9. Januar 1899.

Der Regierungs-Präsident. I V.: v. B r e m e r.

Hersfeld, den 13. Januar 1899.

In der Nummer 1 des Negierungs-Amtsblatts für 1899 ist ein Auszug aus den Vorschriften der Bulgari­schen Regierung über den Pflanzen- rc. Verkehr veröffent­licht, worauf die in Betracht kominenden Gewerbetrei­benden seitens der Herren Ortsvorstände aufmertfam zu machen sind.

I. I. Nr. 255. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Hersseld, den 12. Januar 1899.

Die Herren Oitsvorstände des Kreises haben in den Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, daß das Pflugwenden auf Wegeterrain, insbe­sondere in den Gräben, verboten ist. Zuwiderhandlungen, wie solche in neuerer Zeit insbesondere in den Gemark­ungen AuSbach, Ransbach und HillartShausen von dem

EWegeaussichtspersonal wahrgenommen worden sind, werden auf Grund des zum Schutze der Landwege und des Verkehrs auf denselben erlassenen Regulativs vom 31. August 1853 bestraft.

I. I. Nr. 152. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, _________ Geheimer Negierungs-Rath.

Hersfeld, den 20. Januar 1899.

Diejenige» Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 9. Januar ds. Js. J. A. Nr, 89, Kreisblatt Nr. 6, Einreichung des Ver­

zeichnisses über die am 1. Juli v. Js. vorhandenen deck- fähigen Kühe sowie sprungfähigen Bullen betreffend, im Rückstände sind, werden m i t F r i st bis z u m 28. d. M.

bei Meldung von 3 Mark Strafe hieran er­innert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Hersfeld, den 20. Januar 1899.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 9. Februar 1884 Nr. 1721, Kreisblatt Nr. 20, Revision der Feuerstätten be­treffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 28. d s. M t s. bei M e i d u n g von 3 Mark Strafe hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Hersfeld, den 11. Januar 1899.

Aus Anlaß eines Spezialfalles mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß den Herrn Lehrern die Annahme des sogenannten Neujahrs- und FastnachtSgeldes, sowie von Ostereiern untersagt ist.

Die Herrn Ortsvorstände wollen solches, soweit Sie es für erforderlich erachten, in den Gemeinden aus ortsübliche Weise bekannt machen lassen.

I. I. 174. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Cassel, den 17. Januar 1899.

Das Königliche Landrathsamt bitten wir, den Inter­essenten des dortigen Kreises sehr gefälligst bekannt geben zu wollen, daß das Proviantamt bis auf Weiteres noch Roggen, Hafer und gutes Wicsenheu von magazinmäßiger Beschaffenheit kauft und dafür bis zu den höchsten Tages­preisen zahlt.

Königliches Proviantamt. An das Königliche Landrathsamt Hersfeld. * * *

Hersfeld, den 18. Januar 1899.

Wird veröffentlicht.

I. 337. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Ier Reichstag.

Der 18. Januar war ein sogenannter Schwerinstag, an dem Jnitiativ-Antrüge erledigt werden. Auf der Tages-Ord- nung stand zunächst der Antrag des G r a f e n K l i n k o w - st r ö in, dem zufolge die Veröffentlichung geheimer Erlasse bestraft werden soll. Der Antragsteller sprach sich dahin aus, daß Erlasse, soweit sie sich auf die Bekämpfung der anti- monarchischen und revolutionären Sozialdemokratie beziehen, nicht geheimgehalten werden sollten. Gegen die Sozialdemo- kratie müsse man mit offenem Visir kämpfen. Liebknecht meinte, ein Redakteur könne doch nicht wissen, ob ein ihm übermittelter Erlaß geheim sei oder nicht. Die Veröffentlichung selbst bezeichnete er als einverdienstliches" Werk im Interesse desStaatswohls". Nachdem dann noch die Abgeordneten v. Kardorff und Dietrich im Sinne des Antragstellers gesprochen, wurde die Diskussion geschlossen und der Antrag gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien abge­lehnt. Weiter stand der Antrag A g st e r und Genossen aus der Tagesordnung, der dahin geht, die Gewerbe-Gerichte obli­gatorisch zu machen und ihre Zuständigkeit auf alle Arbeiter und das Gesinde auszudehnen. Das aktive Wahlrecht soll auch den weiblichen Personen zugestanden und das Alter für das aktive und passive Wahlrecht auf das zwanzigste Lebens­jahr herabgesetzt werden. Begründet wurde der Antrag von dem Sozialdemokraten Z u b e i l. Für einen weniger weit­gehenden Antrag des Centrums trat der Abgeordnete T r i m - b o r n ein. Er verlangte int Sinne dieses Antrages, daß die Gewerbe-Gerichte möglichst obligatorisch gemacht und in ihrer Kompetenz als Einigungs-Aemter auch ohne Anrufung allge­mein anerkannt würden. StaatssekretärNieberding erklärte, daß das Reich - Justizamt mit andern dringenden Arbeiten sehr überlastet sei. Die Regelung der kaufmännischen

