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Erstes Blatt.
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Amtlicher Theil.
Berlin, den 3. Mai 1898.
Die hiesige Hagelversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit „Germania" ist durch Schuld ihrer Verwaltung in Vermögensverfall gerathen, der zunächst zum Liquidationsverfahren und -Eud§ vorige« Jahres zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft geführt hat. Die Umstände, welche zu dieser bedauerlichen Entwickelung geführt haben und die Gründe, aus welchen es den unausgesetzten Bemühungen der Aufsichtsbehörde nicht gelungen ist, die Gesellschaft in geordneten Bahnen zu erhalten, sind in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten Dom 29. März d. Js. von meinem Kommissar eingehend dargelegt worden (Stenogr. Verhandlungsberichte S. 1946 - 1949), und ich kann auf diese Ausführungen Bezug nehmen. Aus ihnen er- giebt sich, daß die starke Belastung der Mitglieder im Liquidations- und im Konkursverfahren keineswegs, wie in den Kreisen der Mitglieder öfter angenommen wird, auf übermäßige Ausfälle an Prämienrückständen aus älterer Zeit zurückzuführen ist, sondern vorzugsweise auf Kosten, Zinsen und Abfindungen, die im Liquidationsver- sahren aufgewendet sind. Die Zahlungssäumigkeit eines großen Theiles der Mitglieder und die hierdurch der Gesellschaft erwachsenen Weiterungen und Prozeßkosten haben die Aufnahme neuer Schulden für den Betrieb der Liquidation erforderlich gemacht und wesentlich zu der jetzigen Belastung der Gesammtheit der Mitglieder beigetragen.
Bei dieser Sachlage liegt es hauptsächlich in der Hand der Mitglieder selbst, durch alsbaldige Zahlung der jetzt im Konkurse zur Ausschreibung gelangenden Nachschüsse den Konkurs rasch und unter thunlichst geringen Opfern zum Ende zu bringen ~ Der vom Konkursverwalter ausgeschriebene Nachschuß ist unter Berücksichtigung der nach dein Gange des LiquidationsverfahreuS zu geivärtigenden Ausfälle auf etwa das Doppelte beu wirklichen Bedarfes bemessen, der etwa verbleibende Ueberschuß wird selbstredend den Mitgliedern zurück- erstattet werden Der Konkursverwalter ist bereit, denjenigen Mitgliedern, welche darum nachsuchen, Zahlung in Raten, auf einige J>hre vertheilt, $u gestatten, während denjenigen Mitgliedern, welche sogleich Zahlung leisten wollen, eine 10°/oige Zinsvergütung zugestanden wird. Um neue Prozesse und die damit verbundenen Kosten thunlichst zu vermeiden, wird den Mrigtredern zunächst eine Verpflichtungserklärung zur Vollzrehuug übersandt, und nur gegen diejenigen Mitglieder, welche die Vollziehung verweigern, beabsichtigt der Konkursverwalter mit sofortiger Klage vorzugehen.
Die Mitglieder einer GegenseiNgkeitsgeselllchastsind gesetzlich verpflichtet, für die Schulden der Gesellschaft aufzukommen, und es kann deshalb im vorliegenden Falle den großentheils bäuerlichen Mitgliedern in ihrem eigenen Interesse nur dringend gerathen werden, sofern sie nicht aus besonderen Gründen ihre Mitgliedschaft und die daraus sich ergebende Zahlungspflicht bestreiten
zu können glauben, die ihnen zugehende Verpflichtungserklärung zu vollziehen und demnächst die zu vereinbarenden Zahlungstermine einzuhalten.
