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Gesttsbettassn: „Illrrstvirtes Konntagsblatt^^ u. „IUrrftvirts Landwirthschaftttche Veilage".
Hr. 78.AtO- tat 5. Juli 1888.
Gestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Mustrirtes Somstagsblatt" und „Allnstrirte laudivirthschaftl. Beilage" für das 3. Quartal werden noch von allen Aafser- licben Dostanstalten, ^andbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Weil.
Hersfeld, den 4. Juli 1898.
Diejenigen Herren Orlsvoistände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:
Hersfeld, den 1. Juli 1898.
Im Monat Juni 1898 sind folg ube Jahres-Jagdschelne ausgestellt worden:
1.
am
4/6 für Herrn Apotheker L. Becker dahier,
2.
8,6. „
„ Rudolf Peter, Kaufmann in Friedewald,
3.
10/6 „
„ Konrad Glebe, Landwirth in Aua,
4.
ff ff
„ Johannes Horn, Landmirth in Heddersdorf,
5.
ff ff
„ Heinrich Stiebing, Schreinermeister daselbst,
6.
15,6. „
„ Johannes Brehm, Bürgermeister a D. in Kathus,
7.
23/6. „
„ Dr. Stamm, Königlicher Gymuasial-Oberlehrer in Hersfeld,
8.
ff
24/6. „
„ Peter Schüßler, Kupferschmiedemeistec in Hersfeld,
9.
ff
25,6. „
„ Ernst Baumhardt, Schuhmachermeister in Asbach.
Bestehender Vorschrift
gemäß wird solches hierdurch veröffentlicht.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negieruilgs'Rath.
Hersfeld, den 1. Juli 1898
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst sich eignenden Militairpflichtigen ihre d-sfallsigen Gesuche oftmals zu spät einreichen und dadurch des Anrechts auf diese Berechtigung verlustig gehen, sofern nicht der Berechtigungsschein Seitens der Ersatz.Behörde III Instanz ausnahmsweise ertheilt wird.
Zur Vermeidung derartiger Härten sowohl als auch zur Verminderung bezüglicher Anträge werden die betreffenden Vorschriften hierunter zur öffentlichen Kennt- • niß gebracht und weise ich die Herren Ortsvorstände
Die E>ternwirthin.
Erzählung für das Volk von A. v. H a h n.
(Fortsetzung.)
Auch heut war das Pärchen wieder zusammengekommen.
Schon viel hatten sie miteinander gesprochen, sie in lebhaftem Eifer redend, er einsilbig und beklommen.
J.tzt sah er betroffen vor sich nieder, während ein fpruöelnber Wortschwall in zorniger Hast von ihren kirschrotsten Lippen strömte:
„'s ist eben, wie ich sag', hast kein' Schneid', Bene- dikt, und zudem, was das Arge ist, auch kein' Lieb', nicht die richtige Lieb' zu mir!"
Da er schwieg und nur einen schweren Seufzer für ihren Vorwurf hatte, rückte sie mit ungeduldiger Gebärde von ihm fort und brach in leidenschaftliche Thränen aus.
„Lenei!" bat er schmerzlich beklommen und rückte ihr nach. Bekümmert sah er zu ihr auf und tastete nach ihrer Hand, die sie vor das Antlitz preßte.
Sie stieß ihn unsanft zurück. „Geh, laß mich, hast nur Seufzer und weiche Worte, aber keinen guten Willen für mich. In deinen Händen ist mein Glück schlecht bewahrt!"
„Lenei!" wiederholte er in bittendem Tone und legte den Arm in schüchterner Liebkosung um ihre Schulter. Da sie sich aber mit einer Gebärde des Widerwillens losmachte, sank er in seine schmerzliche Stellung zurück.
Den Kaps in die Hände gestützt, brütete er schweigend
1. vonl 15. April 1879 Nr. 4433, Kreisblatt Nr. 31, Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden betreffend,
2. vom 29. Juni 1880 Nr. 7650, Kreisblatt Nr. 52, Einreichung des Verzeichnisses über die von Privat- hengsten abstammenden Füllen betreffend,
3. vom 5. November 1892 J. I Nr. 738, Kreisblatt Nr. 133, Herabminderung von Strafen betreffend,
4. vom 23 April 1896 J. I Nr 2340, Kreisblatt Nr. 51, Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betreffend, im Rückstände sind, werden mit F r i fl b i s zum 1 0. d. M t s. bei Meidung von 3 M a rk Strafe hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
des Kreises an, den Inhalt dieser Paragraphen auf ortsübliche Weise alsbald bekannt zu machen.
I II. Nr. 2114. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
§ 89 der Wehrordnung vom 22. November 1888.
1) Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die frühere Nachsuchung darf, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt, ausnahmsweise durch die Ersatzbehörde
vor sich hin. Eine Weile waren sie beide stumm, nur Leneis Schluchzen tönte fort. Er bemerkte es nicht, daß sie ihn zwischen den vorgehaltenen Händen in seiner starren Versunkenheit beobachtete.
„O, du!" stieß sie plötzlich in heißer Ungeduld hervor, sprang auf und stellte sich in flammendem Zorn vor ihn hin: „Mit dir könnt' ein Engle reden, dich rührt's nicht. Aber das sollst' auf der Stell' wissen, länger laß ich mich nicht zum Narren halten! Ich hab's satt, mich im Dunkeln von dir küssen zu lassen, wo du's vor der Sonn' nicht magst. Wenn' deinen Vater dir nicht kannst zu Willen machen, dann muß es eben aus sein. Ich will meine schönen Jahr' mir nicht vergrämen. Giebt's doch nicht Einen, giebt's doch mehr in der Welt, die nach mir herschau'n! Es muß doch nicht grad' der Wurzerdix sein. So, nun weist' meine Meinung. Entweder kommst' morgen mit dem Vater und bringst mir den Versprach, oder die Lenei ist dein Schatz gewesen."
In zitternder Qual stöhnte er auf und sah sie in starrer Fassungslosigkeit an. „Lenei, das thust' mir nicht an!" fuhr er dann in heftiger Verzweiflung empor und ergriff ihre Hände, sie mit zuckenden Fingern festhallend. „Weißt, wie mein ganzes Herz an dir hängt, und daß ich mein Leben hingeben müßt', wenn ich dich verlieren sollt'!" schloß er in heißer Inbrunst.
„Kannst schön reden, das weiß ich!" höhnte sie und versuchte sich loszumachen.
Er aber gab sie nicht frei. Den Arm um ihren Leib schlingend, zog er sie zu sich heran, den Kopf an ihre Schulter lehnend.
dritter Instanz zugelassen werden, doch hat in solchem Falle die Aushändigung des Berechtigungsscheins nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre zu erfolgen.
Der Nachweis der Berechtigung bezw. die Beibringung der für die Ertheilung des Berechtigungsscheins erforderlichen Unterlagen hat bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum l. April des ersten Militairpflichtjahres (§ 22,2) bei der Prüfungscommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung dieses Zeitpunktes darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit Genehmigung der Ersatzbehörde dritter Instanz ertheilt werden.
2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungscommission für Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirk der Betreffende gestellungspflichtig sein würde (§§ 25 und 26).
3) Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres bei der unter Ziffer 2 bezeichneten Prüfungscommission schriftlich zu melden. Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des ersten Militairpflichtjahres eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der Prüfungscommission be« rüaiitimgt -meiben (Ziffer i).
4) Der Meldung (Ziffer 3) sind beizufügen:
a. ein Geburtszeugniß.
b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszu- rüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen.*)
DieFähigkeit Hierzutst obrigkeitlich zu bescheinigen, c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militairberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.
Sämmtliche Papiere sind im Originale einzu- reichen.
*) Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormundes (8 15, 4).
„Warum verlangst' das Unmögliche?" brach es zitternd aus ihm hervor.
„Wenn's was Unmögliches ist, dann mußt' auch sagen, daß ich nur das Rechte will, wenn ich mich lossag'," entgegnete sie finster. „Kannst doch nicht meinen, daß ich zu deinem heimlichen Schönthun grad' gut genug bin !"
„Da sei Gott vor!" betheuerte er und hob das Antlitz zu ihr empor, die iu trotziger Haltung von ihm fortsah. „Weißl's doch, Lenei, daß du mir das Liebste auf der Welt bist," flüsterte er innig, ihren Körper fester umschlingend. „Schau, lieber als mein' Mutter! Wenn ich mich versündigen wollt', müßt' ich sagen, ich hab' dich lieb wie was Heiliges! Wenn ich Nachts an dich denk', kommt'- mich an, daß ich beten muß und ich ausschrei'n möcht' vor einer Herzensfreudigkeit, die mir die Brust zerreißen will. Ich bitt' den lieben Herrgott, er soll's mir nicht als Schuld anrechnen, daß ich eine solche Lieb' für ein irdisch Geschöpf im Herzen trage."
„Für die schönen Wort' bedank' ich mich schön," höhnte sie ungerührt, „'s ist nur schad', daß du nicht handeln kannst."
„Ich handle auch, Lenei. Aber in Ruh' und Geduld verfolg' ich mein Ziel. Jst's nicht schon genug, daß ich die Mutter für uns gewonnen hab', die erst auch nichts davon hat wissen wollen? Ich hoff' auch des Vaters Widerstand zu besiegen. Hab' nur noch ein bisse l Geduld!" schloß er flehend.
„Nein," stieß sie in aufgeregter Hast hervor. „Warten kann ich nicht länger. Ich kann's nicht, es hängt gar