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Amtlicher Theil.
Cassel, den 12. November 1898.
Es ist bei mir wiederholt die Abgabe eines Ober- gutachtenS durch den Departements-Thierarzt beantragt worden, wenn der Ausbruch einer Seuche durch den zuständigen Kreisthierarzt festgestellt war.
Dabei sind derartige Gesuche ohne nähere Begründung oder aber zu spät gestellt worden, um noch eine sachgemäße Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit des kreisthier- ärztlichen Gutachtens eintreten zu lassen.
Zu diesem Zwecke bestimme ich hiermit Folgendes:
Die Abgabe eines thierärztlichen Obergutachtens (Departements - Thierarzt) darf nur gefordert werden, wenn die Polizeibehörde über die Erhebungen rc. des Kreisthierarztes erhebliche Zweifel, die näher begründet sein müssen, geltend zu machen in der Lage ist. Der Antrag ist unverzüglich bei der Vorgesetzten Behörde anzubringen.
In allen Fällen, in welchen dem beamteten Thierarzte die Feststellung des Krankheitszustandes eines verdächtigen Thieres obliegt, ist dem Besitzer desselben unbenommen, auch seinerseits einen approbirten Thierarzt zu diesen Untersuchungen zuzuziehen.
Sobald sich erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem beamteten Thierarzte und dem zugezogenen approbirten Thierarzte über den Ausbruch oder Verdacht einer Seuche geltend machen, so wird ein tierärztliches Obergutachten ebenfalls sofort zu beantragen sein.
Hierbei ist zu beachten, daß Anträge um Nachuntersuchung nur berücksichtigt werden können, wenn dieselben
Der Geldschrauk des Bankiers.
Eine Kriminalgeschichte aus Christiania.
Autorisirte Uebersetzung aus dem Norwegischen von Friedrich von Känel.
(Fortsetzung.)
„Wenn heute Nacht nichts Unerwartetes eintrifft, wird er morgen früh verhaftet werden, und der Polizeichef hat mich ersucht, Dich zu fragen, ob Du als Dolmetscher behiflich sein willst, wenn er morgen Vormittag um IOV2 Uhr verhört wird. Ich glaubte, daß Du nichts dagegen haben würdest, und habe Dich dem Polizeichef empfohlen."
„Nein, im Gegentheil; die Sache interessirt mich so sehr, daß ich nichts lieber wünsche!"
„Gut! Hier ist sein Signalement, sieh nach, ob es auf die Person paßt, die Du im Hotel besucht hast."
Er reichte mir eine Abschrift des französischen Telegrammes. „Ja, das ist ganz richtig: dunkles, lockiges Haar, schwarze Augen, braune Hautfarbe, schwach gekrümmte Nase, schmale Lippen, glattrasirt (gegenwärtig), mittlere Größe, aber kräftig gebaut. Aber was ist denn das: Eigenthümliches Kennzeichen: schleppt das eine Bein in Folge steifen Kniees, eine rothe Narbe an der linken Schläfe, die Folge eines alten Säbelhiebes, — so etwas habe ich nicht gesehen!"
„Bist Du sicher? Denke gut nach!"
„Ja, ich bin sicher; so etwas ist mir nicht ausgefallen!"
„Gut, wir werden heute Abend sehen", sagte Monk ruhig.
innerhalb 14 Tagen nach Konstatirung der Seuche oder des Seuchenverdachtes durch den zuständigen beamteten Thierarzt, bei mir gestellt werden. Doch dürfen die Anordnungen und die Ausführung der Schutzmaßregeln dadurch keinen Aufschub erleiden.
Die beamteten Thierärzte haben bei der ersten Feststellung der Seuche oder des Seuchenverdachtes unter Angabe der Größe der Bestände einen ganz genauen Befund über die wahrgenommenen Krankheitserscheinungen aufzunehmen (der Befund ist mit dem Anträge um Entscheidung original, hier vorzulegen). Die kranken oder verdächtigen Thiere sind nach Farbe, Geschlecht rc. einzeln so genau zu bezeichnen, daß eine Verwechslung später ausgeschlossen ist und zu diesem Zwecke die betreffenden Thiere durch einen nicht verwischbaren Stempel oder durch einen Haarschnitt genau kenntlich zu machen.
Diese Thiere dürfen bis zur Entscheidung durch den Departements-Thierarzt aus den Beständen nicht entfernt bezw. geschlachtet werden.
Sollten von den so bezeichneten Thieren einzelne unvorhergesehen zu Grunde gehen, so ist der zuständige Kreisthierarzt sofort davon zu benachrichtigen.
Die Haut ist aber bis zur Besichtigung durch den Departements - Thierarzt an geschützter Stelle aufzube- wahren.
Um dem Kreisthierarzte Gelegenheit zu geben, der Untersuchung des durch den Besitzer etwa zugezogenen approbirten Thierarztes beizuwohnen, so hat der Eigenthümer den beamteten Thierarzt von dem Tage und der Stunde, an welchem die Untersuchung stattfinden soll, rechtzeitig in Kenntniß zu setzen.
Sie wollen diese meine Anordnungen in geeigneter Weise zur Kenntniß der Ortspolizeibehörden und der Eingesessenen Ihres Kreises bringen.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: von Bremer. An sämmtliche Herren Landräthe und den Herrn Polizei- Präsidenten hier. A. III. 9164.
* *
Hersfeld, den 26 November 1898.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden zur Nach- achtung und geeigneten Bescheidung der Ortseingesessenen milgetheilt.
I. 6352. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
„Ja, sieh nur", antwortete ich eifrig; „ich schmeichle mir damit, ein so scharfer Beobachter zu sein, daß mir solche Dinge nicht entgehen könnten."
