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Gratisbeilagen: „Zllnstrrrtes Konnragsblatt^ n. „Ilinitrirte LanSwirthschaftliche Beilage".
Nr. 62.
hi 26. Mi
1898.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Somitagsblatt" und „Jllnstrirte laildivirthschaftl. Beilage" für den Monat Juni werden von allen kaiserlichen s?ostaustalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Zufolge Ermächtigung des Herrn Ministers für Land- , wirthschaft, Domänen und Forsten wird auf Grund des § 4 der Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes im Regierungsbezirk Caffel, vom 8. August 1887 (G. S. S. 441) der Betrieb des Aalfanges für die ganze Dauer der diesjährigen Frühjahrsschonzeit — einschließlich der wöchentlichen —. hierdurch gestattet.
Caffel, den 7. Mai 1898.
Der Regierungtz-Präsident. J. V.: von Bremer.
Berlin, den 6. April 1898.
Vor einiger Zeit ist die noch nicht vollendete, abge- bundene Rüstung eines größeren Neubaues infolge des hesligen Winddrucks umgestürzt und dadurch nicht nur ein bedeutender Schaden an Material, sondern auch der Tod eines Menschen herbeigeführt. Die angestellte Untersuchung hat ergeben, daß die Rüstung zwar vorschriftsmäßig abgebunden, aber, namentlich im Hinblick auf ihre Ausdehnung und Höhe, nicht genügend durch geeignete Maßnahmen gegen die Einwirkung des stark wehenden Windes gesichert war.
Ich sehe mich deshalb veranlaßt, hierdurch zu bestimmen, daß die Standfestigkeit verbundener Gerüste von mehr als 10 m Höhe gegen Winddruck fortan durch statische Berechnung nachzuweisen ist. Die Gerüste sind nöthigenfalls durch Verankerung und Versteifung gegen Umkippen zu sichern.
Ich ersuche, den Inhalt dieser Verfügung nicht nur den betheiligten Staatsbaubeamten, sondern auch den
As kleilitii
GIN 11116 W.
Erzählung von Ka r l Z a st r o w. (Fortsetzung.)
Unter diesen Verhältnissen war es lediglich der Verkehr mit ihrer Freundin Johanna Kiel, der einigermaßen tröstlich aus sie einwirkte. Diese hatte Verbindungen, die lus zu der Mutter des verunglückten Bauhandwerkers reichten, und Lucie erfuhr auf diese Weise, daß die Aerzte hofften, den Schwerverletzten am Leben zu erhalten. Möllers Mutter, eine einfache, ländliche Fran, sei aus ihrem Dörfchen nach der Residenz gekommen, um den kranken Sohn zu pflegen. Dieser habe in s""en,verworrenen Fieberträumen häufig den Namen „Lucie geflüstert und, wenn die Mutter ihn dann nach der Bedeutung dieses Wortes gefragt, thränenden Auges den Kops geschüttelt und jede Aufklärung verweigert. Im übrigen aber scheine der junge ZimmergeseUe es noch immer mit den „Großen unv Reichen dieser Erde zu halten, da er die Unterstützungen, welche Kommerzrenrath Münchow ihm in reichlicher Weise zufließen laffe, ohne jede Skrupel entgegennehme. ,
Letztere Nachricht, welche auf das in biefer Richtung so streng denkende Mädchen noch vor kurzem mehr als alles andere verletzend gewirkt hätte, blieb jetzt ohne allen Eindruck. Nunmehr sah sie in Möller nur noch den Märtyrer, der im redlichen Kampfe für seine Ueberzeugung unterlegen und deshalb der Sympathieen aller Guten werth war. _. , .
Neue und Mitleid stritten in ihr um die Oberhand.
Baupolizeiverwaltungen zur Nachachtung mitzutheilen und die sorgfältige Durchführung zu überwachen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Im Auftrage gez. Schultz
An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten.
* * *
Caffel, den 3. Mai 1898.
Abschrift zur Beachtung.
