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gelier Kreisblatt.

GraLtsöeilssen:IllnsterrtSS Sonnras^bLütL ^ n.ILLttstrixte ianömirthschaftliche Beklage".

Sr. 80.

SinuitO den 8. Wi

1898.

Erstes Blatt.

Vestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Mustrirtes Sonntagsblatt" und Jtlnstrirte laildlvirthschafti. Beilage" für das 3. Quartal werden noch von allen Aaiser- lichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Zum Zwecke der Verhütung der Verbreitung von Geflügelcholera ordne ich hiermit auf Grund der §§ 19 bis 28 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 (N. G. Bl. 1880 S. 153 und 1894 S. 109) und des § 56b Abs 3 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 6. August 1896 (R. G. Bl. S. 685) in Ergänzung meiner landespolizeilichen An­ordnung vom 3. März d. I. mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel bis auf weiteres folgendes an:

§ 1.

Das Treiben von Geflügel zu anderen als zu Weide­zwecken ist verboten. Im übrigen darf die Beförderung nur in Wagen, Käfigen und Körben erfolgen, deren Einrichtung das Herabfallen von Koth und Streu ver­hindert.

§ 2.

Die Geflügelwagen und sonstigen Behältnisse find nach jeder Benutzung zur Beförderung von Handelsge­flügel sorgfältig zu reinigen.

§ 3.

Diese Anordnung tritt mit dem 15. Juli d Js. m Kraft. (21. III. 5109 )

Cafsel, am 30. Juni 1898.

Der Regierungs-Präsident.

Wirkt. Geh. Ober-Reg.-Rath. H a u s s o n v i l l e.

^slizei-Versrönung.

Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Poli­zeiverwaltung in den neuerworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (G. S. S 1529) sowie des § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des Kreisaus­schusses für den Umfang des Kreises Hersfeld verordnet was folgt:

Mit Bezug auf die Strafbestimmungen des § 365 des Reichsstrafgesetzbuches wird hierdurch die Polizeistunde auf 11 Uhr Abends festgesetzt.

Diese Vorschrift findet keine Anwendung aus Gasthöfe gegenüber ihren Logirgästen.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im amtlichen Kreisblatte in Kraft.

Hersfeld, den 4. Juli 1898.

A, 2839. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Negierungs-Rath.

Bekanntmachung.

Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, den im Herbst jeden Jahres zur Entlassung kommenden Reservisten, durch Errichtung von unentgeltlichen Arbeitsnachweisen, den Rücktritt in das Civilleben zu erleichtern.

Auf Aufforderung des Königlichen Kriegsminister iruus und des General - Commandos haben sich zur unentgelt­lichen Errichtung von Arbeitsnachweisen für den Kreis

Hersfeld die Kriegervereine Hersfeld und Niederaula bereit erklärt, und einen solchen zum Wohle der zur Entlassung kommenden Reservisten eröffnet.

Den Truppentheilen des 11. Armee - Korps sowie den Infanterie-Regimentern Nr. 143 und 97, dein Feldartillerie- Regiment Nr. 15 und dem Bekleidungsamt des 15. Armee- Korps werden diese Nachweise, und die Personen, welche mit der Vermittelung betraut sind, behufs Nachsuchung von Stellen bekannt. gegeben.

Das Bezirks-Commando macht Vorstehendes den Herren Arbeitgebern jeden Berufszweiges mit der Bitte bekannt, das Unternehmen zu unterstützen und sich im Falle, daß Handwerker, Arbeiter rc. z. Zt. der Reservistenentlassung benöthigt werden, au die Herren Hauptmauu d. L. A u e l für den Kriegerverein Hersfeld und Gerichtsseeretair L i n g e l s h e i m für deu Kriegerverein Niederaula wen­den zu wollen. Bezügliche Anträge können jeder Zeit bei obengenannten Herren gestellt werden.

Hersfeld, im Juni 1898.

Königliches Bezirks-Commando Hersfeld.

Nichtamtlicher Theil.

$tr sMisch-MnkMscht Krieg.

In Spanien herrscht eine außerordentliche Be­stürzung. Die Nachricht der Niederlage der Flotte Cerveras, welche anfänglich die Amerikaner besiegt haben sollte, hat einen niederschmetternden Eindruck hervor­gerufen. Es heißt, Cervera sei nur deshalb aus dem Hafen von Santiago ausgelaufen, weil er aus Madrid den direkten Befehl dazu erhielt, und da Cervera den Befehl mit größter Tapferkeit ausführte, eine Schuld ihn also nicht treffen kann, so wird die Regierung an­gegriffen. Die Truppen in Madrid sind konsignirt, man fürchtet Unruhen in der Stadt. Die Lage gilt als der­artig ernst, daß der Ausbruch der Revolution als unmittelbar bevorstehend gilt. An mehreren Orten haben Volksaufläufe stattgefunden, jedoch bis jetzt ohne Ruhe­störung ; die Republikaner verbreiten einen Aufruf, in welchem sie zum Sturz der Monarchie ausfordern. Natürlich gilt die Lage der Dynastie als ernstlich ge­fährdet, und auch das Ministerium Sagasta dürfte uicht mehr lange am Leben bleiben. Man spricht jetzt viel von einem Militärkabinett.

