Einzelbild herunterladen
 

y ....... '---------

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbminementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postausschlag.

I ------- -<

Die Jusertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeil« 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Gratisbeilagen rIllnstrirtes Sonnragsblatt" n.Allnitvirte lan-wirthschaftliche Beilage".

$r. 101

Wierstaz den 15. Sevteinber

1898.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 5. September 1898.

Zufolge Beschlusses des Bundesraths vom 16 Juni d. Js soll der Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegen- heiten vom 1. Oktober d. Js. ab nach den hierunter abgedrucktenBestimmungen" geregelt werden.

Die Ortspolizeibehörden haben sich mit diesen Be­stimmungen, soweit sie davon betroffen werden, bekannt zu machen und im Falle des Ansbruches einer der darin erwähnten Seuchen unverzüglich das Erforderliche $il veranlassen.

I. I. Nr. 4971. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungsMath.

Bestimmungen über den

Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten.

1. Die Polizeibehörde hat jeden in ihrem Bezirke festgestellten ersten Ausbruch von Rotz (Wurm) der Werde, Esel, Maulthiere und Maulesel, }

Maul- und Klauenseuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen und Schweine, und Lungenseuche des Rindviehs (§ 10, Ziffer 3, 4 und 5 des Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 .. r , ,. ,on, ~ ., .

1 1894 , Nerchsgesetzblatt 1894 Lelte 410),

sowie von Schweineseuche (einschließlich Schweinepest) sofort den Polizeibehörden aller dem Seuchenorte benach­barten deutschen Gemeinden auf mündlichem oder schrift­lichem Wege, wo thunlich unter Benutzung des Tele­graphen oder des Telephons mitzutheilen, welche ihrerseits den Seuchenausbruch auf ortsübliche-MÄfi' zur Kenntniß der Ortsbewohner zn bringen haben. »^

2. Ist nach ersolgter Feststellung der Maul/ und Klauenseuche iu einem Orte der beamteteLhierarzt zur Feststellung weiterer Infektionen von bisher noch nicht betroffenen Gehöften nicht zugezogen worden (§ T5 des Viehseuchengesetzes), so hat die Polizeibehörde demselben von jedem solchen Falle sofort Mittheilung zu machen.

3. Jeder Kreis- (Amts- u. s. m.) Thierarzt hat am 15. und am letzten Tage jeden Monats für seinen Amts­bezirk auf einer Postkarte eine Mittheilung an das Kaiserliche Gesundheitsamt abzusenden, aus welcher sich ergiebt, in wie viel Gemeinden (Stadtgemeinden, Land­

Die ^»ternwirthin.

Erzählung für das Volk von A. v. Hahn.

(Fortsetzung.)

Dann kam er durch die Thür hergerannt und rief dem Just mit heiserer Stimme zu:Spannst gleich an!" Dann lief er mit tief herabgesunkenem Haupt in die Stube zurück, aus der er vorhin gekommen, und-schloß sich wieder ein.

Die Leute gehorchten. Da die Wurzerin einverstanden schien und sich willenlos fügte, trugen sie die Erschöpfte, die an allen Gliedern bebte, auf den Wagen, legten das Kind neben sie und stopften noch hier und da ein Stück Bett um sie herum. Es war ihnen plötzlich leid um die unglückliche Frau.

Reseis Vater war wie gelähmt vor Schreck, als ihm die Tochter plötzlich mit dem Kinde vors Haus gebracht wurde. Er stand stumm und rathlos da und schüttelte nur immerfort den Kopf.

Grad' wollten sie die Resei herunterheben, da kam die Stiefmutter aus dem Haus, und als sie hörte, was vor- ging, schrie sie ihren Mann an, ob er nicht bei Sinnen sei, daß er sich die Wurzerin, die ihn jetzt nichts mehr anginge, auf den Hals laden wolle. Wenn er die Tochter jetzt annähme und der Wurzer sie nicht auf der Stelle wieder unter sein Dach bekäme, könnt's kommen, daß er sie für immer auf dem Hals behielte.

