y------ -----------'■ • ~ wr
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonncinentspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postansschlag.
> . ... ...._... ---------- --,
.......... =M
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeste 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg, Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
■ 7-......
e_7? k n iQn ii rniA ||i>r timüll nis I HinHr I 311 nHlilll11
WmVH tJHH^vIlllU
Gratisbeilagen: „Illnstrirtes Konnragsblatt" n. „)llnftrirte lanSwirthschaftliche Beilage".
Nr. 6?. LsmerftW 6t« 8. Kni 1888.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" und „Jlllistrirte landwirthschaftl. Beilage" für Ven Monat Juni werden von allen kaiserlichen Poftanftalten, tandbriefträgern und Don der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 6. Juni 1898.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß nach § 70 der Landgemeinde-Ordnung vom 4. August 1897 in allen Fällen, wenn die G e m e i n d e v e r t r e t u n g bezw. die Gemeindeversammlung über eine Gemeindeangelegenheit Beschluß fassen soll, bei d e r V o r -
Verzeichnis der im Monat Mai 1898 ertheilten Jagdscheine.
Beginn der
Gültia-
N a in e.
Stand.
Wohnort.
Kreis.
6^
ja
es
Ausländer
’S-
= J
I
CD
CD
CD
keit.
Jagd-
K
scheine.
Jagdscheine.
Mk.
1
2/5 98
Gies, Wilhelm
Kaufmann
Hersseld
Hersfeld
1
—
—
—
15
—
2
3/5 „
Ruhn, Jacob
Gastwirth
Niedera ula
//
1
—
—
—
—
15
—
3
4/5 „
Hassenpflug, Gg.
Bürgermeister
Biedebach
//
1
—
—
—
—
15
—
4
Hoßbach, Heinrich
Gutsbesitzer
Hof Weisenborn
M
1
—
-7—.
—
—
15
—
5
Nuppel, Christian
Musikus
Kruspis
M
1
—
—
—
—
15
—
6
5/5 „
Diedrich
Kgl.Oberförster
Heringen
//
—
—
—
—
—
—
1
7
6.5 „
Werner, Johs.
Wald- u. Forste
Dankmars-
Verwalt.-Vez.
1
—
—
—
—
15
—
ausseher
hausen
Eisenach
8
Link, A.
Kgl.Landmesser
Rasdorf
Hünfeld
1
—
—
—
—
15
—
rei der Special-
Kommission in
Hertzfeld
9
7/5 „
Schimrigk
Kgl. Forstaufs.
Hersseld
Hersseld
—.—
—
—
——
—
1
10
14/1097
Gebhardt, Hrch.
Kaufmann
M
—
—
—
—
1
1
—
11
7/5 98
Dittelbach
Kgl. Förster
Friedewald
M
—
—
—
——
—
—-
1
12
// //
Nöder
„
M
—
—
—
—
—
—
1
13
Wagner
M
W
—
—
—
—
—
—
1
14
Schmidt
Kgl. Forstauf,.
M
W
—
—
—
—
—
—
1
15
Weck
HillartShausen
M
—
—
—
—
—
1
16
Nadeck
Kgl. Förster
Hilmes
W
—
—
—
——
—
—
1
17
Prescher
Niederaula
«
—
—
—
—
—
—
1
18
9/5 "
Ieybert, Karl W.
Gutsbesitzer
Lautenhausen
M
1
—
—
——
—
15
—
19
10,5 „
Klotzbach, Wilh.
Landwirth
Malkomes
,/
1
■-------
—
—
—
15
—
20
Aührer, Adam
Gntsbesitzer
Lautenhausen
M
1
,—
—
—
—
15
—
21
12 5 "
Klee, Heinrich
Schmied
Rotterterode
M
1
—
—
—
—
15
—
22
16,5 „
Andreas, Frederic
Kaufmann
Antwerpen
Antwerpen
—
—
1
—
—
40
—
23
Bennert, Oskar W
„
W
—
—
1
—
40
—
24
Harnickel, Johs.
Landwirth
Hählgans (Gem. Allmershausen)
HerSfeld
1
—
—
—
15
—
25
18/5 „
Paul, Philipp
Waldwärter
Willingshain
M
1
—
—
—
—
15
—
26
17/5 „
Rechberg, Jean
Ledersabrikant
Hersfeld
1
—
—
—
—
15
——
27
18/5 „
Landgraf Ernst v.
Philippsthal
W
1
——•
——
—
15
28
21/5 „
Hessen Hoheit
Lerbs, Hans
Vermalter
Eichhof
M
1
—
—
—
—
15
—
29
23/5 '
Weitemeyer
Oekonomierath
Gethsemane
W
1
—
—
—
—
15
—
30
Großkopf, Paul
Verwalter
«
1
—
—
—
—
15
—
31
25/5 "
Caselitz, Hermann
Zahntechniker
HerSfeld
//
1
—
—
—
—
15
—
32
Westermann, Adolf
Jagdaufseher
Herfa
M
1
—-
——
—
15
—
33
2/9 97
Stelzner, I. H.
Versicherungs-
Herssetd
ff
1
--
—
—
1
1
—
Inspektor
34
27/5 98
Köhler, Peter
Schuhmacherm.
Asbach
ff
1
—
—
—
—
15
—
35
Bettenhausen
Lehrer
Eschwege
Eschwege
—
1
—
——
—
3
—
Wird bestehender Vo
rschrist gemäß veröffentlicht.