Nach der vom Konkursverwalter vorgelegten Uebersicht ist auch im dortigen Verwaltungsbezirke eine größere Anzahl von Mitgliedern vorhanden, denen das Ausschreiben des Konkursverwalters zugegangen ist oder demnächst noch zugehen wird. Ich ersuche daher, durch Vermittelung der Landräthe und Gemeindebehörden und in sonst geeigneter Weise auf die Betheiligten gütlich dahin einzuwirken, daß sie ihren Verpflichtungen nachkommen und nicht neue, der Gesammtheit zur Last fallende Weiterungen und Kosten hervorrufen. Ich stelle hierbei zur Erwägung anheim, ob nicht in denjenigen Kreisen, wo die Gesellschaft mit einer größeren Zahl von Mitgliedern vertreten ist, eine Vermittelung der Kreisbehörden mit dem Konkursverwalter behufs gleichmäßiger und schonender Behandlung der Mitglieder und erleichteter Einziehung der Nachschüsse empfehlens- werth ist; der Konkursverwalter Kaufmann Dielitz, hier C., Burgstraße 1 b, würde zu einem derartigen Zusammenwirken bereit sein.
Da es endlich im Gesammtinteresse der Mitglieder liegt, daß nicht durch Prozesse gegen Zahlungsunfähige der Gesellschaft neue Kosten^ erwachsen, so ersuche ich die Nachgeordneten Behörden'zu veranlassen, daß sie die vom Konkursverwalter wegen Zahlungsfähigkeit einzelner Mitglieder an sie ergehenden Anfragen sachgemäß und nach bestem Wissen beantworten.
Ministerium für Landwirthschaft, Domainen und Forsten, von H a m m e r st e i n.
Hersfeld, den 26. Mai 1898.
Zwecks Ausbringung der nach dem Kreishaushalts- Etat für das Etatsjahr 1898/99 erforderlichen und in der Kreistagsutzung am 30. März 1898 auf den Betrag 25359 Mark 31 Pfg, festgesetzten K r e i s st e u e r ist die Erhebung von 16 °/0 der sämmtlichen direkten Staatssteuern (Grundsteuer, Gebäudesteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Betriebssteuer und Gemeindesteuer) als Gemeinde-Umlagen erforderlich geworden.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des hiesigen Kreises wird in den nächsten Tagen ein Auszug aus der desbezüglichen Berechnung zugehen und wird ersucht, den darin namhaft gemachten Gesammtbetrag im Wege d e r U m l a g e n e r h e b u n g von den Pflichtigen zur Gemeindekasse einziehen und in vierteljährigen Raten an die Kreiskommunalkasse dahier portofrei einzahlen zu lassen. Die erste Rate wird am 15. Juni, die zweite Rate am 15. August, die dritte Rate am 15. November d. I. und die vierte Rate am 15. Februar 1899 fällig und sind diese Zahlungstermine genau einzuhalten.
E s st e h t d e n G e m e i n d e n , welche hierzu in derLage sind, auchfrei, ihreZahlungen für das ganze Jahr im Voraus z u leisten.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Nath.
I. A. Nr. 2430.__
Hersfeld, den 26. Mai 1898.
Die Herren Ortsvorstände zu Allendorf, Asbach, BeierShausen, Viedebach, Conrode, Eitra, Friedlos, Frie- lingen, Gershausen, Heenes, HeimboldShausen, Heisa, HiÜartShausen, Hilmes, Holzheim, Kerspenhaufen, Kirch- Heim, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, Lamperts- feld, Leimbach, Lengers, Malkomcs, Mengshausen, Nieder« aula, Obergeis, Oberlengsseld, Phitippsthal, Ransbach. Reckerode, Röhrigshof, Solms, Sorga, Stärklos, Tann, Unterbaun, Unterneurode, Wehrshausen, Wölfershausen werden an die Erledigung meiner Verfügung vom 6. d. Mts. I A. Nr. 2070 (Nachweisung der Gemeindebehörden) hiermit mit Frist bis z u m 2. Juni d. I. erinnert.
I A. 2062. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegiernngS-Nath.
Uichlamtlicher Theil.
Pfingsten.
