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Gratisbeilagen rIllustriere- Ssnntagsblatt^^ n.Illustrirte landwirthschaftliche Beilage".

Sir. M.

Simlikiiii öe» 19. November

1888.

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Cassel, den 7. November 1898.

Nach der Ausführungsanweisung vom 26. Februar 1892 zur Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 G. I.V. unterstehen die Fabriken und gewisse andere gewerbliche Betriebe (I. 1, 2 und 3 a. a. O.) nicht nur. der Aufsicht und Revision der Gewerbe-Inspektionen, sondern auch der Ortspolizeibehörden.

Insbesondere ist in jeder gewerblichen Anlage, welche den Bestimmungen der §§ 135139b der Gewerbe-Ord­nung unterliegt und in der Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, halbjährlich mindestens eine ordentliche Revision von der Orts- polizeibehörde vorzunehmen.

Wie mir bekannt geworden ist, werden die Bestim­mungen Seitens mancher Polizeibehörden nicht genug beachtet. Auch ist den Anträgen von Gewerbeaufstchts- beamten, welche fruchtlos einen Fabrikanten zur Herbei­führung gesetzlicher Zustände in seiner Fabrik aufgefordert haben und um die Anwendung polizeilichen Zwangs und Bestrafung des Fabrikanten nachsuchen, vielfach nur zögernd und in unzulänglicher Weise entsprochen worden.

Diese Fälle veranlassen mich, die Bestimmungen der Ausführungsanweisung in Erinnerung zu bringen. Nach­dem nun fast 7 Jahre die Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 Geltung hat, können Gründe wieUn- kenntniß des Gesetzes",guter Glaube",Mangel an schlechtem Willen" die Arbeitgeber nicht mehr entschuldigen. Dies gilt insbesondere von den zum Schutz der jugend­lichen Arbeiter erlassenen Bestimmungen. Die Arbeit­geber können und müssen sich aus den Arbeitsbüchern (mit blauem Umschlag für männliche,' mit hellbraunem für weibliche Arbeiter) vergewissern, ob die von ihnen beschäftigten jugendlichen Arbeiter 14 Jahre alt sind oder nicht, und danach die Arbeiter beschäftigen und danach Eintragungen in die Aushänge machen.

Die (Konfirmation ist kein Anhalt dafür, daß das 14. Lebensjahr überschritten ist.

Ich ersuche daher, Anordnung zu treffen, daß die Arbeitgeber, welche in ungesetzlicher Weise jugendliche Arbeiter beschäftigen, bestraft werden.

Besondere Sorgfalt haben die Ortspolizeibehörden bei ihren Revisionen auf das Vorhandensein der vor­geschriebenen Aushänge (Arbeitsordnungen, Bestimmungen der Gewerbeordnung für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter, einschlägige Bundesrathsverordnungen, Dienst­vorschrift für Dampskesselwärter, Polizeiverordnungen für bestimmte Arten von gewerblichen Anlagen) zu verwenden.

Streng ist das Vorhandensein von Arbeitsbüchern für minderjährige Arbeiter, die richtige Ausfüllung dieser Bücher und Unterzeichnung durch den Fabrikanten oder seinen Beamten zu kontrolliren. Das Fehlen von Ar­beitsbüchern ist zu bestrafen.

Endlich sind alle unter G. II. der Aussührungsan- weisung aufgeführten Punkte von den Ortspolizeibehörden bei ihrer Revision zu beachten, insbesondere auch der durch G. V. vorgeschriebene Revisionsvermerk in das Verzeichniß der Fabriken (E. III.) und in das aushängende Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter gewissenhaft ein- ! zutragen, rc.

Der Regierungs-Präsident. J. V: von Bremer. An den Herrn Polizei-Präsidenten, die sämmtlichen Herren Landräthe des Bezirks und die Königliche Polizei-Direk­tion in Hanau. A. II. 11704.

* *

Hersfeld, den 17. November 1898.

