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Gratirberlasen r „Illuftrirtes Ssnnragsblatt" u. „Illuftrivts landwirthschastliche Beilage".
U 156.AeHiis Sex 26. IezemKr 1868,
Erstes Matt.
Amtlicher Theil.
Leffeiltliche Bckiiiitmxchxiis.
Steueiveranlagung für das Klenerjastr 1899.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit e i n em E i n k o m m e n s von mehr als 3000 Mark veranlagte ; Steuerpflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahre seinkommen nach | dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. | Januar 1899 bis 20. Januar 1899 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzu- ; geben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Ab- - gäbe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ß ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular h nicht zugegangen iß.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die | Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders ? und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes, s Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten I im Landrathsamt (Steuerbureau) während der Geschästs- stunden von 10—12 Uhr Vorm. und von 3—4 Uhr Nachm. | zu Protokoll entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 | Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der | gesetzlichen Rechtsmittel gegen die E i n- l s ch ä tz n n g zur E i n k o m m e n st e u e r für das Steuerjahr zur Folge.
I W i s s e n t l i ch unrichtige oder u n v o l l - f ständige Angaben oder wissentliche Ver- s ch w e i g u n g von Einkommen in der S t e u e r - - e r k l ä r u n g sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes | mit Strafe bedroht.
Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des ErgänzungS- ; steuergesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134) | von dem Rechte der Vermögen Sau zeige | Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls inner- ; halb der oben angegebenen Frist nach dem f vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten s schriftlich oder zu Protokoll abzugeben
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvol l - M ständige thatsächliche Angabe n über das 1 Vermögen in der V e r m ö g e n s a n z e i g e sind ■ im § 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe ) -| bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen s und zu Vermögensanzeigen erhalten die Steuerpflichtigen
i in den nächsten Tagen.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission.
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Gesunden: ein Hut Zucker. Meldung des Eigen- thümers beim Bürgermeister zu HedderSdorf.
I Nichtamtlicher Theil.
Der Reichstag
fuhr in der Etats Berathung fort. Am 4. Tage der Debatte ä sprach als erster Redner der Abgeordnete Bebel. Derselbe tadelte zunncht die Kolonial Politik des Reiches und die Ausweisungen, Bezüglich der letzteren meinte er, der materielle Schaden sowie der Schaden an Ruf und Ansehen, der uns M durch diese Maßregeln erwachse, sei nicht zu ermessen. Als dann ging er auf den Erlaß des preußischen Ministers des
Innern, betreffend das scharfe Schießen der Polizei, und auf zwei Erlasse des Kriegsministers, betreffend das Verfahren bei Krawallen, des nähern ein. Anlaß zu heftigem Tadel gab dem Redner insbesondere die Vorschrift, wodurch bei drohendem Aufruhr die sofortige Verhaftung der sozialdemokrattschen Führer angeordnet wird. Den Anarchismus schob Bebel der bürgerlichen Gesellschaft zu, wohingegen der Sozialismus jedes Attentat verurtheile. Einen Terrorismus der Arbeiter gebe es nicht, wohl aber einen solchen des Unternehmerthums von beispielloser Vrutaliät. Was endlich die vielbesprochene Mauserung der Sozialdemokratie anbelange, so könne und müsse seine Partei ihr Programm läutern, aber nur von bürgerlichen Schlacken. — Nachdem Kriegsminister von G o ß l e r darans festgestellt hatte, daß ein Polizei - Beamter oder Soldat, der über die Köpfe von Empörern hinwegschieße, vor ein Kriegs - Gericht gehöre, und daß der eine von Bebel zitirte Erlaß in den Akten des