Schiedsgerichte befinde sich in der Schwebe. Freiherr von S t u m nt machte geltend, daß durch Erfüllung der seitens der Antragsteller erhobenen Forderungen nur die Agitation der Sozialdemokratie gefördert würde. In ähnlichem Sinne äußerte sich endlich noch der Nationalliberale H i l b e ck, während der Freisinnige Schrader den Antragstellern zu stimmte. Die Berathung wurde alsdann vertagt. Am 19. wurde die zweite Etatsberathung fortgesetzt, und zwar beim Spezialetat des Reichsamts des Innern. Am Tische des Bundesraths war der Staatssekretär Dr. Graf o. Posa - d o w s k y anwesend. Das Wort erhielt zunächst der Abg. R o c s i ck e lwildliberal). Derselbe führte Klage darüber, daß die Novelle zum Alters- und Jnvaliditätsgesetz noch nicht vor- liege, daß auch die übrigen angekündigten sozialpolitischen Vorlagen noch nicht eingegangen seien. Der Redner sprach sich weiterhin gegen jegliche Beschränkung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter aus und verlangte eine energische Fortführung der Sozialpolitik. Der Abg. Wurm lSoz.) kritisirte die Be­richte der Fabrikinspektoren abfällig. Den Arbeitern käme die Gewerbeaufsicht wenig zu Gute, da jede Beschwerde von den Arbeitgebern mit Entlassung rc. geahndet werde. Nur eine Arbeiterorganisation könne da Besserung schaffen.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, den 19. Januar.

Se. Majestät der Kaiser empfing gestern Mittag den Prinzen Albert von Schleswig-Holstein. Zur Frühstückstafel bei Ihren Majestäten waren der Botschafter Graf von Münster mit Tochter und der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister v. Bülow geladen. Um 3 Uhr Nachmittags unter­nahmen Beide Majestäten eine Spazierfahrt nach dem Kurfürstendamm und machten dort einen kurzen Spaziergang. Abends um 7'/< Uhr fand Defilircour statt. Heute Morgen unternahmen Beide Maje­stäten den gewohnten Spaziergang im Thiergarten. Um 10 Uhr hörte S e. Majestät der Kaiser den Vortrag des Kriegsministers Generalleutnants v. Goßler und darauf den Vortrag des Chefs des MilitärkabinetS, Generals der Infanterie von Hahnke. Um 12 Uhr empfing Allerhöchstderfelbe den Geh. Regierungsralh Mießner. Um 12'/, Uhr besichtigte Se. Majestät auf dem kleinen Schloßhof eine für Se. Majestät den Sultan bestimmte Kanone.

Gestern Abend um 7/-2 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen Majestäten im Rittersaal des königlichen Schloffes die große Defilircour statt. Während ungezählte Wagen, zumeist von Schutzleuten zu Pferde eskortirt, heranrollten und bald in den Höfen und auf den Plätzen am Schloß undurchdringliche Knäuel bildeten, füllten sich die strahlenden Säle und Gemächer, Kammern und Gallerieen des Schlosses mit den Gelade­nen. Die Gala- und Parade-Uniformen der Herren, die leuchtenden Farben der rohes äs conr der Damen ver­einten sich zu buntem Glanz. Die Majestäten heiraten in feierlichem Zuge unter großem Vortritt der Hofchargen den Rittersaal, nach ihnen die zur Zeit hier anwesenden Prinzessinnen und Prinzen des königlichen Hauses und die Gefolge. Das Kaiserpaar nahm vor dem Thron Aufstellung, die Prinzessinnen und Prinzen zu bessert Seiten, der große Vortritt chaine-bildend gegenüber. Während der Cour, bei der die Damen einzeln, die Herren paarweise vorübergingen, wurden die zum ersten Male bei Hofe erschienenen Frauen, Fräulein und Herren den Majestäten vorgestellt. Zuerst schritten die Damen der Botschafter und des diplomatischen Korps vorüber, sodann die Botschafter, mit dem Grafen Lanza und Herrn v. Szögyeny an der Spitze, das diplomatische Korps und die von diesem eingeführten Fremden. Es folgten die inländischen Damen, verheiralhete, neu vorzustellende verheiralhete und unverheirathete, vorgestellte unverhei- rathete, sodann die Herren: Fürstlichkeiten, Mitglieder des BundeSraths, die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit dessen Bande, die Generalität, die Staatsminister, die Präsidien des Reichstages und beider Häuser des Landtages, die Wirklichen Geheimen Räthe und Exzellenzen und so fort, Kammerherren, Johanniter, ritterschaftliche Uniformen, Geistliche. Den Beschluß