Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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HGscker Aeisblatt.
Gkatisbeilagen r „SHu^rtrU» SonntagsdLatL" u. „3UuHmU Larr-MtVthschaftUchr 3*Ha$<".
Sr. 71 Simlral ki 25. Juli IM
Erstes Blatt.
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Mit dem s. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen
„Jllnstmtes Sonntagsblatt" ^ „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage"
Das „Kreisblatt" bringt außer den amtlichen Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Ereignisse in der Politik, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten Inhalts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereignisse des täglichen Sebens zur Kenntniß der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.
W Die wichtigsten (Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
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die Expedition.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 23. Juni 1898.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat die Errichtung zweier Handwerkskammern in der Provinz Hessen-Nassau beschlossen, die ihren Sitz haben:
1. in Cassel für den Regierungsbezirk gleichen Namens mit Ausschluß der Kreise Ninteln und Schmalkalden, die den Kammern in Hannover und Erfurt zugewiesen werden sollen — aber mit Einbeziehung des Fürsten- thums Waldeck, dessen Anschluß an die Preußische Organisation von der Landesregierung gewünscht worden ist,
2. in Wiesbaden für den Regierungsbezirk gleichen Namens.
Bei dem berechtigten Interesse, das nicht nur die belheiligten Handwerkerkreise, sondern auch die Gemeinden und die kommunalen Verbände an der Alt der Bildung der Handwerkskammern und Abgrenzung ihrer Bezirke haben, wird hiermit solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
J. I. Nr. 3470. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 18. Juni 1898.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Mittwoch den 6. Juli d. As. und
Donnerstag den 7. Juli d. As.» j e d e s in a l von M o r g e n s präcis 7 U h r an, im Saale des Gastmirths Herrn B. Bolender hier- selbst statt.
Die Herren Octsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den
Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezwfe. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz.Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommende Reklamationen der Ober-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeitsoder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamation ankommt (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Rellamirten) im Vermin mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht st alt finden kann. Besonders wird noch darauf aufmeiksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die in § 65® der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich anf die in letzter Zeit vor - gekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste, welche von einem beamteten Arzt ausgestellt sein müssen, sich vorzugsweise über neuere Anfälle aussp rechen.
Die Herren Octsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie den Militärpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinen: Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die i n ihren Händen befindlichen Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für die Ausstellung eines Duplikat-Scheines gezahlt werden muß.
I. II. Nr. 1999. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i u i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, den 13. Juni 1898.
Ich habe Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß nach § 13 der Polizei-Verordnung vom 31. Dezember 1896 (Amtsbl. 1897 Nr. 1) die Ausübung der Jagd an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Sie wollen den Ihnen untergeordneten Polizei-Beamten und Gendarmen für die Zukunft eine verschärfte Handhabung dieser Vorschrift zur Pflicht machen und die Bestrafung der Zuwiderhandelnden veranlassen.
Der Regierungs Präsident. Hau s s o n v i l l e. An sämtliche Herren Landräthe des Bezirks. A II 6202.
* * *
Hersfeld, den 22. Juni 1898.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des hiesigen Kreises zur genauesten Beachtung mitgetheilt. Eine jede derartige Zuwiderhandlung ist unnachsichtlich zur Bestrafung zu bringen. I. 3428. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Uichlamtlicher Theil.
M Kaiserreist iich Smifnta.
Im Oktober dieses Jahres wird die machtvollste Persönlichkeit unter den Trägern von Kaiser- und Königskronen, unser Kaiser Wilhelm II., mit seiner hohen
Gemahlin in Palästina zum Besuche der heiligen Stätten eintreffen, wo der Heiland für die Menschheit lebte und litt. Das ist ein Ereigniß von weltgeschichtlicher Bedeutung, und mehr und mehr wird man sich deffen schon jetzt auch in fremden Ländern bewußt, wenn auch nicht überall in dem richtigen Sinne.