Kriegs - Ministeriums nicht zu finden sei, nahin der Staatssekretär des Innern Graf Posadowsky das Wort. Er legte in eingehender Weise dar, daß von einem Stillstände der Sozialreform nicht die Rede sein könne. Für die veränderte Taktik der Sozialdemokratie giebt es nach der Auffassung des Redners nur zwei Möglichkeiten. Entweder glaube sie, die Menge würde von dem Medusenhaupte des Zukunftsstaates erschreckt, sobald der Vorhang gelichtet werde, oder aber es stecke überhaupt nichts dahinter. Was die Ausweisungen anbetreffe, so hätte das sozialdemokratische Central - Organ, der „Vorwärts", für den Zukunftsstaat derartige Maßnahmen ebenfalls in Aussicht gestellt. Redner führte dann noch mehrere Beispiele an, aus denen die unveränderte revolutionäre Wesensart der Sozialdemokratie hervorgehe, und betonte schließlich, daß für die freiheitlichen Einrichtungen unsers Staates gerade die ungehemmte Agitation der Sozialdemokraten ein vollgiltiger Beweis sei. — Der nächstfolgende Redner, der Centtums-Abge- ordnete Lieber, führte zunächst einige Beispiele von dem Verhalten der Sozialdemokratie gegenüber den andern Parteien im Wahlkampfe an, die nach seiner Meinung von wenig Anstand und Ordnungsliebe zeugten. Er erklärte alsdann für eines der wichtigsten Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemokratie die Thätigkeit der Arbeiter in den Berufsvereinen. Zum Schlüsse aber stellte er fest, daß der erste Etats-Redner des Centrums, der Abgeordnete Fritzen, seine Aeußerungen über das Protektorat im Orient im vollsten Einverständnisse mit allen seinen politischen Freunden gethan habe. Die Centrums-Parei sei ebenso deutsch, wie katholisch, beides voll und ganz. — Den Schluß der Etats - Debatte bildete eine Rede des Auttsemiten Liebermann vonSonnenberg, der seine Freude über den Gesetz-Entwurf zum Schutze Arbeitswilliger aussprach und seinen Sympathien für die Deutschen in Oesterreich Ausdruck gab. Darauf wurde die Diskussion geschlossen und die nächste Sitzung auf Dienstag, den 10 ten Januar 1899, anberaumt.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, den 18. Dezember.
Se. Majestät der Kaiser trat gestern um 3 Uhr 50 Min. die Rückreise von Hannover nach Potsdam an. Vor der Kaserne der KönigS-Ulanen in Hannover hatte das Regiment zu Fuß mit der Standarte Aufstellung genommen und begrüßte seinen hohen Chef bei der Abfahrt mit Hurrahrufen. Die Schulen waren auf Befehl des Kaisers Nachmittags geschloffen. Se. Majestät ist gestern Abend 8'/^ Uhr wieder in Potsdam eingetroffen. — Zur Abendtafel bei Ihren Majestäten waren keine Einladungen ergangen. — Heute Morgen von 9 Uhr ab hörte Se. Majestät der Kaiser die Vorträge des Chefs des Militäikabinets, Generals der Infanterie v. Hahnke, und des Chefs des Generalstabes, Generals der Kavallerie Grafen von Schliessen. Um 11 Uhr 45 Min. empfing Allerhöchstderselbe den Wirkl. Geh. Rath v. Woyrsch und um 12 Uhr Dr. Esser aus Kamerun.
Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt unterm 18. d. M.: Einige Organe der freisinnigen und sozialdemokratischen Preffe beschäftigen sich heute mit einem angeblich in Aussicht stehenden n e u e n F l o t t e n p l a n. Wir sind in der Lage, auf das Bestimmteste festzustellen, daß an keiner Stelle die Vorlage eines neuen Flottenplans oder eine Abänderung des Flottengesetzes beabsichtigt wird. An der ganzen Sache ist kein wahres Wort.
Im Anschluß an die Erörterungen im Reichstage über die Ausweisungs-Politik der Regierung war das Gerücht aufgetaucht, daß der Ober-Präsident von Schleswig-Holstein, v. K ö l l e r , des Rückhalts an entscheidender Stelle keineswegs sicher sei und daß die Nothwendigkeit
seines Rücktritts erwogen werde. Dem gegenüber wird von unterrichteter Seite versichert, daß in Regierungs- Kreisen nicht das Geringste von einem Gegensatz zwischen Herrn v. Köller und dem Staatsministerium bekannt sei. Die preußische Regierung werde im Landtage für die von Herrn v. Köller im nördlichen Schleswig befolgte Ausweisungs-Politik unumwunden eintreten, die von vornherein ihre volle Billigung gesunden habe.
