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Gratirbeilasen:IUnstrirtes Sonnraerdlatt" u. ^^lluHrirk landwirthsehaftliche Beilage".

K. 83. SsimKiiil Den 18. Kli 1898.

Erstes Blatt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Soimtagsblatt" »n» Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das 3. Quartal werden noch von allen Aaiser- lichen Poftanftalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Cassel, den 16. Juni 1898.

Am Donnerstage nach dem Sonntage Sexagesimae dem sogenanntenBratentag" werden in einzelnen Gemeinden von einem Theil der Schulkinder den Lehrern Geschenke in Geld oder 9^turalien dargebracht. Desgleichen ist es vielfach üblich, daß von den Eltern schulpflichtiger Kinder den Lehrern als Geschenke beim Einführen der Kinder zur Schule sog.Nezeptionsgelder" gegeben werden, welche ebenfalls in Geld oder Natura. lien bestehen. Wenn auch die Nezeptionsgelder seitens der Lehrer zum Theil wieder dazu verwendet werden, um für die neu eingetretenen Kinder Backwerk zu kaufen, so bildet ein Theil derselben doch eine oft nicht uner­hebliche Einnahme für den Lehrer selbst, während die dargebotenen Naturalien oft als ein Aequivalent für die den Eltern seitens der Lehrer gewordene Bewirthung mit Kaffee und Kuchen sich darstellen.

Nachdem die Gehaltsverhältnisse sämmtlicher Volks- schullehrer auf Grund des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März 1897 erheblich aufgebeffert worden sind, erschei­nen die vorbezeichneten den Lehrern theils direkt theils indirekt zu Gute kommenden, an und für sich unserer Genehmigung unterliegenden Nebeneinnahmen nicht mehr gerechtfertigt.

Wir folgen daher gern einer uns zu Theil geworde­nen Anregung, wenn wir die fernere Annahme der sog. Braten- bezw. Nezeptionsgelder, auch insoweit letztere zum Ankauf von Backwerk bestimmt sind, hiermit den Lehrern allgemein verbieten.

Königliche Regierung, Abth. für Kirchen- u. Schulsachen. F l i e d n e r.

An die Herren Landräthe des Bezirks. I. L. Nr. 5754.

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Hersfeld, den 13. Juli 1898.

Wird den Königlichen Herren Ortsschulinspektoren des Kreises zur gefälligen Kennluißnahme und Beschei­dung der Ihnen unterstellten Herren Lehrer hierdurch mitgetheilt.

I. 3567. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 21. ds MtS. ist unter nachstehenden Bestimmungen genehmigt worden.

Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni 1897 vergl. Nr. 74 des Kreisblatts getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpolizeilichen Aufsicht des Marktes folgende weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk event, entspr. Haft geahndet wird.

1 Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar

1. Preußen: Regierungsbezirke: Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a. O-, Stettin, Posen, Bromberg, BreSlau, Liegnitz, Magdeburg, Merseburg, Erfmt, Schleswig,

Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Münster, Arnsberg, Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen und Sigmaringen; 2. Bayern: Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittel­franken, Unterfranken und Schwaben; 3. Königreich Sachsen; 4. Württemberg: Neckarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis und Donaukreis; 5 Baden: Landeskommis­sariate Konstanz, Freibnrg, Karlsruhe, Mannheim; 6. Großh. Hessen: Provinzen Starkenburg, Oberheffen, Rheinheffen; 7. Mecklenburg-Schwerin; 8. Sachsen- Weimar, -Meiningen, -Altenburg, Koburg-Gotha; 9. Oldenburg, 10. Braunschweig; ll. Anhalt; 12. Schwarz- burg-Rudolstadt; 13. Waldes; 14. Bremen; 15. Elsaß- Lothringen, welches mit her Eisenbahn in den hiesigen Kreis eingeführt ist, darf nur dann auf den Markt auf­getrieben werden, wenn der Besitzer nachweist, daß es der angeordneten Quarantäne von 5 Tagen unterworfen ge­wesen ist.

2. Am Tage vor dem Markte werden die Gastställe, Höfe der Gastwirthschaften u. s. w. tierärztlich beauf­sichtigt werden.

3. Mit dem Auftrieb darf nicht vor 6 Uhr früh be­gonnen werden.

Der Auftrieb ist statthaft - a) durch die Schloßstraße, b) durch die Sturmiusstru^ von der Rhabanusstraße aus, c) durch die Lindenstraße und d) durch die von Ziehers her durch den Eisenbahnviadukt führende Straße.

Hiernach bleibt von den auf den Viehmarkt mündenden Straßen nur die Heinrichstraße für den Auftrieb geschloffen.

4. Das Ausbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den an den unter 3 genannten Auf- triebswegen ausgestellten PolizeuBeamten eine von der Ortspolizeibehörde der Ursprungsgemeinde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß dort seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59 a der Bundesrathsinstruktion gehört.

Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

Thiere, für welche eine solche Bescheinigung nicht vor­gezeigt werden kann, werden nur dann auf den Markt­platz zugelassen werden, wenn sie dem die Aufsicht führenden beamteten Thierarzt zur besonderen Untersuchung vorge­führt worden sind.

5. Die Musterung von Vieh 2C. in den Zugangsstellen oder dicht davor ist verboten.

6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen 2C. innerhalb der Stadt Fulda verboten.

Fulda, den 9. Juli. 1898.

Der Königliche Landrath

I. A.: Zoberbier, Reg.-Assessor.

Uichinmiticher Theil.

In sMiiisch - amerikiinische Krieg.

