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Sr. 122.
Soiinnlieiiii hn 15. Oktober
1898.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 14. Oktober 1898.
Im Anschluß an meine Verfügungen vom 20. v. M. I. 5012, im Kreisblatt Nr. 112, und vom 3. d. Mts. I. 5341, im Kreisblatt Nr. 118, werden die Herren Bürgermeister der (in letzterer Verfügung bezeichneten) Urwahlorte hierdurch angewiesen, die Ihnen in diesen Tagen zugehenden Abtheilungslisten vom 1 8. bis einschließlich 20. d. Mts. in Ihrem Ge- schästszimmer auSzulegen, vorher aber in Ihrer Gemeinde öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die Liste, wie angeordnet, offen liegt, und Einwendungen gegen deren Richtigkeit und Vollständigkeit binnen 3 Tagen bei Ihnen schriftlich oder zu Protokoll angebracht werden können.
Am 2 1. d s. M t s. sind sodann die Listen durch Extra-Boten hierher zu senden unter Beifügung der etwa erhobenen Einwendungen sowie der berichtlichen Anzeige, daß die Liste nach vorgängiger deshalbiger Bekanntmachung während Der bezeichneten drei Tage offen gelegen hat, und nur die überreichten (oder überhaupt keine) Reklamationen dagegen erhoben worden sind.
Die bis Abends den 21. d. Mts. dahier nicht eingetroffenen Abtheilungslisten werden durch Wartest o t e n sofort abgeholt werden.
Die übrigen Herren Ortsvorstände des Kreises haben in gleicher Weise sofort bei Empfang dieser Verfügung in Ihren Gemeinden bezw. Gutsbezirken die oben vorgeschriebene Bekanntmachung (daß die AbtheilungSliste bei dem Ortsvorstande des betreffenden Urwahlortes während der bezeichneten drei Tage offen liegt, und bei jenem die etwaigen Einwendungen anzubringen sind) zu erlassen, und alsbald, spätestens bis zum 20. d. M t s. bei Reibung der Zusendung eines Warteboten mir anzuzeigen, daß solches geschehen ist.
I. 5604H- Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs Rath.
Hersseld, den 5. Oktober 1898.
Im Veranlagungsbezirk Hersfeld ist für die Steuerjahre 1899, 1900, 1901 nach § 46 des Gewerbesteuer- gesetzes vom 24. Juni 1891 die Wahl von je fünf Abgeordneten und einer gleichen Anzahl Stellvertreter zu den Steuerausschüssen der Gewerbesteuerklassen III und IV nöthig.
Diese Wahlen finden statt in dem hiesigen oberen Rathhaussaal, und zwar für die Klasse III:
Frettaa den 28. Oktober 1898, Bormittags 10 Uhr, für die Klasse IV:
Freitag den 28. Oktober 1898, Bormittags 11 Uhr.
Hierzu werden die Wahlberechtigten (Mitglieder der betreffenden Gewerbesteuerklassen) hierdurch eingeladen mit dem Eröffnen, daß, falls die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter von der Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt wird, nah § 48 des Gewerbesteuergesetzes die dem Steuerausschusse zustehenden Befugnisse für das kommende Steuerjahr auf den unterzeichneten Vorsitzenden übergehen.
Die Wahlen erfolgen nach relativer Stimmenmehrheit.
Wahlberechtigt sind solche zur Gewerbesteuer in Gewerbesteuerklasse III bezw IV veranlagte Gewerbetreibende des Kreises Hersfeld, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur Einer wählbar und zur Ausübung der Wahlbefugnis zu verstatten. Actien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugnis durch einen von dem geschäftsführenden Vorstände zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des Vorstandes nur Eines. Minderjährige und Frauen können die Wahlbefugniß durch Bevollmächtigte ausüben; wählbar sind letztere nicht. Niemand darf mehr als eine Stimme abgeben. Die Nebertragung des Stimmrechtes ist unzulässig. Die Wahl
darf nur aus den im § 8 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 angegebenen Gründen abgelehnt werden.
