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Amtlicher Theil.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 16. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie auf den 16. Januar k. I. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses, hier Leipziger- straße Nr. 75 und in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten, hier Prinz Albrechtstraße, Nr. 5/6, am 15. Januar k. J. in den Stunden von 9 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 16. Januar k. J. in den Morgenstunden von 8 Uhr früh ab offen liegen wird.
In diesen Bureaus werden auch die LegitimationS- karlen zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug aus dieselbe gemacht werden.
Berlin den 21. Dezember 1898
Der Minister des Innern, gez: von der Necke.
Berlin, den 2. Dezember 1898.
Um denjenigen Deutschen, die sich der Fahnenflucht oder der Verletzung der Wehrpflicht schuldig machen, den Aufenthalt im Auslande zu erschweren und sie dadurch zur Rückkehr zu bewegen, ist durch den Erlaß vom
19. März 1895, im Einverständniß
mit dem Herrn Justizminister angeordnet worden, daß die Gemeindebehörden'sich der Bekanntmachung des Aufgebots zum Zwecke der Eheschließung für die bezeichneten Personen zu enthalten haben.
In weiterem Verfolg dieses Erlasses bestimmen wir hiermit, daß AuSzüge aus den Standesregistern, welche für im Auslande sich aushaltende Fahnenflüchtige und ausgetretene Militärpflichtige nachgesucht werden, nur dann durch die zuständigen Gemeinde- und Aufsichtsbehörden die vorgeschriebene Beglaubigung erhalten dürfen, wenn der Nachweis geführt wird, daß die Auszüge nicht zur Förderung eines persönlichen Interesses irgend welcher Art der in Rede stehenden Personen nachgesucht worden sind, sondern zu anderen Zwecken, insbesondere zum amtlichen Gebrauch des ausländischen Staates, verwendet werden sollen.
Der Minister des Innern.
J. A.: gez. Braunbehrens
Der Kriegsminister. I A : gez. von Kebahn.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel.
L M. 4371. K. M. 241/11. 98 6. 3.
*
Cassel, den 17. Dezember 1898.
Abschrift zur Kenntniß und Nachachtung bezw. zur Mittheilung an die unterstellten Standesämter unter
Bezugnahme auf meine Verfügung vom 16. Mai 1895 — A. I. 2737 —. A. I. 9169.
Der Negierungs-Prästdent. J. V : von Bremer.
An die Herren Standesbeamten in den Städten des Bezirks unter Umschlag der betr. Magistrate bezw. der Herren Bürgermeister in den Städten ohne Magistrat und an die Herren Landräthe des Bezirks.
* *
♦
Hersseld, den 3. Januar 1899.
Wird den Herren Standesbeamten des Kreises mit Bezug auf das Ausschreiben vom 31. Mai 1895, I. 3067 I. (Kreisbl. Nr. 65) zur Nachachtung mitgetheilt.
A. 7. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, Geheimer NegierungS-Rath.
Hersfeld, den 3. Januar 1899.
Nach § 9 der Landgemeinde-Ordnung vom 4. August 1897 muß die Liste der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberechtigten, deren Führung dem Ortsvor- stande obliegt, alljährlich im Monat Januar berichtigt werden. Auch soll nach § 27 der Landgemeindeordnung die gemäß § 26 ausgestellte Wählerliste alljährlich in der Zeit vom 15. bis 30. Januar öffentlich ausgelegt werden (s. Seite 5 der zweiten Anweisung zur Ausführung ; der Landgemeindeordnung II 2). Bis zum 1. Februar jeden Jahres ist mir anzuzeigen, daß die Berich- ■ tigung der Liste der Gemeindeglieder unb sonstigen Stimmberechtigten sowie die vorgeschriebene Offenlegung der Wählerliste stattgefunden hat.
In Folge dieser Bestimmung ist die diesseitige Verfügung vom 4. Mai 1880 Nr. 4917, im Kreisblatt Nr. 36, betreffend Führung des Ortsbürger- und Beisitzer-Verzeichnisses hinfällig geworden und der Terminkalender entsprechend zu berichtigen.
A. 24. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs-Nath.
Hersfeld, den 5. Januar 1899.
Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß in jedem Frühjahr und Sommer in der Baumschule zu Breitenau zur Förderung des Verständnisses und Interesses für Odstbaumzuchl praktische Unterweisungskurse in den verschiedenen Veredelungsmethoden mit 4- bis 6tägiger Dauer stattfinden. Die getroffenen desbezüg- lichen Bestimmungen sind im Kreisblatt Nr. 47 von 1887 abgedruckt.
Diese für Ortswege- und Baumwärter, sowie für Privatpersonen, die sich für praktischen Obstbau interes- siren, unentgeltlich ertheilten Unterweisungen, welche die Hebung des Obstbaues im Beziik erstreben, werden noch keineswegs in der ausgiebigen Weise benutzt, wie es die gemeinnützige und für den rationellen Obstbau wichtige Einrichtung wünschen läßt.
J. I. Nr. 105 Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Hersfeld, den 6. Januar 1899.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 23. April 1896 I. I Nr. 2340, Kreisblatt Nr. 51, die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 1 2. d. M t s. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr v o n S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 2. Januar 1899.
In Gemäßheit des § 25 bezw. 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
1. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1879 biS einschließlich 3 1. Dezember 1879 geboren sind,
2. dieses Aller bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz
Behörde zur Musterung bezw. Aushe, bung gestellt,
3. sich zwargestellt, aber über ihrMili - tärverhältniß nochkeine festeBestim - mung erhalten haben,
sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge. meinden, einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises, haben demgemäß im laufenden Monate folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen:
„Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstände seines Wohnorts zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im DevO^en Reiche einen dauern- denAufenthaltSort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile." Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden RekrutirungS- Stammrollen pro 1 8 7 9 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekru- tirnngsstammrollen der Jahre 1 8 7 7 und 1 8 7 8 bis spätestens zum 5. Februar d. I. unter der Bezeichnung Militaria einzureichen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährigfreiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Commission ihres GestellungSortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Schließlich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die vorbezeichneten Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselbe» vollständig ausgefüllt werden, insbesondere ist anzugeben, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden, sondern die betreffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht auszufüllen. I. II. Nr. I. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, den 6. Januar.
Im Auftrage des Prästdenten der französischen Republik begab sich am Donnerstage der französische Botschafter in Berlin, Marquis de No - ailles, nach Potsdam, um sich nach dem Befinden des Kaisers zu erkundigen. In Potsdam wurde der französische Botschafter von der Kaiserin im Stadtschloß empfangen. Die Besserung im Befinden des Kaisers nimmt einen regelrechten und ungestörten Fortgang.