Der Regierungs Präsident. I. V.: F l i e d n e r.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Landräthe und Kreisbauinspektoren des Regierungs-Bezirks und den Herrn Oberbürgermeister in Hanau.
*
Hersfeld, den 23 Mai 1898.
Vorstehender Ministerialerlaß wird den Herrn Ortsvorständen des diesseitigen Kreises zur Kenntnißnahme und mit der Weisung mitgetheilt, bei allen Neubauten, bei welchen verbundene Gerüste von mehr als 10 m Höhe errichtet werden müssen, stets eine statische Berechnung über die Standfestigkeit derselben gegen Winddruck einzuziehen und dieselbe mit den übrigen Verhandlungen bei Einreichung der betreffenden Bauanträge vorzulegen.
II. 1650. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 21. Mai 1898.
Nachdem die unter dem Rindvieh des Bürgermeisters Becker zu Heenes ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, wird die mittelst Ausschreiben vom 28. April 1898, I. I. Nr. 2467, über die Gemarkung Heenes ange- ordnete Orts- und Gemarkungssperre wieder aufgehoben.
J. I. Nr. 2870. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Koblenz, 21. März 1898.
Warnung vor dem gemeinschädlichen Treiben des Kurpfuschers Jürgensen.
Der frühere Elementarlehrer Hans Peter Jürgensen, wohnhaft in Coblenz, Adamsstr. Nr. 10, wegen Beilegung eines ärztlichen Titels und wegen Ausübung der Heilkunde im Umherziehen durch die erste Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz am 15. Novbr. 1894 zn einer Geldstrafe von 100 Mark, bezw. 10 Tagen Haft verurtheilt, kündigt in einer großen Zahl von
Sie kam sich kleinlich und gefühllos vor, und oft war es ihr, als könne sie ohne die Verzeihung des einstigen Geliebten nie wieder glücklich werden.
Um sich zu betäuben, ließ sie keine der zahlreichen Vergnügungen unberücksichtigt, zu denen ihr Verlobter sie und ihre Angehörigen einlud. Konzert- und Theater- Besuche wechselten mit Bällen und Ausflügen, und das strahlende allbewunderle Mädchen vermißte nur eins: die innere Seelenruhe.
Ihre Beschäftigung in der Pappkartenfabrik hatte sie aufgegeben. Sie nähte an ihrer Aussteuer, aber langsam, sehr langsam. Oft unterbrach sie die Arbeit, um den Blick zum Fenster hinaus schweifen zu lassen oder vor sich hin zu träumen. Den schon einmal festgesetzt gewesenen Hochzeitstag hatte sie aus einem nichtigen Grunde wieder verschoben. Stahl wies einen Brief seiner Mutter vor, wonach diese sich freuen würde, die Braut ihres „Julius" kennen zu lernen. Er schlug eine Reise nach seiner Heimath vor und stieß auch hier bei seiner Brant auf Widerstand.
Mit heimlichem Kopfschütteln sah Stiller auf das Paar. Mit der Mutter hatte Lucie lange Auseinandersetzungen. Robert kam jetzt seltener in das Haus feiner Eltern, aber wenn er einmal kam, hatte er eine schadenfrohe Miene.
Dem Kassierer entging die Veränderung im Wesen seiner Verlobten nicht Er verlangte Erklärungen, und es kam zn Auseinandersetzungen, die ernstlich den Frieden des Verlöbnisses bedrohten.
Es war unter diesen Umständen nicht zum Ver-
Lokalblättern in weitem Umfange sein Heilverfahren gegen „offene Beinschäden, Krampfadergeschwüre und Hautkrankheiten (Lupus, freffende Flechte)" an.
Wie die wiederholte Untersuchung ergeben, bestehen seine Mittel in gewöhnlichen Salben (von Blei, Zink rc.), Pflastern, Kräutern unb Medicamenten, die ohne ärztliche Verordnung jedermann im Handverkauf in der Apotheke zugänglich und allgemein bekannt sind. Diese Mittel läßt er aus der Apotheke von Großa in Trier in großen Mengen unter Postnachnahme zu Beträgen bis 8 Mark und darüber beziehen.