Ein Fest des Geistes ist Pfingsten, durch dessen schöpferisches „Werde" einst die Welt geworden aus. dem Nichts, durch dessen schöpferisches „Werde" die Christenheit geworden und fort und fort wird. Unzählige feiern draußen Pfingsten in Waldesduft und Blütenpracht. Die Erde mit ihrem jungen Grün, die Bäume mit ihrem frischen Laub, lebenstrotzend, lebenatmend, erquicken das betrachtende Auge, erheben das empfängliche Gemüt — und der Mensch von der Lebensfülle hingenommen ruft aus: O Welt, wie bist du so schön! Recht hast du, sinnendes Menschenkind, schön ist die Welt in ihrem jungfräulichen Blutenschmucke, in ihrer Blütenpracht, aber vergiß es nicht: die Schönheit, die deinen Blick gefangen hält, ist nicht Menschenwerk, sie ist aus Gott, sie ist das Werk des Geistes, der am Anfang sprach: „Es werde", dessen „Werde" bis heute nicht verstummt ist. Wenns durch die Blätter leise rauscht, so sagts ein Blatt dem andern: der liebe Gott geht durch den Wald, fein Geist bewegt, belebt uns. Und wenn der Vögel Chor in unendlicher Melodie des müden Menschen Herz tröstet und erquickt, so ists des ewigen Geistes Wirken und Schaffen, was sie preisen, loben und besingen. Und wenn über dir in einsamer Flühlingsnacht das Firmament sich wölbt, und der Sterne glitzernd Heer zu dir niederschaut — vergiß es nicht: die Himmel erzählen die Ehre Gottes. Sein Geist ist es, der sie uns leuchten heißt, sein Geist ist es, der ihre Bahn beschreibt.
Wie aber Geist im,Raturleben als wirksame, schaffende Kraft sich erweist, so auch im Menschenleben. Nirgends aber siehst du das Wirken dieses Geistes, des heiligen Geistes, mehr, als wo das Banner Christi auf- gepflanzet ist. Welch herrliche Blüten und Früchte hat doch dieser Geist in der Christenheit schon gezeitigt! Eine Frucht des Geistes ist der Glaube. Wo der Glaube an die ewige Erlösung durch Christus das Herz ergriffen hat und die Gedankenwelt bestimmt, da ist des göttlichen hl. Geistes „Werde" auch erklungen. Wo Glaube ist an die jenseitige Welt, wo die jenseitige Rechenschaft den Willen bestimmt und das Handeln regelt, da ist Geisteswehen wahrnehmbar, des Geistes aus der Höhe.
Eine Frucht des Geistes ist die heilige Liebe. Wo den Armen die Armut erleichtert wird, wo den Kranken und Schmerzerfüllten lindernder Balsam ins Herz geträufelt wird, wo Hungernde und Durstende gespeist und getrautet werden, wo Gefallenen die helfende, rettende Hand gereicht wird, wo den Heimatlosen eine Heimat, den Obdachlosen ein Obdach bereitet wird, wo die Selbstsucht aus dem Handeln verbannt und die mitteilende Liebe des Handelns Lenken« ist, da wehet der hl. Geist, da rauschet er wieder, da hörest du sein Sausen wohl, da ist der Pfingstgeist lebendig urkräftig, sein Geistesfrühling ist da angebrochen. Ein solcher Geistesfrühling thut uns not in unseren Tagen, wo die Geister aus der Tiefe, die Seister der Verneinung ihr ödes Werk so mächtig treiben. Der Gruß des Glaubens und der Liebe er ist da, Glaubensstätten, Glätten hl. Liebe sind ja viele aus Erden. Aber die Massen sind noch nicht von diesem Geist ergriffen. Ein neues Pfingsten muß noch für sie kommen. Wenn die Zeit erfüllt ist, wird es kommen!
„As Rtichstlizs - Wahlrecht ist hehroht!"
„Das Reichstags - Wahlrecht ist bedroht!" — Dieser Ruf wälzt sich allen bündigsten Gegen Erklärungen zum Trotz immer noch durch die Spalten der gesamten demokratischen und leider auch klerikalen Presse. Wenn die lautesten Schreier über die angeblich drohende Beeinträchtigung auf kurze Zeit verstummen, weil sie ihren ganzen Vorratb an Entrüstnugs-Material verausgabt haben, dann findet sich immer wieder irgend ein findiger Kopf, der die Glutb zu neu auflodernder Flamme anzublasen weiß.