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1888.

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Gaffel, den 6. Juli 1898.

Die Königliche Regierungs-Hauptkasse ist angewiesen worden, den Standesbeamten des diesseitigen Bezirks die seitens des Königl. statistischen Büreaus zu Berlin fest- gestellten Kopialien-Entschädigungen für die im Etatsjahr 1897/98 ausgestellten und eingereichten Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle gegen Quit­tung zu zahlen.

Ich ersuche die Standesbeamten im dortigen Kreise hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß, wenn die Abhebung der Beträge bei den betreffenden Kreis- rc. Kassen nicht binnen 4 Wochen erfolge, die Zustellung durch die Post portofrei stattfinden werde.

Der Negierungs-Prästdent. I. V.: von Bremer. An die sämmtlichen Herren Landräthe und die Magistrate hier und in Hanau. (A. I. Nr. 4891.)

* *

Hersfeld, den 21. Juli 1898

Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

A. 3189. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Nath.

Cassel, den 30. Juni 1898.

Zum Zwecke der Verhütung der Verbreitung von Geflügelcholera ordne ich hiermit auf Grund der §§ 19 bis 28 des Nerchsvlehseucheugesetzes vomMaj^894

(N. G. Bl. 1880 S. 153 und 1894 S. 109) und des § 56b Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 6. August 1896 (N. G. Bl. S. 685) in Ergänzung meiner landespolizeilichen Anordnung vom 3. März d. Js. mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landmirthschaft, Domänen und Forsten für den Um­fang des Regierungsbezirks Cassel bis auf weiteres folgendes an:

§ 1.

Das Treiben von Geflügel zu anderm als zu Wei- dezwecken ist verboten. Im übrigen darf die Beförderung nur in Wagen, Käfigen und Körben erfolgen, deren Einrichtung das Herabfallen von Koth und Streu ver­hindert.

§ 2.

Die Geflügelwagen und sonstigen Behältnisse sind nach jeder Benutzung zur Beförderung von HandelSge- flügel sorgfältig zu reinigen.

§ 3

Diese Anordnung tritt mit dem 15. Juli d. Js. in Kraft. (A. III. 5109.)

Der Negierungs-Prästdent.

* * *

Vorstehende Anordnung lasse ich Ihnen zur Kenntniß mit dem Ersuchen zugehen, dieselbe im Kreisblatt sofort zu veröffentlichen und zur Kenntniß der Ortspolizeibe­hörden und aller Interessenten zu bringen.

Der Zweck des Verbots wird im wesentlichen erreicht werden, wenn die unmittelbare Berührung von getriebe­nen Geflügel mit Ortschaften, Dorfteichen, Dorfstraßen und solchen Wegen und Plätzen verhindert wird, die vom Geflügel sonst benutzt zu werden pflegen.

Zur Vermeidung von unnöthigen Härten ermächtige ich Sie daher, Ausnahmen von dem Verbote für solche Fälle zuzulassen, in denen Geflügeltransporte aus dem Fußmarsche stattfinden können, ohne daß ansteckungsge- fährliche Berührungen zu befürchten sind.

Der Negierungs-Prästdent. I. V.: von Bremer. An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizei-Präsidenten hier.

* , *

Hersfeld, den 20. Juli 1898.

Die vorstehend abgedruckle Anordnung haben die Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntniß der Inte­ressenten zu bringen. Zugleich ist auf die Durchführung der^neuen Vorschrift zu achten.

I. I. Nr. 3852. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs-Nath.

Nichtamtlicher Theil.

Her fpnnifdj - MrikanW Krieg.