In Santiago haben die kriegführenden Theile einen kurzen Waffenstillstand geschloffen, um den New traten Gelegenheit zu geben, sich zurückzuziehen. Die spanische Besatzung in Santiago ist übrigens nach wie vor entschlossen, den Kampf energisch gegen die Ameri­kaner fortzusetzen. General Linares hat, wie erzählt wird, die Erklärung abgegeben, lieber Santiago zu ver­brennen, als es den Amerikanern zu überlaffen. Unter den Nichtkombattanten in Santiago herrschte großer Schrecken. Die Tochter des englischen Konsuls, welche sich unter den Flüchtigen befand, sagte aus, am Sonn­abend und Sonntag Vormittag seien die Granaten dicht um das Konsulatsgebäude herum niedergefallen. Die Stärke der spanischen Streitkräfte in Stadt und Um­gegend schien niemand zu kennen. Die Zahl der kampf­fähigen Soldaten der Garnison schätzte man auf 8000. Jedes fünfte Haus in Santiago war in ein Hospital umgewandelt worden.

New-York, 6 Juli. DerNew-York Herald" meldet aus Kingston: Von Santiago an Bord des britischen KriegsschiffesAlert" eingetroffene Flüchtlinge theilen mit, General Pando sei in der Schlacht bei Palma, in welcher er, auf dem Marsch nach Santiago begriffen, mit den Aufständischen kämpfte, am Arm schwer verwundet worden. Eine Bestätigung dieser Meldung fehlt. Nach demselben Blatt erklärte Admiral Ceivera im Verlause einer Unterredung, er habe von Madrid aus zweimal Befehl erhalten, den Hafen von Santiago zu verlassen und nach Havana zu gehen. Er habe voll­kommen die Schwierigkeit seiner Lage ersannt. Die

Ehre der spanischen Marine erforderte es jedoch, daß eine strategische Bewegung gemacht wurde. Aus diesem Grunde sei von ihm der Flotte der Befehl gegeben worden, der fast sicheren Zerstörung entgegen zu gehen. Wie derNew York Herald" aus Washington meldet, fehlte es vor Santiago an Uebereinstimmung zwischen dem Oberkommando der Landtruppen und der Marine in der Leitung der Operationen. General Shafter be­richtete, Admiral Sampson habe sich geweigert, in den Hafen von Santiago einzulaufen und die Stadt zu be­schießen, wenn er nicht vom Marineamt direkt den Be­fehl dazu erhielte.

Washington, 7. Juli. Marineamts-Sekretär Long telegraphirte an Admiral Sampson, er möge sofort ein Geschwader detachiren, womit Watson angewiesen ; wurde, unverzüglich nach Spanien abzugehen.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 7. Juli.

Von der Nordlandsreise Sr. Majestät des Kaisers meldet ein Telegramm aus Odde von heute: S e. Majestät der Kaiser nahm gestern Vorträge entgegen, besuchte das norwegische Kriegsschiff Harald Haarfager" und das SchulschiffMoltke" und machte Nachmittags einen Spaziergang anLand. Die heu­tige Feier mußte wegen Regenwetters verschoben werden.

Ihre Majestät dieKaiserin unternahm am Mittwoch mit der Frau Prinzessin Heinrich von Preußen, dem Prinzen Joachim und der Prinzessin Viktoria Luise, sowie mit der Umgebung vom Dienst eine Fahrt auf der Segelyacht Jduna" nach der Eckernförder Bucht, von der Aller- höchstdieselbe gestern Abend nach Kiel zurückkehrte.

DieBerliner Correspondenz" schreibt: «Das Ber­liner Tageblatt" übernimmt in seine Morgenausgabe vom 6. d. Mts. aus denAkademischen Blättern" die Mittheilung, daß die jüngste Berufung der drei Pro­fessoren der Technischen Hochschulen in das Herrenhaus ohne ministerielle Gegenzeichnung erfolgt sei. Diese Behauptung ist ebenso unbegründet wie alle übrigen daran geknüpften Bemerkungen."

Eine h o h e A u s z e i ch n u n g , die zugleich eine ehrende Anerkennung der Thätigkeit des Kultusministe­riums darstellt, ist dem Kultusminister D. Dr. Bosse zu Theil geworden. Wie erinnerlich, sind im Laufe des letzten Winters in der geistlichen Abtheilung des Kultus. Ministeriums die umfangreichen und schwierigen Vorar­beiten für das evangelische und katholische Pfarrerbesol­dungsgesetz derart gefördert worden, daß es möglich war, beide Gesetze dem letzten Landtage vorzulegen und nach langwierigen Verhandlungen zur Verabschiedung zu bringen. Se. Majestät der König hat die Gesetzentwürfe in den letzten Tagen vollzogen. Aus diesem Anlaß wurde dem Kultusminister das Großkreuz des Rothen Adlerordens mit Eichenlaub ver­liehen und ihm die Verleihung in einem Handschreiben bekannt gegeben, das seine langjährigen Verdienste um Staat und Kirche in ehrendster Weise anerkennt.

Eine für Grundbesitzer wichtige Entscheidung hat der Minister des Innern dieser Tage getroffen und den betheiligten Behörden zugehen lassen, und zwar in Betreff der Versicherung von Rohbauten, welche bisher nach dem jedesmaligen Werthe zur Zeit der VersicherungS- ausnahme angesetzt wurde. Nach dem Gesetz vom 8. Mai 1837 darf kein Gegenstand höher versichert werden, als nach seinem zur Zeit der VersicherungSausnahme bestehenden Werthe. Auf verschiedene gegen diese Be­stimmung gerichtete Petitionen aus den Kreisen der Grundbesitzer hin hat nun der Minister des Innern angeordnet, daß das Gesetz auf die Versicherung von Rohbauten nicht auszudehnen sei, da dasselbe nur solche Gegenstände im Auge habe, welche keinem wesentlichen Werthwechsel unterliegen und durch höhere Versicherung dem Versicherten einen Gewinn bringen sollen. Eine