Die Wiederwahl der Abgeordneten des Steueraus- schusses, sowie der Stellvertreter ist gestattet. Wer jedoch drei Jahre lang eines dieser Aemter bekleidet hat, kann die Wiederwahl für die nächsten drei Jahre ablehnen.
Die Herrn Bürgermeister, in deren Gemeindebezirken Mitglieder der Gewerbesteuerklaffen III und IV wohnen, wollen Vorstehendes zur Kenntnis der betheiligten Gewerbetreibenden bringen.
Der Vorsitzende des Steuerausschusses der Gewerbesteuer-Klassen III und IV.
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
I III. Nr. 2633.
Hersseld, den 14. Oktober 1898.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 9. Juni ds. Js, I. A. Nr 2273, Kreisblatt Nr. 69, die Zustellung von ver- schloffenen Steuerzetteln betr, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 18. ds. Mts. bei Meidung unliebsamer Maßregeln wiederholt hieran erinnert.
I. A. Nr. 2273. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Pe Kaisikfahlt nach dem heiligen Lande.
18. Jerusalem. VIII.
D i e E r l ö s e r k i r ch e.
Verwundert schauten am Sylvesterabend 1897 die Bewohner Jerusalems sich um, wo die vollen, tiefen Glockenklänge herkämen, die so ganz anders wie das schrille Helle Gebimmel von den griechischen und römischen Kirchen waren. Mancher aus der Judenschaft, die zwei Drittel der Bevölkerung bildet, mancher alte Moslem schüttelte mißbilligend das Haupt darüber, daß nun wieder die Giaurs neue eherne Stimmen beredt gemacht.
Vom MuristLn bei der Grabeskirche her klang es, von jenem ehemaligen Trümmerfelde, darauf die tapfern Johanniter in den Kreuzzügen einst Baulichkeiten gehabt, in denen sie manche Wunden verbunden und manchen Pilger gepflegt hatten, um zuletzt von den Sarazenen sich zahlreiche Wunden schlagen zu lassen und dann selbst als Pilger den Stab weiter fortsetzen zu müssen.
Das jüngste Kind der evangelischen Mission im heiligen Lande that zum ersten Male den Mund aus, die neuen vom Deutschen Kaiser gestifteten Glocken der deutsch-evangelischen Kirche von Jerusalem riefen mit ihrem herrlichen Geläute die Glieder der schon ziemlich zahlreichen Gemeinde zum Gottesdienste und zeigten den andern christlichen Bekenntnissen zugleich an, daß evangelisch-kirchliche Arbeit hier einen Schritt weiter vorwärts gethan hatte.
Die Arbeit der evangelischen Kirche im heiligen Lande, welche schon sehr erheblich, besonders die Besorgniß der römischen Kirche erregt hat, ist freilich noch nicht sehr alt, denn erst 1821—24 haben die Amerikaner, und zwar zunächst vergeblich, evangelische Mission in Palästina zu treiben gesucht. Den ersten wirksamen Anfang hat König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen gemacht, indem er mit England zusammen ein evangelisches Bisthum in Jerusalem 1841 begründete, das abwechselnd von einem englischen und einem preußischen Bischof verwaltet werden sollte. Die Worte, welche der König auf die Tenkmünze für diese Stiftung prägen ließ: 1. Tim. 4, 13 und 16, die besonders auf die Beständigkeit in der Lehre Hinweisen, sind gründlich von Nöthen gewesen und auch beherzigt worden insonderheit unter Bischof Gobat, der 1848—79 als preußischer Bischof berufen war. Die
Verbindung mit England mußte gelöst werden, die deutsch- evangelische Kirche mußte auch in Jerusalem auf eigenen Füßen stehen.
