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$r. 130. ÄmrftW den 1 Novemter 1898.
Gestellungen auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" -,.6 „Jlliistrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate November und Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 2. November 1898.
Anträge auf Er t H e i l u u g von Wand er - gewerbeschriueu für 18 99 sind zur Vermeidung von Verzögerungen von den Gemeindevorständen sofort an mi ch ei nznrei cheu.
Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i u i tz, Gehenner Regierungs-Rath.
Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise
Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Hersfeld I und II.
Sonnabend ven 5. November d. Js.,
Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften auS der Stadt Hersseld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Guts- bezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Guts- bezirk Eichhof, Eichmühle, Heeues, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
2. Zu Obergeis.
Sonnabend den 5. November d. Js..
N a ch m i t t a g s 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen mit Hof Hählgans, Ana, Biedebach, Gittersdorf Goßmanns- rode mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterte- rode und Untergeis.
3. Zu Heimboldshuuseu.
Donnerstag den 10. November d. Js.,
Vormittags 11 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heiniboldshausen, Hersa, Heringen, Kleinensee, Lautenhanfen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
4» Zu Schenblengsfelv.
Donnerstag den 10. November d. Js.,
N a cl) mittags 3 U h r, für die Mannschaften ans den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershansen, Schenk- lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
5. Zu Unterhalt«.
Sonnabend den 12. November d. Js.,
Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
6. Zu Uieberanla.
Mo ntag den 14. November d. Js.,
Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hatteubach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reimboldshausen, Solms, Stürklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengs- Hansen, Niederaula lind Niederjossa.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann
schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu erscheinen :
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Anf- gebots übergeführt werden.
b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.
c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgnng der Berufung zu den Kontrol- versammluygen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zn deren Gemeinde sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den M ilitärpaß und d a s F ü h r u n g s a t t e st mit z n r S t e l l e zu bringen.
5. Gesnche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zn gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen znr Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grandes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zn welchem sie zu den kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Mili- tärstrasgesetzen unterworfen.
8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Koutrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
Hersfeld, den 15. Oktober 1898.
Königliches Bezirkskommando. * *
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Hersfeld, den 18. Oktober 1898.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hie Wir Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den kontra (Versammlungen zugegen zu sein.
II. 3348. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Gaffel, den 19. Oktober 1898.
Nach Anordnung des Herrn Ministers sollen Anträge auf Beihülfen zu Gemeinde-Obstpflanzungen und Musteranlagen stets vor Beginn des Etatsjahres gesammelt eingereicht werden.
Ich ersuche daher derartige Anträge durch Aufstellung von Gutachten und Anschägen stets schon im Winter oder Herbst vorzubereiten und mir bis zum 15. J a - n u a r jeden Jahres die Gesuche um Beihülfen für das folgende Etatsjahr vorzulegen, da andernfalls auf Gewährung nicht gerechnet werden kann.
Diese Beihülfen sollen je nach der Leistungsfähigkeit der Korporationen u. s. w. stets nur einen höheren oder
geringeren Theil der mit dem Ankauf und der Anlieferung der Bäume verbundenen Kosten ausmachen. Sie werden ferner nur dann bewilligt, wenn die klimatischen und Bodenverhältnisse sich für den Obstbau überhaupt eignen, die pflegliche Unterhaltung und Behandlung durch Uebernahme entsprechender Verpflichtungen, wie Bestellung von Baumwärtern gesichert ist und nur gutes fortensicheres Material aus einheimischen Baumschulen in möglichst wenigen anbauwürdigen Sorten verwendet wird.
Die Ausbildung von Baumwärtern erfolgt in besonderen Kursen im hiesigen pomologischen Garten, wozu in besonderen Fällen weitere Unterstützung gewährt wird.
Der Regierungs-Präsident. J. V : S ch ö n i a n. An die Herren Landräthe des Bezirk.
* *
Hersfeld, den 31. Oktober 1898.
Vorstehendes bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände mit der Veranlassung, etwaige Anträge auf Beihülfen zu Gemeinde-Obstpflanzungen rc. mir späte stens bis zum 20. Dezember jeden Jahres einzureichen.
I. 5895. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 30. Oktober 1898.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 1. Oktober 1880 Nr. 11469, Kreisblatt Nr. 79, den Erlös vom verkauften Gemeindeobst betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 8. November d. I s. b e i M e i - dung unliebsamer Maßregeln hieran erinnert.
Nr. 11469. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
WchtnmUicher Theil.
In der letzten Zeit ging in den Kreisen der Urwähler vielfach das Gerücht, es sei von amtlicher Seite die Mahl des Herrn Steuer-In spertors Schineisser als nicht genehm — namentlich den ländlichen Kürger- meistern gegenüber — bezeichnet worden.
Mir werden ersucht, darauf himuweisen, daß auf Grund zuverlässiger Erkundigungen an maßgekender Stelle dieses Gerücht durchaus unrichtig ist und jeder thatsächlichen Unterlage entbehrt.
Gerade an leitender Stelle wünscht und erstrebt man unter allen Umständen eine Uerhinderung der Mahl Werners!
Äs Mmm im Srient.
Eine nähere Meldung über den E m p f a n g I h r e r Majestäten in Jerusalem lautet: Vom Zeltlager bei Bab-el-Wad erfolgte am Sonnabend der Aufbruch um 6 Uhr Morgens. Je näher Jerusalem, um so mehr schwoll die den Kaiser und die Kaiserin enthusiastisch begrüßende Volksmenge an. Durch die mit Fahnen, Guirlanden und Ehrenpforten reich geschmückten Straßen langte der Zug mit den wehenden Standarten Ihrer Majestäten kurz nach 11 Uhr Vormittags in dem im Norden der Stadt errichteten Zeltlager an. Nach eingenommenem Frühstück begaben sich Ihre Majestäten vom Jaffa-Thore aus zu Fuß zur Grabeskirche, an deren Eingang dieselben von der römisch- katholischen, griechisch-orthodoxen und