Die Resei ächzte zum Gotterbarmen und bat die Eltern, sie doch hier zu behalten und nicht wieder foit= zuschicken, aber es half nichts.

gemeinden, Gutsbezirken) und Gehöften des Amtsbezirks an jenem Tage die oben unter 1 genannten Seuchen herrschen, d. h. nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erlosch«»- erklärt werden konnten. Das Nichtvor- handensein einer Seuche ist durch eine Null kenntlich zu machen. -'Umfaßt der Amtsbezirk des Thierarztes mehrere Kreise (Aemter u. s. w ), so ist für jeden Kreis u. s. w. eine besondere Postkarte zu verwenden.

4. Jeden Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche auf den der größeren Ausfuhr dienenden, von den Landesregierungen zu bezeichnenden Viehmärkten und Viehhöfen haben die dort mit der Handhabung der Veterinärpolizei betrauten Organe sofort dem Kaiser­lichen Gesundheitsamt auf telegraphischem Wege mit­zutheilen.

Im Uebrigen bestimmen die Landesregierungen, in welcher Weise der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche auf Viehmärkten und Viehhöfen zu veröffentlichen ist.

Hersfeld, den 6. September 1898.

Der Bürgermeister Conrad Möller zu Meckbach ist heute als solcher für einen weiteren achtjährigen Zeit­raum eidlich verpflichtet worden.

I. A. Nr. 3747. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, _______________________Geheimer Negierungs Rath.

Hersseld, den 9» September 1898.

Der Bürgermeister Philipp Hammer zu Hilper- hausen ist heute als solcher für einen weiteren acht­jährigen Zeitraum eidlich verpflichtet worden.

J. A. Nr. 3542. Der Königliche Landrath^.

Freiherr von Schleinitz^ Geheimer RegierungS-Rath.

Cassel, den 7. September 1898.

Königliches Landrathsamt beehre ich mich unter Dank­sagung für die bisherigen Bemühungen ergebenst zu be­nachrichtigen, daß der Zwangszögling Georg Z i t t l a n aus Homberg inzwischen wieder aufgegriffen ist, weshalb ich mein Ersuchen vom 24. August d. J. G. II. Nr. 1367 1/98 als erledigt hierdurch zurückziehe.

Der Landes-Direktor.

An Kgl. Landrathsamt zu Hersfeld. G. II. 1367 Nr. 2/98.

* *

*

Hersfeld, den 13. September 4898.

Wird mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29.

Nach langem Hin und Her entschloß sich ihr Vater mitzufahren.

Er stieg neben den Knecht, und die Fahrt ging in der bittersten Kälte wieder zurück.

Vom Fieber geschüttelt, langte Resei wieder in ihres Mannes Behausung an.

Es war ein Glück, daß der Wurzer nicht zu Haus war, so konnte die Kranke doch gleich wieder in ihr Bett gebracht werden. Sie war bewußtlos und das Kind schrie mit krächzendem Stimmchen.

Der Vater ging gleich wieder fort. Wenn ihm das Herz auch arg bekümmert war und er sein Kind herzlich bemitleidete, er hielts doch für gescheit, der Begegnung mit dem Wurzer aus dem Wege zu gehen.

Er ließ ihm durch den Knecht sagen, er möchte sich vorsehen und die Bäuerin nicht noch einmal in der Kälte aus dem Bett holen, er sollt' an die Verantwortung denken. Es könnt leicht geschehen, daß ihr was zustieß, und dann träs' ihn die Schuld.

Das war dem Wurzer aber inzwischen schon von einem andern gesagt worden, und darum sagte er gar nichts dazu, was man in seiner Abwesenheit gethan.

Er war beim Amtmann gewesen und hatte dem in seines Herzens Zorn sein Unglück erzählt, um gleich zu erfahren, wie er die Schande am schnellsten los werden konnte.