„Nein, das glaube ich auch nicht", bemerkte Monk nachdenklich; „aber wie gesagt, wir werden sehen. Es ist übrigens wunderlich, daß wir nichts von den Be. amten hören. Ich hätte auch Lust, den geheimnißvollen Herrn in Augenschein zu nehmen — na, da erhalten wir wohl Bescheid!"
Die Entreeglocke läutete.
Monk ging selbst hinaus und kam bald darauf wieder herein.
„Alles in Ordnung. Herr Duval sitzt im Grand Gase und hat sich ein leichtes Abendessen bestellt. Bist Du zum Gehen bereit?"
Wir gingen hinaus. Es war ein schöner Herbstabend, dunkel, aber klar, ohne kalt zu sein. Die Kaol- jofann-Straße sah förmlich einladend aus in der elektrischen Beleuchtung. Massen von Menschen waren draußen und prominirten.
Wir gingen direkt hinauf zum Grand Gaf6 und an den erleuchteten Fenstern vorüber.
„Dort sitzt er", ich ergriff Monk am Arm, „allein an dem kleinen Tisch in der Ecke rechts, sein schurken- hastes Gesicht ist halb hinter der Zeitung verborgen. Aber ich erkenne ihn an den großen gelben Ohren unter dem dichten Haar."
Wir traten ein, und Monk wählte einen Tisch für uns so, daß wir zur Linken und ein wenig hinter dem Pariser saßen.
Nichtamtlicher Theil.
Nach Her Heimkehr.
Am Sonnabend, dem 26. November, ist unser Kaiserpaar über München, Stuttgart, Baden-Baden wieder wohlbehalten von der Pilgerfahrt nach Palästina in Potsdam eingetroffen. Es wäre an und für sich schon bedeutungsvoll genug, daß unser Kaiser beim Betreten des vaterländischen Bodens nach einer für das Ansehen des deutschen Namens im Auslande so werthvollen Reise zuerst seine Schritte nach den Residenzen der drei süddeutschen Höfe lenkte. Aber die Unterredungen mit den süddeutschen Bundesfürsten haben nun noch zu bestimmten praktischen Ergebniffen für die innere Lage des deutschen Reiches geführt, die jeder Vaterlandsfreund mit aufrichtigster Freude begrüßt.
Die Einführung der nach vielen Mühen beschlossenen neuen Militär-Strafprozeß-Ordnung war dadurch in Frage gestellt, daß gegen die Errichtung eines obersten Militär-Gerichtshofes für ganz Deutschland ein bayerisches Reservatrecht geltend gemacht wurde. Bayern wünschte für seine Armee einen besondern Militär-Gerichtshof in München. Die Streitfrage, auf deren Einzelheiten wir nicht weiter einzugehen brauchen, wurde vielfach von der Presse benutzt, um in „Reichsverdrossenheit" zu machen. Dies Schlagwort war neuerdings von einem ultramon- tanen Politiker aufgebracht worden, der offenbar wegen der Bethätigung nationaler Gesinnung, die sich die katholische Presse bei der Palästina-Fahrt und besonders nach der hochherzigen Schenkung einer der geweihten Stätten in Jerusalem an die deutschen Katholiken angelegen sein ließ, Beklemmungen empfand und eine Rückwirkung dieser Ereignisse auf die Haltung der Cen- trums-Partei in innern Reichsfragen verhindert zu sehen wünschte.
Ebenso wie die Differenzen wegen des Militär-Gerichtshofes war auch der sog. Lippische Streit maßlos übertrieben und ausgebeutet worden. Wir glauben, daß die Frage, um die es sich dabei vornehmlich handelt, das wirkliche Volk wenig interessiert, die staatsrechtliche Frage nämlich, ob der Bundesrath für einen Antrag von Schaumburg-Lippe, der sich auf die Thronfolge in Lippe-Detmold bezieht, zuständig ist oder nicht. Dazu kam noch eine durch Indiskretion veröffentlichte Be-
Wir hatten uns kaum gesetzt, als derselbe die Zeitung — es war der „Figaro" — sinken ließ und sich mit der Hand durch das dichte, lockige Haar fuhr.
Als er die Hand wiederum zurückzog, war das Haar ein wenig von der Schläfe zurück gestrichen und ließ einen feuerrothen Streifen sehen, der sich nach oben unter dem Haar verlor.
Monk und ich sahen einander an, er lächelnd, ich etwas betroffen.
„Es ist kein Vergnügen, seinen Irrthum eingestehen zu müssen", sagte ich. „Aber ich entschuldige mich mit den fettigen Locken des Gauners, die heute Morgen die Narbe bedeckt haben. Es freut mich übrigens, daß kein Zweifel an der Identität des Mannes obwaltet. Damit haben wir auch Aussicht, über die seltsame Geschichte mit dem Schränk ins Klare zu kommen."
Monk war noch schweigsanier als sonst und antwortete wenig auf meine Bemerkungen, die sich gleich meinen Gedanken alle um die Ereignisse des Tages drehten.
Wir wählten ein Gericht, das schnell servirt werden konnte, da Herr Duval das Verlangte schon erhalten und zu speisen begonnen hatte.
Er aß und blickte selten von seinem Teller auf.
Wir machten es ebenso, und als Herr Duval seinen Hut aufsetzte, um zu gehen, griff ich ebenfalls nach dein meinigen; aber Monk hielt mich zurück.
„Warte ein wenig! Lasse ihn vorausgehen! Wir müssen seine Beine betrachten."
Unser Wild erhob sich und warf einen Blick in dem