Ziemlich genau achthundert Jahre sind verflossen, seit die erste abendländische Kriegsschar, frommer Begeisterung voll, auszog, um Jerusalm von der Herrschaft der seld- schukischen Türken zu befreien. War ihr Führer, Gottfried von Bouillon, auch ein lothringischer Ritter, also ein Angehöriger des deutschen Reiches, so bestand das erste Kreuzheer doch fast nur aus Franzosen und Normannen. Von Frankreich war die ganze Bewegung auS- gegangen und auch während ihrer zweihundertjährigen Dauer am meisten unterstützt ^worden. Während im Deutschen Reiche die Theilnahme an den spätern Kreuzzügen trotz des Untergangs eines seiner größten Herrscher, des Friedrich Rothbart, in den Fluthen des KalikadnuS, kaum eine Spur zurückließ, gehört der französische Antheil an den Kämpfen um die heiligen Stätten zu den ältesten und heute noch eifrig gepflegten Traditionen des französischen Volkes und wird daraus der Anspruch auf das Protektorat Frankreichs über die Katholiken im Orient und womtyli£ au ^ auf den Besitz r-en syrischen Landestheilen hergeleitet. Es versteht sich von selbst, daß für eine glaubenslose Republik ein solches Protektorat keine moralische Begründung haben kann und in Wirklichkeit nur als politischer Machtfaktor dient. In Frankreich hat man sich aber auch zuerst über die Reise unsers Kaisers nach Jerusalem beunruhigt gezeigt und ihr politische Zwecke, wie die Erwerbung eines türkischen Hafens, oder die Absicht der Schmälerung des katholischen Besitzstandes untergeschoben.
In Wahrheit sind die Gesinnungen, in denen Kaiser Wilhelm II. die Fahrt unternimmt, weder auf politischen Machterwerb noch auf konfessionelle Streitigkeiten gerichtet, und nichts könnte unserm kaiserlichen Herrn eine größere Befriedigung gewähren, als wenn der bedeutende Anstoß, der durch die Reise für die Hebung des geistigen Lebens der g e s a m m t e n Christenheit gegeben ist, segensvoll fortwilkte, wenn, wie ein russischer Schriftsteller jüngst schrieb, ein neuer Strahl des Glaubens und der geistlichen Kraft in unsere alternde, vielfach vorn Materialismus durchströmte Welt dränge, wenn Geist und Herz wieder zur Quelle der wahren christlichen Idee hingelenkt würden und die Erkenntniß sich neu befestigte: das Feld muß Er behalten! Nicht im Kampf um irdischen Besitz, auch nicht in der Steigerung des Ansehens der deutschen Kaisermacht im Orient, zu der die Reise beitragen wird, besteht die große Bedeutung, sondern darin, daß es eine Kreuzfahrt der machtvollsten Herrscherpersönlichkeit im edelsten Geiste des Christenthums ist.
Icr sMisch - mnkmscht Krieg.
Die Amerikaner haben soeben auf Kuba einen be- merkenswerthen Ei folg davongetragen. Der KriegS- fefretär Alger erhielt am Mittwoch Abend ein von Playa bei Este datiertes Kabeltelegramm ShafterS, in welchen: letzterer meldet, die Landung der Truppen fei mit Erfolg bei Daiguiri, 17 Meilen östlich von Santiago de Kuba, vollzogen worden. Als die Landung der Truppen General Shafters begann, beschoß gleichzeitig die Flotte mehrere befestigte Punkte westlich und östlich von Santiago, aus denen die Spanier vertrieben werden müssen, ehe der Marsch auf Santiago angetreten werden kann. Die Landung geschah unter dem Schutze des Feuers des Geschwaders und unter Mithilfe von ungefähr 1000 Kubanern unter Castillo; die Kubaner waren auf amerikanischen Kriegsschiffen von AserraderoS nach Sigua gebracht worden. Während der Landung der Amerikaner befanden sich die Spanier zwischen zwei Feuern: Dem Geschützfeuer von der Küste her und dem Gewehrfener der Kubaner, welch letzteres die spanische Landbatterie beherrschte. Die Landung bei Cabanjas und Aguadores