Als der Amtmann aber vernahm, was er inzwischen mit der kranken Frau angestellt, geriet er in große Ent­rüstung und hielt dem Wurzer vor, daß er unrecht und

August d. I J. I. Nr. 4823 (Kreisblatt Nr. 103) ver­öffentlicht.

I. 5086. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Am M der Nenn Klisnbeth.

DerReichs- und S t a a t s - A n z e i g e r" vom Dienstag Abend veröffentlicht folgende Kundgebung:

Se. Majestät der Kaiser fühlt Sich mit den Fürsten und Freien Städten des Reichs wie mit dem ganzen deutschen Volk in innigster Theilnahme an dem namen­losen Unglück geeint, das über den alloerehrten Kaiser Franz Jos^f und über die Völker des verbündeten Oester­reich-Ungarn hereingebrochen ist. Mit der tief schmerz­lichen Trauer um die ihrem Hohen Gemahl und ihrem Lande so jäh entrissene edle Fürstin aus deutschem Blut verbindet sich die allgemeinste Empörung gegen den feigen Mörder, der den Boden der befreundeten Schweiz durch die fluchwürdigste That des Anarchismus entweihen konnte.

Ferner wird für den Hof bekannt gemacht: Der königliche Hof legt heute (11. September) für Jhrx Majestät die Kaiserin von Oesterreich, Königin von lly garn, die Trauer aus vier Wochen an.

* *

Se. Majestät der Kaiser wird sich, wie dieN. A. Z." hört, zu den am 17. d. M. stattfindenden BeisetzungS- feierlichkeiten für die verewigte Kaiserin Elisabeth nach Wien begeben.

* *

*

Nach Genfer Meldungen hat die A u f b a h r u n g der Leiche der Kaiserin am Montag Nachmittag stattgefunden. Der Sarg ist offen gelassen, mit einem weißen Schleier bedeckt und auf einen Katafalk gestellt, um den zahllose Kränze niedergelegt sind. Ferner be­richtet dieNeue Freie Presse" aus Genf vom Montag: Heute war einigen wenigen Personen, darunter Vertre­tern der Presse, der Zutritt zu dem Gemach gestattet, in welchem Kaiserin Elisabeth aufgebahrt ist. Die Kaiserin ist mit einem schwarzen Seidenkleid bekleidet, das Gesicht ist mit einem weißen Tuch verhüllt, in der

sehr thöricht gehandelt habe. Wenn die Sache bös abliefe und der Frau oder dem Kinde etwas zustießej trüge er die Verantwortung dafür und müßte wenn's dem Vater ein« fiele, gegen ihn zu klagen, zur Schande noch die Strafe tragen.

Er mußte sich also in das Gegebene schicken und die Resei vorläufig unter seinem/Dach dulden.

Vorläufig," tröstete er sich mit bitterem Groll. Er wollte nur warten, bis sie gesund war, dann mußte sie hinaus. Grad' weil sie ihm so fest ans Herz gewachsen war, konnte er sich über den Verrath nimmer hinwegsetzen.

Da sollte er aber noch lange warten müssen, denn die Resei verfiel in ein hitziges Fieber, in dem sie wochenlang zwischen Tod und Leben schwebte. Der kleine Bub war aber noch an demselben Abend gestorben.

Reseis Vater war jetzt obenauf. Er hatte gleich zwei Doktoren zu seiner Tochter geschickt, als er von ihrer schweren Erkrankung hörte, um die Sache recht breit zu treten. Bezahlen mußt'S ja doch der Wurzer.

Er fuhr auch selbst zu ihm herüber, um die An­gelegenheit mit ihm zu besprechen. Die Männer ge­rieten hart aneinander. Denn wenn der Wurzer auch wegen seiner Unthat in argen Nöthen war und man'S ihm von allen Seiten zu hören gab,' daß er wie ein Unmensch an seinem Weibe gehandelt, sein Recht wollte er sich doch nicht kürzen lassen und sich in das böse Spiel fügen, das mit ihm getrieben worden war.