Das Bombardement Santiagos ist am Montag und Dienstag fortgesetzt worden. Eine Depesche aus Rew-Aork vom 12. d. M. berichtet darüber Fol­gendes : Nach einem Telegramm aus Siboney von gestern Abend 7 Uhr fielen während des gestrigen und heutigen Bombardements Santiagos durch die ameri­kanische Flotte viele Geschosse in die Stadt und steckten dieselbe an vier Stellen in Brand. Gleichzeitig dehnte das Landheer seine Linien aus und näherte sich der Stadt, so daß heute alle Zugänge zu der Stadt bewacht sind, nnd es unmöglich erscheint, daß die Spanier ent- kommen können. Heute früh eröffneten die amerikanischen Batterieen auf den Hügeln vor der Stadt das Feuer auf die spanischen Verschanzungen. Die Spanier er­widerten das Feuer nur schwach. Auch die amerikanischen TirailleurS unterhielten ein mörderisches Feuer. Schließ­lich gaben die Spanier ihre letzten Verschanzungen auf, ohne viel Widerstand zu leisten. Gegen Mittag gab General Shafter Sampson das Signal, das Fener ein-

zustellen, und sandte den General Wheeler mit der Parlamentärflagge an General Toral, um diesem einen Brief zu überbringen, in welchem er den spanischen General darauf aufmerksam machte, daß die ameri­kanischen Schiffe gezeigt hätten, sie könnten die Stadt zerstören. Santiago sei zudem von dem amerikanischen Landheere zeruirt. Shafter wies auch darauf hin, daß 18,000 spanische und kubanische Flüchtlinge in El Caney dem Hungertode ausgesetzt seien, da die Amerikaner keine Mittel hätten, um sie zu ernähren. Schließlich forderte Shafter die Stadt zur Uebergabe auf, indem er be­merkte, daß eventuell das Bombardement zu Lande so­fort wieder ausgenommen werden würde. Nach mehreren Stunden entgegnete General Toral, er müsse erst von Madrid Instruktionen einholen und werde nach Eingang derselben eine definitive Antwort geben. General Shafter befahl daraufhin seinen Truppen, zu ruhen, sich aber möglichst bereit zu halten, um den Angriff jederzeit wieder aufnehmen zu können. Bis 6 Uhr Abends war von Toral noch keine Antwort eingegangen.

Nach den letzten Nachrichten vom Mittwoch ist da« Schicksal Santiagos noch unentschieden. Mehrfache Meldungen bestätigen, daß das Klima den amerikanischen Operationen ernste Schwierigkeiten bereitet und der Schrecken des gelber Fieirs sich in den Reihen der Amerikaner auszubreiten beginnt. So heißt es in einer Depesche des New-DorkerAdvertiser" aus Washington, es seien bereits 100 Fälle von gelbem Fieber in den amerikanischen Reihen festgestellt. Ferner behauptet eine Times"-Nachricht: Depeschen aus Washington sagen, es seien Telegramme von Miles und Shafter einge­gangen, deren Veröffentlichung das Kriegsministerium verweigere. Man meine, daß sie sich auf den Ausbruch des gelben Fiebers beziehen. Gestern (Mittwoch) ver­sammelte sich der Kriegsrath im Weißen Hause zu Washington. Der Sekretär des Krieges Alger und der Sekretär der Marine Long, sowie der Generaladjutant Corbin wohnten der Sitzung bei. Man glaubt, es sei betreffs der Gefährdung der.Gesundheit der Armee durch das gelbe Fieber berathen worden. Nach dem Schlüsse des gestrigen Washingtoner Kabinetsraths machten mehrere Mitglieder des Kabinets Mittheilungen, in denen sie zugaben, daß die Lage auf Kuba in Folge der beständigen Regenfälle wenig befriedigend sei; denn die Leiden der Truppen, namentlich der Kranken und Ver­wundeten, würden durch dieselben sehr verschärft. Inzwischen überfluthen Regengüsse die Linien der ameri­kanischen Belagerungstruppen bei Santiago und ver­jagen die Amerikaner aus ihren Verschanzungen. Die Straßen sind fast unpassirbar. Es werden große An­strengungen gemacht, um die Belagerungsgeschütze von Juragua nach der ersten Linie zu schaffen; jedoch sind wegen der aufgeweichten schlechten Wege erst vier Ge­schütze von den dort liegenden zehn Batterieen herange­schafft. Unter solchen schlimmen Verhältnissen begreift es sich, daß sich der Fall Santiagos verzögert. In j Madrid war bis gestern (Mittwoch) noch keine amt- liche Nachricht betreffs der Uebergabe der Stadt ein- : getroffen. Eine Washingtoner Depesche vom 13. Juli | schildert die Situation wie folgt: Heute bekannt ge- gebene Depeschen des Generals Shafter und des Generals j Miles melden, daß auf Ersuchen des Kommandanten von Santiago, Generals Toral, der Waffenstillstand bis morgen verlängert worden sei. Toral wünscht sich mit der Regierung in Madrid über das Anerbieten der Ver­einigten Staaten in Verbindung zu setzen, die Garnison von Santiago nach Spanien zu schaffen. Toral erklärt, er sei ermächtigt, die Garnison zurückzuziehen, den Hafen, die Kriegsvorräthe und den östlichen Theil von Kuba zu übergeben. Das hiesige Kriegsdepartement hat in­dessen die Einwilligung zu dem Abzüge der Garnison verweigert. General Shafter hat erklärt, wenn die Stadt Santiago nicht kapitulire, werde er morgen (Donnerstag) das Fener mit allen ihm zur Verfügung stehenden Geschützen eröffnen, und das Geschwader werde bei der Beschießung mitwirken.

In Madrid haben sowohl der Ministerpräsident