HerSfeld, den
3. Juni 1898.
Der Königliche Landrath Freiherr
von Schlernitz, Geheimer Regierungs-Rath
—
Casiel den 18. Mai iö98. Standesbeamten verpflichtet und berechtiat seien, bei der
Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob die Eintragung fremdsprachlicher Namen in
die
Standesre-
l a d u n g ausdrücklich darauf hingewiesen werden muß, daß die Nichtanwesenden sich den gefaßten Beschlüssen zu unterwerfen haben. Im Falle des Absatz 4 des bezeichneten Paragraphen (also wenn über denselben Gegenstand zum zweiten Male berathen werden soll) muß bei der Vorladung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die e r s ch i e n e n e n M i t g l i e - der ohne Rücksicht auf deren Anzahl beschlußfähig sind.
Soweit derartige Beschlüsie der Genehmigung des Kreis-Ausschusses bedürfen, (§§ 78 und 79) ist bei deren Vorlage im BegleUbericht stets anzu- geben, daß bei der Vorladung der erwähnte Hinweis stattgefunden hat. Wenn von der Gemeindeversammlung ein Beschluß gefaßt wurde, so ist zugleich die Gesammtzahl der zur Zeit vorhandenen Stimmberechtigten anzugeben, um beurtheilen zu können, ob die Gemeindeversammlung thatsächlich beschlußfähig war bezw. ob gemäß § 72 vielleicht der Kreisausschuß zu beschließen hatte.
A. 2635. Der Königliche Land rath
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer RegierungS-Rath.
giftet fremde, im Deutschen nicht vorhandene oder eine andere Aussprache bedingende Schriftzeichen anzuwenden.
Die zuständigen Herren Minister haben daher angeordnet, daß im allgemeinen fremdsprachliche Namen auch mit den ihnen eigenthümlichen fremden Schristzeichen einzulragen sind, ohne Unterschied, ob die Buchstaben im Deutschen vorhanden sind, ob sie im Klänge mit den Deutschen übereinstimmen, ob sie durch lautähnliche ersetzt werden können oder nicht.
Die Befolgung dieser grundsätzlichen Anordnung wird jedoch eine Schranke darin finden müssen, daß von den deutschen Standesbeamten nicht zu verlangen ist, daß sie andere Schriftzeichen kennen, als die im Deutschen üblichen gothischen und lateinischen Buchstaben. Handelt es sich nur darum, diesen Buchstaben kleine Zeichen, wie Punkte, Striche, Häkchen hinzuzufügen, so haben die Standesbeamten diese anzuwenden, und zwar sind die kleinen Zeichen besonders deutlich einzutragen. Die Anwendung solcher Schriftzeichen, die im Teutschen überhaupt nicht vorhanden sind, wird den Standesbeamten jedoch nicht zugemulhet. Russische, türkische, chinesische Namen werden in deutsche Standesregister nicht anders eingetragen werden können, als durch Wiedergabe ihres Klanges in deutschen Buchstaben.
Entstehen Zweifel, ob der Standesbeamte es mit einem fremdsprachlichen Namen zn thun hat und wie dieser in der fremden Sprache geschrieben wird, so wird der Beamte die Betheiligten zur Beibringung von Zeugen und namentlich von zuverlässigen Urkunden anzu- halten haben. Bei deutschen Staatsangehörigen wird eine fremdsprachliche Schreibweise ihres Namens nicht zu vermuthen und eine solche nur dann als richtig an- zuerkennen sein, wenn sie Nachweisen können, daß sie sich bisher in rechtmäßiger Weise fremder Schriftzeichen bedient haben, oder wenn sonst besondere Umstände die fremdsprachliche Schreibweise wahrscheinlich machen. Bei anderen Personen wird der Standesbeamte, wenn es an solchen Umständen fehlt, sich für die Schreibweise entscheiden müssen, welche die Betheiligten als die richtige bezeichnen.
Bei fremdsprachlichen Namen wird neben der Wiedergabe mit den fremden Schristzeichen noch eine solche mit lautähnlichen deutschen Buchstaben nicht erforderlich sein. Wenn fremde Schristzeichen nur in der vorstehend bezeichneten Beschränkung angewendet werden, so wird ein Bedürfniß, die Aussprache des Namens kenntlich zu machen, im allgemeinen nicht vorliegen Selbst bei dänischen, wendischen, böhmischen und polnischen Namen wird in der Regel dem Namen die deutsche Aussprache in Klammern nur dann belustigen sein, wenn ein darauf gerichteter Antrag gestellt wird.
Sie wollen die Standesbeamten Ihres Bezirks hiernach mit entsprechender Anweisung versehen.
Der Regierungs-Präsident J. V.: F l i e d n e r. An die Herren Landräthe des Bezirks.
* *
*
Hersfeld, den 6. Juni 1898,
Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
J. A. 2597. Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 6. Juni 1898.
Die Herren Ortsvorstände zu Allendorf, Allmershausen, Veiershausen, Dünkelrode, Eitra, Frielingen, Gershausen, Gethsemane, Gittersdorf, Goßmannsrode, Harurode, Heddersdorf, Heeneß, Heimboldshausen, Heringen, Hil- lartshausen, Hilperhausen, Holzheim, Kalkobes, KathuS, Kerspenhausen, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, Landershausen, Leimbach, LengerS, Malkomes, Mecklar, Motzfeld, Niedeijoffa, Oberhaun, Oberlengsfeld, Neckerode, Reilos, Neimboldshausen, Röhrigshof, Rohrbach, Schenk- solz, Sieglos, Stärklos, Tann, Unterneurode, WehiS' Hausen, WipperShain, Wölfershausen werden an meine Verfügung vom 2. Mai c. A. 1994, Kreisblatt Nr. 53,