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$r. 5. Soimtrfiog den 12. 8aN«r 1899.

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Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 6. Januar 1899.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich eignenden Mililairpflichtigen ihre dessallsigen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch de s An­rechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatzbehörde III. Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.

Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge werden die be­treffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kennt­niß gebracht und weise ich die Herrn Orlsvorstäiide des Kreises an, den Inhalt dieser Paragraphen auf ortsüb­liche Weise alsbald bekannt zu machen.

I. II. Nr. 31. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs-Rath.

§ 89 der Wehrordnung vom 22. November 1888.

1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebens­jahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehöroe dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in sol­chem Falle die Aushändigung des Berechtigungs­

Allein durchs Leben. '

Von H. Oehink e.

(Fortsetzung.)

Meta hatte sich inzwischen von dem eisten Schreck erholt. Erst pßt, als sie das wunderschöne, süße Ge- sichtcheii ihres Lieblings wieder vor sich sah, kam bei ihr die Sehnsucht, die sie das ganze Jahr gequält hatte, zum Ausbiuch.

Mit zitternder Hand schloß sie die Korridorthür auf und zog die Geliebte, so Langentbehrte herein.

Susi, liebe Susi, endlich habe ich Dich einmal wieder!"

Susi sah sie ganz verduzt an, erwiderte aber ihre Küsse aus das zärtlichste.

Wenn Du Dich so sehr nach mir gesehnt hast, warum kommst Du denn nicht, wenn ich Dich rufe?" klagte sie in dem weinerlichen Tone eines verzogenen Kindes.

Setz Dich nur erst, Liebling, sieh hier auf das Sopha, es ist noch von daheim ! Doch wie blaß Du bist !"

Susi hatte in der That etwas von ihrer frühern Frische verloren. Ihre Augen waren von blauen Rändern umzogen, und auf ihren Zügen lag eine Spannung, eine Unruhe gleich einem unterdrückten Kummer. ^m Übrigen aber war sie im Gegensatz zur Schwester mit vollendeter Eleganz gekleidet. Unter dem | hellseidenen Reisemantel ein zartlila Crepe de chinc-Ge-

scheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre zu er­folgen.

Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Bei- bringung der für die Ertheilung des Berechtigungs­scheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres (§ 22,2) bei der Prüfungscom­mission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahms­weise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter In­stanz ertheilt werden.

2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Piüsungs- kommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein , würde (§§ 25 und 26).

3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zu in 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungskommission schriftlich zu melden.

Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militairpflichtjahres eingehende Meldungen dür- | fen ausnahmsweise von der Prüfungskommission be­rücksichtigt werden (Ziffer 1).

4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:

a. ein Geburtszeugniß

b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auezu- rüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unter- , halt zu übernehmen?)

Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu be­scheinigen.

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oder-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- progyainasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen inilttairberechtigten Lehranstalten) durch den Dir.ktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorge­setzte Dienstbehörde auszustellen ist. -

Sämmtliche Papiere sind im Originale einzu- reichen.

*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkern» i genügt die Einwttiiaung des Vaters oder Vormundes (§ 15, 41.

waud, ein entzückendes Veilchenhäubchen, maisgelbe Hand­schuhe, alles neu, modern und geschmackvoll.

Meta hatte in ihrer großen Wiedersehensfreude das Seltsame dieses Besuches vergessen. Erst nachdem sie sich an dem geliebte» Gesichlcheu da neben sich ordentlich saltgesehe», das sie jetzt mit dem seinen Leidenszug um den Mund mehr denn je an das der Mutter erinnerte, fragte sie:

Aber, sage einmal Liebling, wie kommst Du denn eigentlich heute hierher allein, ohne Deinen Mann? Warum schriebst Du nichts vorher? Wie entsetzlich, daß Du mich nicht getroffen?"

Susis Wangen überzogen sich mit einer hohen ' Nöthe, die jedoch sofort einer fahlen Bläffe wich.

Ich schrieb Dir doch, daß ich Dich brauchte, daß ich Dich sprechen müßte auf jeden Fall! Warum kamst Du nicht, um mir beizustehen in meiner großen Ver- laffenbeit?"

