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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonncinentspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postansschlag.

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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeste 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg, Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

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Gratisbeilagen:Illnstrirtes Konnragsblatt" n.)llnftrirte lanSwirthschaftliche Beilage".

Nr. 6?. LsmerftW 6t« 8. Kni 1888.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt" und Jlllistrirte landwirthschaftl. Beilage" für Ven Monat Juni werden von allen kaiser­lichen Poftanftalten, tandbriefträgern und Don der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 6. Juni 1898.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß nach § 70 der Landgemeinde-Ordnung vom 4. August 1897 in allen Fällen, wenn die G e m e i n d e v e r t r e t u n g bezw. die Gemeindeversammlung über eine Gemein­deangelegenheit Beschluß fassen soll, bei d e r V o r -

Verzeichnis der im Monat Mai 1898 ertheilten Jagdscheine.

Beginn der

Gültia-

N a in e.

Stand.

Wohnort.

Kreis.

6^

ja

es

Ausländer

S-

= J

I

CD

CD

CD

keit.

Jagd-

K

scheine.

Jagdscheine.

Mk.

1

2/5 98

Gies, Wilhelm

Kaufmann

Hersseld

Hersfeld

1

15

2

3/5

Ruhn, Jacob

Gastwirth

Niedera ula

//

1

15

3

4/5

Hassenpflug, Gg.

Bürgermeister

Biedebach

//

1

15

4

Hoßbach, Heinrich

Gutsbesitzer

Hof Weisenborn

M

1

-7.

15

5

Nuppel, Christian

Musikus

Kruspis

M

1

15

6

5/5

Diedrich

Kgl.Oberförster

Heringen

//

1

7

6.5

Werner, Johs.

Wald- u. Forste

Dankmars-

Verwalt.-Vez.

1

15

ausseher

hausen

Eisenach

8

Link, A.

Kgl.Landmesser

Rasdorf

Hünfeld

1

15

rei der Special-

Kommission in

Hertzfeld

9

7/5

Schimrigk

Kgl. Forstaufs.

Hersseld

Hersseld

.

1

10

14/1097

Gebhardt, Hrch.

Kaufmann

M

1

1

11

7/5 98

Dittelbach

Kgl. Förster

Friedewald

M

-

1

12

// //

Nöder

M

1

13

Wagner

M

W

1

14

Schmidt

Kgl. Forstauf,.

M

W

1

15

Weck

HillartShausen

M

1

16

Nadeck

Kgl. Förster

Hilmes

W

1

17

Prescher

Niederaula

«

1

18

9/5 "

Ieybert, Karl W.

Gutsbesitzer

Lautenhausen

M

1

15

19

10,5

Klotzbach, Wilh.

Landwirth

Malkomes

,/

1

-------

15

20

Aührer, Adam

Gntsbesitzer

Lautenhausen

M

1

,

15

21

12 5 "

Klee, Heinrich

Schmied

Rotterterode

M

1

15

22

16,5

Andreas, Frederic

Kaufmann

Antwerpen

Antwerpen

1

40

23

Bennert, Oskar W

W

1

40

24

Harnickel, Johs.

Landwirth

Hählgans (Gem. Allmershausen)

HerSfeld

1

15

25

18/5

Paul, Philipp

Waldwärter

Willingshain

M

1

15

26

17/5

Rechberg, Jean

Ledersabrikant

Hersfeld

1

15

27

18/5

Landgraf Ernst v.

Philippsthal

W

1

15

28

21/5

Hessen Hoheit

Lerbs, Hans

Vermalter

Eichhof

M

1

15

29

23/5 '

Weitemeyer

Oekonomierath

Gethsemane

W

1

15

30

Großkopf, Paul

Verwalter

«

1

15

31

25/5 "

Caselitz, Hermann

Zahntechniker

HerSfeld

//

1

15

32

Westermann, Adolf

Jagdaufseher

Herfa

M

1

-

15

33

2/9 97

Stelzner, I. H.

Versicherungs-

Herssetd

ff

1

--

1

1

Inspektor

34

27/5 98

Köhler, Peter

Schuhmacherm.

Asbach

ff

1

15

35

Bettenhausen

Lehrer

Eschwege

Eschwege

1

3

Wird bestehender Vo

rschrist gemäß veröffentlicht.

HerSfeld, den

3. Juni 1898.

Der Königliche Landrath Freiherr

von Schlernitz, Geheimer Regierungs-Rath

Casiel den 18. Mai iö98. Standesbeamten verpflichtet und berechtiat seien, bei der

Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob die Eintragung fremdsprachlicher Namen in

die

Standesre-

l a d u n g ausdrücklich darauf hingewiesen werden muß, daß die Nichtanwesenden sich den gefaßten Beschlüssen zu unterwerfen haben. Im Falle des Absatz 4 des bezeich­neten Paragraphen (also wenn über denselben Gegen­stand zum zweiten Male berathen werden soll) muß bei der Vorladung ausdrücklich darauf hin­gewiesen werden, daß die e r s ch i e n e n e n M i t g l i e - der ohne Rücksicht auf deren Anzahl beschlußfähig sind.