Vorstehend abgedruckte Verfügung des Herrn Regie- rungS-Präsidenten wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur strengen Nachachtung hierdurch mitgetheilt.

Falls sich bei den halbjährlich vorzunehmenden Re­visionen der Fabriken und sonstigen in Betracht kommenden gewerblichen Anlagen Mängel oder Mißstände irgend­welcher Art ergeben sollten, ist den betreffenden Arbeit­gebern zur Abstellung derselben alsbald entsprechende Auflage zu machen.

Sollten bei der Durchführung der einschlägigen Be­stimmungen Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten zu Tage treten, hat sich die Ortspolizeibehörde an die Ge­werbe-Inspektion zu Eschwege zu wenden, welche ange­wiesen ist, jede Auskunft zu ertheilen.

I. I. 6186. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersseld, den 18. November 1898.

Die Herren Vorsitzenden der Boreittschätz Uttgskommissionen des Kreises haben mir umgehend

anzuzeigen, wann und w o die Sitzungen dieser Kom­missionen stattfinden.

Der Vorsitzende der Veranlagungskommission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Ziegenhain, den 14. November 1898.

Der am 7. d. Mts. von hier entwichene Zuchthaus­gefangene Anton Kühn hat sich heute hier wieder gestellt und wird der gegen denselben erlassene Steckbrief hier­durch zurückgezogen.

Der Strafanstalts-Vorsteher Hahn. An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.

* *

*

Hersfeld, den 15. November 1898.

Wird mit Bezug auf den im Kreisblatt Nr. 134 veröffentlichten Steckbrief zur Kenntniß gebracht. I. 6179. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher SljdL

Totenfest.

Der letzte Sonntag im Kirchenjahr ist dem Gedächt­niß der Verstorbenen geweiht. Noch einmal besuchen wir den Kirchhof und nehmen Abschied von den theuern Gräbern, noch einmal gedenken wir, was die Entschlafenen uns gewesen, wie der Tod sie schnell von unserer Seite gerafft und wie die Erinnerung an sie nun unser Leben begleitet. So sehr wir dankbar sind für das, was sie unserm Leben gewesen, so zieht uns doch eine tiefe Weh- muth ihnen nach und die Todesgedanken verklären sich zu Gedanken des ewigen Lebens, welchem wir entgegen­pilgern. Wie bald, so wird man auch uns betten, wo unsere Entschlafenen ihre Ruhe gefunden haben!

Den traurigen Stimmungen des Toten - Sonntages entspricht die dunkle und trübe Jahreszeit mit den wenigen hellen Tagesstunden. Das Jahr neigt sich seinem Ende zu, die Sonne hat sich von uns gewandt, der Schmuck der Bäume ist gesunken, nackt und kahl dehnt sich die Flur, Frost und Dunkel lagern sich über der weiten Fläche. Der Gedanke an das Ende, an die Vergänglichkeit aller irdischen Schönheit, an die Flüchtigkeit der Blüthen und des Lebens liegt nahe genug, um sich auch denen aufzu-

Dcr Geldschrauk des Bankicrs.

Eine Kriminalgeschichte aus Christiania.

Autorisirte Übersetzung aus dem Norwegischen von Friedrich von Känel.

(Fortsetzung)

Das war das Ergebniß Deines Besuches in Ver­bindung mit andern verdächtigen Umstanden, die mich | veranlaßten, Herrn Duval aufzuhalten!

Das Beste würde sein, ihn durch die Polizei fest­halten zu lassen; aber ich fürchte, daß Herr Wendel nicht gestatten wird, daß sie sich in die Sache mischt. Er kann indessen nicht vor Abend mit dem Nachtzug nach Süden verreisen, und bis dahin kommt vielleicht Vieles an den Tag!"

Vor Allem", sagte ich,muß man herausfinden, wie der Schränk geöffnet worden ist. Es kommt mir fast übernatürlich vor!"