Du verlassen?" rief Meta.Versündige Dich doch nicht! Du hast Deinen Mann, der Dich liebt, mehr denn alles in der Welt, Deine schöne Häuslichkeit, keine Sorgen, keinen Kummer . . . Susi, Susi, denke doch an uns hier in Berlin! Wie habe ich ringen und ar­beiten, was habe ich ertragen müssen, ehe ich es so weil brächte, daß wir wenigstens nicht zu hungern brauchen. Du eine junge, schöne, geliebte Frau, Du bist verladen!"

Welch einen Begriff Du hast von einem solchen Glück!" erwiderte die junge Frau heftig.Wenn Du wüßtest, wie sehr ich mich nach meinem Mädchenthum ;

§ 91 pos. 2 clt. Wehrordnung.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

»Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August ange, bracht werden.

Nach diesen Zeitpunkten eingehende ZulassungSge- suche dürfen durch die Prüfungskommission nur aus­nahmsweise und nur dann berücksichtigt werden, wenn die Prüfung noch nicht stattgehabt und der im § 89, 1 für den Nachweis der Berechtigung festgesetzte späteste Zeitpunkt nicht überschritten ist.

Hersfeld, den 5. Januar 1899.

Die Baumwärterkurse im pomologischen Garten zu Caffel sind für das laufende Jahr wie folgt festgesetzt: 6 wöchentlicher Hauptkursus vom 6. März bis 22. April (mit Osterpause vom 30. März bis 5. April), 14 tägiger Sommernachkursus vom 4. bis 16. Juli, 14 tägiger Herbstnachkursus vom 18. bis 30. September.

Mit Bezug auf die im Kreisblatt Nr. 140 für 1893 veröffentlichten Statuten rc. über die Ausbildung von Baumwärtern im pomologischen Institut in Caffel em­pfehle ich aufs Neue die Theilname an den diesjährigen Kursen, da nur auf diese Weise eine gedeihliche Ent­wickelung des Obstbaues auch im hiesigen Kreise erwartet werden kann.

J. I. 65. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei nitz, Geheimer NegierungS-Nath.

Hersfeld, den 7. Januar 1899.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 28. Dezember 1898 I. A. Nr. 4751, Kreisblatt Nr. 154, Einreichung der Branntweinsteuer - Ordnung betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist b i s zum 15. b. M. bei M e i d u u g von 3 Mark Strafe hieran erinnert.

I. A. 4751. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Gnheimer Regierungs-Rath.

Gesunden: ein Blechtopf und eine Schippe. Mel­der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Kleba.

zurücksehne! Ich bin entsetzlich unglücklich!" Sie be* gann laut zu schluchzen.

Aber Liebling!"

Meta war nun doch ernstlich bestürzt.

Nun, Du brauchst mich nicht gleich so schrecklich an- zustarren mit Deinen großen Augen. Meine Schuld ist es nicht, wenn nicht alles so geworden ist, wie wir es uns ausgemalt hatten. Ach, die Männer! Und erst mein Mann! Vor der Hochzeit, als Bräutigam, da war er nett, aufmerksam, galant, freigebig, keinen Tag konnte er ohne mich leben, Du weißt es ja! Und jetzt! Frühmorgens, wenn ich noch schlafe, kommt schon ein Junge, ihn zu einem Kranken zu holen. Kaum ist er wieder daheim, und wir sitzen endlich bei Tisch, da steht schon ein altes Weib draußen und will ihren schmutzigen Finger verbunden haben. Nachmittags, wenn die Sonne am herrlichsten lacht, da hat er Sprechstunde, und Abends sitzt er entweder am Schreibtisch, oder ermuß" mit den Honorationen Billard spielen. Was derweil aus mir wird, das kümmert ihn nicht. Ich habe ja mein Klavier und meine Bücher. Ja, wenn ich nichts weiter thun will als Klavierspielen, hätte ich doch nicht zu heirathen brauchen! Welch ein herrliches Leben Mama geführt hat! Diese Huldigungen, diese Blumen, Geschenke und die interessante» Bekanntschaften ! Warum bin ich nicht Künstlerin geworden statt einer Doktorsgattin in P.! Dieses Nest, dieses öde, entsetzliche! Im Sommer mag es ja gehen, aber der Winter! Keine Oper, kein