Soweit derartige Beschlüsie der Genehmigung des Kreis-Ausschusses bedürfen, (§§ 78 und 79) ist bei deren Vorlage im BegleUbericht stets anzu- geben, daß bei der Vorladung der erwähnte Hinweis stattgefunden hat. Wenn von der Gemeindever­sammlung ein Beschluß gefaßt wurde, so ist zugleich die Gesammtzahl der zur Zeit vorhandenen Stimmberechtigten anzugeben, um beurtheilen zu können, ob die Gemeindeversammlung thatsächlich beschlußfähig war bezw. ob gemäß § 72 vielleicht der Kreisausschuß zu beschließen hatte.

A. 2635. Der Königliche Land rath

Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer RegierungS-Rath.

giftet fremde, im Deutschen nicht vorhandene oder eine andere Aussprache bedingende Schriftzeichen anzuwenden.

Die zuständigen Herren Minister haben daher ange­ordnet, daß im allgemeinen fremdsprachliche Namen auch mit den ihnen eigenthümlichen fremden Schristzeichen einzulragen sind, ohne Unterschied, ob die Buchstaben im Deutschen vorhanden sind, ob sie im Klänge mit den Deutschen übereinstimmen, ob sie durch lautähnliche ersetzt werden können oder nicht.

Die Befolgung dieser grundsätzlichen Anordnung wird jedoch eine Schranke darin finden müssen, daß von den deutschen Standesbeamten nicht zu verlangen ist, daß sie andere Schriftzeichen kennen, als die im Deutschen üb­lichen gothischen und lateinischen Buchstaben. Handelt es sich nur darum, diesen Buchstaben kleine Zeichen, wie Punkte, Striche, Häkchen hinzuzufügen, so haben die Standesbeamten diese anzuwenden, und zwar sind die kleinen Zeichen besonders deutlich einzutragen. Die An­wendung solcher Schriftzeichen, die im Teutschen überhaupt nicht vorhanden sind, wird den Standesbeamten jedoch nicht zugemulhet. Russische, türkische, chinesische Namen werden in deutsche Standesregister nicht anders einge­tragen werden können, als durch Wiedergabe ihres Klanges in deutschen Buchstaben.

Entstehen Zweifel, ob der Standesbeamte es mit einem fremdsprachlichen Namen zn thun hat und wie dieser in der fremden Sprache geschrieben wird, so wird der Beamte die Betheiligten zur Beibringung von Zeu­gen und namentlich von zuverlässigen Urkunden anzu- halten haben. Bei deutschen Staatsangehörigen wird eine fremdsprachliche Schreibweise ihres Namens nicht zu vermuthen und eine solche nur dann als richtig an- zuerkennen sein, wenn sie Nachweisen können, daß sie sich bisher in rechtmäßiger Weise fremder Schriftzeichen be­dient haben, oder wenn sonst besondere Umstände die fremdsprachliche Schreibweise wahrscheinlich machen. Bei anderen Personen wird der Standesbeamte, wenn es an solchen Umständen fehlt, sich für die Schreibweise ent­scheiden müssen, welche die Betheiligten als die richtige bezeichnen.

Bei fremdsprachlichen Namen wird neben der Wie­dergabe mit den fremden Schristzeichen noch eine solche mit lautähnlichen deutschen Buchstaben nicht erforderlich sein. Wenn fremde Schristzeichen nur in der vorstehend bezeichneten Beschränkung angewendet werden, so wird ein Bedürfniß, die Aussprache des Namens kenntlich zu machen, im allgemeinen nicht vorliegen Selbst bei dä­nischen, wendischen, böhmischen und polnischen Namen wird in der Regel dem Namen die deutsche Aussprache in Klammern nur dann belustigen sein, wenn ein darauf gerichteter Antrag gestellt wird.

Sie wollen die Standesbeamten Ihres Bezirks hier­nach mit entsprechender Anweisung versehen.

Der Regierungs-Präsident J. V.: F l i e d n e r. An die Herren Landräthe des Bezirks.

* *

*

Hersfeld, den 6. Juni 1898,

Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.

J. A. 2597. Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 6. Juni 1898.

Die Herren Ortsvorstände zu Allendorf, Allmershausen, Veiershausen, Dünkelrode, Eitra, Frielingen, Gershausen, Gethsemane, Gittersdorf, Goßmannsrode, Harurode, Heddersdorf, Heeneß, Heimboldshausen, Heringen, Hil- lartshausen, Hilperhausen, Holzheim, Kalkobes, KathuS, Kerspenhausen, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, Landershausen, Leimbach, LengerS, Malkomes, Mecklar, Motzfeld, Niedeijoffa, Oberhaun, Oberlengsfeld, Neckerode, Reilos, Neimboldshausen, Röhrigshof, Rohrbach, Schenk- solz, Sieglos, Stärklos, Tann, Unterneurode, WehiS' Hausen, WipperShain, Wölfershausen werden an meine Verfügung vom 2. Mai c. A. 1994, Kreisblatt Nr. 53,