Die heute vorliegenden Nachrichten verstärken den Eindruck, daß die spanische Regierung zur Weiterführung des Krieges entschlossen ist. Darauf dürste vor Allem auch der Umstand deuten, daß die Kapitulation des Generals Toral, soweit sich dieselbe auf den ganzen, von den Amerikanern beanspruchten Theil von Santiago de Cuba bezieht, in Madrid als unverbindlich betrachtet zu werden scheint. General Toral soll nicht einmal zur Kapitulation des von ihm vertheidigten Platzes Santiago ermächtigt gewesen sein. Eine halbamtliche Madrider Note besagt, das Schreiben des Kommandanten von Santiago de Kuba, General Torals, an den General Shaster, in welchem er behauptet haben soll, die Re­gierung habe ihn ermächtigt, zu kapituliren, werde für apokryph angesehen, denn das Schreiben enthalte eine Behauptung, welche Toral unmöglich habe aufstellen können. In der That könne unmöglich gesagt werden, die Regierung hätte zur Uebergabe die Ermächtigung ertheilt. Der Vorgang sei vielmehr folgender gewesen: Der Kriegsminister erhielt zwei Telegramme des Mar- schalls Blanco; das eine war eine von Toral her­rührende kritische Darstellung der Lage, das andere ent­hielt die Bedingungen der Kapitulation und verlangte Instruktionen. Der Kriegsminister erwiderte dem Mar­schall Blanco, er möge Toral alle Initiative überlassen; er, der Minister, könne ihm kein anderes Verhalten vor- schreiben, als das durch das Militärgesetzbuch festgesetzte. Die Note schließt, General Toral habe gehandelt, wie er es für gut gehalten habe, er werde vor dem Kriegs­gerichte die Gründe auseinandersetzen, die ihn bestimmt hätten zu kapituliren. Eine weitere Meldung aus Madrid besagt:Marschall Blanco telegraphirte, er habe weder direkt noch indirekt zur Kapitulation von Santiago seine Ermächtigung gegeben. Dieselbe sei vielmehr ohne sein Vorwissen erfolgt. Mit General Toral wird nach aller Strenge des militärischen Ge­setzes verfahren werden." Ebenso stößt die Ausdehnung i der Kapitulation des Generals Toral aus die ganze I Provinz seitens des Kommandanten von Guantanamo, General Parejas, auf Widerstand, obwohl Caimanera, welches den Ausgang aus der Bucht von Guantanamo beherrscht, bereits von den Amerikanern besetzt ist. General Pareja, so heißt es in einer Madrider Depesche, weigere sich, zu kapituliren. Er behaupte, General Toral sei nur zur Kapitulation der 7000 Mann starken Gar­nison von Santiago berechtigt gewesen. Manzanillo, welches am 19. von den Amerikanern beschossen wurde, liegt an der Westküste von Santiago de Kuba. Es ist nicht in Torals Kapitulation einbegriffen, doch seine Beschießung erfolgt, weil die Amerikaner einen so wich­tigen Platz in der Flanke ihrer Okkupationsarmee nicht in den Händen der Spanier belassen wollen. Das Bom­bardement dauerte vier Stunden. General Blanco be­glückwünschte die Vertheidiger von Manzanillo, daß sie dem furchtbaren Bombardement widerstanden haben.

Aus H a v a n a wird vom 20. Juli gemeldet: Es herrscht hier gioße Begeisterung für energischen Wider­stand gegen den Angriff der Amerikaner. Die Führer der Freiwilligen sind entschlossen, eher zu sterben als zu kapituliren. Ferner wurde aus Havana nach Madrid gemeldet, daß die Aufständischen in der Provinz Santa Clara geschlagen seien, und daß ein amerikanisches

Kriegsschiff am 16. Juli Santa Cruz bei Sur beschoß, ohne Schaden anzurichten.

New-D o r k, 21. Juli. DasEvening Journal" veröffentlicht eine Depesche aus Santiago vom 20. Juli, wonach Garcia an Shafter geschrieben hätte, die Auf­ständischen würden nicht mehr mit den Amerikanern zu- sammenwilken, sondern unabhängig wie vor ihrer An­kunft handeln. Er werde infolgedessen sich mit seinen Truppen in die Berge zurückziehen.