Nein", antwortete Monk,so wie die Sachen jetzt stehen, würde es nur Verlust an Zeit und Intelligenz sein, darüber nachzugrübeln. Was wir vor Allem er- glünden müssen, das ist, wer in dem Zimmer gewesen ist, in dem der Geldschrank steht!

Können wir Jemand finden, der ohne Berechtigung dort gewesen ist und Vortheil davon haben konnte, die 25 000 Kronen zu stehlen, dann haben wir auch den Dieb, und damit wird hoffentlich der ungleich interessantere Theil der Aufgabe gelöst werden, nämlich, wie man den Schränk geöffnet hat!"

Gegen diese klare und sachliche Ueberlegung liest sich nichts einwenden.

Du, Monk", sagte ich,kann nicht der junge Wendel der Dieb sein?"

Nein, das ist undenkbar. Er ist der Kompagnon seines Vaters, und sein Einkommen beträgt etwa 30 000 bis 40 000 Kronen im Jahre. Hoch gerechnet braucht er vielleicht 10 000. In vierzehn Tagen wird er sich mit einer Tochter des Kaufmanns Berg verheirathen. Sie hat eine halbe Million Mitgift, und wenn der alte Wendel, sein Vater, stirbt, bekommt er ein Erbtheil von ca. 2 Millionen. Dieser Vermuthung magst Du Dich entschlagen!

Eine der Mägde hat während des Gespräches am Tische vielleicht von den 25 000 Kronen im Schranke vernommen!

Aber, wie ist sie fehlst ins Zimmer gekommen oder hat einen andern hineingebracht? Wir wollen annehmen, daß sie dadurch, daß der Bankier im Schlaf geplaudert hat, oder auf andere romantische Art in den Besitz des Geheimnisses gekommen ist: es gehört außer einem der­artigen Zusammentreffen noch eine solche Portion von Entschlossenheit, Thatkraft und Kühnheit dazu, wie man sie schwerlich bei diesen guten Mädchen, wie ich sie heute Vormittag bei dem Bankier gesehen habe, ver mutheu kann!

Nein, da setze ich größere Hoffnung auf unsere Untersuchungen bezüglich Herrn DuvalS. Er hat schon viel Verdächtiges an sich!

Worauf ich neugierig bin und worüber mein Agent wahrscheinlich Ausschluß bringen wird, das ist, ob Herr Duval Bekanntschaften oder sonstige Verbindungen hier in der Stadt hat, deren Mithilfe er sich hat bedienen können.

Ist das der Fall, so wird dies meinen Verdacht bestärken; aber ich fürchte, daß die Verfolgung schwierig sein wird, besonders da wir wahrscheinlich die Dienste der Polizei nicht in Anspruch nehmen können!"

Die Polizei!" rief ich aus,wünschest Du gemein­schaftlich mit ihr zu arbeiten?"

In andern Angelegenheiten, in die Du mich einge­weiht, hast Du Dich immer glücklich gepriesen, so lange Du Dich derselben nicht zu bedienen brauchtest!"

Ja, gewöhnlich ist meine Art, vorzugehen, so ver­schieden von der Praxis der Polizei, daß ein Zusammen­arbeiten unmöglich ist. Aber es giebt Fälle, wo ich die Hilfe sehr nöthig hätte, die ein Polizist leisten kann. Bedenke: die Polizei kann Leute anhalten und verhaften. Sie kann gleichzeitig alle Vergnügungtzlokale, Cafes, Hotels beobachten und alle Dampfschiffe, Bahnzüge usw. bewachen lassen. Kurz, sie hat die materielle Gewalt, die ich oft entbehren muß!

Ich habe Herrn Duval heute an der Abreise ge­hindert ; ich kann ihn heute Abend, morgen finden, aber auf die Läuge nicht, ohne mich selbst Unannehmlichkeiten auszusetzen!

Ich werde zur Zeit von der Polizei geduldet, ja, stehe sogar in Ansehen bei den Vertretern derselben,