Der städtische Ausschuß des deutschen Landwirthschafts- raths hat zur Frage der Fleischnoth eine Erklärung beschlossen, welche das Vorhandensein einer Nothlage in Abrede stellt und die Klagen über die Theuerung dieses Jahres auf die durch die veränderten Verhältnisse im Vieh- und Fleischhandel verursachten Schädigungen der Viehhändler und Fleischer zurückführt. Der Schluß der Erklärung lautet: Eine weitere Oeffnung der deutschen Grenze zu Gunsten der Einfuhr von lebendigem Vieh darf im dringendsten Jntereffe einer wirksamen Bekämpfung der Viehseuchen und im vitalsten Jntereffe der gesicherten Fleisch-Versorgung unsers Volkes auf keinen Fall zugelassen werden. Auch muß aus demselben Interesse gefordert werden, daß die Einfuhr von Fleisch- Produkten unter eine strenge hygienische Kontrolle gestellt wird.
Der Ausstand in den Stoffwebereien in Krefeld dauert fort, wenn auch hier und da die Arbeit zum Theil wieder ausgenommen wurde. Nachdem die Kündigung zurückgezogen ist, findet nunmehr der Kampf zwischen den besonnenen und den aufhetzenden Elementen der Arbeiterschaft statt. Die Vereinigung der Stoff- Fabrikanten beschloß einstimmig, die neuen Forderungen der Arbeiter zurückzuweisen und überhaupt nicht früher wieder in Verhandlungen einzutreten, als nicht die Arbeiter, die zum größten Theil kontraktbrüchig ßno, die Arbeit wieder aufnehmen. Auch die Weber halten an den von ihnen gestellten Bedingungen fest. In der Stadtverordneten-Sitzung theilte der Beigeordnete Bertram mit, es seien von den Arbeitswilligen Gesuche um Polizeischutz gestellt worden. Daraufhin seien die Polizei- beamten angewiesen worden, unter allen Umständen Arbeitswillige zu beschützen und vor thätlichen Beleidigungen zu bewahren.
In Pirna in Sachsen ist ein sozialdemokratischer Arbeiter polizeilich wegen groben Unfugs bestraft worden, weil er in einer Gastwirthschaft beleidigend über den Fürsten Bismarck gesprochen hatte.
Aus Provinz uiiii Wbarztblel.
* Landgerichls-Rath Ebenau in Limburg a. L. ist zum Ober-Landesgerichts-Rath in Cassel eenannt worden.
* (Z u r Pflege der Topfpflanzen im Winter.) Die erste Regel bei der Pflege der Topf- pflauzen im Winter ist die: „Begieße nur, wenn das Bedürfniß da ist, sonst nicht!" Mit dem Finger untersucht man die obere Erdschicht im Topf, ist dieselbe bis zu geringer Tiefe trocken und mullig, so ist Waffer nöthig; ist sie das nicht, im Gegentheil klumpig, speckig, naß und fest, so unterläßt man besser das Gießen, lockert aber die Oberfläche der Erde mit einem Hölzchen auf, um der Luft den Zutritt zur Erde im Topfe zu ermöglichen und gießt erst später, selbst wenn Tage darüber vergehen sollten. Muß aber Wasser gereicht werden, so gebe man dasselbe so reichlich, wenn nöthig mehrere Male, daß der ganze Ballen im Topf vollständig durchdrungen wird, entferne aber ja nach etwa einer halben Stunde alles im Untersatz stehende Wasser, denn was nach dieser Zeit nicht aufgesogen ist, ist vom Uebel.
* (V o g e l m o r d in T h ü r i n g e n.) Wohl in keinem andern Theile Deutschlands sind unsere Singvögel so sehr der Verfolgung ausgesetzt wie in einigen thüringischen Staaten. Wie arg es hrer in dieser Hinsicht getrieben wird, zeigen wieder folgende Mittheilungen: In Saalfeld _bot kürzlich eine Frau aus dem Dorfe Mrura 1'/, Schock (90 Stück) gerupfte, zum Braten hergerichtete Meisen zum Verkauf aus, und ein aus derselben Ortschaft stammender Arbeiter antwortete auf