New-2)ork, 21. Juli. Die Vorkehrungen für den Transport der in Santiago gefangenen Spanier nach ihrer Heimath sind jetzt zum Abschluß gelangt. Die Beförderung ist der Spanischen Transatlantischen Dampsergesellschaft übertragen, welche in New-Dork von der Firma Ceballos u. Co vertreten wird. Der Kon­trakt bestimmt, daß die Gesellschaft binnen neun Tagen fünf Schiffe in Santiago bereit stellen muß, ferner binnen 17 Tagen zwei Schiffe und den Rest der zum Transport nöthigen Schiffe binnen drei Wochen. Die Gesellschaft übernimmt die Beförderung zum Preise von 20 Dollars für den gemeinen Soldaten und 55 Dollar für jeden Offizier, wobei angenommen ist, daß 24,000 Mann und 1000 Offiziere nach Spanien hinüberzuschaffen sind. Die den Vereinigten Staaten erwachsenden Kosten werden demnach 535,000 DsLaes betragen. Es ist zu bemerken, daß unter den Schiffen sich mehrere Hülfs- kreuzer befinden, die von den Amerikanern genommen sind.

Politische Nachrichten.

Berlin, 21. Juli. Inland.

Von der N o r d l a n d s r e i s e Sr. Majestät des Kaisers meldet ein Telegramm aus Digermulen vom 20. d. M. Nachmittags: Se. Majestät der Kaiser begab Sich heute früh um 9 Uhr mit den Herren der Umgeb­ung bei sehr schönem Wetter auf die Panoramahöhe. Wenn auch die Aussicht nicht absolut klar war, so war der Auf- und Abstieg dadurch erleichtert und der Aufent­halt oben in hohem Grade angenehm. Die Rückkehr fand um 2 Uhr statt. Der Kurier vom 16. d. M. ist angekommen. An Bord Alles wohl. Ein wei­teres Telegramm aus Digermulen von heute berichtet: Gestern früh bestieg Se. Majestät der Kaiser mit dem Gefolge den Digermuler Kollen. Das klare schöne Wetter gewährte den vollen Genuß der großartigen Rundsicht. Am Nachmittag nahm Se. Majestät der Kai­ser den Vortrag der Kabinette entgegen. Heute wird die Reise durch den Raffsund fortgesetzt.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: In Londoner Privattelegrammen hiesiger Blätter lesen wir, nach Nach­richten aus Washington hätte die deutsche Regierung dem Staatssekretair D a y versichert, das Vorgehen der deutschen Offiziere bei Manila sei unbefugt gewesen. In einer anderen solchen Meldung heißt es, die deutsche Regierung lehne die Verantwortung für die Aktion des Admirals v DiederichSab und werde ihn zur Verantwortung ziehen, falls er sich in amerikanische Angelegenheiten eingemischt habe. Wir wüßten nicht, welchen Anlaß unsere Regierung zu solchen oder ähnlichen Erklärungen haben sollte. Von einer gegen die Vereinigten Staaten unfreundlichen Aktion des Admirals v. Diederichs oder einzelner Schiffe des deutschen Geschwaders in den philippinischen Gewässern ist hier amtlich bisher nichts bekannt; desgleichen weiß man nichts von einer amerikanischen Initiative im Sinne einer Beschwerde. Die deutsche Regierung ist daher gar nicht in die Lage gekommen, irgend etwas zu erklären.

Dem Vernehmen derNat.-Corr." zufolge sind im Reichsamt des Innern bezw. im Reichs Gesundheitsamt die Vorbereitungen für eine einheitliche Regelung der Geheim Mittelfrage zu Ende geführt worden, so daß binnen Kurzem ein Bundesrathsbeschluß zu erwar­ten steht, welcher endlich den berechtigten Klagen über die ungleichmäßige Behandlung dieser Frage in den ver-