Nach langen Verhandlungen zwischen beiden Großmächten wurde der 1841 durch Bunsen geschlossene Vertrag, betreffend die Errichtung eines englisch-preußischen Bisthums auf dem Berge Zion im Jahre 1888 aufgehoben und eine neue, selbstständige Verwaltung begründet, die seit 1889 in den Händen des vom Kaiser Wilhelm II. ernannten Kuratoriums der Evangelischen Jerusalems- Stiftung ruht. Damit war freie Bahn geschaffen für die Entfaltung der Gaben und Kräfte des deutschen Protestantismus. Wenige Monate nach der Einweihung der Schloßkirche in Wittenberg (31. Oktober 1892) wurden, wie wir schon angeführt, von dem Kaiser die alten Pläne wieder ausgenommen und ihre Ausführung mit der Aenderung befohlen, daß nur ein deutsches Hospiz mit der Kirche verbunden, Pfarrhaus und Schulhaus aber außerhalb der Stadt erbaut werden sollten. Zu diesem Zwecke siedelte der Regierungs-Baumeister Groth, der den Wittenberger Bau fünf Jahre lang geleitet und vollendet hatte, im Spätsommer 1893 nach Jerusalem über und traf die nöthigen Vorbereitungen, damit am Jahrestage des Reformations-Festes in Vertretung des Kaisers der Präsident des evangelischen Ober-Kirchen- rathes D. Dr. Barkhausen die feierliche Grundsteinlegung vollziehen konnte.
Seit jenem Tage wurde der Bau trotz der ungemein großen Schwierigkeiten, welche durch die weite Entfernung, durch das Klima und durch die sehr schwach entwickelten baulichen Verhältnisse der Stadt gegeben waren, in ungestörtem Betriebe erhalten und fertig gestellt worden und wird, will's Gott am 31. Oktober b. I. durch das Herrscherpaar feierlich eingeweiht werden. Der 1869 geschenkte Platz liegt in nächster Nähe der heiligen Grabeskirche, südlich von ihr, und beträgt etwa den vierten Theil eines rechteckigin, genau orientirten Häuserblocks von 137 Meter Breite und 155 Meter Tiefe. Der Kaiserliche Besitz erstreckt sich längs der Ostseite und wird dort von dem langgedehnten, in zwei parallelen Gassen überwölbten Bazare oder Sok begrenzt, während die neueröffnete Kronprinz Friedrich-Wilhelm-Straße ihn im Westen von dem griechischen Besitze scheidet.
Unser Kaiser hat an der Erbauung der Erlöserkirche den lebhaftesten Antheil genommen. Er hat die Entwürfe für den 45,4 Meter hohen Glockenthurm eigenhändig gezeichnet. Auch für die Durchführung des Innern der Kirche sind die Angaben des Kaisers mehrfach maßgebend gewesen. Der Glockenthurm wird wahrscheinlich ein dauerndes Wahrzeichen der heiligen Stadt werden, nicht bloß wegen seiner Sichtbarkeit von weit her, sondern wegen seiner ernsten und gedrungenen Verhältnisse, die ihn sofort unterscheiden lassen von den schlanken Minarets und den vielen kleinern wie größer» Kuppeln auf Kirchen und Privathäusern. Die im Jahre 1869 dem Kronprinzen von Preußen auf dem Muristän vom Sultan geschenkte Ruinenmasse war 7—8 Meter tief verschüttet. Die im Herbst 1871 zum großen Theil beendigte Ausgrabung der früheren Kreuzfahrer-Kirche Sa Maria Latina hatte das traurige Ergebniß, daß ihre Umfassungsmauern an verschiedenen Stellen zwar 6, 8, ja 10 Meter hoch noch standen, aber vielfach verbogen, von Rissen durchzogen und in den obern Schichten völlig verwittert waren. Im Innern fehlten fast alle Pfeiler, man fand zwar mehrfache Detailreste für die Pfeiler, Vasen und Kapi- täle, auch einige gut erhaltene, sein durchgebildete Fenster doch war es nothwendig, die aus der Kreuzfahrerzeit stammenden gleichzeitigen Kirchen in Jerusalem und in seiner nächsten Nähe für den Entwurf zur Wiederherstellung heranzuziehen, so St. Anna, St. Magdalena und St. Peter in Jerusalem, ferner die Kirchen in Lud (Lydda), Neby Samuel, Abu-Gosch und El Biröh.