Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exd. Postaufschlag.

.............' ......... M

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 ^Ig., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. .....

Gratisbeilagen rIllnitrirter Sonntagsblatt" n.Illnitrirte landmirthschaftliche Beilage".

Ar. 48.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 13. April 1898.

In Gemäßheit des § 14. des Pferde-AushebungS- ReglementS vom 12. Juni 1875 wird hierdurch zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht, daß folgende Personen vom Kreistage für die Zeit vom 1. April 1898 bis dahin 1904 zu Mitgliedern der Pferde-Musterungs-Commissionen bezw. zu deren Stellvertretern gewählt worden sind:

A. für den I. Musterungsbezirk, bestehend aus der Stadt Hersfeld und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amts­gerichtsbezirks Hersfeld.

a. zu Mitgliedern:

1. Oberamtmann Freyse zu Bingartes.

2. Gutsbesitzer Heinrich Schwarz zu Unterhaun.

3. Gutsbesitzer Rudolf Braun zu Hermannshof.

b. zu deren Stellvertretern:

1. Gastwirth und Oekonom Peter Heil zu Hersfeld.

2. Oberamtmann Suntheim zu Eichhof.

3. Bürgermeister Bätz zu Kalkobes.

B. für den II. Musterungsbezirk, bestehend aus den Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

a. zu Mitgliedern:

1. Bürgermeister Ruhn zu Niederaula.

2. Nuhn zu Asbach.

3. Gutsbesitzer Adam Schüler zu Beiershausen.

b. zu deren Stellvertretern:

1. Gutsbesitzer Thomas zu Niederaula.

2. Johs. Grenzebach zu Niederaula.

3. Jakob Johs. Schenk zu Kerspenhaufen.

C. für den III. Musterungsbezirk, bestehend aus den

Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

a. zu Mitgliedern:

1. Gastwirth Conrad Meurer zu Friedewald.

2. Gutsbesitzer Hoßbach zu Hof Weißenborn.

3. Gliemeroth zu Wölsershausen.

b. zu deren Stellvertretern:

1. Gutsbesitzer Oekonomierath Weitemeyer zu Gethse- mane.

2. Gutsbesitzer Walther zu Kleinensee.

3. Gastwirth Ruch zu Widdershausen.

D. für den IV, Musterungsbezirk, bestehend aus den Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.

a. zu Mitgliedern:

1. Gutsbesitzer Adolf Reinhard zu Unterweisenborn.

2. Bürgermeister Mohr zu Conrode.

3. Gutsbesitzer L. Licht zu Oberlengsfeld.

b. zu deren Stellvertretern:

1. Bürgermeister Reinhard zu Landershausen.

2. Lingemann zu Philippsthal.

3. Freiherr v. Uslar-Gleichen zu Oberlengsfeld.

A. 1439. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 21. April 1898.

Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Ober-Prä- sidenten vom 28, Februar 1878 (cfr die landrathsamt- liche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 2443, im Kreisblatt Nr. 20), wonach die Abhaltung von Haus- kollekten wegen Beschädigungen durch H a g e l s ch l a g nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Orls- vorstände des Kreises, die Landwirthe in Ihren Gemeinde- bezirken hierauf speziell aufmerksam zu machen, und dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden hinzuweisen.

I. I. Nr. 2085. Der Königliche Landralh

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 21. April 1898.

Die Herren Ortsvorstände zu Kleinensee, Widders­hausen, Leimbach, Heringen, LengerS und Philippsthal werden unter Hinweis aus die Verfügung vom 24. April 1884 Nr. 5384, im Kreisblatt Nr. 51, darauf aufmerk-

CsiiilaknH Sei 23. April

^^^- . ' . -...........................

sam gemacht, daß a m 2. M a i d. I s. die Begehung der Landesgrenzen stattzufinden hat.

J. I. Nr. 2084. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld,deu 9. April 1898.

In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Nach- schau-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1898 wie folgt bestimmt:

1. Station H e r s f e l d.

a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hetsfeld, Montag den 9. Mai, Vormittags 9 Uhr,

Nachschau: Montag den 16. Mai, Vormittags 9 Uhr. b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 10. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr.

2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wil­helmshof und Oberrode.

Impfung: Dienstag den lu. i^ai, Nachmittags j Uhr, Nachschau: Dienstag den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach. Impfung: Freitag den 13. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 20. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gitters­dorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein. Impfung: Sonnabend den 14. Mai, Nachmittags 4*/ + Uhr. Nachschau: Sonnabend den 21 Mai, Nachmittags 4'/4 Uhr.

5. Station S ch e n k l e n g s f e l d, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberleugsseld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lainpertsfeld, Landers­hausen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzseld und Hillartshausen.

Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 1. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station R a n s b a ch, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 1. Juni, Mittags 12 Uhr.

7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe.

Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Nachmittags 2 Uhr, Nachschan: Mittwoch den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station A s b a ch, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspen- Hausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Niederaula und Roßbach.

Impfung: Sonnabend den 14. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 21. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Unterhalt», Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain.

Impfung: Dienstag den 24. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Dienstag den 31. Mai, Nachmittags 3 Uhr.

10. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Meugshausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemme- rode und Engelbach.

Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr.

11. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingsham.

Impfung: Donnerstag den 26. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 2. Juni, Vormittags 11 Uhr.

12. Statt o n K irch h eim,

im.

umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode.

Impfung: Donnerstag den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr. 13. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhausen, Geth- semane, Herfa, Unterneurode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.

Impfung: Freitag den 27. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Freitag den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.

14. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.

Impfung: Freitag den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 3. Juni, Nachmittags 4 Uhr.

15. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen.

Impfung: Freitag den 27. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

16. Station Hei mbolds hausen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölsershausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshanfen. Impfung: Freitag den 27. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Ftrirag b.J 3. Juni, Vormittags 11 Uhr.

17. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Cruspis, Hilperhause», Holzheim und Stärklos.

Impfung: Freitag den 13. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag den 20. Mai, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Nach­schau im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpf­stationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes in den be­treffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1898: 1. jedes im Jahre 1897 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern üb er­standen hat.

2. die Kinder, welche im Jahre 1896 oder früher geboren und im Jahre 1897 ohne Erfolg, ohne ge­nügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wieder­impfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehen­des, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholte» Malen bekannt machen zn lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc ist gleich­zeitig nachdrücklich st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflege­eltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebe­fohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unter­blieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebe­fohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Auf­forderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zn 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Eiufordern der vorgeschriebenen Bescheinig­ungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß ge-