Die Forderungen, welche er für seine im Auflegen von Salben, Pflastern und Einwirkung von Binden bestehende Behandlung stellt, und im Weigerungsfälle rücksichtslos gerichtlich einzutreiben sucht, sind unerhört. Das ganze Verfahren ist nur darauf berechnet, unglückliche Kranke, welche an hartnäckigen, schwer oder garnicht heilbaren Uebeln leiden, durch angebliche günstige Erfolge anzulocken und auszubeuten. Er berechnet z. B. für eine Verordnung in seiner Wohnung 6 Mark, für einen Besuch in hiesiger Stadt 12 Mark, nach auswärts entsprechend höher. Für das Auflegen von Pflastern auf Lupus-Geschwüre hat er — wie die bezüglichen Zeugenaussagen ergeben — jedesmal 12 Mark genommen. Einem Kranken, sicher wegen Lupus 20 Tage ohne allen Erfolg von ihm behandelt worden, hat er eine Rechnung von 200 Mark gemacht.
Vor dem gemeinschädlichen Treiben des rc. Jürgensen wird hiermit öffentlich gewarnt.
Der Königliche Polizei - Direktor: gez. v. S t e d m a n.
Nichtamtlicher Theil.
Ac JtatoWW im Wlkmf.
In dem wirthschaftspolitischen Programm, mit welchem der Reichstag während seiner nächsten Legislatur - Periode sich zu befassen haben wird, muß nach Lage der Dinge die Land wirthschaft an erster Stelle stehen. Daher haben die einzelnen Parteien es nicht umgehen können, in ihren programmatischen Kundgebungen zu den Wahlen sich auch darüber zu äußern, ivelche Stellung sie zu der Agrarfrage im allgemeinen einnehmen und welches Maß von Entge- genfommen sie in Zukunft der Landwirthschaft zu erweisen geneigt sind. Die Laudwirthschast kann gewissermaßen als
wundern, wenn der junge Kaffenbeamte morgens in trüber Stimmung an seine Tagesbeschäftigung ging und wenn er in der Unbefriedigtheit seiner GemüthSstimmung sich geschäftliche Versehen zu schulden kommen ließ, die ihm Rügen seines Prinzipals zuzogen.
In dem Rufe eines befähigten Arbeiters stand er zwar, nicht aber in dem eines besonders zuverlässigen. Indessen war er schon seit seinem fünfzehnten Lebensjahre in dem Geschäfte thätig. Der Besitzer war mit dem alten Stahl befreundet gewesen, und diesen Umständen verdankte Julius den Kassierer-Posten.
Das Haus Johannes Hammerstein zählte zwar nicht zu den bedeutensten, doch immerhin solidesten Firmen der Residenz. Außer Stahl waren noch zehn Komptoirbeamte beschäftigt, von denen nur wenige mit günstigen Augen auf den bevorzugten Kollegen blickten. Die meisten waren älter und besaßen wohl auch größere Routine. Keiner aber war, der sich nicht zutraute, den Kassierer-Posten ebenso gut zu verwalten, als der „junge Glückspilz."
Dieser sah wohl die gegen ihn herrschende Verstimm- ung, aber er war klug genug, die kleinen sich gelegentlich geltend machenden Feindseligkeiten zu übersehen, was ihn in der Achtung seines Prinzipals nur heben konnte.--
Vierzehn Tage waren seit jenem Abende verflossen, an welchem Stahl mit Robert zum letztenmale zusammen- getroffen war. Einer finstern regnerischen Nacht war ein ebenso naßkalter Morgen gefolgt, unb die Glocken- schlüge der achten Morgenstunde klangen matt durch den Nebel, als Julius Stahl in gewohnter Weise dem Ge« schüstslokale seines Prinzipals zuschritt.